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Traumländer



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  Geschrieben: 05.02.22 17:48
Hallo liebe Leute,
Gestern war es soweit - ein Brief von der Kreispolizeibehörde wegen meiner Bestellung bei SensiSeeds vom März 2021 <- hatte ich schon fast 'vergessen'.
In dem Schreiben werde ich darum gebeten einen Äußerungsbogen auszufüllen und zurück zu senden.
Was sollte ich jetzt am besten machen?
Ignorieren?
Beantworten?
Anwalt nehmen?
Untertauchen?

Liebe Grüße pilzgrow




Manches ist zu wahr, um schön zu sein!
Traumländer



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  Geschrieben: 05.02.22 18:47
Erstmal ignorieren, wenn sie wirklich was hätte, würden sie dir keinen Äußerungsbogen zusenden sondern gleich auf gut deutsch "ficken".

Wie kommen die darauf das du im März 21 dort etwas bestellt hast? Also ich kann das nicht ganz nachvollziehen da Sensiseeds mit sicherheit keine Daten zu irgendwelchen Bestellungen rausrückt oder wurde diese Sendung eventuell vom Zoll aufgehalten und du bekommst jetzt erst Post deswegen?




 
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Traumländer



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  Geschrieben: 05.02.22 18:59
rechazz schrieb:
oder wurde diese Sendung eventuell vom Zoll aufgehalten und du bekommst jetzt erst Post deswegen?

Ja genau - ist wohl eine der 6800 Sendungen, die der Zoll 03/21 in Köln sichergestellt hat.
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Traumländer



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  Geschrieben: 05.02.22 20:11
Ignoriere es , denn ich denke mal nicht das Sensi Seeds informationen rausgeben muss ob du es wirklich dort bestellt hast oder nicht , denn in NL ist das ganze ja legal und du bist ja selber dafür verantwortlich zu wissen ob es in deinen Land legal ist oder nicht .

In welchen Bundesland wohnst du denn , wenn ich fragen darf? Da du keine Hausdurchsuchung hattest würde ich mal sagen nicht in Bayern oder so.

Wichtig ist erstmal ignorieren, denn ändern falls doch etwas bei rum kommt kannst du eh nicht indem du jetzt reagierst , auf diesen Fragebogen wird sicherlich eine Anhörung folgen.

Ich würde erstmal ignorieren , denn wie gesagt , wenn sie könnten sie würden. Ich hatte schon ähnliche Situationen und bin mit "nicht darauf reagieren" auch bei HD's in denen sie durch Vendoren wussten um wie viel es eigentlich geht immer gut gefahren.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 05.02.22 20:20
Man sollte generell nie als Beschuldigter bei der Polizei eine aussage machen. Immer die Aussage verweigern und mit einem auf btmg spezialisierten anwalt kontakt aufnehmen.
Die Exekutive hofft immer dass man sich selbst belastet. Niemals so dumm sein und denen in die karten spielen.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 05.02.22 22:19
Stimme den anderen zu. Am Besten keine Infos rausgeben.
Darf ich fragen was in dem Äußerungsbogen so alles steht?
Everything will be ok at the end. If it's not ok, it is not the end.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 06.02.22 13:31
Sprich NIE mit Cops auch nur ein Wort mehr, als du musst.
Du musst als Beschuldigter NIE mehr als deine Personalien sagen und solltest zum Rest IMMER schweigen.

Damit man sich nicht verplappert am besten auf jede Frage, die du nicht beantworten musst (also jede, die sich nicht auf deine Personalien bezieht) immer sagen "ich verweigere die Aussage".
Du kannst dich nur be- aber niemals entlasten und hast daher absolut nichts von einer Aussage.

Du musst den Äußerungsbogen evtl. mit deinen Personalien ausfüllen (je nach dem, wie er formuliert ist), aber äußere dich auf keinen Fall zu der Sache selbst.

Exemplarische Quelle
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie.
Traumländer

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  Geschrieben: 07.02.22 08:36
zuletzt geändert: 07.02.22 14:52 durch Andy I (insgesamt 1 mal geändert)
Erst mal, du weißt von nichts.
Und wenn
dann nur dein Anwalt !
Da wollte bestimmt jemand in deinem Namen was bestellen
"weil du" weißt ja das es nicht legal ist in D.
 
Moderator



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  Geschrieben: 07.02.22 17:03
Nix sagen & ignorieren (hatten wir schon oft genug gesagt), aber ggf schauen, dass man Nummer von irgendwem Anwalt bereit hat. Also würd da bei sowas noch nicht hingehen und Geld für ausgeben, aber ist immer ganz gut zu haben, falls sie sich mal einbilden an der Tür klopfen zu wollen oder so Geschichten.

Finde es auch irgendwie komisch Leuten da 'nen Fragebogen zu schicken, reichts nichtmal für ne polizeiliche Vorladung (die btw auch einfach ignorieren falls iwann doch noch kommt) oder was da los?
Alertá!
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Traumländer



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  Geschrieben: 19.03.22 21:40
Nachdem ich Euren Ratschlägen folgend den Äußerugsbogen ignoriert habe gab's heute Post von der Staatsanwaltschaft:

Zitat:
Es wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren eingestellt.


Was wohl bedeutet, das ein hinreichender Tatverdacht fehlt.




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Traumländer



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Skype
  Geschrieben: 28.03.22 18:47
Richtig so. Mein Verfahren wegen 1,5 g THC wurde auch eingestellt. Lächerlich ist das. Natürlich ist die Politik wie zu erwarten weiterhin absolut unfähig und eine Legalisierung gibt es nach wie vor nicht, obwohl sie schon beschlossen wurde. Wohl wieder nur leere Wahlversprechen...

Einen Schaden habe ich natürlich trotzdem, da die Growbox ja weg ist, vermutlich reichte den Blauen das auch schon als Strafe. Die "Beweismittel" erhalte ich nicht zurück, das Verfahren wurde ohne Strafe eingestellt.

Bei normalen Mengen und kleineren Grows sollte es da nicht zu viel Ärger geben, ich habe schon alleine deshalb keine Feinwaage zu Hause. Sonst könnten sie einem ja Handel unterstellen. In meinem Fall war es aber glasklar dass der Grow viel zu unprofessionell war als dass ich damit den Schwarzmarkt im großen Stil versorge. Dies geschieht hier in der Gegend nämlich häufiger, dabei werden ganze Wohnblöcke gemietet, mit Cannabispflanzen vollgestellt und der Strom geklaut (NDL-Lampen).
 
Traumländer



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  Geschrieben: 28.03.22 20:46
pilzgrow schrieb:
Nachdem ich Euren Ratschlägen folgend den Äußerugsbogen ignoriert habe gab's heute Post von der Staatsanwaltschaft:

Zitat:
Es wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren eingestellt.


Was wohl bedeutet, das ein hinreichender Tatverdacht fehlt.




Freut mich das es eingestellt wurde. :)
 

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