LdT-Forum

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AutorBeitrag
Traumländer



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  Geschrieben: 17.05.19 11:45
Jop eben, da müssen ganz andere Voraussetzungen herrschen damit sowas passiert.
stole ya secret sauce and i'm still on the scene;
turn your whole company into a fuckin meme
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.05.19 14:30
the dude schrieb:
500 euro fürs Frauenhaus und das Verfahren wird eingestellt? Kommt mir fast vor wie ne Spendenaktion!

Nein mal im Ernst ich kann mich nur ckomi anschließen, denke da kommt nicht viel bei rum und die rechnen einfach damit das der ein oder andere was zugibt. Was sagt dein Anwalt dazu?


Der Punkt ist, dass mit der "Spende" eventuelle andere Bestellungen nicht mehr gegen mich verwendet werden könnten, da die Bestellung auch in mehrere Pakete aufgeteilt worden sein könnten. Macht aber meiner Meinung nach eigentlich keinen Sinn wenn mein Name eventuell bei einem ganz anderen Vendor auftauchen würde mit einer eventuell anderen Substanz, oder sehe ich das falsch?
Man darf ja nicht für das gleiche Vergehen/Verbrechen zweimal bestraft werden? Oder fällt das im Allgemeinen dann unter "Beschaffung von illegalen Substanzen aus dem Internet"? wobei die Substanz und Händler egal wäre.
Ich glaub ich muss den RA doch noch mal anrufen...
 
Traumländer



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  Geschrieben: 17.05.19 16:35
Puuuh, ich persönlich würde es wohl drauf ankommen lassen, aber verständlich, wenn Du dich lieber für die Spenden-Variante entscheiden willst. Da Tramadol aber nicht unters BTMG fällt, glaube ich kaum, dass Du viel zu befürchten hättest. Aber da wird Dir dein Anwalt sicher besser weiterhelfen können. Wünsche Dir auf jeden Fall ganz viel Glück! wink

Zu Deinen letzten Fragen: Die habe ich leider nicht ganz verstanden.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.05.19 20:48
flo89 schrieb:
Der Punkt ist, dass mit der "Spende" eventuelle andere Bestellungen nicht mehr gegen mich verwendet werden könnten, da die Bestellung auch in mehrere Pakete aufgeteilt worden sein könnten. Macht aber meiner Meinung nach eigentlich keinen Sinn wenn mein Name eventuell bei einem ganz anderen Vendor auftauchen würde mit einer eventuell anderen Substanz, oder sehe ich das falsch?
Man darf ja nicht für das gleiche Vergehen/Verbrechen zweimal bestraft werden? Oder fällt das im Allgemeinen dann unter "Beschaffung von illegalen Substanzen aus dem Internet"? wobei die Substanz und Händler egal wäre.
Ich glaub ich muss den RA doch noch mal anrufen...
#


Anderer Händler = andere Straftat… da würden sie dich erneut anklagen... du gibst ja nur diese eine Bestellung zu...


Du willst wirklich die Bestellung zugeben und einen Strafbefehl akzeptieren? Damit bekennst du dich schuldig... für etwas was sie dir sehr wahrscheinlich nicht einmal nachweisen können...


Hast du einen Führerschein? Es wird dann sicherlich eine Meldung an die Führerscheinstelle geben... und es ist möglich das du von dort Post bekommst und aufgefordert wirst ein fachärztliches Gutachten zu machen, indem festgestellt werden soll ob du weiterhin geeignet bist ein Fahrzeug zu führen. Dann werden aus den 500,- Lehrgeld schnell mal 1000,- und wenn du Pech hast oder dich sehr dumm anstellst, wirds noch teurer...



 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 21.05.19 14:29
Gute Neuigkeiten.
Das Verfahren wurde eingestellt. Ohne dass ich mich zu irgendwas bekennen musste.
Glück gehabt. War mir dennoch alles eine Lehre.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 21.05.19 15:32
Das freut mich zu hören! Sehr gut! wink
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.05.19 17:11
war wirklich ne lehre oder ist es nur der vrübergehende schock? :D
"Da Wenne und da Hädde sand zwoa Bläde"
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.05.19 01:57
koenntest du mir (uns) mitteilen, welche rechtsschutzversicherung du hast?
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 22.05.19 11:48
the dude schrieb:
war wirklich ne lehre oder ist es nur der vrübergehende schock? :D


Nein das war mir wirklich eine Lehre. :-)

gaben schrieb:
koenntest du mir (uns) mitteilen, welche rechtsschutzversicherung du hast?


Das ist die erweiterte Rechtsschutzversicherung mit Spezial Straf-Rechtsschutz bei der "ARAG".
Meine Frau ist selbstständig und ich bin als Familienmitglied Gott sei Dank mitversichert.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
225 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.05.19 00:57
mist, hatte auf eine normale privat rechtsschutz zum guenstigen tarif gehofft.
 

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