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AutorBeitrag
Traumländer

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  Geschrieben: 17.08.23 11:09
Die Regierung will kleinere Mengen Hanf legalisieren. Es geht von Karl Lauterbach aus.

Kabinett bringt Cannabis-Legalisierung auf den Weg


: Cannabis-Legalisierung: Ein Pro und Kontra
 
Traumländer

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  Geschrieben: 18.08.23 07:58
zuletzt geändert: 18.08.23 08:48 durch 400cain (insgesamt 4 mal geändert)
Fitzcarraldo schrieb:
Habe jetzt das Video vom DHV gesehen und muss dir leider Recht geben. Ich kannte nur die alte Version des Entwurfes, aber mittlerweile steht an der Stelle:
Zitat:
Der Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis ist nur erlaubt innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1

Der Georg Wurth vom Hanfverband meinte aber auch, dass das eigentlich nur ein Fehler sein kann, weil es de facto ein Anbau-Verbot darstellt.

Video vom Hanfverband
Aktueller Gesetzesentwurf



In den Erläuterungen zu §36 steht auf Seite 128, dass es volle Absicht war "um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten". Lediglich in den Räumlichkeiten des Anbauvereins ist man davon ausgenommen.
Was mich bisschen wundert ist, §36, der ja §29 BtmG ersetzt, bezieht sich nur auf §2. Absatz 1 Satz 1 und der private Eigenanbau ist in Absatz 3 Satz 2, explizit von dem Verbot aus Absatz 1 Satz 1 ausgenommen.
Heißt das, es gilt zwar die Höchstgrenze aber das Überscheiten ist nicht strafbar?

Übrigens scheint man seine Ernte auch zu Haschisch verarbeiten zu dürfen, so lange dabei alles natürlich bleibt. 25g Bubble Fullmelt sind natürlich schon mal ne andere Hausnummer, weil das für die Ernte aus dem Schrebergarten gut und gerne 250g Blüten entspricht. Das zu erreichen, wird vielen bei nur drei Pflanzen schwer fallen.
Bei gut gemachtem Indoor, sind es vielleicht nur noch 100g Blüten, aber diese rotierend mit drei Pflanzen anzubauen ist genauso ne Herausforderung. Am Ende reden wir hier über Genusskonsum. Medizinischer Konsum wird ganz anders geregelt und auch in den Anbauvereinigungen ist man nicht auf 25g im Monat beschränkt. Wer täglich auf allem Vieren durch die Landschaft kriechen will, dem stehen mit diesem Gesetz alle Türen offen.

Ich seh mich als Vertreter der "Lasst mich in Ruhe" Fraktion, die 25g Blüten nicht im Jahr konsumiert. Als solcher kann ich mit diesem Entwurf bestens leben.
Was mich noch am meisten nervt, kommt von der EU. Nämlich das die Einfuhr von Genetik von Außerhalb der EU nicht gewünscht ist. Siehe Erläuterung zu §4 auf Seite 88.

zu alt für den Scheiß
Traumländer



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  Geschrieben: 30.09.23 20:58
Ich glaub da bist du etwas durcheinander gekommen.

Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder § 3 Absatz 1 Satz 1 mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt


§ 3 Absatz 1 Satz 1:
Zitat:
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Der Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis ist nur erlaubt innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1.


Nirgendwo steht nochmal explizit, dass bei Eigenanbau mehr besessen werden darf.

Zitat:
Der Besitz und Erwerb von Cannabis sind nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 8 erst bei Überschreiten der Menge von 25 Gramm strafbar. Dies gilt unabhängig davon, ob das Cannabis auf dem Schwarzmarkt oder auf legalem Weg erworben wurde. Dieser Ansatz ist sachgerecht, um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten sowie aufwendige und unverhältnismäßige labortechnische Untersuchungen zu vermeiden


Ich glaube das ist so gemeint, dass bei Überschreiten der 25g nicht nach Cannabisherkunft unterschieden werden soll und dadurch die Behörden entlastet werden.

Zu dem Bubble Fullmelt:
Nicht jeder hat Bock seine Ernte (fast komplett) zu Hasch zu machen, nur um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und über 25g Blüte wird sehr schnell überschritten.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.09.23 23:30
400cain schrieb:
Wer täglich auf allem Vieren durch die Landschaft kriechen will, dem stehen mit diesem Gesetz alle Türen offen.
Haha lol Habe noch nie gesehen oder gehört das jemand von (normalem) gras auf allen vieren kriecht. Eher von alkohol da ist das fast jedem schon passiert ,trozdem ist er legal und man darf soviel saufen wie man will. Wenn einer sich jeden tag so wegballern will das er nicht mehr laufen kann macht er das sowiso und hat ganz andere probleme als die frage wann das Gras legal wird.
Ulai
Traumländer

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  Geschrieben: 27.11.23 15:19
Stand heute heißt es, 50g legal, ab KW 50 und bis doppelter Tacho ist es erst mal nur ne OW. StVO soll im neuen Jahr angepasst werden.

zu alt für den Scheiß

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