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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.11.15 18:39
zuletzt geändert: 21.12.15 21:36 durch buddabrot33 (insgesamt 1 mal geändert)
Jungs, großes Problem für mich:
Und zwar kam heute ein Brief für mich an von der Polizei.
Es ist eine Vorladung wegen "Verdacht des Erwerbes von XTC über das Internet.


Bitte um Ratschläge.

MfG
 
Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 05.11.15 18:48
Sind die Shops denn noch online?
Hast du aus dem In- oder Ausland bestellt?
"[...]- dann ist man für diesen Abend gänzlich aus seiner Familie ausgetreten, die ins Wesenlose abschwenkt, während man selbst, ganz fest, schwarz vor Umrissenheit, hinten die Schenkel schlagend, sich zu seiner wahren Gestalt erhebt."
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.11.15 18:52
zuletzt geändert: 21.12.15 21:36 durch buddabrot33 (insgesamt 1 mal geändert)
Letzendlich kann ja jeder den Kram auf meinen Namen bestellt haben. Daher finde ich die Vorladung auch nen bisschen komisch und überzogen...
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 05.11.15 19:04
Standardvorgehen:
Zu dem Polizeitermin nicht erscheinen, optional kannst auch telephonisch absagen, wenn du so freundlich sein willst.

Denn die wollen nur dass du dich bei dem Termin in was reinredest.

In einem Vortrag eines Anwalts auf Youtube hieß es mal, dass 80% aller Verurteilungen nur zustande kommen weil die Beschuldigten nicht wissen wann sie schweigen sollten.
Als Kind wurde mir gesagt: "Nimm dich in Acht vor solchen Menschen!"
Heute weiß ich: "Ich bin einer dieser Menschen!"
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:13
Also abwarten und Tee trinken?
Kommt nach der Vorladung, zu der ich nicht hingehen werde, dann noch ein Brief oder wie sieht das aus? Was könnte dort drin stehen? Wäre es besser jetzt schon einen Anwalt einzuschalten oder erst dann, wenn nach der Vorladung keine "positiven" Nachrichten kommen?

Danke schon mal für eure Hilfe!
 
Traumländer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:15
Wenn du große Mengen irgendwann mal erworben hast, wuerd ich 'nen Anwalt einschalten und Akteneinsicht beantragen, desweiteren die Wohnung cleanen sowie den PC mal formatieren und mir draussen 'nen Bunker einrichten.
Das du nicht zu der Vorladung gehen sollst wurde ja schon gesagt.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:19
zuletzt geändert: 21.12.15 21:36 durch buddabrot33 (insgesamt 1 mal geändert)
Ja mein Haus ist sauber.
Und ist es zu spät ein Anwalt einzuschalten, nachdem die Vorladung zuende ist und die Herren in Grün sich was nettes für mich überlegen? Würde die Kosten nämlich gerne sparen da ich auch nicht in Geld schwimme :/
 
Traumländer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:26
Alles was so in den dreistelligen Bereich an Reinsubstanz kommt.
Nachdem die Vorladung "zuende" ist, wirst du Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, entweder wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zu 'ner Strafrechtlichen Verfolgung.
Die Herren in Grün überlegen sich garnichts für dich, das macht der Richter + Staatsanwalt.
Ich wuerd mir aber keinen allzugroßen Kopf machen, weil sobald die Staatsanwaltschaft genug Beweise gegen dich hat, kommt normalerweise direkt die Hausdurchsuchung und keine Vorladung zur Polizei
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:31
Gut das beruhigt mich schon ungemein. Sowas trifft auf mich nicht zu. Und wie du schon sagtest, hätten die genug Beweise wären die schon hier gewesen. Im Internet ist jeder Anonym. Da kann jeder zu jedem was bestellen.
Bleibt nur noch eine Frage: Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Führerschein? Wäre doof wenn wegen sowas dummen in der Richtung irgendwas kommt..
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 05.11.15 19:35
Also wenn du grob 600€ übrig hast und größere Mengen bestellt wurden, kannst einen Anwalt einschalten, der dann aber erstmal auch nur Akteneinsicht verlangen kann.

Andererseits geht es vorerst auch ohne, meistens bekommt man solche Vorladungen weil deine Handynummer im Adressbuch eines Dealers stand o.Ä. Und jetzt hoffen die Cops halt, dass du nicht weißt dass du nicht erscheinen musst und dich verplapperst.

Wie ckomi schon sagte, dann bekommt man Post von der Staatsanwaltschaft, und in den meisten Fällen steht da drin dass alles Fallen gelassen wurde.

Wenn da was anderes drin steht ist definitiv Zeit für einen Anwalt.
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Traumländer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:39
Nur wenn es vor Gericht kommt, kann es passieren das die Führerscheinstelle davon Bescheid kriegt und du 'ne MPU machen musst. (Die weiss Gott weitaus teurer ist als wenn man eine Alk MPU machen muss ?!)
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.11.15 19:44
Alles klar, weiß ich Bescheid Leute!
Das alles beruhigt mich schonmal ziemlich!
Werde mal abwarten und gucken was passiert aber eigentlich kann nichts passieren. Ich halte euch mal auf dem laufenden

Besten dank für eure Infos und Tipps! :)
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.11.15 12:25
ckomi schrieb:
Nur wenn es vor Gericht kommt, kann es passieren das die Führerscheinstelle davon Bescheid kriegt und du 'ne MPU machen musst. (Die weiss Gott weitaus teurer ist als wenn man eine Alk MPU machen muss ?!)


Woher weißt du das, dass es nur an die Führerscheinstelle geht, wenn es vor Gericht kommt?
Ich selbst habe da keine Erfahrung, aber als mehrere deutsch/niederländischer Shops dicht gemacht und die Händler verurteilt wurden gab es auch erst mal eine Welle von Ermittlungsverfahren wegen Erwerbs, die anschl. eingestellt wurden und nach dem eingestellten Verfahren gab es Post vom Amt mit Aufforderung zur MPU.
Allerdings habe ich das auch nur aus Forenbeiträgen.

Und das mit den Anwaltskosten scheint auch unterschiedlich zu sein. Ist das vielleciht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt? Ein Kumpel von mir hat für Akteneinsicht und anschl. Einstellung 350 euros bezahlt.

Ob das oben Geschriebene so stimmt, bin ich mir auch nicht sicher.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.11.15 22:31
Kurze Frage:
Droht dem Threadersteller, trotz (wahrscheinlicher) Einstellung des Verfahrens nicht dennoch eine Sanktion der Fsst da es sich hierbei um harte Drogen handelt ?


Bei weichen Drogen (Hanf) wollen die doch wissen ob man zwischen Autofahren und Konsum trennen kann, also ein ärztliches Gutachten wird verlangt.

Aber bei harten Sachen wird umgehend der Führerschein eingezogen und er muss durch ein Abstinenznachweis (1 Jahr) beweisen dass er nichts dergleichen konsumiert ?



 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.11.15 23:24
Bei Harten Drogen ist der Lappen weg.Ohne wenn und aber.
 

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