LdT-Forum

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AutorBeitrag
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 07.10.17 09:37
Moin Moin zusammen,

konsumiert ihr 1P-LSD eher auf leerem Magen? Wieviele Stunden vor dem Konsum sollte man nichts mehr essen oder ist das völlig egal?

Gruß YoschyLuebeck
 
Traumländerin



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  Geschrieben: 08.10.17 02:08
zuletzt geändert: 08.10.17 03:13 durch Voller Liebe (insgesamt 2 mal geändert)
Yoshyluebeck schrieb:
Moin Moin zusammen,

konsumiert ihr 1P-LSD eher auf leerem Magen? Wieviele Stunden vor dem Konsum sollte man nichts mehr essen oder ist das völlig egal?


Das kommt auch darauf an, wie du konsumierst. Wenn du das LSD sublingual konsumierst, ist es für die Wirkung und deren Eintritt vollkommen egal, ob du was im Magen hast. Allerdings würde ich an deiner Stelle eher leichte und gesunde Kost zu mir nehmen an dem Tag, dann fühlt man sich direkt gesünder; zu fettiges und schweres Essen macht ein fettiges und schweres gefühl beim Trippen <- meine Erfahrung.

Wenn du das LSD schlucken willst, wäre es schon ratsam, es auf leeren Magen zu tun, um die Wirkung nicht zu verfälschen. 4 Stunden vor der Einnahme nichts essen sollte reichen.

Edit: Bei der sublingualen Einnahme kommt die der Wirkungseintritt schneller und intensiver als bei oralem Konsum.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 08.10.17 22:05
Ich hatte gestern vor meinem ETH-LAD Trip ca. 15 Minuten vorher ne Tiefkühlpizza gegessen und keine Probleme gehabt.
Bin sonst eher Weichei was Übelkeit angeht aber bei den Ergolinen hab ich Glück scheinbar :)
Wird bei jedem anders sein.
Sublingual waren erste Effekte bei 15 Minuten da, wär bei 1P-LSD ähnlich gewesen.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.04.19 18:56
Grad gelesen, auf der bekanntesten vendorsite.
1P-LSD ist wohl in wenigen Wochen illegal.
Nach Quellen suche ich noch…

 
Traumländer



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  Geschrieben: 08.04.19 22:34
zuletzt geändert: 08.04.19 22:50 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 1 mal geändert)
Ich habe auch gerade davon gelesen, ohne eine verlässliche Quelle gefunden zu haben. Verdammte hacke...irgendjemand möchte nicht, dass wir aufwachen oder für Fakten gehaltene Sachverhalte hinterfragen. Gilt das eigentlich auch für ALD-52. AL-LAD etc.?

Andererseits könnte das natürlich auch nur ein Kaufköder sein, um die Restbestände des Vendors loszuwerden (ich denke, ich weiß von welchem Vendor Du sprichst). Ob das sooo schnell geht in Sachen BtmG? Nun denn, ich warte letzten Endes noch auf eine offizielle Stellungnahme seitens des Bfarm.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.04.19 22:50
Ich denke, dass das für alle jetzt noch legalen Lysergamide gelten wird.
Da werden ja keine halben Sachen gemacht.

Mit sehr viel Glück ist das ein verspäteter Aprilscherz, oder eine Aktion zum Winterschlussverkauf,
glaube ich aber eher nicht.
Schon seltsam, dass sich keine „offizielle” Quelle dazu findet.
 
Moderator



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  Geschrieben: 09.04.19 03:47
Bitte keine Panik verbreiten. Diese Info ist völlig haltlos, es gibt dazu rein gar nichts von offizieller Seite.
Alle bald verbotenen Substanzen werden von einem "Sachverständigen"ausschuss vorgeschlagen, was auf der Seite des BfArM veröffentlicht wird. In der nächsten Sitzung (die idR ein halbes Jahr später tagt), wird darüber entschieden. Also allein aus dieser Hinsicht kann das mit den "in ein paar Wochen" verboten schon mal nicht stimmen.
Außerdem wurde 1P-LSD bereits 2017 wurde die Aufnahme von 1P-LSD in das BtMG vorgeschlagen, doch in der darauf folgenden Sitzung wurde von dieser Empfehlung Abstand genommen.

Das BfArM schreibt:

Für den nachfolgend genannten Stoff wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Er soll aber bezüglich seines Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
  • 1P-LSD (1-Propionyl-Lysergsäurediethylamid)
Weiterhin wurde auch die Aufnahme der Stoffgruppe der Tryptamine in das NpSG nicht empfohlen:

Folgende Änderungen der Liste der Stoffgruppen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) werden von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Die Sachverständigen haben jedoch ein Expertengremium beauftragt, auf Grundlage der in den Beschlussempfehlungen genannten Stoffgruppen, differenzierte Vorschläge für die Erweiterung der vom NpSG erfassten Stoffe zu erarbeiten und diese dem Ausschuss zur Abstimmung erneut vorzulegen.
  • Erweiterung der vom NpSG erfassten Kernstrukturen um das Carbazol-Ringsystem (Punkt 2.1 der Anlage zum NpSG)
  • Erweiterung der vom NpSG erfassten Stoffgruppen um die Stoffgruppe der Tryptamine
  • Erweiterung der vom NpSG erfassten Stoffgruppen um die Stoffgruppe der synthetischen Opioide


https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_48.html
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.04.19 05:04
1-P LSD ist jetzt locker der neue Kassenschlager bei dem Vendor :'D

Danke für die zeitnahe Klar- und Richtigstellung.

Offt.:

Welche Qualifikationen muss ein potentielles Mitglied dieses "Sachverständigen"auschusses denn mitbringen, um in diese würdevolle Position erhoben zu werden?
Weiß das zufällig jemand?


 
Moderator



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  Geschrieben: 09.04.19 07:03
Sachverstand zu besitzen stellt hierbei sicherlich kein Ausschlusskriterium dar..
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.04.19 12:37
@Neopunk

Habe als Quelle für ein baldiges Verbot von LSD Analoga etc. diese hier:

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/search/?trisaction=search.detail&year=2019&num=152

Wenn man auf den Link klickt, dann auf das [de] rechts neben "Draft Text:" klickt, öffnet sich dann ein 44 seitiges Dokument über die "Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes".
Ich hoffe natürlich nur das beste für 1P-LSD, AL-LAD usw :(

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.04.19 18:18
…nach Lektüre des von hallojosh verlinkten Dokuments denke ich, dass es das jetzt gewesen ist. Zumindest tauchen 1P-LSD, AL-LAD, ETH-LAD darin auf.
Möge jemand der/die diese Sprache entschlüsseln kann für uns alle übersetzen.

Weiter geht es mit Entmündigung und Kriminalisierung.

 
Moderator



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  Geschrieben: 09.04.19 20:40
Wie bereits im Kratom bald verboten?-Thread ausgeführt, sind alle gängigen Lysergamide (und auch Tryptamine) damit dem NpSG unterstellt. Da war ich wohl zu voreilig und v.a. hoffnungsvoll, was die Fortschritte in der Drogenpolitik insb. in Hinblick auf Psychedelika angeht. Dieser Staat versäumt es nie, als reaktionäre Kraft aufzutreten, wenn man gerade mal für einen kurzen Moment den Eindruck hatte, dass es aufwärts geht.. Danke für nichts, Sch(eiß)land!
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.04.19 23:39
Oh man... vielleicht hätte ich mir damals doch mal bisschen davon auf Vorrat holen sollen, auch wenn ichs vllt erst in 10 Jahren mal benutzt hätte. Der "War on Consciousness" ist eben noch lang nicht am Ende...

Sind damit sowas wie Holzrosensamen auch mehr oder weniger illegal jetzt oder bezieht sich das alles nur auf Substanzen in Reinform?
"You measure democracy by the freedom it gives its dissidents, not the freedom it gives its assimilated conformists."
Traumländer



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  Geschrieben: 10.04.19 02:55
Tut mir leid für die dumme Frage: Meine Englischkenntnisse halten sich sehr in Grenzen (um es mal vorsichtig auszudrücken). Bin jetzt etwas durcheinander. Heißt das nun ein baldiges Verbot kommt wahrscheinlich demnächst oder ist es jetzt (zum Beispiel 1P-LSD) bereits verboten? Einfach nur traurig...

Ich denke nicht, dass damit Holzrosensamen in irgendeiner Weise betroffen sind. Man darf ja bspw. auch einen San Predro Kaktus haben, obwohl er Meskalin enthält.
Egal wie viel Schlechtes Du erlebt hast:
Behalte immer einen Funken Hoffnung in Dir.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.06.19 21:13
ab wann genau das gesetz in kraft tritt kann ich dir auch nicht hundert prozent sagen.

Eine seite auf der man bis jetzt 1P-LSD bestellen konnte bietet seit heute 1cP-LSD Blotter und Micros zum vorbestellen an und hat bei dem move grad noch die preise angehoben. haben seit heute kein normales 1p mehr im sortiment. also eventeull ab 1.7.?

das steht dort dazu geschrieben:

1-cycloPropionyl-Lysergsäurediethylamid, auch bekannt als 1cP-LSD oder Curie Acid, ist ein neues und gesetzlich unreguliertes LSD-Analog.

Die Eigenschaften der Substanz 1cP-LSD werden als nahezu identisch zu denen des klassischen LSD 25 und 1P-LSD beschrieben. Somit eröffnet sich interessierten Chemikern ein riesiges an Spektrum an Möglichkeiten diese Substanzklasse, auch ohne Genehmigung des BfArm, zu erforschen.

Die Substanz ist weiterhin legal, da die Substitution mit einer Cyclopropylcarbonylgruppe erfolgt. Dieser Rest ist einem C4-Rest an R1, wie in Anlage 5.2 a) der NpSG Änderungsverordnung genannt sehr ähnlich. Allerdings hat eine Alkylcarbonylgruppe die Summenformel C4H7O, wogegen die Cyclopropylcarbonylgruppe einer Summenformel von C4H5O entspricht. Demnach kann man den Cyclopropylrest nicht als Alkylrest bezeichnen und damit ist die Substanz 1cP-LSD nicht betroffen von der NpSG-Änderungsverordnung.

1cP-LSD kann nicht durch Kontakt mit Luftfeuchtigkeit zu LSD-25 hydrolysieren, lediglich durch Einwirkung von Säure bzw. Base. Die Substanz bleibt unter atmosphärischen Bedingungen stabil.

Wir stellen 1cP-LSD in Form von 100µg Micros zu Forschungszwecken zur Verfügung*. Die Micros sind mit der Aufschrift "LL" gekennzeichnet.


 

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