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AutorBeitrag
Abwesender Träumer

dabei seit 2019
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  Geschrieben: 18.10.19 15:56
Des kann doch aber echt nicht sein.
Ich mein ich kann doch dann auch auf jemanden, den ich nicht leiden kann, 5 mal was aus den Niederlanden bestellen, und wenn es vom Zoll kontrolliert wird, hat er Pech gehabt oder wie?

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.10.19 19:26
Ich will Dir auch nicht ausreden mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Wenn Dir das Geld nicht wehtut und den Verlust verkraften kannst, kannst Du es natürlich versuchen. Vielleict findest Du ja einen bei dem die Erstberatung kostenlos ist. Wenn Das Geld futsch ist, ist es halt futsch, ist ja nur Geld.
 
Moderator



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  Geschrieben: 18.10.19 22:38
Wie kittster sagte, gibt man bei Zahlung der Summe, die Tat zu. Wird dementsprechend also wahrscheinlich im Führungszeugnis landen.
Übrigens hält der Zoll gefühlt jedes weiße Pulver für Amphetamin. Hab schon die abstrusesten Sachen gehört, z.B. dass Ketamin angeblich Amphetamin gewesen sein soll. Ich vermute, dass einfach mal pauschal angenommen wird, dass es sich um Amphetamin handelt. In der Regel scheinen sich Konsumenten mit der Geldstrafe zufrieden zu geben, um nicht noch mehr aufzuwirbeln und/oder damit die Arschlöcher einen in Ruhe lassen. Insofern brauchen sie nichtmal zu analysieren, worum es sich handelt (teuer), wenn man auch einfach auf gut Glück jemanden dazu bewegen kann, es einfach zuzugeben.
Ich würde an Deiner Stelle vermutlich nach den Spektren der Analyse fragen. Schließlich müssen sie beweisen, dass Du Schuld hast. Klar ist Deutschland kein Rechtsstaat (eher ein Rechts-Staat) und Zoll, Bullen und Justiz biegen sich gern mal vieles zurecht. Dennoch besteht theoretisch die Möglichkeit, dass es sich gar nicht um etwas illegales, oder weniger illegales als BtM (z.B. NpS oder Arzneimittel) handelt und Du das durch Nachbohren bzgl. der Analyse beweisen kannst. Das wäre in jedem Fall eine Verbesserung Deiner Lage.
Ich weiß allerdings nicht, wie der Zoll wohl auf eine solche Anfrage reagieren würde.

Viel Glück jedenfalls noch in der Sache.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
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geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

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Moderatorin



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  Geschrieben: 21.10.19 07:47
Dass der Zoll erst mal alles als Amphetamin einstuft, kann ich nur bestätigen. ODSMT (Opidoid) wurde als Amphetamin eingesuft, da die Schnelltests extrem unzuverlässig sind. Leider haben wir hier in Österreich nicht das Glück, dass die das Zeug analysieren (auch nicht auf Anfrage eines Anwaltes). Warte erst mal ab, wie es jetzt weiter geht, nach der Antwort an den Zoll. Wenn du nichts gemacht hast, solltest du eigentlich nicht verurteilt werden können, wenn du in einem eventuellen Verfahren einen guten Anwalt an deiner Seite hast. Aber ein Risiko besteht immer, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 21.10.19 14:16
Ich hatte leider das gleiche Vergnüngen Post vom Zoll bekommen zu haben. Ich habe eig. auch nix bestellt sondern ein "Gratis Sample" gekriegt .. Die letzte Seite vom Brief mit der Stellungsnahme habe ich gar nicht beantwortet. Ungefähr 1 Monat später kam Post vom Staatsanwalt in dem stand,"dass das Verfahren eingestellt wurde."
Es ging um Btm Bestellung, enthalten waren 5 Substanzen (2 davon damals noch nicht Illegal) u.a. 1 Tablette Etizolam, 1 Tablette Clonazolam und 0,5g a-pbhp .. letzteres macht mir am meisten Sorgen da 0,5g ja schon ne ordentliche Menge ist wenn man die Dosierung beachtet.

Danach kamen auf mich noch weitere hässliche Konsequenzen zu die mit deinem Fall aber nichts zutun haben dürften.

Wünsche dir viel Glück und alles Gute.
"Ich bin kein Ausländer, trotzdem war ich nie integriert,
hier, in dieser Ellenbogengesellschaft,
wo man sich nur Sorgen um sich selbst, Drogen und Geld macht."

Pöbel tötet König.
Abwesender Träumer

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10 Forenbeiträge

  Geschrieben: 26.11.19 14:41
Das Verfahren wurde an Mangel an Beweisen eingestellt :)
Falls es jemanden interessiert.
Vielen Dank an alle für die hilfreichen Tipps !
 
Traumländer



dabei seit 2011
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  Geschrieben: 12.02.20 12:04
zuletzt geändert: 16.02.20 15:35 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 5 mal geändert)
Hallo zusammen,

ich stehe gerade quasi unter Schockstarre, weil eben ein Schreiben vom Zoll im Briefkasten lag und ich erstmals diesbezüglich Probleme habe.

Es handelt sich um eine Ladung zur Vernehmung.

Man habe ein Strafverfahren gegen mich eröffnet. Vorgeworfen wird mir die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln ins Bundesgebiet. Völlig kurz und knapp, ohne Angabe der Substanz, der Menge oder des Zeitraums.

Ich kann mich nicht wirklich daran erinnern und musste erst einmal grübeln, was mir hier vorgeworfen wird. Möglicherweise geht es um illegalisierte Benzos aus dem RC-Bereich. Auch im DN o.ä. wurden keine Käufe getätigt.

Nun soll ich als Beschuldigter vernommen werden und persönlich erscheinen. Sollte ich das nicht tun, wird mit einer erneuten Vorladung durch den Staatsanwalt oder Richter gedroht und mit einem zwangsweisen Vorführen.

Ich hätte hier ein paar kurze Fragen an Euch:

1. Man liest immer wieder, dass man auf diese Schreiben nicht reagieren und auch nicht zu diesen Vorladungen erscheinen muss, solange sie "nur" von Zoll oder Polizei kommen - und man sich nur weiter in die Scheiße reiten kann, gerade bei meinem eher unsicheren Erscheinungsbild. Aber ich wurde nun persönlich vorgeladen und es wurde mit § 163a Absatz 3 (Strafprozessordnung) gedroht. Muss ich dort erscheinen bzw. werde ich bei Nichterscheinen kurz- oder mittelfristig "Besuch" bekommen?

2. Mir fällt es wirklich schwer zu rekonstruieren, um was es sich handeln soll. Das mit dem "verlorengegangenen" RC-Benzo ist nur eine Vermutung, an die ich mich nur vage erinnern kann. Wie sollte ich mich bei einer Vernehmung nun verhalten?

3. Gibt es bei RC-Benzos, die ins BtmG aufgenommen wurden, bereits repräsentativen Vergleichswerte bzw. Präzedenzfälle in Richtung geringe Menge / nicht geringe Menge?

4. Ist nach diesem Schreiben evtl. noch mit einer HD zu rechnen, sobald die Sache tatsächlich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird (glücklicherweise bin ich nicht in Bayern^^)?

5. Sollte ich mir umgehend einen Anwalt besorgen? Leider fehlen mir von vorne bis hinten die finanziellen Mittel dazu.


Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Tipps oder Hilfestellungen geben könnte. Als Angstpatient ist sowas wirklich die Hölle, ich zittere am ganzen Körper, so würde mich auch wärend der "Vernehmung" kaum jemand für voll nehmen, wenn ich die Vorwürfe abstreite. Bin leider nicht so abgezockt, gerade, was die Staatsorgane angeht.

Geschockten Gruß,
Murmel
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.02.20 12:30
Hallo Murmeltiersalbe,
Mir ist die Grüne Hilfe eingefallen, vielleicht können sie dich unkompliziert beraten.
Grüne Hilfe Netzwerk eV

Eventuell gibt es noch andere Adressen wo man sich diesbezüglich Hilfe holen kann.

Hoffe daß da nichts schlimmeres kommt.
Alles Gute
 
Traumländer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.02.20 14:59
zuletzt geändert: 16.02.20 19:04 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 2 mal geändert)
Danke @gugu,

ist die grüne Hilfe nicht eher in Sachen Cannabis unterwegs?

Vor allem der unkonkrete Vorwurf (einfach nur "Einfuhr von Betäubungsmitteln", ohne die konkrete Substanz, Mengen- oder Zeitangaben) und vor allem der Zeitpunkt wundern mich. Ich habe lediglich die Vermutung, dass es um ein RC-Benzo gehen könnte. Ansonsten würde mir jedenfalls kein "Delikt" einfallen, das man mir in Sachen BtmG zu lasten legen könnte.
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Traumländer



dabei seit 2013
127 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.02.20 18:15
Ich würde erstmal abwarten .. Bei mir kam nach ca. 3 Monaten Post vom Staatsanwalt , dass das Verfahren eingestellt wurde.
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Traumländer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.02.20 02:36
zuletzt geändert: 18.02.20 14:46 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 2 mal geändert)
@every:
Das wäre natürlich der Idealfall.

Ich denke, es ist der Normalfall, dass ich nicht darauf hingewiesen werde, dort nicht erscheinen zu müssen, um ordentlich Druck auf meine Person aufzubauen.

Es ist jedoch auch noch ein Personalienbogen dabei, der umgehend ausgefüllt zurückzusenden sei, auch bei Verzicht auf die Beschuldigtenvernehmnung. Ist es ratsam, zumindest diesen auszufüllen und abzuschicken? Es wird bei Verweigerung der meisten Angaben mit einer Geldbuße gedroht (§ 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).

Hattest Du auch eine Vorladung von Polizei oder - wie in meinem Fall - von der Zollfahndung bekommen? Kam es zur Anklage und um welche Substanz und Menge handelt es sich? Ich meine, ginge es jetzt um Cannabis, Amphetamine o.ä, wären wenigstens klare Richtschnuren da für Mengen, bei i.d.R. denen eingestellt werden kann.

Da ich aber nicht ausschließe, dass es um RC-Benzos gehen könnte (und ich überhaupt keine Vorstellung von der Datierung habe), ist das Risiko sehr schwer abzuschätzen, ob und welche Strafe zu erwarten ist, sofern das an die Staatsanwaltschaft geht.
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Traumländer



dabei seit 2013
127 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.02.20 15:13
Bei mir kam Post vom Zoll wegen verstoß gegen das BtmG. Ich habe den Bogen nicht ausgefüllt. Um was es bei mir ging müsste auf der vorherigen Seite dieses Threads stehen.
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Traumländer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.02.20 08:01
zuletzt geändert: 16.02.20 15:32 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 1 mal geändert)
Okay, hatte ich übersehen, sorry. In Deinem Fall ging es, zumindest was Btm angeht, ja um Kleinstmengen.

Ich weiß ja nicht mal, was mir konkret zur Last gelegt wird. Möglicherweise ein RC-Benzo. Anders als bei den Pharmabenzos gibt es hier ja keine Werte, die als "geringe Menge" herangezogen werden können.

Muss man so eine Vorladung eigentlich (höflich, aber bestimmt) absagen oder reicht es aus, einfach nicht zu erscheinen?
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Abwesender Träumer

dabei seit 2018
32 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.02.20 09:35
Ich wuerde dir/euch raten, auf jeden Fall zur Vernehmung zu erscheinen. Spätestens da wird man erfahren, um was es sich genau handelt und wenn man die Aussage verweigert und einfach stur nichts sagt, kann einem auch nichts großartiges passieren.

Fuer den Fall, dass du auf Vorladungen nicht erscheinst, behalten sich die Beamten gerne mal das Recht vor, bei dir zu Hause persönlich vorstellig zu werden...

Ich hatte ein aenliches Problem: Wusste nicht genau worum es sich handelt, bin zur Vernehmung, hab mir angehört was sie gegen mich haben, hab Aussage verweigert und auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft, zwecks Einstellung des Verfahrens gewartet... Welches dann auch paar Wochen spaeter im Briefkasten lag.

Und solltest du bei der Vernehmung erfahren, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, kannst du immerhin zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten.

Ich finde es ist immer besser zu wissen womit man es zu tun hat. :)

Und PS natürlich vorsichtshalber die Bude in Ordnung bringen, damit man keine unangenehmen Überraschungen erlebt, sollten sie doch mal unangekuendigt vor der Tuere stehn.
 
Traumländer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.02.20 11:16
zuletzt geändert: 16.02.20 15:36 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 3 mal geändert)
Talibahn schrieb:
Ich wuerde dir/euch raten, auf jeden Fall zur Vernehmung zu erscheinen. Spätestens da wird man erfahren, um was es sich genau handelt und wenn man die Aussage verweigert und einfach stur nichts sagt, kann einem auch nichts großartiges passieren.

Würde man auch in einer eventuellen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erfahren, worum genau es gehen soll, sofern denn eine kommt? Und nicht jeder ist psychisch so stabil, dass er zu 100% die Klappe hält bei so einer Vernehmung und sich nicht im Geringsten mürbe machen lässt...die Fahnder sind schließlich oft so geschult, dass sie so manchen durch massive Einschüchterung oder sonstige Taktiken doch zum Reden bekommen. Mit jedem Wort, das einem herausrutscht, könnte man sich dann nur selbst schaden. Ich finde das für mich persönlich zu riskant.

Habe auch noch von keinem Anwalt gehört, der rät, zu solchen Vernehmungen in Sachen Btm zu erscheinen. Ein Fernbleiben kann ja nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden (womit auch nicht die Gefahr eines Durchsuchungsbeschlusses steigen würde) und ist ein gutes Recht, solange es sich nur um Ermittler bzw. Polizei oder Zoll handelt und noch keine Anklage vorliegt.
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