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AutorBeitrag
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 20.08.12 21:44
wahrscheinlich weil er sehr viel erfahrung mit der polizei gehabt hatte...
*kopfschüttel*

ich hab auch 4 freunde, die hatten im auto vor der disco eine tüte gebaut und die polizei war gekommen (longpapers auf dem armaturenbrett).
die rafften es sogar noch, das gras unerkannt aus dem auto heraus neben die tür zu befördern. draußen, neben dem auto halt, fanden die bullen das gras und nachdem diese einfach behaupteten, das gras gehöre zu meinen freunden, gaben meine freunde das einfach zu - im anschluß an eine drohung von wegen mit auf die wache kommen etc.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 20.08.12 23:12
Ohje^^

Zitat:
ich hab auch 4 freunde, die hatten im auto vor der disco eine tüte gebaut und die polizei war gekommen (longpapers auf dem armaturenbrett).
die rafften es sogar noch, das gras unerkannt aus dem auto heraus neben die tür zu befördern. draußen, neben dem auto halt, fanden die bullen das gras und nachdem diese einfach behaupteten, das gras gehöre zu meinen freunden, gaben meine freunde das einfach zu - im anschluß an eine drohung von wegen mit auf die wache kommen etc.


Erst so gut vorgelegt und dann auf den letzten Metern von den Bullen verarschen lassen, bitter...Gib deinen Kollegen doch mal ne Lehrstunde in Sachen Verhalten gegenüber den unerwünschten Gästen;)
"In dieser Welt sind die einzigen Menschen, die noch die Rechte anderer beachten, die Berufsboxer."
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 04.11.12 12:54
Haazer schrieb:
Bist du zu Fuß erwischt worden? Solltest du am Straßenverkehr teilgenommen haben [.....]


Ich habe da eine Frage bezüglich "am Straßenverkehr teilgenommen".
Mir ist klar, dass ich als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehme.
Wenn man am Bahnhof am Gleis sitzt, sich ne Tüte raucht und Polizist vorbeikommt, dann nimmt man nicht am Straßenverkehr teil und somit ist die Wahrscheinlichkeit gering, von der FSS Post zu bekommen, sehe ich das richtig ?
Oder wird direkt davon ausgegangen, dass man danach (wenn auch nur zu Fuß), noch am Straßenverkehr teilnimmt ?

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.11.12 13:02
Imo. ist es so, dass die Polizei, egal wo du mit Drogen aufgegriffen wirst, und einen Füherschein besitzt, bei der FSS Meldung macht, da du als Konsument generell nicht Auto fahren darfst. Weis ich aber nicht genau, noch mal auf andere Meinungen warten...
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Laotse

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  Geschrieben: 04.11.12 13:14
Da sich im Körper auch noch Tage nach dem Konsum (nicht mehr psychoaktive) Produkte im Körper befinden, wird immer unterstellt, man habe auch schon mal unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug gesteuert.
Die FSS geht halt davon aus, dass man nach einem Joint nicht 7 Tage zu hause sitzt und nicht am Straßenverkehr teilnimmt.
Logischerweise sind die noch im Körper vorhandenen Metabolite nicht mehr psychoaktiv, aber das ist der FSS egal.

Wenn man also kiffend erwischt wird, muss man damit rechnen, von der FSS zu hören, weil die Polizei Meldung gemacht hat.
Dabei ist es egal, ob man auf dem Bahnsteig, auf der Straße oder irgendwo anders in der Öffentlichkeit konsumiert hat.
Ich bin keine Signatur. Ich putz' hier nur!
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 04.11.12 13:32
Ok, danke schonmal für die Antworten, klingt logisch.

Habe grade noch etwas interessantes gefunden:

Achtung! Mischkonsum (Bier und Joint o.ä.) auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr schließt die Fahreignung aus und der Führerschein kann von der Führerscheinstelle sofort entzogen werden.

Quelle: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/972-cannabiskonsum-und-fuehrerschein


Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht? (In der einen Hand ein Joint, in der anderen ein Bier)
Kann mir kaum vorstellen, dass das noch eine Rolle spielt, ob ich dabei ein Bier trinke.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 04.11.12 14:46
Nein, die Führerscheinstelle kann dir seit einem Urteil der Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr durch bloßen Konsumnachweis den Führerschein entziehen! Sie müssen dir erst einmal nachweisen, dass du Konsum nicht mehr von der Teilnahme am Straßenverkehr trennen kannst. Ansonsten können die dir garnichts. Also wenn du z.b. angibst, dass du 1 mal im Monat kiffst und sie dir keinen häufigeren Konsum nachweisen können, kannst du das definitiv von fahren trennen und es gibt keinen Grund, dir den Führerschein abzunehmen.

Edit: Wenn du jedoch mit aktivem Cannabinoiden im Blut beim fahren erwischt wirst ist das natürlich was völlig anderes. Metaboliten sind aber keine Beeinträchtigung also kann das auch nicht als fahren unter Btm-Einfluss gewertet werden und die Polizei bzw. die Führerscheinstelle kann nichts machen.
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 04.11.12 14:52
Die Führerscheinstelle kann imo in so einem Fall aber einen Nachweis verlangen, ob man geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, dieser Nachweis nennt sich dann MPU.

Auf meiner FSS hat die Dame mal durchblitzen lassen, dass sie ab 0,2 ng aktives THC im Blut ne MPU / ärztliche Begutachtung verlangen ... GIbt aber wohl noch andere Faktoren, wie die Höhe der Abbauwerte von denen man auf regelmässigen Konsum schließen kann.

Man kann es also nicht genau sagen, ist möglicherweiße auch von der Laune des Bearbeiters abhängig, da es da imo keine Liste gibt wann man ne MPU machen muss oder nicht.

Führerschein direkt abnehmen von der FSS geht afaik mal gar nicht, sie können nur die Eignung überprüfen.

Und wenn du " angibst, dass du 1 mal im Monast kiffst " , dann ist das denen völlig egal, weil nicht " sie dir keinen häufigeren Konsum nachweisen können ", sondern du nachweisen musst das du geeignet bist ein KFZ zu führen ...
Leider bin ich sehr impulsiv und habe jegliches bewusstsein dafür verloren, was ich warum mache.
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 04.11.12 14:53
Brauskotellie schrieb:
Wenn du jedoch mit aktivem Cannabinoiden im Blut beim fahren erwischt wirst ist das natürlich was völlig anderes. Metaboliten sind aber keine Beeinträchtigung also kann das auch nicht als fahren unter Btm-Einfluss gewertet werden und die Polizei bzw. die Führerscheinstelle kann nichts machen.

Wer entscheidet, welche Metabolite aktiv sind und ob die Cannabinoide im Blut nicht doch noch irgendwie wirken?
Die Wissenschaft ist sich da nicht ganz einig und wenn der Konsument sagt, dass er 12h nach dem letzten Joint nichts mehr gespürt habe, muss er sehr viel Glück haben, damit das von der FSS nicht das Fahren unter Drogeneinfluss ausgelegt wird.
Bei Drogenbelangen gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" leider häufig nicht.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 04.11.12 15:01
Kruemel schrieb:
Brauskotellie schrieb:
Wenn du jedoch mit aktivem Cannabinoiden im Blut beim fahren erwischt wirst ist das natürlich was völlig anderes. Metaboliten sind aber keine Beeinträchtigung also kann das auch nicht als fahren unter Btm-Einfluss gewertet werden und die Polizei bzw. die Führerscheinstelle kann nichts machen.

Wer entscheidet, welche Metabolite aktiv sind und ob die Cannabinoide im Blut nicht doch noch irgendwie wirken?
Die Wissenschaft ist sich da nicht ganz einig und wenn der Konsument sagt, dass er 12h nach dem letzten Joint nichts mehr gespürt habe, muss er sehr viel Glück haben, damit das von der FSS nicht das Fahren unter Drogeneinfluss ausgelegt wird.
Bei Drogenbelangen gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" leider häufig nicht.


Ja, aber wenn man wissen will, ob jemand bekifft war während der fahrt testet man jawohl nur auf Thc? Wenn man jeden Tag kifft und erwischt wird kann man den Lappen eh vergessen und ansonsten hat man ja nicht allzu viele Abbauprodukte im Blut. Wenn man tatsächlich zum Idiotentest muss hat man einfach Pech gehabt. So streng wie noch vor ein paar Jahren ist es jedenfalls nicht mehr...
 

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