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AutorBeitrag
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 31.01.08 00:19
zuletzt geändert: 31.01.08 00:21 durch silent123 (insgesamt 2 mal geändert)
wenn du als zeuge aussagst, dass es deinem freund nicht gehört, kannst du für diese falschaussage bestraft werden. wenn dein freund als beschuldigter sagt, dass ihm das nicht gehört, kann er für diese falschaussage nicht bestraft werden.

p. s.: ich würd ja was ganze anderes damit machen anstatt die bullen zu rufen, wenn ichn grasbeutel in ner verlassenen wohung finden würde:D^^
...sry für ot
 
Gott in Rente



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  Geschrieben: 31.01.08 16:29
Die einzige Angabe, die man in so einem Fall macht, ist die zu den eigenen Personalien.

Ansonsten lautet die Antwort *IMMER*: "Ich möchte dazu keine Aussage machen". Dies gilt besonders gegenüber der Polizei.

Wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, dann mit einem Anwalt sprechen und vor Gericht im Regelfall nur sagen "Ich möchte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, da ich mich eventuell selbst belasten könnte." (Auch als Zeuge)

Keine Lügengeschichten, keine Erklärungen, kein Gar-Nix. Nur das.

Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, man muss nur seine Rechte kennen um sie zu auch zu bekommen. Wenn jemand (die Staatsantwaltschaft) gegen Dich ermittelt, ist es deren Aufgabe die Beweise zu bringen. Du kannst nicht zur Mitarbeit gezwungen werden.
Im Durchschnitt enthält jeder Mensch zwei Moleküle des letzten Atems von Julius Cäsar.
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.02.08 11:23

silent123 schrieb:
wenn du als zeuge aussagst, dass es deinem freund nicht gehört, kannst du für diese falschaussage bestraft werden. wenn dein freund als beschuldigter sagt, dass ihm das nicht gehört, kann er für diese falschaussage nicht bestraft werden.

p. s.: ich würd ja was ganze anderes damit machen anstatt die bullen zu rufen, wenn ichn grasbeutel in ner verlassenen wohung finden würde:D^^
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Wer hier würde das nicht ;)

Bin ja auch Beschuldigter also habe ich damit kein Problem.
 

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