LdT-Forum

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.03.22 10:21
Moinsen, ich würde gerne noch LSD-V Probieren ( mir einen vorrat anschaffen) die frage ist nur was passiert wenn es verboten wird. Kann ich dann rückwirkend probleme wie eine HD bekommen wenn dann beispielsweise die website hochgenommen wird. Und wie ist das rechtlich wenn ich das LSD - V erworben habe wo es noch legal war ? Darf ich es dann besitzen ?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.03.22 12:40
zuletzt geändert: 11.03.22 13:50 durch Olaf (insgesamt 1 mal geändert)
Natürlich kannst du nicht rückwirkend dafür bestraft werden, aber wenn 1V LSD verboten ist und die Polizei findet es bei dir, dann ist klar, dass du ein Problem hast. Ob die Polizei nach dem Verbot die Kundendaten sich besorgt halte ich für sehr unwahrscheinlich und ob das rechtlich überhaupt möglich ist, glaube ich kaum. Sollte der Shop nach dem Verbot von 1V LSD, den Verkauf einstellen gibt es auch keinen Grund da eine HD zu machen, mit allem was dazu gehört. Selbst wenn, hast du nichts illegales gemacht. Ich habe auch sehr viele RC's die mittlerweile als Btm gelten in zwei Shops gekauft, einer von beiden bin ich mir ziemlich sicher, der wurde durch die Polizei geschlossen und es ist bis heute nichts passiert, warum auch? Dann ein anderer Shop, den es noch immer gibt, der sich immer an die Gesetze hält, hat Tausende von Kundendaten und bis heute ist da auch nichts passiert. 1000% garantieren kann das keiner, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass es Konsequenzen haben wird.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.03.22 14:44
Meiner Einschätzung nach ist es so:
Wenn es nachträglich verboten wird, kannst du zwar nicht für den Kauf, aber dann für den Besitz Ärger bekommen.
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie.
Moderatorin



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  Geschrieben: 11.03.22 16:09
Meines Wissens muss man Produkte, welche verboten werden, fachgerecht entsorgen, wenn man sie noch daheim hat. Wenn man das nicht tut, dann bekommt man für den Besitz verbotener Sachen Ärger. Wenn z.B. wenige Tage nach dem Verbot was gefunden wird, könnte man eventuell noch auf einen Verbotsirrtum plädieren, da man sich nicht täglich über Gesetzesänderungen informieren muss. Nach längerer Zeit greift das eher nicht mehr. Zu bedenken gilt auch, dass einem aus Vorräten schnell mal Handel gestrickt werden kann.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.03.22 20:22
Ich bin mir nicht sicher aber wenn Substanzen verboten werden, gibt es noch eine Übergangsfrist. Wie gesagt bin mir allerdings nicht 100% sicher. Wenn man für den Besitz bestraft wird, dann müssen die das auch finden. Klar wird das Strafmaß härter bei größeren Mengen, aber das Gericht muss dir erstmal Handel nachweisen. Sollte einer eine größere Menge für einen Lagern ohne selbst davon was zu verkaufen, dann ist das ja auch kein Handel. Es gibt auch den sogenannten minder schwerer Fall. Das Gericht muss erstmal einem alles nachweisen und hat man nichts verkauft, wird das schwierig das nachzuweisen.

Trotzdem würde ich das nicht machen, da ich schon genug Geldstrafen bezahlt habe, da bin ich viel zu paranoid für geworden.
 
Moderatorin



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  Geschrieben: 11.03.22 23:25
Zitat:
Ich bin mir nicht sicher aber wenn Substanzen verboten werden, gibt es noch eine Übergangsfrist.

Ich hab das auch so im Kopf, eben um den Besitz illegaler Substanzen im Rahmen eines Verbotsirrtums zu verhindern, quasi die Frist, wos halt auch beim Letzten angekommen sein sollte, dass das nun verboten ist.

Zitat:
Klar wird das Strafmaß härter bei größeren Mengen, aber das Gericht muss dir erstmal Handel nachweisen. Sollte einer eine größere Menge für einen Lagern ohne selbst davon was zu verkaufen, dann ist das ja auch kein Handel.

Wenn man so viel auf Vorrat hat, kann es schonmal vorkommen, dass man Freunden was davon abgibt, also entweder geschenkt oder gegen ne Aufwandsentschädigung ohne Gewinnabsicht. Da kann eine Nachricht schon reichen, aus der was in die Richtung hervorgeht, damit daraus das "gewohnheitsmäßige Verhalten" der Person konstruiert wird. Da hört man die wildesten Geschichten.
 

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