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Abwesender Träumer

dabei seit 2021
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  Geschrieben: 11.05.21 22:58
Hi! Ich habe da mal eine Frage.

Beim Jobcenter muss man ja immer von Zeit zu Zeit mal nen Weiterbewilligungsantrag abgeben...mit Kontoauszügen der letzten 3 Monate. Meint ihr das stellt ein Problem dar wenn da 2-3 Überweisungen nach Holland in der Höhe von jewels 100-200€ vorkommen?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.05.21 11:05
Ich kenn mich mit der Thematik nicht wirklich aus, finde es aber ziemlich krass, dass man das vorlegen muss.

Als erstes darf das Jobcenter die Belege nicht behalten, du musst sie dem Sachverständigen nur vorlegen und kannst sie danach wieder mitnehmen.
Denke also eher nicht, dass es da probleme gibt. Aber um sicher zu gehen, kannst du Teile der Auszüge schwärzen.

Hier solltest du ein paar Infos finden:
https://www.hartziv.org/blog/20190416-hartz-iv-kontoauszuege-schwaerzen.html

Wie gesagt, ich war noch nie in der Situation und hab mich eben nur ein bisschen schlau gemacht, deshalb warte vielleicht besser noch auf eine weitere Antwort.;)

Grüße

 
Traumländer



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  Geschrieben: 12.05.21 12:33
Ich kenn mich mit dem Thema auch nicht aus. Aber spontane Idee: Wieso benutzt du nicht sowas wie PayPal für die Überweisungen nach Holland? Dann sollten die Kontobewegungen auf deinen normalen Auszügen nicht sichtbar sein. Spricht da was dagegen?
 
Traumländer

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969 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.05.21 13:04
Oder ein zweites Konto
wenn es um Schokolade aus Holland geht.

Aber SO LANGE ES KEINE EINNAHMEN SIND nimmst du
ein schwarzen Eding und schwätzt das was das Amt nichts angeht !

Viel Erfolg !
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2021
3 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.05.21 13:39
Schwärzen ist glaube ich nicht erlaubt bei diesen Summen, man kann ja auch Geld auf einen Bausparvertrag oder sonstwas überweisen. Vom Schwärzen wurde mir von einem Kollegen abgeraten. Es könnte dann verlangt werden das es ungeschwärtzt vorgelegt werden soll und der Versuch es zu verschleiern würde nur noch mehr Aufmerksamkeit darauf lenken

Ausserdem ist es so das ich das alles schon eingereicht habe und mir jetzt darauf Filme schiebe.

 
Traumländer

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969 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.05.21 13:44
zuletzt geändert: 12.05.21 13:56 durch Andy I (insgesamt 1 mal geändert)
Warum sollte schwärzen nicht erlaubt sein ?
Es geht doch nur darum, dass du keine zusätzlichen Einnahmen hast !!!
Für was du dein Geld ausgibst fällt unter das Bankgeheimnis !

Ich würde jemanden Fragen der sich damit richtig gut auskennt
nicht das die Holland Überweisung nach hinten los geht !

Bausparvertrag in Amsterdam, könnte schwierig werden ...
und wie im Text ersichtlich gibt es wohl eine 50 € Grenze !


Hartz IV Antrag: Kontoauszüge schwärzen

Darf ich die Kontoauszüge schwärzen, bevor ich sie beim Jobcenter vorlege? Ja, falls ohne Schwärzung besondere personenbezogene Daten offen gelegt werden würden.

In dem BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R heißt es, dass das Schwärzen der Kontoauszüge ausschließlich bei Buchungstexten mit zu Grunde liegenden Inhalten wie


„rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“,


Folgende Positionen auf dem Kontoauszug dürfen NICHT geschwärzt werden:
◦Einnahmen – Das Jobcenter muss Geldeingänge zur Feststellung von Leistungsanspruch minderndem Einkommen prüfen können.
◦Buchungsdatum
◦Wertstellungsdatum



Darf das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?

Falls das Jobcenter den Verdacht hat, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50 Euro Grenze größere Ausgaben gestückelt wurden, kann es auch die ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen.







 
Traumländer



dabei seit 2019
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  Geschrieben: 12.05.21 15:01
Ist ja irre, jetzt schnüffeln sie schon in den Kontoauszügen herum. Da tut sich normalerweise sogar ein Gericht relativ schwer.
Ich würde schwärzen, was geht und mir für bestimmte private Zahlungen schnellstens ein neues Konto zulegen.
Viel Glück, @bigbaba
Grüsse
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.05.21 15:11
Du darfst die Auszüge schwärzen, nur der Beträge müssen sichtbar sein. Bei Einkommen, werden sie aber nachfragen, woher das Geld kommt.

Ich habe bei Überweisungen nach Holland, nie den echten Firmennamen angegeben. Außerdem sehen die ja nicht, was Du da bestellt hast.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 12.05.21 15:11
Andy I schrieb:
Es geht doch nur darum, dass du keine zusätzlichen Einnahmen hast !!!
Für was du dein Geld ausgibst fällt unter das Bankgeheimnis !


Grundsätzlich würde ich das auch so sehen. Ich wusste mal etwas von einer früheren Freundin, die Ärger bekommen hat wegen zusätzlicher Einnahmen.
Aber wegen Ausgaben? Vielleicht bist du ja z. B. Käseliebhaber und kaufst dir halt gerne teuren Käse aus Holland. Sowas wird einem Hartz IV-Empfänger ja hoffentlich noch erlaubt sein.
Und wieso sollte jetzt grundsätzlich jede Überweisung nach Holland verdächtig sein? Und würden die überhaupt ohne Weiteres herausfinden können, wem die holländische Kontonummer gehört?

Da müsste das Jobcenter ja schon Nachforschungen anstellen und dich bewusst irgendwie in irgendeine Scheiße reinreiten wollen und das würde für sie ja auch einen Arbeitsaufwand bedeuten.
Kannst dich ja noch näher informieren, aber ich würde sagen normalerweise sollte das eigentlich kein Drama werden.

Und wie gesagt, in Zukunft könntest du ja ein anderes Konto benutzen oder sowas.
 
Traumländer

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969 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.05.21 15:55
FULL nonexistence schrieb:
Andy I schrieb:
Und wieso sollte jetzt grundsätzlich jede Überweisung nach Holland verdächtig sein? Und würden die überhaupt ohne Weiteres herausfinden können, wem die holländische Kontonummer gehört?


Das mit der Kontonummer geht sehr schnell !
Wäre hat doof wenn es ein Smart Shop oder ein Laden ist wo es für Deutschland verbotenes gibt.

Ich würde auch nicht schwindeln sondern einfach alles unleserlich machen.
Wie geschrieben Einnahmen sind es eine aber Ausgaben gehen keinen was an.
Und wenn schuldest du einer holländischen Nutte Geld

 
Abwesender Träumer



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Skype
  Geschrieben: 12.05.21 22:22
Ich würde es schwärzen, geht das Jobcenter mMn grundsätzlich nichts an, wofür du dein Geld ausgibst. Sonst wäre eine Rechtsberatung wahrscheinlich der bessere Weg, zB auch von der AWO, Caritas etc. oder mit Jobcenter-Schein vom Anwalt. Andererseits wird die nicht groß interessieren, warum du nach Holland überweist. Die dürfen das wahrscheinlich ohnehin nicht einfach so der Polizei weiterleiten, sehe da keine rechtliche Grundlage, da es sich um sensible Sozialdaten handelt, die der Schweigepflicht unterliegen.
"This awakening is really the cessation of inner dreaming. There is no dream inside. You move there, but there is no dream. It is as if there were no stars in the sky; it has become pure space. When there is no dreaming, you become pure space."

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