LdT-Forum

« Seite (Beiträge 31 bis 32 von 32)

AutorBeitrag
Abwesender Träumer

dabei seit 2006
17 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.08.06 01:04
zuletzt geändert: 08.08.06 01:10 durch Zammraucher (insgesamt 1 mal geändert)

Mama schrieb:
ich berichtige euch gerne..

wenn der schnelltest (meist kleine teststreifen mit dem schweiss oder speichel getestet wird)
abgelehnt wird, könnt ihr euch ganz schnell bei einer Blutentnahme auf der Wache wiederfinden.

in den angesprochenen Schnelltest kann es zu fehlern kommmen..

-es sind fälle bekannt bei denen ein konsum eines Mohnbrötchens bereits auf Heroin schliessen lies.
-auch passives konsumieren von hasch, grass, weed, pot etc.. kann in einem kurzen zeitraum danach fälschlicherweise als aktiver konsum erkannt werden..



Ähm, danke für die Belehrung, aber was neues war da nicht wirklich dabei.
Dass die Dinger nämlich fehlerhaft sind, ist ja sattsam bekannt.
Und dass man sich nach dem Ablehnen eines Schnelltests schnell beim Bluttest wiederfindet, ist auch klar, die Beamten müssen sich allerdings einen anderen Verdachtsmoment aus den Fingern saugen (was für die ja kein Problem ist...). Nur, wie gesagt, die Ablehnung des Schnelltests per se darf nicht als Begründung zur Anordnung der Blutentnahme herhalten...
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.08.06 02:46
So.
Gehen wir davon aus dass der Kontrollierte das nötige Verantwortungsbewusssein hat und nicht berauscht ein Kraftfahrzeug geführt hat, äußerlich nicht sofort als Cannabiskonsument ("Kiffer") eingestuft werden kann und auch sonst nichts für eine solche Annahme besteht, muss sich der kontrollierende Polizist bei einer Verweigerung des Schnelltests über Folgendes klar sein:
Will er des Fahrers Blut kontrollieren, benötigt er einen Anfangsverdacht. Dieser ist mit der alleinigen Verweigweigerung des Schnelltests nicht zu begründen. Der Beamte weiß also, wenn er den Kfz-Führer mitnimmt kann er unter Umständen nicht rechtmäßig gehandelt haben und sich somit auch ärger einhandeln.

Ich kann nur jedem, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzen will -vielleicht auch muss,empfehlen, die Jurathek zu durchforsten.
 

« Seite (Beiträge 31 bis 32 von 32)