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AutorBeitrag
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.11.20 13:43
Der bereits erwähnte BtMG spezialisierte Anwalt hat seine Antwort noch ergänzt; das wollte ich nicht vorenthalten.

Björn Schüller schrieb:
Rechtsanwalt Schüller
(Dienstag, 10 November 2020 21:46)
Die Gerichte und meist auch die Staatsanwaltschaften beurteilen die Sache gerne lebensnah. Die meisten Leute, die Mycel oder Sporen bestellen, wollen die Pilze auch anbauen und konsumieren oder verkaufen. Kennen Sie auch nur EINE Person, die Sporen kauft, um sie sich unter dem Mikroskop anzuschauen? Ich auch nicht.

Wenn die Ermittler dann bei Ihnen zuhause auf allerlei mit Mycel beimpften Roggen in Einmachgläsern in Wärmebädern, Hepa Filter, Petrischalen, Agar Agar und Inokulationsschleifen und Bücher wie "Das Pilzzuchtbuch von Bert Marco Schuldes und Sam Lanceata (welches ich Mitte der 90er Jahre sehr lesenswert fand) auffinden und die Wohnung wie die Zweitbude von Timothy Leary aussieht, dann könnte sich der Verdacht erhärten, dass Sie hier Anbau zu psychedelischen Zwecken betreiben. Die Leute, die die Sporen verkaufen, versuchen gerne zu suggerieren, es sei legal oder halblegal oder was auch immer. Ist es aber nicht. Aber es kommt wie immer natürlich auch auf den Umfang des Anbaus an. Wie beim Cannabis auch. Wer unter einen kleinen 70 Watt NDL Funzel anbaut, erntet paar Gramm und gut ist. Klar gibt das dann ggfls auch einen auf den Deckel. Aber nur leicht. Und ohne Bewährungsstrafe.

Man muss halt schauen, dass man § 29 a BtMG im Auge behält. Die nicht geringe Menge BTM ist schnell erreicht und dann gibt es oft wirklich existentielle Folgeprobleme (etwa für Erzieher oder Beamte).

 

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