LdT-Forum

Seite (Beiträge 1 bis 15 von 35) »

AutorBeitrag
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 10.09.18 18:43
zuletzt geändert: 11.09.18 08:26 durch Baumlehrer3 (insgesamt 1 mal geändert)
Hallo zusammen
Ein Bekannter steckt in folgender Situation:

Mitte letztes Jahr wurde ein Brief abgefangen, welcher 49 Extasy Tabletten mit einem reinen MDMA Gehalt von 8,76g abgefangen. Ein Jahr später erhielt er eine Vorladung, da seine Adresse auf der Postsendung stand. Er bat darum, sich schriftlich äußern zu dürfen, hat dies jedoch nicht getan. 3 Monate später erhielt er eine Anklageschrift und einen Termin für eine Gerichtsverhandlung.
Er musste bereits zur Jugendgerichtshilfe und hat dort ausführlich seine Lebensgeschichte (unauffällig) beschrieben, jedoch glaubhaft betont, dass er nichts von der Briefsendung wusste und noch nie Drogen nahm.
Nächste Woche ist die Gerichtsverhandlung und so langsam bekommt der Angeklagte bangen, was ist wenn eine Telefonüberwachung durchgeführt wurde?
Er hat sich bereits in einem Anwaltsforum Meinungen eingeholt, dort wurde mehrmals betont, dass nur bei gegebener Beweislage eine Anklage erhoben werden würde. Dies verunsichert den Angeklagten sehr.
Könnt ihr mir bitte eure Meinung zu diesem Fall schreiben?
Eventuell kann jemand aus eigener Erfahrung (oder von einem bekannten) tipps geben?Die hier gegebenen Antworten entscheiden über das Handeln des Angeklagten.
Schon vorab vielen Dank für eure Hilfe!
 
Moderator



dabei seit 2012
158 Forenbeiträge

  Geschrieben: 10.09.18 22:06
Anwalt der aufs Btmg spezialisiert beauftragen, der kann dann Akteneinsicht beantragen, ist eigentlich schon längst überfällig.
In welchem Bundesland wohnt der Bekannte denn?
 
User gesperrt



dabei seit 2006
1.251 Forenbeiträge
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 10.09.18 22:19
Baumlehrer3 schrieb:
...
Bitte keine Spekulationen, die hier gegebenen Antworten entscheiden über das Handeln des Angeklagten.
...


Wie Ztem bereits schrieb, SOFORT Fachanwalt für Strafrecht/BtMG suchen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Da die Verhandlung aber schon nächste Woche sein wird, bezweifle ich dass ihr noch Akteneinsicht bekommt - daher wirst du wohl einen Anwalt finden müssen der dich ins Gericht begleitet und für dich spricht. In deinem Fall hätte schon lange ein Fachanwalt beauftragt werden müssen! Vielleicht kennt der dann auch 'nen Weg die Verhandlung zu verschieben - um dann doch noch Akteneinsicht zu bekommen, das dauert nämlich meistens eine Weile!

Ich würde zwar drauf tippen, dass das Gericht 'ne saftige Geldstrafe verhängen wird wenn er vorher nicht auffällig war und nicht in Bayern lebt/erwischt wurde (und ein regelmäßiges, legales Einkommen hat), aber darauf kann er sich nicht verlassen! Und was die Beweislage betrifft: kann zwar sein, dass sie nur den Brief mit seinem Namen und dem MDMA haben (was u.U. schon als Beweis gilt, kenne mich da selber nicht komplett aus), aber vlt haben sie auch den Absender bzw dessen Aussage? Wurde denn eine HD bei ihm durchgeführt bei der irgendwas beschlagnahmt wurde?

Bitte entschuldige die Spekulationen, aber ich befürchte HIER kann niemand etwas anderes als spekulieren.
Deal with it!
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 08:17
Guten morgen, danke schonmal für die Antworten.
Der Angeklagte hat ab nächsten Monat seine erste eigene Wohnung und hat deswegen leider kaum Geld für einen Anwalt..
Er befindet sich in einer Berufsausbildung und musste einmal vor 2 Jahren Sozialstunden ableisten (wegen einem anderen Tatbestand).
Ansonsten war er nie auffällig.
Was wäre wenn der Angeklagte vor Gericht abstreitet von der Bestellung zu wissen?
Laut einer Info in einem anderem Forum würde eine TKÜ in der Anklageschrift stehen, das tut sie nicht.
Also gibt es als Beweislage lediglich den Brief mit der Anschrift.
Könnte nicht jeder so einen Brief an jemanden senden um ihm eins auszuwischen? Der Angeklagte war in seiner Schulzeit sehr unbeliebt.
Der Absender ist unbekannt, dies steht in der Anklageschrift.
Der Angeklagte wohnt in Rheinland-Pfalz.
Eine HD wurde nicht durchgeführt.
 
Abwesende Träumerin



dabei seit 2012
1.542 Forenbeiträge
2 Tripberichte

  Geschrieben: 11.09.18 08:52
Dann frag deine Eltern, ob sie dir Geld leihen. Du brauchst unbedingt einen Anwalt.
"[...]- dann ist man für diesen Abend gänzlich aus seiner Familie ausgetreten, die ins Wesenlose abschwenkt, während man selbst, ganz fest, schwarz vor Umrissenheit, hinten die Schenkel schlagend, sich zu seiner wahren Gestalt erhebt."
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 09:04
Er ist mit familiären Problemen aufgewachsen, sein Vater ist verstorben und zu seiner Mutter hat er ein Kontaktverbot.
Er könnte höchstens einen Kredit aufnehmen, aber dann würde ihm monatlich Geld fehlen, welches er eigentlich nicht hat..
Anwalt fällt eigentlich vollständig aufgrund der Kostenfrage weg, ihm war bis jetzt nicht klar, dass das ein so großes Problem ist.
Welches Verhalten würdet ihr vor Gericht denn empfehlen?
Schweigen, Abstreiten, Gestehen?
Wäre es eigentlich belangbar, wenn er vor Gericht alles abstreitet und die Blase am ende doch platzt?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.09.18 09:12
zuletzt geändert: 11.09.18 09:27 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 3 mal geändert)
Also ich komme auch aus schwierigen Elternhaus wo kein Geld liegt. Ich hab einen netten Anwalt gefunden der mich die Kosten abstottern lässt. (Mich haben sie allerdings auf dem altmodischen Wege erwischt..) Anwalt ist aber aufjedenfall sein Geld wert, dann weisst du was Sie gegen dich in der Hand haben.

Ausserdem mach dir jetzt mal keinen Kopf. Wenn du noch nie mit BTMG belangt worden bist und sauber bist (Urin) können die dir einen Scheissdreck nachweisen und in Deutschland gilt zunächst erstmal die Unschuldsvermutung und nicht wie in den Ami-Filmen dass du deine Unschuld beweisen musst.Die müssen dir erstmal deine Schuld beweisen ! Wer kann denn beweisen dass es nicht der böse Mobber aus der Mittelschule war nachdem du seine Freundin gevögelt hast ? Sei kreativ man. Sei überzeugt von deiner Unschuld. So funktioniert das.

Übrigens hatten wir das auch schon öfter. In Fall 1 jedoch nahm mein Kumpel den Brief an dann biste arm dran, dann wissen Sie dass du den Brief wolltest. In Fall 2 haben Sie schonmal Darknet Bestellungen abgefangen, derjenige war aber auch nicht blöd und hatte zu dem Zeitpunkt auch noch nichts mit BTMG zu tun. Deshalb konnten Sie ihm auch gar nichts nachweisen. Gesagt da will ihm einer aus der Firma ekeln und fertig. Die haben zwar ne HD und Drogentests gemacht aber alles unauffällig.

Bei deiner HD wurde ja auch nichts gefunden, jetzt mach dir mal nen Tee und lach dir ins Fäustchen - solange dich jetz niemand dranhängt oder dir eine Bestellung nachweisen kann (was natürlich schon gehen würde wenn sie Computer und Handy eingezogen haben, aber der Aufwand sowas zu finden wegen "nur" 49 XTC-Tabletten ? Da haben die ganz andere Probleme)

Ps : Ich komm aus Bayern, wenn meine Jungs und vorallem ich noch nicht verknackt wurden - dann du garantiert nicht haha.
PPs : Zusätzlich sei noch zu erwähnen dass bei uns ganz andere Mengen verschickt wurden, deshalb die Aussage mit "nur" 49 XTC-Tabletten. Drogen per Post ist momentan eh das sicherste und die Polizei verzweifelt. Ausserdem sau dumm von den Polizisten den Brief nicht zuzustellen und dich beim annehmen hochzunehmen. (Hach ich wär ein super Polizist...)

 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 12:03
Anwalt ist leider nicht drin, die Person hat halt auch wirklich keine anderen Einkünfte mit denen sie einen Anwalt bezahlen kann. Und kein Geld um monatlich abzubezahlen.
Ist wirklich kacke das ganze..
Das beruhigt ihn schonmal ein bisschen, er hofft dass alles gut geht.
Computer ist clean und das Handy wird 3 Tage vor der Verhandlung in Reperatur geschickt.
Wie ist das mit dem Drogentest?
Die Person hat vor 4 Wochen das letzte mal Cannabis konsumiert (regelmäßig) da er jedoch stark untergewichtig ist war ein Urinselbstest mit einem Cutoff von 20ng bereits nach 3 Wochen negativ. Andere Drogen sind garantiert negativ, da diese noch fast nie konsumiert wurden.
Würde ein Blut oder Urintest durchgeführt werden? Nurmal angenommen ein Bluttest wäre Positiv mit einem sehr geringen Wert, was würde dies zu folge haben? Habt ihr einen Vorschlag wie sich der Angeklagte verhalten könnte?
Es ist sehr unwahrscheinlich dass er Positiv wäre, falls überhaupt einer gemacht wird, aber es ist wahrscheinlich am besten sich auch auf diesen Fall vorzubereiten.
 
User gesperrt



dabei seit 2006
1.251 Forenbeiträge
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 11.09.18 14:47
Wie ich bereits schrieb, das scheint dann im schlimmsten Falle auf 'ne Geldstrafe rauszulaufen, wenn dein Bekannter vor Gericht nicht glaubhaft vermitteln kann dass er den Brief nicht bestellt hat und total unschuldig ist. Im schlimmsten Fall stottert er dann sowieso jeden Monat Geld ab, da würde ich lieber an einen Anwalt abstottern als eine Geldstrafe. Nicht vergessen: alles über 90 Tagessätze gilt als vorbestraft!
Deal with it!
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
285 Forenbeiträge
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 11.09.18 16:46
Die Geldstrafe wird unter Umständen um einiges höher sein als die Anwaltskosten.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
21 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 18:31
Erhält man bei geringem Einkommen nicht auf Antrag beim Gericht einen „Beratungsgutschein“, damit der Anwalt von Steuergeldern bezahlt wird?

Also ich hätte an deiner Stelle ALLES für einen Anwalt getan. Zum einen ists wie gesagt auf Antrag fast kostenlos, andererseits wäre mir eine Vorstrafe bzw riesige Geldstrafe Anreiz genug, 150€ in nen Anwalt zu investieren um das Ganze abzuwenden.
So hats auch bei mir geklappt. 150€ gezahlt, dafür gabs im Gegenzug eine Verfahrenseinstellung und ich hab nicht den Führerschein verloren/MPU. Und das in Bayern.


Alles Gute.


Edit: Nach kurzer Recherche hab ich herausgefunden, dass der Schein „Beratungshilfeschein“ heißt. Man zahlt damit je nach Anwalt entweder einen Zehner oder er erlässt auch diese Gebühr.
Ist zwar in diesem Fall deutlich zu spät, aber vielleicht kommt ja noch einer in die Situation und liest das.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2018
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 18:49
Mist, ich habe nicht gedacht, dass ein Anwalt so wichtig ist. Ich bin auch davon ausgegangen, dass der Umschlag mit der Adresse nicht als Beweismittel genügt.
Jetzt ist es für einen Anwalt vermutlich schon zu spät, oder? Selbst bezahlen geht definitiv nicht. Nicht weil ich schlecht verdiene, sondern weil bald alles für Miete drauf geht.
Das mit diesem Schein ist natürlich arg ärgerlich. Einen Führerschein habe ich noch nicht, bin ich momentan am machen.
Der Herr von der Jugendgerichtshilfe ist defintiv auf meiner Seite, der hat beim Gespräch von meiner Lebensgeschichte fast angefangen zu heulen und hat bewusst Sätze "gut" formuliert.
Ich kann gut reden und stehe auch ansonsten halt mitten im Leben..
Trotz körperlicher Misshandlung und Halbwaise habe ich eine vernünftige Ausbildung und bald meine erste eigene Wohnung.
Manche schreiben, dass es allein deswegen Sinn macht einen Anwalt zu holen, weil die Geldstrafe höher wäre.
Ist das denn garantiert so? Ich habe im allerschlimmsten Fall mit 30-40 Tagessätzen gerechnet (ca. 700€). Mir macht der Gedanke Angst, dass ich dann wohlmöglich am Ende Anwalt und Geldstrafe zahlen muss. Bei 150€ wär das kein Problem mit diesem Schein vom Staat, aber davon wusste ich bis jetzt garnichts.
 
Moderator



dabei seit 2012
4.607 Forenbeiträge
1 Tripberichte
9 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 11.09.18 19:00
Also die Tagessätze und die Höhe der Strafe wird nach dem Einkommen bemessen. Wirklich fair gestaltet ist das jedoch nicht..
Zwei Freunde von mir, die Jura studieren, erwähnten mal in einem Gespräch die Möglichkeit, sich den Anwalt von der Jugendgerichtshilfe (?) bezahlen zu lassen. Dafür muss man wohl eine Gebühr von 15 € zahlen, der Rest der Prozesskosten wird übernommen.
Wenn Du willst, frage ich diesbezüglich noch mal nach konkreten Infos.

Edit: Ich glaube es handelte sich dabei um die Prozesskostenhilfe. Vielleicht hilft Dir das ja weiter.
Auch wenn es jetzt schon spät sein mag, vermutlich gilt hier (wie so oft) besser spät als nie. Mit Anwalt hat man jedenfalls die Möglichkeit Einsprüche einzulegen, usw. um sich mehr Zeit zu verschaffen.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Abwesender Träumer

dabei seit 2009
28 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 19:18
Solltest du mit Anwalt freigesprochen werden, übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt, daher auf jeden Fall Anwalt einschalten. Wie du schon sagst, ein Brief mit einer Adresse ist kein Beweismittel, sondern ein Indiz. Der Anwalt kann das eben besser vermitteln. Hatte auch das Problem, habe einen Anwalt eingeschaltet. Vor dem Gerichtstermin sind dann Anwalt, Staatsanwalt und Richter in ein Kämmerchen gegangen, haben gequatscht und als sie rasukamen, hat der Richter ausgesprochen, dass ich freigesprochen bin aus Mangel an Beweisen.
Immer Rechtsbeihilfe holen !!!
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
1.016 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.09.18 19:28
zuletzt geändert: 11.09.18 19:41 durch Mercedes AMG S65 (insgesamt 1 mal geändert)
zu deinem zeitproblem bzgl . anwalt und verfahren :

1.geh zu deinem hausarzt und lass dich bis über den gerichtstermin krank schreiben !
2.such dir nen vernünftigen anwalt! meiner hat in ner anderen sache immer 2-3 mal einen tag vor dem gerichtstermin meinen krankenschein ans gericht gefaxt und und so beim 3. mal , glaub ich, hat mein anwalt sich mit der staatsanwaltschaft beraten (man kennt sich natürlich aufgrund der vielen prozesse in vielen jahren ) und diese wollten meinen fall dann immer schnellstmöglich ENDLICH vom tisch haben und dann gabs ne kleine geldstrafe von 1-2 000 euro an nen gemeinn.verein und das wars .

klappt natürlich nicht immer so, das ist mir klar, aber die nummer mit dem krankenschein hab ich mit ihm schon 3 mal durch .mein anwalt nennt es immer "salamitaktik " . wink

ps: das mit der prozesskostenhilfe, was neo erwähnte, stimmt und diesen antrag bekommst du zb. in jedem amtsgericht und den rest übernimmt dein anwalt dann .

viel erfolg
Das Leben ist eine Schlampe.
Also lerne es zu ficken !!!

Seite (Beiträge 1 bis 15 von 35) »