LdT-Forum

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AutorBeitrag
Traumländer



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  Geschrieben: 22.06.17 13:41
zuletzt geändert: 22.06.17 19:31 durch The Specialist (insgesamt 1 mal geändert)
Spoiler:
U boot 47: abtauchen und untergehen. Kann meinetwegen verboten werden, ist kein feiner Kumpel cry

Aus Protest die AfD wählen ist, als würde man in der Kneipe aus dem Klo saufen, weil das Bier nicht schmeckt.
Mitglied verstorben



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  Geschrieben: 22.06.17 17:38
pillemann2 schrieb:
@Unknown Name
es wird immer nur hier in de verboten was sich großer Beliebtheit erfreut und zusätzlich eine gerfahr darstellt, und das trifft auf die anderen U's bisher die noch im Umlauf sind nicht ansatzweise zu, da ist U-47700 bisher das einzige. MU-47700 könnte aber wieder so ein Kandidat werden fals es noch flächendeckender angeboten wird



Das ist mir schon klar - darauf war auch das "präsent sein" bezogen. Typisch sowas, echt... das MU scheint aber nicht so dolle zu sein, warum anbieten wenn es keiner kauft?


"Huge heroin fan. Don't use it, just like being around it." -Roger

Mitglied im "Freunde der rektalen Applikation harter Drogen e.V."
(alexanfer, KingMaggi, unknown name, zatarra)

https://m.soundcloud.com/falscherhase/falscher-hase-lebenslaenglich
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 22.06.17 18:16
zuletzt geändert: 22.06.17 19:32 durch The Specialist (insgesamt 1 mal geändert)
Spoiler:
ähnliches Wortspiel hatte ich hier auch schon mal gebracht irgendwo über u-47700 :D ja ist einfach den kurzen turn nicht wert, der zwar wirklich nicht schlecht bis geil ist aber was danach kommt ist nur noch Horror

habe schon Berichte gelesen über MU die begeistert waren, wir werden sehen ob es so präsent wird wie U, die Leute die darauf abfahren sehen was neues gleichwertiges oder besseres, irgendwas wird schon herhalten müssen am Ende

Drugs are bad mkay!

Drop the thought!

YOLO
Kommentar von The Specialist (Traumland-Faktotum), Zeit: 22.06.2017 19:32

offtopic gespoilert. bitte beim thema bleiben.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.07.19 17:59
Hi!

Kann mich vielleicht mal jemand aufklären? Wie sieht es momentan aus?

Also ich habe mich selber erkundigt, beim Ministerium und sämtliche Gesetzesänderungen durchstöbert, es scheint bisher, zumindest seit einer ganzen Weile keine Änderung gegeben zu haben.

Meine Frage lautet: Wie ist der aktuelle Status bezüglich 1P-LSD, 1B-LSD, Clonazolam, Norflurazepam, Flualprazolam, Flunitrazolam und Bromazolam? Wäre wirklich dankbar.

Ausserdem könnte dieser Thread denke ich mal ein Update vertragen, oder was meint ihr?

Viele Grüße
MagicDreams
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 07.07.19 18:19
bundesrat schrieb:
Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und von Anlagen des BetäubungsmittelgesetzesA. Problem und ZielDie Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) wird an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst, indem die bisherigen Stoffgruppen der von 2-Phenethylamin abgeleiteten Verbindungen und der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide über-arbeitet werden sowie die Stoffgruppen der Benzodiazepine, der von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleiteten Verbindungen und der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen in die Anlage aufgenommen werden.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/238-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Soweit ich weiß, tritt die Sache in 4 Monaten in Kraft.
 
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 08.07.19 18:17
Um Double aus dem "Kratom bald verboten?" Thread zu zitieren:

Double schrieb:
Bin kein Chemiker, jedoch würde ich es jetzt so verstehen, dass Mitragynin da NICHT drunter fällt.

Im Text steht folgendes:

"Die Grundstruktur Indol-3-alkylamin kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den folgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R5 und Rn) substituiert sein:
a) R1 und R2:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C6) und Allylgruppen.
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines Pyrrolidinyl-Ringsystems ist."

Pyrrolidin ist ein Fünfring, beim Mitragynin befindet sich das Stickstoffatom jedoch in einem Sechsring, also einem Piperidinylring. Somit dürfte es, meiner Einschätzung nach, nicht vom Gesetz betroffen sein. 
 



Zählt kratom jetzt dann in 4 Monaten dazu oder nicht?
 
Traumländer

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  Geschrieben: 15.12.19 11:50
... unsere geniale Regierung bringt es noch fertig
wild wachsende Pflanzen zu verbieten !

Wer so dumm ist CO² zu besteuern bringt alles fertig !!!
 
Traumländer



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  Geschrieben: 15.12.19 14:29
😂 Oh man soll ich dann ins methadon programm, ist natürlich viel besser. Bin nach codeine sucht auf kratom geswitched und seit vier Jahren stabil. Zahle dafür 100 Euro im Monat. Ich wusste nicht was dann machen soll. Ich habe für mich beschlossen, dass die kratom Abhängigkeit das geringers Übel ist und ich komme zurecht. Hab Job,studiere usw.
Für mich wäre es eine Katastrophe.

Psy
 
Traumländer

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  Geschrieben: 15.12.19 15:59
Ich FRAG lieber mal ....
Wird Kratom wirklich verboten UND wenn JA ab wann ?

Kaufen einfrieren ... im Kilopreis es ohnehin günstiger !
 
Moderator



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  Geschrieben: 15.12.19 22:31
Warum denn diese Panikmache? Ich habe doch schon mal klargestellt, dass Mitragynin NICHT vom NpSG erfasst ist, also Kratom somit nicht dadurch illegalisiert wird. Die Ausweitung der Substanzklassen auf Indol-3-alkylamine bezieht sich lediglich auf Tryptamine (und streng genommen auch Tryptophan), nicht jedoch auf indolbasierte Alkaloide der Mitragyna speciosa.

Btw die 2 in CO2 ist nicht hochgestellt, sondern als Index tiefgestellt. Einen Index kann man hier übrigens wie folgt schreiben:

BSP[ sub ]Zahl(en) oder Buchstabe(n)[ /sub ]

die Leerzeichen zwischen "sub", bzw. "/sub" und eckigen Klammern müssen verschwinden, damit der Befehl erkannt wird:

BSPZahl(en) oder Buchstabe(n)

@Andy I:

Spoiler:
Offtopic, daher gespoilert.
Was ist dumm daran, CO2 zu besteuern? Bzw. es wird ja nicht CO2an sich, sondern das jeweilige Individuum, das CO2 erzeugt, besteuert.

"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Traumländer

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  Geschrieben: 15.12.19 23:22
Im BtMG kann problemlos die Pflanze, sowie Pflanzenteile aufgeführt werden, ohne die Wirkstoffe einzeln zu erfassen.
zu alt für den Scheiß
Moderator



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  Geschrieben: 16.12.19 01:31
Ja klar, so ist das ja beispielsweise mit Cannabis und Salvia divinorum geregelt. Verstehe aber nicht so recht, was das mit der vorliegenden Situation zu tun hat?
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Traumländer



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  Geschrieben: 16.12.19 23:13
hab bisschen recherchiert. akut ist kein kratom verbot in sicht. möglich ist es aber dennoch.

psy

 
Traumländer



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  Geschrieben: 18.12.19 20:01
Andy I schrieb:
... unsere geniale Regierung bringt es noch fertig
wild wachsende Pflanzen zu verbieten !

Wer so dumm ist CO² zu besteuern bringt alles fertig !!!

Du vermischst hier Dinge: Die die dein CO2 besteuern wollen würden keine Pflanzen verbieten wenn man sie ließe.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.03.20 09:51
Angenommen ich würde eine Substanz (in Eigenbedarfsmenge), die dem NSPG unterliegt von einem innländischen Händler erwerben. Würde ich mich dabei strafbar machen?


Dr. House: "Good Thing I Brought My Axe-Cane "




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