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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.04.19 15:14
zuletzt geändert: 11.04.19 15:50 durch Drbi (insgesamt 1 mal geändert)
Hallo,

einer meiner Mitbewohner(derzeit im Ausland) hat einen Brief vom Zoll bekommen in dem steht dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet wurde.
Aus den Niederlanden sollen folgende Substanzen bestellt worden sein:

0.3g ALFA PIHP
0.3g NEP
0.3g 3MMC
0.3g einer Substanz dessen Name unbekannt und mit einem Spitznamen benannt ist.


Nun hat er folgende Fragen:

Anbei befindet sich ein Blatt in dem eine Stellungnahme bezogen werden soll. Diese sollte keinesfalls ausgefüllt werden oder?

Ist mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen?

Darf der PC, Handy oder Geräte anderer Mitbewohner beschlagnahmt werden?(Räume dürfen ja denke ich nicht durchsucht werden)

Ist der Besitz einer Fahrerlaubnis gefährdet?

Dürfen Mitbewohner körperlich durchsucht werden?



Wir wohnen in einem großen Block mit vielen Parteien welcher für BtM Konsum bzw. Handel bekannt ist.



Ich nehme mal an, dass es mehrere solcher Threads gibt, dennoch hoffe ich auf Hilfe und dass nicht gegen Regeln verstoßen wird.

Vielen dank und freundliche Grüße
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.04.19 16:10
Wenn er bereits Post bekommen hat, halte ich eine HD für sehr unwahrscheinlich - er wäre ja somit "gewarnt" und könnte sämtliche möglichen sonstigen Btm in der Zwischenzeit vernichtet oder weggeschafft haben. Eine HD sollte doch somit eher "unangekündigt" kommen, wenn man wirklich darauf hofft, ihm noch mehr als das Gefundene anlasten zu können.

Da die geforderte Stellungnahme keine Anklageschrift, sondern lediglich eine Aufforderung des Zolls ist, würde ich - ohne Beratung eines Strafverteidigers - auf eine Antwort verzichten. Der Zoll ist nicht im Geringsten daran interessiert, Deinen Mitbewohner zu entlasten, folglich kann er sich nur weiter in die Shice reiten.

Ist unter den aufgeführten Stoffen nicht "nur" 3-MMC im BtmG aufgeführt? Ob das noch als "geringe Menge" bewertet wird, kann wohl im Falle von RCs niemand genau sagen - ich kenne außerdem die Dosierung bzw. Konsumeinheiten der aufgeführten Stoffe nicht, da ich mit ihnen nie in Berührung gekommen bin bzw. mich für diese Stoffklassen nicht interessiere.

Ich hoffe, es kann Dir in diesem Thread auch noch jemand "mit Ahnung" weiterhelfen - wollte nur versuchen, Dich ein klein wenig zu beruhigen :)

Gruß,
Murmel

P.S.: Welches Bundesland, falls es sich um Deutschland (nicht AT oder CH) handelt?
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Abwesender Träumer

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4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.04.19 17:47
Vielen Dank für deine Antwort !

ob die anderen Substanzen im BtmG sind ist eine gute Frage, im NpsG sind sie auf jeden Fall würde ich sagen.

Im Brief steht sowas wie dass der Verdacht besteht BtM unerlaubt aus den Niederlanden bestellt zu haben und dass ein Strafverfahren wegen Bannbruches eingeleitet wurde. Denke mal ein Brief von der Polizei wird dann noch kommen. Außerdem steht dort dass wenn nach 14 Tagen keine Stellungnahme eingegangen ist, der Vorgang nach Sachstand abgeschlossen und der zuständigen Staatsanwaltschaft des Wohnortes vorgelegt wird.

Bundesland ist Niedersachsen. Der Brief ist wohl von NL nach Köln gegangen und dort vom Zoll bearbeitet worden, das Datum ist auch von vor ca. 3 Wochen, haben anscheinend etwas zu tun.

Nochmal vielen Dank für deine Antwort.
 
Abwesender Träumer



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761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.04.19 20:10
zuletzt geändert: 11.04.19 20:25 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 1 mal geändert)
Drbi schrieb:
ob die anderen Substanzen im BtmG sind ist eine gute Frage, im NpsG sind sie auf jeden Fall würde ich sagen.

Blöd, dass der Brief (wie die meisten, natürlich) aus dem Ausland kam. Denn was ich gerade ergoogelt habe, wusste ich so auch noch nicht:
Zitat:
Nicht unter Strafe gestellt ist der Besitz und der Erwerb (es sei denn, der Erwerb schließt eine Einfuhr aus dem Ausland mit ein - Vorsicht bei Bestellungen in Online-Shops, die aus dem Ausland versenden).

Zufällig ergoogelte "Quelle": https://www.partypack.de/NPSG-Gesetz-zur-Be.149.0.html
Nun ja, leider haben die meisten Shops ihren Sitz bzw. Absendeort im (EU-) Ausland...d.h., finden se bei jemandem innerhalb von BRD NPS, können sie nix machen, außer sie ihm / ihr abzunehmen. Da wäre es nur ein Verbot und keine Straftat gewesen. Viele Präzedenzfälle wird es bei der Fülle an Substanzen und der wohl recht geringen Anzahl von innerhalb der EU herausgefischten Sendungen auch nicht geben. Wirklich Pech, dass ausgerechnet die Sendung an Deinen Mitbewohner als Stichprobe geöffnet wurde. Ist mir auch mal passiert, allerdings mit einem "verdächtigen" Paket aus Bulgarien (man hörte das typische Rascheln von Tabletten in den Blistern). Naja, wäre, wäre, Fahrradkette...atmet erstmal tief durch, was nun noch von Seiten eines Staatsanwalts kommen wird oder auch nicht, könnt ihr im hier und jetzt leider sowieso nicht beeinflussen...

Und wie gesagt, wollte nur ein wenig Trost spenden. Vielleicht meldet sich hier noch jemand, der Dir etwas Konkretes dazu sagen kann. Sollte eine Anklage kommen, würde ich mir aber schon zur Sicherheit 'nen Anwalt besorgen, sollte das finanziell irgendwie machbar sein.
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Abwesende Träumerin



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2 Tripberichte

  Geschrieben: 11.04.19 21:44
Geh erstmal so schnell wie möglich zu einem Anwalt oder einer Stelle für Rechtsberatung (wird z.B. von manchen Unis angeboten - eigentlich nur für Studenten aber ich habe es auch schon erlebt, dass sie dort nicht so genau hinschauen).
Schnelligkeit ist hier das A und O.
Falls du/er nicht im Stande bist einen Anwalt zu bezahlen gibt es Angebote wie die Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe vom Amtsgericht.
"[...]- dann ist man für diesen Abend gänzlich aus seiner Familie ausgetreten, die ins Wesenlose abschwenkt, während man selbst, ganz fest, schwarz vor Umrissenheit, hinten die Schenkel schlagend, sich zu seiner wahren Gestalt erhebt."
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.04.19 21:49
Wir hoffen mal echt dass bei der geringen Menge nichts passiert .. Wir fragen uns nur wie die einzelnen Substanzen gewertet werden, da manche ja deutlich niedriger dosiert werden müssen. Auch Rätselhaft finde ich, warum der Brief in Köln herausgefischt wurde, hängt vielleicht vom Standort des Versenders ab oder dieser hat sich wenig Mühe gegeben ;) aber eig. trotzdem unwahrscheinlich. Das bestätigt aber was ich vor kurzem gelesen habe, nämlich dass mittlerweile gezielter auf Briefsendungen aus den Niederlanden geachtet wird welche über die "normale" Post laufen, kann deshalb nur warnen den billigsten Versand zu wählen.

Sehr nett von Dir und danke für deine Antworten und das Trost spenden ;)

Kann denn evtl. noch jemand was zu folgenden Sachen sagen:

Auch wenn eine HD eher unwahrscheinlich ist und sich auch kein BtM in der Wohnung befindet, dürfen Mitbewohner körperlich durchsucht und Geräte wie PC,Handy etc. beschlagnahmt werden?

Wie ist es mit der Fahrerlaubnis, also MPU o.Ä. ?

Weiß jemand ob zwischen den genannten Substanzen nach Dosierung unterschieden wird? Bei dem 3MMC ist eine "normale" Dosis ja um die 100mg und bei dem ALFA PIHP um die 10mg(nach dem was ich gelesen habe).

Vielen Dank und freundliche Grüße
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.04.19 00:39
zuletzt geändert: 12.04.19 01:10 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 5 mal geändert)
DonCaChillo schrieb:
Falls du/er nicht im Stande bist einen Anwalt zu bezahlen gibt es Angebote wie die Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe vom Amtsgericht.

Prozesskostenhilfe gibt es afaik (bin aber Laie) nur im Zivilverfahren, Verwaltungsverfahren, vor dem Sozialgericht und auch vor dem Arbeitsgericht, nicht aber im Strafrecht. Bitte korrigieren, sollte ich falsch liegen. Vielleicht gibt es immerhin kostenfreie Beratungsstellen / -Stunden in größeren Städten. An meiner Uni gab's sowas auch (beim Asta, glaube ich), vielleicht einfach mal an der nächsten Uni nachfragen, ob es auch eine Beratung bei strafrechtlichen Fragen wie dem BtmG gibt.

Drbi schrieb:
Wir fragen uns nur wie die einzelnen Substanzen gewertet werden, da manche ja deutlich niedriger dosiert werden müssen.

Ist wahrscheinlich bei RCs eine komplizierte Kiste, da es bei diesen ja afaik keine definierten Konsumeinheiten gibt. Der Gesetzgeber ist da vermutlich noch auf dem Stand von vor 20 Jahren und hält da möglicherweise nur für die "Klassiker" Heroin, Kokain, MDMA und Co. Vergleichswerte bereit, die während eines Strafverfahrens geltend gemacht werden könnten. DonCaChillo hat wohl Recht, hier sollte man wohl beim Sammeln vom Informationen keine Zeit verlieren.

Drbi schrieb:
Auch Rätselhaft finde ich, warum der Brief in Köln herausgefischt wurde, hängt vielleicht vom Standort des Versenders ab oder dieser hat sich wenig Mühe gegeben ;)

Vielleicht war das eine konzentrierte Stichprobenaktion des Hauptzollamts Köln oder das entsprechende Brief- oder Paketzentrum lag da, keine Ahnung. Bin sowieso eher der Düsseldorf-Sympathisant. :P Jetzt bitte nicht alle aus NRW über einen Kamm scheren :)

Drücke alle noch vorhandenen Daumen, dass es glimpflich ausgeht, vielleicht sogar eingestellt wird.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.04.19 14:47
Wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung irgendeiner Art kommt, ist die Fahrerlaubnis mit ziemlicher Sicherheit weg (=MPU zum wiederbekommen).

Unbedingt einen Anwalt nehmen, damit ihr Akteneinsicht bekommt. Ihr müsst wissen was genau vorliegt um richtig vorgehen zu können.
Wenn ausschließlich der Brief abgefangen wurde und die keine Beweise für eine Bestellung haben, dann (und das wird auch jeder Anwalt raten) einfach dumm stellen.
Ihr könnt euch nicht erklären, wieso jemand solche Substanzen (die euch natürlich nichts sagen) an diese Adresse schicken sollte.

Das Problem ist, wenn weitere Beweise/Indizien vorliegen, dann ist dumm stellen genau das falsche. Deswegen Anwalt!!!

 
Moderator



dabei seit 2012
158 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.04.19 15:58
Prozesskostenbeihilfe gibt es in der Tat nicht bei Btm-Delikten, Körperverletzung etc, da hier vorsätzlich eine Straftat ausgeübt wurde.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2019
39 Forenbeiträge

  Geschrieben: 07.01.20 20:01
zuletzt geändert: 07.01.20 21:32 durch Hanspetereumel (insgesamt 8 mal geändert)
So, ich grabe mal den alten Thread aufgrund einer ähnlichen Fragestellung meinerseits aus .....

Vielleicht hat ja auch jemand schon unliebsame Praxiserfahrung mit meinen nachfolgenden Fragen gemacht.

Bei RC´s, die unter das NPSG fallen, gilt folgendes:
- Inverkehrbringen strafbar
- Besitz straffrei, Beschlagnahmung und Vernichtung möglich.


1. Ist eine Bestellung aus dem EU-Ausland schon ein "Inverkehrkehrbringen" bzw. das "in den Geltungsbereich des NPSG bringen"
gemäß § 4 Abs. 1 NPSG?

§ 2 NPSG sagt: Inverkehrbringen ist das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe sowie das Feilhalten, das Feilbieten,
die Abgabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch an andere.
Demnach wäre die Einfuhr selbst kein Inverkehrbringen.
Vielmehr ist es von der Menge der RC´s abhängig, ob eine potentielle Abgabe an Dritte unterstellt wird.
Sehe ich das richtig?
Hat jemand Erfahrungswerte bzgl. der Menge/Konsumeinheiten?

Und wie würdet ihr das "in den Geltungsbereich bringen" definieren"?


2. Wie gehen Zoll und Polizei damit um, wenn ein solcher Brief abgefangen wird? Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei den
Unklarheiten, die beim NPSG noch herrschen, ein Riesenfass aufgemacht wird, solange man nicht gerade kiloweise bestellt hat.


Wenn ich mir 2 oder 3 Gramm Zeugs, das kein BTM ist, aber unters NPSG fällt, bestelle, handelt es sich um Inverkehrbringen, wenn die Einzeldosis bei z.B. 10 mg liegt? Das wären 200 bis 300 Konsumeinheiten. Bei dieser Menge Pillen zuhause wird ja in Anlehnung ans BTMG sicherlich eine Weitergabe an Dritte angenommen.


Was sagt Ihr dazu?



Edit: Der von mir favorisierte Shop wirbt damit, bestimmte Produkte nur aus der EU in die EU zu schicken. Ich glaube nicht, dass die so blöde wären, das zu machen, wenn Probleme zu befürchten wären. Zumal die Probleme des Herstellers/Lieferanten wohl deutlichst schwerwiegender wären als meine ^^
Konfuzius sagt:
"Schläfst du ein mit Popo die juckt, wachst du auf mit Finger die stinkt."

Ein weiser Mann.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 07.01.20 22:43
Dass es beim NSPG Unklarheiten gibt liegt voraussichtlich daran, dass eine Vielzahl von Taten erfasst werden soll. Dass die Einfuhr bzw. die Bestellun strafbar sein wird, davon kannst du meiner Meinung nach ausgehen, wurde ja früher schon teilweise als unerlaubte Einfuhr von Arzneimitteln erfasst. Da das uebliche vorgehen eine Analyse der Substanz voraussetzt, welche mit Kosten für die Behörde verbunden ist, kannst du von einer Anzeige ausgehen.
 

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