LdT-Forum

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AutorBeitrag
Abwesende Träumerin



dabei seit 2014
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  Geschrieben: 24.10.14 18:23
Da ich nichts passendes gefunden habe im Netz wärme ich dieses alte Thema wieder auf in der Hoffung, das jemand eine genaue Antwort hat. Ist es noch Legal Sporen zu bestellen von Psilocybe Pilzen? Und wie sieht es aus wenn diese sich in Sporenspritzen befinden? Hoffe jemand kann mir helfen :)
Arbeit macht nicht frei.
Traumländer



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  Geschrieben: 24.10.14 20:19
Hallo snowwhite91

Also meines Wissens nach, ist ja nur der, bzw. die Wirkstoffe illegal.
Die Sporen enthalten ja keine und wenn du eine Sporenspritze irgendwo bestellst,
dann tust du das ja auch nicht um Pilze zum Konsum anzubauen, sondern als Anschaungsmaterial
und um diese ggf. unter deinem Mikroskop zu betrachten.

Wenn du Pilze anbauen wollen würdest, wäre es was anderes, aber das hast du ja nicht vor! ;)

LG und viel Vergnügen! Snooky
"Miep mich nicht an, man!"
Alles frei erfunden, erstunken und erlogen.
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
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  Geschrieben: 21.10.15 20:11
Hallo,
Nun ist es fast ein Jahr her das in diesem Thema geschrieben wurde, vielleicht weiß ja jemand inzwischen mehr.. :)
Ich versuche schon seit langer Zeit zu erfahren ob Pilzsporen bzw. deren Abdrücke legal sind oder nicht, natürlich aus rein wissenschaftlichem Interesse und der Freude an der Mikroskopie.
Auf meiner Suche stieß ich auf die Folgenden Informationen:
Illegal ist definitiv das Psilocybin und das Psilocin der Pilze ( darin sind wir uns wohl alle einig :D )
[Nachzulesen hier ]
allerdings wird auf dieser Seite mit keinem Wort von den Sporen geredet und meiner Meinung nach auch auch nicht in §2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d [Nachzulesen hier ]
Ich würde mich freuen über Informationen, wenn möglich mit Quellen :)
Danke schon mal im Voraus lol
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.10.15 20:28
BtmG-Kommentar Auszug vom Staatsanwalt und Drogengengner Hr. Jörn Patzak schrieb:
sind. Mit Änderung des § 2 durch Gesetz vom 23. 7. 2009 sind Pilze sowie ihre Teile und Bestandteile (Mycelien, Sporen und Zellkulturen) nun ausdrücklich Stoffe i. S. d. BtMG (s. § 2 Rn. 38).


Ist aus dem Drugs-Forum, die eigentliche Quelle finde ich leider nicht.

Klingt eig so als ob sie illegal wären, allerdings glaube ich mich daran zu erinnern das irgendein ldt User eine Hd hatte und er seine Sporen behalten durfte.

Außerdem habe ich einige Beiträge im Netz gefunden, die behaupten Sporen sind legal, weil sie keinen Wirkstoff enthalten. Allerdings war bis jetzt keine geeignte Quelle dabei.
Dr. House: "Good Thing I Brought My Axe-Cane "



Abwesender Träumer

dabei seit 2014
2 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.10.15 21:01
Danke für die rasche Antwort, würde mich über weitere Infos/Antworten natürlich freuen ! :)

Ich habe auch nochmal weitergesucht und habe das hier gefunden. :)


 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 09.11.20 22:03
So, Ich belebe diesen Thread mal wieder erneut, da sich mir momentan die gleiche Frage stellt und ich selbst 5 Jahre später noch keine klare Antwort finden konnte.
Sind Pilzsporen (keine Growkits o.ä, nur ein Sporenabdruck) legal in Deutschland?
Ich möchte mir eine SporenSammlung anfertigen. Zum Teil Sammle ich die Pilze selber und fertige die Abdrücke an aber von manchen wäre ein Abdruck aus dem Internet leichter.
Entsprechende Seiten gibt es, die im Gegensatz zu getrockneten Pilzen und Growkits, die Sporen auch nach Deutschland versenden.
Hat hier jemand Erfahrung?
Da ich die Sporen wirklich nicht für Rauschzwecke benötige würde ich ja gegen kein Gesetz verstoßen, aber auf eine HD bin ich auch nicht sonderlich scharf.

Grüße
 
Moderator



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  Geschrieben: 10.11.20 00:51
Naja ich dachte die Rechtslage bzgl. der Sporen sei geklärt. Da im BtMG lediglich Psilocybin und Psilocin erfasst sind, nicht jedoch (anders als bei Cannabis) Spezies, die die jeweiligen Wirkstoffe enthalten, müssen Sporen legal sein, da sie keinen der genannten Stoffe enthalten.
Allerdings sind die Analysenmethoden sehr genau und es könnte sein, dass falls sich etwas Pulver getrockneter Pilze, Abrieb o.ä. im Sporenabdruck befinden sollte, das durchaus zu einem Analysenergbnis führen würde, das Spuren bis Kleinstmengen der illegalisierten Stoffe nachweist.
Und so wie ich die deutsche Schweinejustiz kenne, würdest Du deswegen wahrscheinlich auch ne Anzeige bekommen.
Also theoretisch solltest Du safe sein, solange es sich wirklich nur um Sporen handelt. Aber eine Garantie kann ich natürlich nicht geben.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.11.20 01:41
Hallo Mxe420. Den Wortlaut des § 2 BtMG, den Mr House auch schon beschrieben hat
Spoiler:
Mr House schrieb:
sind sind Pilze sowie ihre Teile und Bestandteile (Mycelien, Sporen und Zellkulturen) nun ausdrücklich Stoffe i. S. d. BtMG (s. § 2 Rn. 38).
, habe ich so auch schon öfter im Internet gelesen und kam so auch nach der Änderung in Jahr 2001 tatsächlich im Gesetz (oder in der Anlage?) vor. Man wollte damit halt auch die "Teile" oder "Bestandteile" verbieten, aus denen etwas hervorgehen kann, dass verbotene Substanzen enthält.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es daraufhin zahlreiche Probleme mit Kriminalisierung. Am auffälligsten wurde das in Puncto Hanfsamen, da fortan zB auch diverse Vogelfuttermischungen, Nahrungsergänzungsmittel, etc illegal waren. Das führte zu zahlreichen albernen Verurteilungen und diese zu fast ebenso vielen Berufungen. Ausserdem waren nun zwar Mycelien und Sporen illegal, aber die Fruchtkörper streng genommen immer noch nicht (was der BGH aber
anders gesehen
hat ":D die sagten halt, dass jedem klar war, was der Gesetzgeber mit den Gesetzesänderungen erreichen wollte und deshalb wäre es zweitrangig, dass das Gesetz, bzw die Anlagen mit unpräzisen Formulierungen ergänzt wurde/wurden).
Seit der Anpassung des § 2 in 2009 sieht das wieder anders aus. Demnach wären nur Teile oder Bestandteile der Pilze, die auch tatsächlich Psilocybin enthalten nicht verkehrsfähig.

Sporen müssten demnach erlaubt sein, Mycel aber zum Beispiel schon wieder nicht.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das nur meine persönliche Auslegung der Texte ist. Jeder Anwalt, Polizist, Staatsanwalt, Sozialarbeiter, etc wird auch seine eigene Auslegung /Arbeitsmeinung dazu haben.
Wenn du es also ganz genau wissen möchtest (klare Antwort), musst du dir Sporen zulegen (noch nicht damit arbeiten), dich dann selbst anzeigen und abwarten, was dabei am Ende rauskommt. ;) Aber die HD, auf die du nicht so scharf zu sein scheinst, ist dann möglicherweise obligatorisch incoming.. ":D
Alternativ könntest du im Netz auch nach (versionsaktuellen) Gerichtsurteilen mit ähnlicher Lagerung suchen.


Edit:

@Neopunk Bezüglich der Analysemethoden habe ich neulich ein Blatt aufstöbern können. Das stammt zwar von der Schweizer Polizei, war aber trotzdem für mich sehr erhellend.


 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 10.11.20 03:37
zuletzt geändert: 10.11.20 03:50 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
Alle Teile und Bestandteile psilocybinhaltiger Pilze sind illegal, somit auch die Sporen.

Sind Zauberpilze legal?

Zauberpilze in Deutschland-Deutscher Hanfverband


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.11.20 12:28
zuletzt geändert: 10.11.20 18:22 durch HaeuptlingOrm (insgesamt 2 mal geändert)
gugu, der Inhalt auf den verlinkten Webseiten ist leider outdated und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage, soweit ich das übersehen kann.

Edit: Wenn man eine sehr gründliche Extraktion der nicht verkehrsfähigen Substanzen durchführen würde, müsste anschließend sogar der ganze verbliebene Pilz legal sein.

Edit: Ich selbst habe mich schwer damit getan aktuelle Gerichtsurteile diesbezüglich zu finden, deshalb habe ich nun einen auf BtMG spezialisierten Anwalt danach gefragt. Anscheinend kommt es nicht so sehr darauf an, welcher Wortlaut im Gesetz steht, sondern welche Intention der Legislative die Gerichte interpretieren.
Björn Schüller schrieb:
Rechtsanwalt Schüller
(Dienstag, 10 November 2020 17:17)
@HO:

Sporenspritzen und Sporenabdrücke werden von den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten durchweg als Betäubungsmittel nach dem BtMG beurteilt. Der Umgang damit ist verboten. Ein rein mykologisches Interesse wird sich kaum einmal realistisch durchsetzen lassen.

Es kommt nicht darauf an, ob die Sporen Wirkstoff enthalten, dass ist dieselbe Rechtsfrage wie bei Hanfsamen. Die enthalten auch kein THC. Aber man kann Pflanzen daraus züchten, die THC enthalten. Es kommt auf den Verwendungszweck an. Und da sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaften so "freundlich", uns die Arbeit abzunehmen und den Verwendungszweck zu Konsumzwecken zu unterstellen. Das ist ganz herrschende Meinung.

Wenn die Sporenspritzen nicht beschriftet sind, erschwert das sicherlich die Strafverfolgung. Es gibt Anbieter, die so vorgehen. Und selbst wenn eine solche Sendung abgefangen wird und etwa dick und fett "Stropharia Cubensis Super Astral Universal Teacher" drauf steht: Es besteht eine hohe Chance, diese Verfahren zur Einstellung zu bringen. Hausdurchsuchungen sind nach Beschlagnahme eher ungewöhnlich. Trotzdem sollte man keine Pilzfarm zuhause haben. Warum? Weil es nicht erlaubt ist und im Fall einer Entdeckung mit rechtlichen Ärger zu rechnen ist.

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 10.11.20 21:35
zuletzt geändert: 10.11.20 23:12 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
In den von mir verlinkten Artikeln, insbesondere dem Artikel des Hanfverbandes, lässt sich die aktuelle rechtliche Lage Schlussfolgern
.
Trotz der nicht korrekten Formulierung in den Gesetzestexten , werden alle Bestandteile psilocybinhaltiger Pilze von den Gerichten, wie in der Antwort des Anwalts zu Deiner Frage auch beschrieben , als illegal eingestuft .
Leider ist es so.






 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.11.20 23:07
@gugu, ja mindestens bezüglich des oberen der beiden verlinkten Artikel hast du natürlich recht.
Aufgrund meiner eigenen - falschen- Interpretation des § 2, hatte ich - folgerichtig ebenfalls fälschlicherweise - angenommen, dass dieser Artikel sich auf eine ältere Version des § habe beziehen müssen. Außerdem habe ich beim Querlesen etwas geaschlampt, weil sich meine Meinung schon gefestigt hatte.
Wollte dann aber auch nichts wesentliches aus meinen Beiträgen editieren.

Ich finde es interessant zu bemerken, dass man manchmal klarer sieht, wenn man eben nicht so genau hinsieht.

Jedenfalls bin ich froh, dass ich nun weiß wie der Sachverhalt realjuristisch behandelt wird. :)
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 10.11.20 23:17
Sorry, hatte gerade meinen Text editiert.
Zur selben Zeit in der Du geantwortet hast :)

Ja, ist immer gut und wichtig zu wissen , wie es rechtlich aussieht.

Dennoch empfinde ich die Rechtslage als erschütternd und traurig.
Die Drogenpolitik in DE ist wirklich Reformbedürftig.



 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.11.20 18:23
Auch wenn das schon OT sein dürfte, möchte ich darauf noch weiter eingehen:
gugu schrieb:
Dennoch empfinde ich die Rechtslage als erschütternd und traurig.
Die Drogenpolitik in DE ist wirklich Reformbedürftig.


Als ich mich vorgestern mit meiner Freundin über das Thema und die Antwort des Anwalts unterhalten habe, hat sie mich in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sie ihre CBD Kaugummis "Taff Inaff", die DM aus dem Programm genommen hatte nun auch bei Rossmann nicht mehr bekommt.
Selbst wenn man den Bürger weiter bevormunden und die völlig fehlgeleitete und vor allem fehlgeschlagene Drogenpolitik weiter betreiben möchte - solche Auswüchse sind doch einfach nur noch grotesk.
 
Traumländer



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Skype
  Geschrieben: 12.11.20 22:41
Neopunk schrieb:
Naja ich dachte die Rechtslage bzgl. der Sporen sei geklärt. Da im BtMG lediglich Psilocybin und Psilocin erfasst sind, nicht jedoch (anders als bei Cannabis) Spezies, die die jeweiligen Wirkstoffe enthalten, müssen Sporen legal sein, da sie keinen der genannten Stoffe enthalten.
Allerdings sind die Analysenmethoden sehr genau und es könnte sein, dass falls sich etwas Pulver getrockneter Pilze, Abrieb o.ä. im Sporenabdruck befinden sollte, das durchaus zu einem Analysenergbnis führen würde, das Spuren bis Kleinstmengen der illegalisierten Stoffe nachweist.
Und so wie ich die deutsche Schweinejustiz kenne, würdest Du deswegen wahrscheinlich auch ne Anzeige bekommen.
Also theoretisch solltest Du safe sein, solange es sich wirklich nur um Sporen handelt. Aber eine Garantie kann ich natürlich nicht geben.


Kommt sicher auch drauf an wo in Deutschland man sich befindet. Gerade bei Samen und Pilzen hätte ich noch weniger Bedenken als bei frischen Teilen.

Deutschland ist ewiggestrig, es wird sich aber in absehbarer Zeit was tun. Die Blauen sind denke ich auch nicht besonders scharf auf Pilze, auf dem Schwarzmarkt haben diese praktisch überhaupt keine Bedeutung. Wenn du es nicht an die große Glocke hängst und die Pilze für dich allein konsumierst sollte dir nichts passieren. Das Risiko ist natürlich immer da - Aber selbst im Fall X glaube ich kaum dass man für den Besitz in den Knast kommt. Wie schon beschrieben ist das auch immer Auslegungssache des Gerichts, sofern es überhaupt an eins kommt.
 

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