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Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.04.19 06:16
zuletzt geändert: 23.04.19 11:44 durch Hagbard C (insgesamt 1 mal geändert)
Passwort oder Beugehaft 9. April 2019, 13:44 Uhr

Geplantes IT-Sicherheitsgesetz

Spoiler:
- Der Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz sieht die Möglichkeit scharfer Sanktionen gegen Verdächtige vor, die ihr Passwort für einen Online-Dienst nicht
verraten wollen.
- Die Polizei soll die Konten der Verdächtigen übernehmen dürfen.
- Juristen sehen den Grundsatz in Gefahr, nach dem niemand sich selbst belasten muss.

Von Jannis Brühl

Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium erarbeitet hat: "Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben." (mehr zum Entwurf hier)

Aber was passiert, wenn er das nicht tut?

Die Sanktionen dafür stehen in der Strafprozessordnung: Außer Ordnungsgeld kann zur "Erzwingung des Zeugnisses" auch Haft von bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Dass Beugehaft möglich sein soll, bestätigte das Innenministerium.

Der Zwang zum Passwort-Heraushabe würde für eine Reihe schwerer Straftaten gelten: Hochverrat, Sexualstraftaten, schwerer Raub, Kinderpornografie - aber auch für jedes Delikt, das "mittels Telekommunikation" begangen wird. In Zeiten der Digitalisierung gilt das für eine immer größere Zahl von Straftaten. Die Pflicht, das Passwort herauszugeben, soll für Konten bei "Telekommunikations- oder Telemediendiensten" gelten, was sowohl Anbieter wie die Telekom als auch Facebook umfasst.

Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage dafür, Verdächtige zu zwingen, ihre Passwörter zu verraten. Dafür sorgt der sogenannte nemo-tenetur-Grundsatz. Er besagt: Niemand ist verpflichtet, aktiv an einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Zudem hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Deshalb ist Beugehaft zur Herausgabe von Informationen bisher auch nur in extremen Fällen und nur gegen Zeugen möglich, nicht aber gegen Beschuldigte. Das soll sich nun ändern.
"Verfassungsrechtlich höchst problematisch"

Die Behörden sollen mit den übernommenen Konten offenbar in die Lage versetzt werden, Informationen über verdächtige Kontakte oder Zeugen zu erhalten - notfalls durch aktive Täuschung unter dem Namen des Verdächtigen. Strafverteidiger Udo Vetter hält das für einen "krassen Systembruch und eine der weitest gehenden Aufweichungsversuche der Bürgerrechte überhaupt." Er sagt: "Es könnte also künftig dazu kommen, dass jemand wegen der schlichten Weigerung, ein Passwort herauszugeben, in Haft genommen wird." Auch Zeugen könnten bislang die Herausgabe verweigern, wenn sie befürchteten, sich dadurch verdächtig zu machen. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, hält die Passage für "verfassungsrechtlich höchst problematisch", weil sie den Grundsatz gegen Selbstbelastung schwächen würde.

Horst Seehofers Ministerium verweist darauf, dass die über das Konto gewonnenen Daten "nicht gegen den Zugangsdaten-Inhaber verwendet werden dürfen", denn im Gesetzentwurf steht, dass die Person dem zustimmen muss. Aber was ist diese Regel wert, fragt Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.. Zwar sehe das Recht auch heute schon Beugehaft für Zeugen vor, die unberechtigt die Zeugenaussage verweigern. Aber die Anwendung der Regel auf Verdächtige habe eine neue Qualität: "Ich bin sehr skeptisch, ob die Norm den strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Insbesondere scheint sie zu ermöglichen, dass die mittels der Passwörter gefundenen Informationen dann als Ermittlungsansätze genutzt werden." Die Polizei könnte sie als "Mosaiksteinchen" eines größeren Bildes eben doch zur Konstruktion von Beweisen gegen einen Bürger verwenden. Das würde womöglich gegen den nemo-tenetur-Grundsatz verstoßen.

Zugriff auf Chats mit Unbeteiligten

Als Grund für die Idee nennt das Ministerium vor allem das Darknet, jenen schwer zugänglichen Teil des Internets, in dem Menschen anonym miteinander kommunizieren können: "Solange es den Ermittlungsbehörden nicht möglich ist, mittels vorhandener Accounts in diese Kommunikationsbeziehungen einzudringen, ist ein erfolgversprechendes Vorgehen kaum möglich. Viele Straftaten, insbesondere im Bereich des illegalen Handels im Darknet und der Kinderpornografie, bleiben deshalb unaufgeklärt."

Das Problem an der Übernahme fremder Konten ist zudem, dass die Polizei dabei in vielen Fällen auch Zugang zu Daten bekommt, die mit dem Verbrechen womöglich nichts zu tun haben. Zudem sind in den Accounts auch intime Informationen über Unbeteiligte für die Polizisten zu sehen, meist in Form von Chatverläufen. Im Juni soll sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen.
/spoiler]

 
Kommentar von Hagbard C (Moderator), Zeit: 23.04.2019 11:44

Ahoi, Diktatur incomin...wenn nicht schon längst da..
 
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  Geschrieben: 24.04.19 17:24
Drogenkrieg in Mexiko - So setzen Kartelle Drohnen als Waffen ein - spiegel.de
"The only way to write honestly about the scene is to be part of it. If there is one quick truism about psychedelic drugs, it is that anyone who tries to write about them without first-experience is a fool and a fraud." ― Hunter S. Thompson (1967)
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  Geschrieben: 25.04.19 23:33
The Guardian: Das Dark Web ist schuld - mehr Drogen als je zuvor werden aus Holland per Post verschickt
Ein Tag als Löwe ist besser als ein Leben als Schaf
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  Geschrieben: 08.05.19 05:15
https://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/studie-zeigt-gotteserfahrungen-foerdern-mentale-gesundheit-dauerhaft20190507/

Gotteserfahrungen – sei es nun spontan oder ausgelöst durch Psychedelika wie LSD oder Ayahuasca – haben positive und langanhaltende Auswirkungen auf die mentale Gesundheit.

;p
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Historisches Votum: Denver entkriminalisiert Magic Mushrooms
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  Geschrieben: 10.05.19 20:03
https://www.welt.de/vermischtes/article193171943/Goerlitzer-Park-in-Berlin-Dealer-sollen-jetzt-in-markierten-Flaechen-stehen.html

"Dealer im Görlitzer Park sollen in markierten Bereichen stehen"

So geht alles schneller ;D

"Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe sprach von einer Farce."

Stimmt, das sage ich auch täglich ^^
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  Geschrieben: 15.05.19 16:00
It’s Time for People With Privilege to Come Out About Their Drug Use - filtermag.org
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  Geschrieben: 18.05.19 13:22
Drug-Checking demnächst wieder in Berlin:

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-05/drugchecking-tibor-harrach-pharmazeut-praevention-berliner-senat/komplettansicht
 
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  Geschrieben: 20.05.19 23:18
Knutseldrugs straks illegaal (Holländischer Analog Act kommt !) 26 apr. 2019

Übersetzung von Googletranslator:
Spoiler:
Designerdrogen sind Medikamente, deren Wirkung von Chemikern auf die Wünsche der Konsumenten abgestimmt wird. Sie sind Minister Grapperhaus (Justiz und Sicherheit) und Staatssekretär Blokhuis (Gesundheit) ein Dorn im Auge. Sobald sie eine auf die Liste der verbotenen Drogen gesetzt haben, wird die Zusammensetzung geringfügig geändert, so dass es nicht mehr illegal ist. Ein neues Gesetz wird das brechen, verkünden die CDA und CU heute.
Designerdrogen sind Medikamente, deren Wirkung von Chemikern auf die Wünsche der Konsumenten abgestimmt wird. Sie sind Minister Grapperhaus (Justiz und Sicherheit) und Staatssekretär Blokhuis (Gesundheit) ein Dorn im Auge. Sobald sie eine auf die Liste der verbotenen Drogen gesetzt haben, wird die Zusammensetzung geringfügig geändert, so dass es nicht mehr illegal ist. Ein neues Gesetz wird das brechen, verkünden die CDA und CU heute.

In Kürze wird es auch möglich sein, komplette Wirkstoffgruppen in Liste 1 des Opiumgesetzes aufzulisten. Dies ermöglicht es, eine ganze Gruppe von Designerdrogen auf einmal zu verbieten, unabhängig von ihrer spezifischen Zusammensetzung. Dies wird bereits erfolgreich im Ausland eingesetzt.


Miese Zeiten...
 
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  Geschrieben: 22.05.19 15:20
Drugchecking - Hessen will den Modellversuch - fr.de

Frankfurter Rundschau schrieb:
Aus dem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium gibt es starken Gegenwind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die beiden Anträge der Hochschule Koblenz auf eine Präventionsstudie in Hessen abgelehnt, den Widerspruch ebenfalls. Dagegen hat die Hochschule geklagt. „In Deutschland wird relativ restriktiv auf das Thema geschaut“, sagt Klose. Es gestalte sich schwierig, die notwendige Ausnahmegenehmigung zu bekommen. „Ob wir sie noch erhalten, steht gerade ein bisschen in den Sternen.“ Optimistisch klingt anders. Angesichts dieser Entwicklung schließt der Minister nicht mehr aus, zweigleisig zu fahren: „Möglicherweise werden wir die Bundesratsinitiative noch vor der Entscheidung über die Genehmigung des Modellversuchs starten.“

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Ex-Träumer
  Geschrieben: 26.05.19 20:35
Gesetzentwurf: Angebot im Darknet strafbar

Oberster Datenschützer kritisiert Darknet-Gesetzentwurf süddeutsche, 20. Mai 2019

Unglaublich ey...
 
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  Geschrieben: 31.05.19 11:44
Unverhoffter Acid-Trip mit Synthesizer aus den 60ern
Take risks. If you win, you will be happy. If you lose, you will be wise.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 04.06.19 18:36
Größte Cannabis-Plantage Österreichs ausgehoben: Haftstrafen
 
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  Geschrieben: 05.06.19 12:24
Crystal von der Post


Zoll schnappt Heroinschmuggler auf A17
 
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  Geschrieben: 09.06.19 13:10
Drogen-Outing der Tory-Kandidaten (England)
 

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