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Ex-Träumer



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  Geschrieben: 21.07.09 19:51
Ja, das habe ich von der Tante im MPI gehört, ein Kumpel dasselbe. Erfahrungen damit habe ich keine...
 
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  Geschrieben: 22.07.09 20:14
Ein wirklich einmaliger Konsum von Cannabis wird in einer Haaranalyse nicht nachweisbar sein. Es ist zwar so, dass Metaboliten auch bei einmaligem Konsum über die Haarwurzeln in die Substanz des Haares gelangen und dort abgelagert werden. Die betreffende Stelle wächst dann mit dem Haar mit und verlagert sich immer weiter weg von der Haarwurzel.

Bei der Analyse der Haare werden aber mindestens 6 cm Haar benötigt, weil ja der Zeitraum von ca. einem halben Jahr analysiert werden soll. Haare wachsen durchschnittlich 15cm pro Jahr. Allerdings lagern sich die Metaboliten von THC (THC-COOH) und anderen Drogen in der äußeren der 3 Haarschichten an. Also im Melanin, was die Haarfarbe ausmacht.

Damit haben blonde Menschen bessere Karten bei Haaranalysen als dunkelhaarige, weil das Melanin in der äußeren Schicht, was ja die Haarfarbe ausmacht, viel geringer konzentriert ist. Melanin ist auch der Farbstoff der Haut. Deswegen sind Leberflecke dunkel und dunkelhäutige Menschen haben da einfach mehr Melatonin.

Es wird ja auch empfohlen, die Haare mehrmals zu bleichen, um diese Melaninschicht zu zerstören. Allerdings wird das von den gängigen Analytik-Instituten als Betrugsversuch gewertet und wahrscheinlich andere Haare als das Kopfhaar zu Analyse zu Rate gezogen.Es wird ja auch gefragt, ob man die Haare gefärbt hat oder nicht. Allerdings gibt es neben TÜV und DEKRA, die meist in Anspruch genommen werden für diese Analytik, auch private Labore, die das machen. Angeblich nimmt nicht jedes dieser Labore diese Fragen nach bleichen oder färben besonders ernst bzw. dokumentiert das nicht im Analysebericht. Ob dieses betreffende Labor zulässig ist für diese Analyse, muss man bei der entsprechenden Stelle, die die Analytik verlangt, allerdings vorher in Erfahrung bringen. Man kann ja sagen, man macht es dort, weil es billiger ist als die herkömmlichen Labore.

Aber um auf die Frage zurück zu kommen, ob einmaliger Konsum nachweisbar ist: Die Haarproben von bestimmter Länge werden üblicherweise in Natronlauge oder einer Flüssigkeit mit bestimmten Enzymen gelöst. Diese Flüssigkeit wird dann analysiert. Je länger die Haare sind, umso geringer fällt die Konzentration des THC-COOH in der Lösung aus, logisch. Damit bleibt einmaliger Konsum unterhalb der Nachweisgrenze der Analytik-Methode, die verwendet wird.

Allerdings ist es doch besser, gleich ganz abstinent zu sein. Denn bleibt es wirklich dabei, nur einmal zu konsumieren während der Zeit oder macht man es vielleicht doch noch das eine oder andere mal? Wobei auch sehr seltener, sporadischer Konsum sicher nicht auffällt in so einer Probe. Aber letztlich ist es doch ein Risiko, und man muss ja das Verlangen nach einem THC-Rausch nun nicht unbedingt herausfordern, wenn man es während der Abstinenzzeit doch mal macht und dann vielleicht wieder machen will.

 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.07.09 23:51
Danke an count für den sehr informativen beitrag wink hatte in nem anderem forum bereits was gefunden und sätze wie diese hier haben mir nen paar schlaflose stunden erspart.
zitat :
"Abschließend kann ich dir also sagen, das eine Haaranalyse nur halb so tragisch ist
Ich z.B. habe auch eine hinter mir und habe sie BESTANDEN obwohl ich jedes Wochenende( FR u. SA ) eine jolle geraucht habe!
Wenn du nicht auf dein Glück hoffen willst kannst nu nat. auch mit haarebleichen , und dann färben ein wenig nachhelfen. Selbst täglicher Konsum lässt sich durch 1- 3 maliges Bleichen (besonders gut ist das bleichmittel für Stränchen von Polycolor ) und nachfolgendem Haarefärben kaum noch Nachweisen !"
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=7970

Wobei so eine aussage nat. mit vorsicht zu genießen ist , da man ja nicht weiß inwieweit diese auch richtig ist, denke aber schon das dass in etwa so hinhaut.

Hab eig. seit anfang jan. nicht mehr geraucht mit einer kleinen halben gramm gutem weeds ausnahme im april und vor 3 tagen.
Bin deshalb auch auf "spice" umgestiegen wenn ich mal wieder kiffer feeling haben wollte, da wohl die abbauprodukte von spice in den haaren nicht festzustellen sind, wie ich gerade gelesen habe ,puhhh.

Was ich noch nicht rausgefunden habe ist ob die konsum art eine rolle dabei spielt, sprich ob du joint oder nen eimer rauchst.
Ziel sind jedenfalls 12 cm cleanes schwarzes haar ^^
Deshalb nehme ich ausser meinen opis keine anderen drogen (ausnahme benzos, gbl) die ja "nur" 3 monate nachweisbar sein sollen. Wobei ich mich langsam frage bei den mengen die ich so nehme stimmen kann ?
Problem ist da halt das die nicht erkennen können ob es tramal vom artz oder shore von der straße, wie ja bekannt ist.
Und ich glaube kaum das es die mpi´s oder wie die heißen interessiert das man halt schmerzpatient ist , pech gehabt nächster bitte doh was mich wirklich ankotzt.

Naja werd das schon schaffen, hauptsache das halbe grämmchen hats mir nicht versaut, vorher wird ehh privat getestet.
Danke besonders für den hinweis mit den "privaten laboren" würde dich da gerne per pn was zu fragen, find die funktion hier aber nicht freak


 
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  Geschrieben: 23.07.09 09:19
Der in dem Forum, der jedes WE geraucht hat, hatte wohl großes Glück und dazu strohblonde Haare von Natur aus. Natürlich hat jedes Labor eine eigene Ausrüstung, die nicht immer die modernste sein muss und den niedrigsten möglichen cut-off-Wert hat. Da ist sicher nicht überall das neueste und qualitativ beste Equipment vorhanden.

Das was du an echtem Weed hattest, dürfte wahrscheinlich unproblematisch sein. Was das Spice angeht, da wäre ich mir an deiner Stelle nun nicht mehr so sicher. Einige der synthetischen Cannbinoide wurden ja identifiziert und verboten. Zeitgleich wurde ja angekündigt, Schnelltests dafür möglichst bald zur Verfügung zu haben. Ich würde da nicht drauf bauen, dass es nicht nachweisbar ist. Gerade in so einem Labor ist das doch ganz gut möglich, den einen oder anderen Stoff in das Analytikverfahren miteinzubeziehen. Ich weiss nicht ob das für diese neu bekannten und illegal gemachten Cannabinoide jetzt schon möglich ist. Kann ja sein, dass nächsten Monat ein neues Nachweisverfahren für sowas eingeführt wird.

Übrigens, im Haar ist alles nachweisbar, nicht nur beschränkt auf 3 Monate. Es wird ja, wenn die Wirkstoffe im Körper sind, in den Haaren eingelagert. Diese Stellen, wo die Wirkstoffe und Metaboliten im Körper waren, wachsen dann mit den Haaren mit weiter nach außen. Aber wenn du 12cm, also ein ganzes Jahr nachweisen musst, dann sind diese Stellen eben in den 12cm mit drin, wenn du in dem Jahr eben was kosumiert hast.

Wie das bei GBL aussieht, habe ich keine Ahung. Es soll ja nicht nachweisbar sein, weiss aber nicht ob das auch auf eine Haaranalyse so zutrifft. Deine Opis und die Benzos sind definitiv nachweisbar. Also wenn du die nicht vom Arzt verschrieben bekommen hast, kriegst du ein Problem. Da kannst du den Test gleich absagen und das Geld sparen, weil die dir das alles nachweisen. Und die weisen nicht nur Opi-positiv und Benzo-positiv nach, sondern können die Mengen in ungefähr abschätzen und sagen dir dann auch, da ist Tramadol drin, aber ausserdem noch z.B. Heroin oder sonstwas, keine Ahnung was du nimmst und was davon verschrieben ist (ich glaube du bekommst ja nur Tramadol verschrieben). Bei den Benzos ist es das selbe. Die Mengen können ungefähr abgeschätzt werden, und ausserdem sagen die dann, da ist ja nicht nur Diazepam drin, sondern auch Flunitrazepam und Alprazolam (ist jetzt ein Beispiel, keine Ahnung welche Benzos du so nimmst und was verschrieben ist davon).

Zu den privaten Laboren. Ich selber musste mal einen Urintest machen, was ich in einem privaten Labor gemacht habe. Allerdings wusste ich vorher, dass die Ergebnisse von denen anerkannt werden. Und es war nur eine Urinprobe, Haaranalyse hatte ich noch nicht.

Bei dir wäre es also eher ratsam, dann doch zu cheaten. Also Haare ein oder 2 mal mit Bleichmittel bleichen und dann färben. Du redest ja von schwrzem Haar, wenn das deine natürliche Farbe ist sind die Rückstände von den ganz seltenen malen Kiffen eher nachweisbar, als wenn du blonde Haare hättest. Weil die äußere Melaninschicht eben dichter ist, wo sich das Zeug ablagert.

Am besten man sucht da mal in Foren nach Erfahrungsberichten von Leuten die das mit bleichen und färben gemacht haben. Wenn es da bei dir in der Region so ein Labor gibt, dann solltest du dorthin gehen. Ansonsten einfach mal die Labore abklappern und versuchen in Erfahrung zu bringen, wie die das handhaben. Irgendwelche Tips dazu habe ich nicht, habe das auch nur gelesen. Ich habe mich eben für mich nach solchen Sachen kundig gemacht, für den Fall der Fäle, dass es mich mal betreffen sollte.

Also vielleicht wäre eine Möglichkeit, in den Laboren einfach mal testweise so eine Analyse zu beantragen und sehen was passiert. Vielleicht bekommt man heraus, wie die das im eizelnen handhaben. Dann im letztem Moment abspringen und hoffen, dass es kein Geld kostet. Eine andere Idee habe ich auch nicht.

Also sehr viel mehr kann ich da auch nicht sagen. Müsstest eben in den eischlägigen Foren dazu einfach mal suchen. Vielleicht auch in irgendwelche Foren deiner Stadt, oder irgendwo was regional begrenztes.

Da schicke ich jetzt mal keine Mail an deine Adresse. Wenn du noch fragen haben solltest, dann klicke eben einfach nochmal auf "Kontaktaufnahme".
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 23.07.09 21:08
zuletzt geändert: 23.07.09 21:18 durch Rostiger-Nagel (insgesamt 1 mal geändert)
Danke erstmal für deinen Post der mich jetzt aber doch etwas verwirrt. Ich hab halt bei google bei vielen Seiten immer nur was von 3 Monaten gelesen bei Opiaten, und irgendwo das die nicht unterscheiden können zwischen Medis und zb. Shore zumindest bei den Analysen die fürs Fahrerlaubnisrecht gemacht werden.


Nachweisdauer:

Die ersten Wirkstoffspuren sind bereits ca. eine Woche nach dem Konsum nachweisbar. Hingegen sind diese Spuren im Blut oder auch im Urin nur in wesentlich kürzeren Zeiträumen - Stunden bis einige Tage - zu finden.

Für die meisten Drogen ist davon auszugehen, dass die Nachweiszeit durch Haaranalysen ca. 90 Tage beträgt (dies soll gelten für Heroin, Morphine, Opiate, Kokain, Crack, Ecstasy und andere Designerdrogen). Bei Amphetaminen muss bedacht werden, dass 90 Prozent des eingenommenen Wirkstoffs schon nach drei bis vier Tagen ausgeschieden werden. Cannabismetabolyten lassen sich bis zu 6 Monaten nachweisen.

Wie schon gesagt, kann man also aus einem zwölf Zentimeter langen Haarstrang im Idealfall etwas über den Drogenkonsum des gesamten vergangenen Jahres ablesen.

Wahrscheinlich ist es mit entsprechend verfeinerten Untersuchungsmethoden sogar möglich, auch Aussagen über die Konsummengen des jeweilig erkannten Ausgangsstoffes zu machen. Allerdings werden derartige Mengenergebnisse im Fahrerlaubnisrecht (und das ist derzeit das einzige rechtliche Anwendungsgebiet für Haaranalysen) nicht benötigt. Denn hier werden zur Beurteilung des Konsumverhaltens des Probanden regelmäßig nur zeitliche Angaben benötigt; es soll ja in der Regel durch die Haaranalyse ein bestimmter Abstinenzzeitraum belegt werden.
 http:// www.verkehrslexikon.de/Texte/Haaranalyse01.php

Nachweiszeit

Bei einem Urintest oder Bluttest sind Opiate und Opioide zwei bis vier Tage nach der Einnahme nachweisbar. Zweiter Test ist die Haaranalyse. Dort sind Opiate und Opioide bis zu 90 Tage nach Einnahme nachweisbar.

Allerdings kann man bei beiden Testverfahren nicht genau definieren, ob der Konsument reines Opium oder artverwandte Stoffe wie Heroin oder Morphin genommen hat.
http://www.suchtmobil.de/index.php?option=com_glossary&func=display&Itemid=52&catid=22

Schreibe Später noch mehr dazu, muss mich ertmal einlesen bzw. infos suchen.
 
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  Geschrieben: 24.07.09 08:38
Ich habe gerade mal nachgeguckt. Mich persönlich interessieren ja eigentlich nur die Drogen die mich selbst betreffen. Benzos scheinen bei so einer Haaranalyse für den Führerschein gar nicht mit dabei zu sein.

Was die Nachweiszeiten betrifft, findet man doch widersprüchliche Informationen. Mir persönlich ist auch nicht ganz klar, warum Drogen die in den Haaren eingelagert sind dann plötzlich nur 3 Monate (oder 6 Monate bei THC) nachweisbar sein sollen. Die betreffenden Stellen im Haar mit den Einlagerungen wachsen doch immer weiter raus. Warum sollten die plötzlich verschwinden? Habe hier bei einer Firma für Drogendiagnostik das gefunden:
Zitat:
Drogen sind in Haaren über mehrere Monate bis Jahre nachweisbar

Quelle

Und hier:  http:// www.suchtzentrum.de/drugscouts/dsv3/a-z/H/haaranalyse.html - die Seite ist ganz interessant.

Zitat:
Bei Urin- und Bluttests beträgt die Nachweiszeit wenige Stunden bis zu mehreren Wochen und max. 3 Monaten, abhängig von der konsumierten Substanz, Dosis, Konsumhäufigkeit und der körperlichen Beschaffenheit. Zudem gilt die Haaranalyse gegenüber Urin- und Bluttests als präziser und ist kostengünstiger, da ein einmaliger Test ausreicht, um das Konsumverhalten über eine größere Zeitspanne zu untersuchen.



Im Prinzip lassen sich sogar ungefähr die konsumierten Mengen abschätzen, aber offenbar wird das nicht gemacht wenn das für den Führerschein ist. Dort geht es ja um Totalabstinenz. Das mit der schlechten Nachweisbarkeit bei einmaligem Konsum scheint auch bei anderen Drogen so zu sein, nur bei Kokain, Amphetamin und Methamphetamin scheint sogar ein einmaliger Konsum mitunter schon nachweisbar zu sein.

Hier auch noch ein interessanter Foreneintrag:
 http:// www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=43759

Und hier noch was:
 http:// www.blackholm.com/laborhn/verzeichnis/unter_drogenscreening_2005.htm

Zitat:
Die Haarproben werden nach spezieller Aufbereitung mittels immunologischer Testverfahren auf die Anwesenheit von Drogen untersucht. Zeigen diese Verfahren ein positives Ergebnis, wird die Probe mittels GC-MS (Gaschromatographie- Massenspektrometrie) quantitativ analysiert.

Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Wirkstoffe mit der gleichen Empfindlichkeit nachgewiesen werden können. Nach bisherigen Erfahrungen ist Kokain schon nach einer gelegentlichen Aufnahme nachweisbar. Bei Heroin oder Cannabis muss davon ausgegangen werden, dass für einen positiven Nachweis häufiger konsumiert werden muss. Bei den so genannten Designerdrogen (z.B. Ecstasy) kann davon ausgegangen werden, dass bereits ein Wochenendkonsum zu einem positiven Ergebnis führt.



Dann ist ja noch die Sache, dass Tramadol ja bei einem Opiattest nicht positiv anzeigt, weil es ja ein synthetisches Opioid ist. Wie das bei einer Haaranalyse ist, weiss ich auch nicht so genau. In der Jurathek habe ich was gefunden:  http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-58520.html

Da hat einer 12 Wochen lang Tramadol genommen, was er verschrieben bekommen hat, und es war nicht nachweisbar. Allerdings sind ja andere Opiate/Opioide nachweisbar. Vielleicht haut das nicht so ganz hin, dann alles auf Tramadol schieben zu wollen.

Und wie schon gesagt, das Spice ist natürlich ein unkalkulierbares Risiko. Inwieweit sich die Wirkstoffe bzw. deren Metaboliten im Haar einlagern, weiss man ja nicht. Und es ist ja durchaus möglich, dass sowas demnächst in die Screenings mit aufgenommen wird. Das weiss man ja alles nicht.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 08.09.09 23:36
Rostiger-Nagel schrieb:
Nachweiszeit

Bei einem Urintest oder Bluttest sind Opiate und Opioide zwei bis vier Tage nach der Einnahme nachweisbar. Zweiter Test ist die Haaranalyse. Dort sind Opiate und Opioide bis zu 90 Tage nach Einnahme nachweisbar.

Allerdings kann man bei beiden Testverfahren nicht genau definieren, ob der Konsument reines Opium oder artverwandte Stoffe wie Heroin oder Morphin genommen hat.
http://www.suchtmobil.de/index.php?option=com_glossary&func=display&Itemid=52&catid=22
.


Muss mich mal Korrigieren anscheinend ist der Nachweis von Heroin doch möglich (oder doch nicht confused)
Bin nach langem Suchen immernoch nicht viel Schlauer , vill.kann ja jemand der sich auf dem Gebiet der Chemie etwas mehr auskennt mal dazu äußern bzw. mir die Texte erklären.

Rostiger-Nagel schrieb:
Die Situation bei den Opiaten wurde von C. Jurado (Sevilla) und C. Staub (Genf) zusammengefaßt und erwies sich als deutlich übersichtlicher. Illegale Heroinkonsumenten und Patienten mit legaler Heroinabgabe wurden getrennt ausgewertet. Das Verhältnis von 6-MAM /Morphin war bei legaler Verabreichung (Mittelwert 0,73) deutlich niedriger als bei illegalem Konsum (2,38). Es wurde vorgeschlagen, daß als Basis für die Bewertung jedes Labor 7 signifikante statistische Parameter für 6-MAM und Morphin für die eigene Population ermitteln sollte: den analytisch begründeten Cut-off- Wert (z. B. 0,1 ng/mg), den Mittelwert (z. B. 7,2 und 3,7 ng/mg) das Minimum (0,0 ng/mg), das Percentile 25 (z. B. 1,3 und 0,9 ng/mg), den Median (z. B. 3,3 und 1,9 ng/mg), das Percentile 75 (z. B. 6,3 und 4,1 ng/mg) und das Maximum (z. B. 65 und 54 ng/mg).
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=418772


Hier nur die kurze Passage über Opiate lesen:

http://books.google.de/books?id=C6PkXGwrp0QC&pg=PA276&lpg=PA276&dq=heroin+nachweis+haaren+unterschieden&source=bl&ots=VrIpgIJdOA&sig=Yvo2cKsm-2xSHnvpBshhBDP66vU&hl=de&ei=iZalSsvoJoLm-QbktpzODw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6#v=onepage&q=&f=false

genau wie hier:
http://www.schottdorf.de/laborinformation/PDF-Labobl/drogen_1.pdf

Und hier Kapitel 1.7
http://books.google.de/books?id=P3EJ9UjJrBUC&pg=PA7&lpg=PA7&dq=heroin+nachweis+haaren+unterschieden&source=bl&ots=99JEjYmJ-v&sig=XwPxSqiwg94PUrIFgZQ7n6S8gUI&hl=de&ei=bJClSruxI874-QaGqsD0Dw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7#v=onepage&q=heroin%20nachweis%20haaren%20unterschieden&f=false

Dort steht ja zb. " Beim Heroin wurde bis heute keine Sustanz identifiziert,die die Körperpassage beweist, da die Metaboliten MAM und Morphin auch artifiziell durch Hydrolyse entstehen können. Morphinglucuronide sind bisher in den Haaren nicht nachweisbar,......

Also ich deute das so dass wenn Opiate nachgewiesen werden erstmal eine weitere Analyse nötig ist um dann Monoacetylmorphin (MAM) nachzuweisen. Was ich nicht genau verstehe ist ob das MAM nur durch die Haarkonzentration von Morphin was ja das Abbauprodukt dessen ist nachweisen kann.
Wenn dem so wäre könnte ja das Morphin auch durch Morphinpräparate ins Haar gelangt sein, und somit wäre kein Nachweis von Heroin möglich, wenn gleichzeitig auch noch Codein genommen wird da dies ja auch eine Begleitsubstanz von H ist. confused

(Sry mit den Google Book Links krieg ich das nicht anders hin, aber wenn man es Kopiert in den Browser einfügt, kommt man zum gewünschten Link)

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.02.16 21:02
Hey der thread hier ist schon nen bissel älter aber wozu nen neuen aufmachen.
Mich würde mal interessieren ob jemand von euch weiß mit welchem cut off werten ( nachweis grenze) bei urintest, die polizei arbeitet speziell niedersachsen raum hannover.
Könnte natürlich auch einfach zum präsidium fahren und nachfragen aber das ist wohl nicht die beste idee.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 08.06.20 15:58
Wie sieht es aus mit der Nachweisbarkeit von Zopiclon und Zolpidem?

Klar ist mir, dass man alles nachweisen kann, wenn man explizit danach sucht.

Benzos werden bei einem Standard Urin Test der Polizei angezeigt.

Wie verhält es sich mit Z Substanzen?

 
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  Geschrieben: 08.06.20 19:56
Die Z-Substanzen sind chemisch nicht mit Benzos verwandt, werden in Tests also auch nicht als solche anschlagen.
Ich glaube auch nicht, dass die Bullen Teststreifen haben, die mit denen sich Z-Drugs nachweisen lassen, 100% sicher bin ich mir aber nicht.

Beide von Dir genannte Substanzen haben eine kurze Halbwertszeit, d.h. sie sind auch recht schnell wieder draußen. Nach 5,5 HWZ sind etwa 95% der Substanz ausgeschieden. Die HWZ von Zolpidem und Zopiclon betragen so 2-3 h und ~4-6 h, respektive.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage

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