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Umfrage: Wurdet ihr schonmal mit illegalen Substanzen erwischt?
   (Gestartet: 24.04.2014 19:04 - zeitlich unbegrenzt)

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AutorBeitrag
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
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  Geschrieben: 03.05.14 21:45
Einer erkennungsdienstlichen Behandlung kannst du normalerweise nicht entgehen, selbst mit Anwalt nicht. Wundert mich, dass du nichts mehr gehört hast...
Entweder du hast verdammtes Glück oder die Justiz ist hier in diesem Fall extrem langsam.
"Wer den freien Genuß von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf."
Edmund Stoiber (ehemaliger Ministerpräsident von Bayern),1997
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.05.14 23:20
wawa schrieb:
Das war am XX.XX.2013 [...]


Ohne übervorsichtig zu sein, würde ich solche Angaben hier nicht so konkret angeben. An dem Tag werden wahrscheinlich maximal nur eine kleine Handvoll solcher Durchsuchungen in Deutschland stattgefunden haben und dementsprechend lässt sich anhand solcher Angaben auch schnell ein Rückschluss auf Personen (Dich) ziehen, wenn man Zugang zur Polizei-EDV hat. Das ist - besonders bei laufenden Ermittlungsverfahren - nicht unbedingt zu Deinem Vorteil. Nur als Hinweis, vielleicht editierst Du das besser nochmal.

LG.
 
Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 04.05.14 16:01
Danke, ist editiert. Noch mehr Vorsicht halte ich nicht für nötig, Hanf-Anbauer werden normalerweise zur Erntezeit hochgenommen (ansonsten ist da nicht viel THC in den Pflanzen), da haben mehrere Durchsuchungen stattgefunden, habe mich in meiner Gegend schon umgehört. (Und die Lokalzeitung hatte auch mindestens 5 entsprechende Meldungen in dem Zeitraum.)

Aber zum Thema erkennungsdienstliche Behandlung, muss das nicht von einem Richter angeordnet werden?

Ich kenne einen sehr ähnlichen, fast gleichen Fall, da wollte die Polizei von dem auch erkennungsdienstliche Behandlung. Sein Anwalt hat dann geschrieben, "für eine erkennungsdienstliche Behandlung meines Mandanten sehe ich keine Grundlage", und das wars dann, die wollten nicht mehr.

Sowas braucht eine Begründung. Z.B. wenn es Anhaltspunkte für Drogenhandel gibt, dann liese sich argumentieren, man muss gucken, ob bei erwischten Konsumenten Fingerabdrücke auf der Plastiktüte waren, z.B.
Aber wenn es da keine Anhaltspunkte gibt

Allgemein merken, ohne Richteranordung geht ziemlich wenig, eigentlich.

Z.B. Aussage bei der Polizei, keiner kann einen zwingen, sich an diesem und jenem Datum um 11 Uhr auf dieser und jener Polizeiwache aufzuhalten, das greift ja in das Recht auf Bewegungsfreiheit ein. Man braucht da bei einem solchen Brief von der Polizei da nicht hinzugehen, wenn es keine Richteranordnung dazu gibt.

Wenn man zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen wird, dann steht da "Ihr persönliches Erscheinen ist angeordnet", da hat der Richter, der die Verhandlung führt, das angeordnet, dass er einen persönlich in der Verhandlung haben will, und dann hat man auch die Pflicht zum Erscheinen.

Ähnlich ist es meiner Info nach bei der erkennungsdienstlichen Behandlung, also auf Richterentscheidung bestehen und ggf. gegen die Richterentscheidung Rechtsmittel einlegen.
Wenn man verhaftet wird, wird man manchmal gleich zur ED-Behandlung vorgeführt, da dann die Löschung der Daten beantragen.

P.S: gunrunner erläutert da in seinem letzten Beitrag 4 Posts obendrüber auch was dazu, sehr interessant.
 
Traumland-Faktotum



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ICQ
  Geschrieben: 04.05.14 16:11
zuletzt geändert: 04.05.14 16:28 durch gunrunner (insgesamt 1 mal geändert)
Zitat:
Aber zum Thema erkennungsdienstliche Behandlung, muss das nicht von einem Richter angeordnet werden?


Soweit ich informiert bin nicht, nein(außer du zählst Speichelabstriche o.ä dazu). Mein Anwalt hat auch eine Erkennungsdienstliche Behandlung verhindert weil er eben die fehlende Notwendigkeit begründet hat.

Und auch im Nachhinein dagegen vorgehen kann man nicht bei jeder Verhaftung bzw. es kommt auf die Umstände an.

edit:

jackherrer schrieb:
Einer erkennungsdienstlichen Behandlung kannst du normalerweise nicht entgehen, selbst mit Anwalt nicht.


Doch. Bzw. kommt das wie oben gesagt auf die Situation an und wenn man keine riesen Scheiße gebaut hat kann man sich der recht einfach entziehen.

lg
"Ein Morphium, das keine Sucht erzeugt, scheint der moderne Stein der Weisen zu sein."
-William Seward Burroughs-
Abwesender Träumer

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2 Forenbeiträge

  Geschrieben: 04.05.14 20:16
Wer? Die Polizei höchst persönlich
Wo? Am Bahnhof
Wie? bei nem Kumpel gewesen und weil man ja nie wissen kann all meinen Besitz dabei gehabt. Mit dem Zug nach Hause gefahren, ausgestiegen und sofort in ne Personenkontrolle rein geraten (den mit den Dreadlocks nehmen sie natürlich), Hab damals nich gewusst, das sie eigentlich nur meinen Ausweis anschauen dürfen, war total nervös und hab mich kleinreden lassen, bis sie mich durchsuchen durften.
Mit?
1,3 Cannabis
0,3 Pep
~ 200mg 2c-e
~ 5mg 25-i Nbome
~ 5mg 25-c Nbome
~ 200mg mxe
~ Holzrosesamen
~ Lachgas + Kapsler

Sind dann noch mit meiner Erlaubnis zu mir nach Hause (ohne Durchsuchungsbefehl), hatte ja eh nix mehr da.
Hab alles so angegeben, die Namen der ganzen Pulver gesagt. Viel war ja gar nich mal im BtmG und dann die Anklage: 1,3g Cannabis 1,2g Amphetamingemisch und 1,5g Kokaingemisch O___O . Na danke
Alle Tütchen mitgewogen vermut ich mal und willkürlich eingeteilt ohne aufs BtmG zu schauen. Hab mich beschwert per Brief aber Antwort kam keine. Die Richterin (Jugendgerichtverfahren, war damals minderjährig) war dann wenigstens zuvorkommend, hat das ganze Kokaingemisch einfach ohne groß nachzufragen durchgestrichen :) und meine Strafe viel nicht allzu hoch aus.


 
Moderator



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2.839 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.06.14 18:13
Wer? - Polizeistreife

Wo? - Am Ausgang des Gotec+ (einschlägig bekannter Club)

Wie? - Dieser Club ist für seine Clientel sehr bekannt. Gibt zwar nicht allzuviele Vorfälle mit Polizeieinsätzen, aber sie wissen halt was für Leute da ein und aus gehen. Mittlerweile ist es für die Polizei hier offenbar üblich, bei größeren Events den ganzen Abend die Leute die rausgehen zu kontrollieren. Was ich daran nicht verstehe - wieso die rausgehenden? Wäre ein kontrollieren der reingehenden nicht viel sinnvoller? Facepalm...aber nicht das es mich stören würde :) Jedenfalls war ich an diesem Abend viel zu druff um daran noch zu denken, und so kam halt das Baggy das ziemlich dämlich im Geldbeutel platziert war zum Vorschein.

Mit? - 0,1g MXE rolleyes - und zwar als es noch nicht im BtmG gelistet war. Hat die Bullen nicht davon abgehalten mir eine Anzeige wegen Btm-Besitz reinzudrücken, wurde aber glücklicherweise wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Half the fun is learning!
Abwesender Träumer



dabei seit 2014
90 Forenbeiträge

  Geschrieben: 11.06.14 19:59
Nope, noch nie, obs Glück oder immer ausreichende Vorsicht war k.A..
Hatte ( k.A. ob die nach über 15 Jahren noch irgendwo stehen, im Führungszeugnis auf alle Fälle nicht) nur andere Einträge. Führten immer zur erhöhten Aufmerksamkeit und Eigensicherung. Fand das früher immer ziemlich witzig.
 

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