LdT-Forum
« | ‹ | Seite (Beiträge 31 bis 45 von 102) | › | » |
Autor | Beitrag |
---|---|
Abwesender Träumer
![]() dabei seit 2012 28 Forenbeiträge | ![]() |
Schöne "Anleitung" die du da verfasst hast :D. Vllt kannst du noch die Rechtslage um den Wischtest an Gegenständen, also nicht an der Person sonder z.B. am Lenkrad, Schaltknüppel, etc. hinzufügen | |
Abwesender Träumer
![]() dabei seit 2013 14 Forenbeiträge | ![]() |
Jawoll, sehr interessante fragen die du da stellst ^^ Zum Thema Kofferraum. Selbstverständlich kannst du diese Dinge selbst aus dem Kofferraum holen und der Polizei den Blick in den heiß begehrten Kofferraum verwehren, allerdings wird sich die Polizei ihren Teil dabei denken und evtl. Unangenehme fragen stellen. Allgemein empfiehlt sich Warndreieck und Verbandskasten im Fahrerraum bzw. Der Fahrgastzelle aufzubewahren da diese auch im Notfall schneller griffbereit sind. Wenn keine zureichende tatsächlichena Anhaltspunkte bestehen kann dir die Polizei nichts, es sei denn sie macht sich mutwillig strafbar. Wenn man der Polizei etwas mitteilen will wie Zb.: das man sich definitiv nicht durchsuchen lassen wird oder keinen drogentest zustimmen wird sollte man dies steht's bestimmt und mit etwas Nachdruck machen aber nicht unfreundlich werden und sachlich bleiben damit die netten Herren in Grün Blau auch verstehen das man seine rechte kennt und von ihnen Gebrauch machen wird. Nochmal zum Kofferraum. Der Kofferraum sowie auch das Handschuhfach darf _nur_ mittels Richterlichem durchsuchungsbeschlusses geöffnet werden und da darf man sich auch nicht zurückdrängen lassen da sie sowieso denken sie dürfen alles. Leider... Tatsächlich kann ich diesmal aber nicht mit Gesetzestexten oder Paragraphen dienen. Ich bin aber der Meinung das es sich genau so verhält wie bei einer allg. Durchsuchung ( StPo 102 ). Daher keine z.t.anhaltspunkte keine Durchsuchung. Anders verhält es sich im Innenraum Eines Pkw da die Polizei die Befugnis hat im Rahmen einer Verkehrskontrolle die verkehrstüchtigkeit von einem selbst bzw. Des Pkws zu überprüfen( Kontrolle licht ,bremsen, sicherheitsrelevante Einrichtungen, tüv etc). Nicht jedoch das Handschuhfach ! Desweiteren prüft die Polizei lediglich die verkehrstüchtigkeit nicht jedoch die Fahrtüchtigkeit. Diese wird einzig und allein durch die Führerscheinstelle geprüft. Nun zum Thema Kontrolle nahe von Grenzgebieten. Ein ziemlich heikles Thema wenn du mich fragst. Allgemein ist zu sagen das die Polizei immer und überall eine Verkehrskontrolle durchführen kann. In deinem fall ergibt sich das selbe Problem wie auf einem Festival. Man könnte annehmen das ein Grenzgebiet Bsp. Im Umkreis von 50km ein gefährdeter Bereich ist und damit darf die Polizei leider fast alles bzw. Definitiv mehr auch ohne Anhaltspunkte (Praktisch auf Verdacht). Andererseits könnte man auch hier wider von Generalprävention sprechen welche ja definitiv verboten/untersagt ist. Ob ich mich aber mit einem grenzpolizisten bzw. Atobahnpolizisten deswegen anlegen würde ist fraglich. Ich weiß aus Erfahrung das diese etwas aggressiver agieren was aber auch zu deinem Vorteil werden kann(Denk dir denen Teil). Ich an deiner stelle, sollte Soetwas nochmal passieren, würde es mit den normalen Schemata probieren. Mehr als versuchen kannst du nicht. Letzten Endes ist anzumerken das die Polizei sollte sie einen schlechten Tag haben auf alles scheißt was geht.. Entschuldige meine Ausdrucksweise... Aber es ist so. Ich bin auch schon an solch nette "Herren" nicht jedoch Damen geraten. Nach einer Unterbrechung meinerseits und dem Verweis darauf das ich nicht mehr mit ihm kommunizieren werde habe ich mich der Polizistin zugewandt und die Sache war nach 3 min. durch. Das allerdings ist auch eher die Ausnahme ^^ wobei ich dazu sagen muss das ich mit 20 Jahren kontrolliert wurde mich aber dennoch sehr gut ausdrücken kann. Aber... Versuch macht kluch ^^ Hoffe konnte auch dir helfen ( wenn nicht frag weiter. Ich werde Antworten. Oder gegebenfalls "Default" ;). Die unkontrollierte Veränderung des Bewusstseins, die legale und frei zugängliche Drogen einschliesslich psychedelischer Pflanzen bewirken würden, ist für eine auf Herrschaft und auf das Ego ausgerichtete Kultur extrem bedrohlich. Terence Mckenna | |
Ex-Träumer
| ![]() zuletzt geändert: 22.05.13 19:28 durch (insgesamt 1 mal geändert) |
Soweit hat mein Vorposter alles richtig erklärt nur 2 Sachen. Bei einer Verkehrskontrolle darf die Polizei den betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges überprüfen. Dazu zählt leider auch der Blick in den Kofferraum (begründbar zb mit der Feststellung ausreichender Ladungssicherung). Sie dürfen jedoch nicht das Fahrzeug auf links drehen. Im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30km (wozu als Beispiel die ganze Stadt Aachen zählt) sieht es lleider anders aus. Hier darf die Bundespolizei u.a. zur Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten Enreise verdachts- und gefahrunabhängig Sachen durchsuchen und Identität von Personen feststellen. Hier reicht lediglich die Erfolgsvermutung die sich nach gängiger Rechtsprechung schon durch die "polizeiliche Erfahrung" begründen lassen kann. In der Praxis ist hier sehr schwer gegen vorzugehen. Der Zoll darf in diesem Gebiet sogar gezielt nach Waffen, Bargeld, Arzneimittel und Betäubungsmittel durchsuchen. Als Legitimation eines Polizeibeamten reicht in NRW das Dienstfahrzeug und die Uniform. Auf Verlangen muss jedoch Name oder Diensnummer sowie Dienststelle genannt werden. Beste Grüße | |
Abwesender Träumer
![]() dabei seit 2013 14 Forenbeiträge | ![]() |
Nochmal @ pure happiness Ja du kannst jeden Test verweigern selbst die neuen speicheltests sowie wischtest urintest und was es in Zukunft noch so geben mag ^^ spätestens mit richterlichem Bescheid musst du aber eine Blutprobe abgeben. Selbstverständlich von einem Arzt.( die zeit die bis dahin vergangen ist wirkt sich aber auch positiv auf evtl. Konsum bzw. Grenzwerte aus). ;) Die allgemeine Verkehrskontrolle wird definiert in der Straßenverkehrsordnung 36 (Absatz 5). Wie die Ausweispflicht für Polizisten im Rheinland oder in NRW ist weiß ich aus dem Stegreif nicht. Ich werde mich aber nochmal informieren und gegebenfalls einen Nachtrag erstellen. @mahamala Wischtest am Lenkrad etc. Müsste sich genauso verhalten wie bei durchsuchen bzw. Drogentest allgemein. Soll heißen, es ist dein Besitztum an dem die Polizei ohne Beschluss , so meine Meinung, garnichts daran zu suchen hat. Und selbst wenn die Polizei einen solchen Test durchführen sollte lässt sich nur durch solch einen Test ja keine Rückschlüsse auf den Besitz von Drogen schließen oder den Besitzer. Selbst wenn hat dieser Test keinen bestand vor Gericht und nichtmal bei einer evtl. Anzeige etc. Hoffe konnte wider helfen MfG Die unkontrollierte Veränderung des Bewusstseins, die legale und frei zugängliche Drogen einschliesslich psychedelischer Pflanzen bewirken würden, ist für eine auf Herrschaft und auf das Ego ausgerichtete Kultur extrem bedrohlich. Terence Mckenna | |
Abwesender Träumer
![]() dabei seit 2013 14 Forenbeiträge | ![]() |
@ Default Sind die 30 km Grenzgebiet ein Richtwert oder wo hast du diesen Wert her? Ich habe dazu leider keine genauen angeben gefunden :( Bei der Verkehrskontrolle wäre ich mir garnicht mal so sicher da eine ladungssicherung bei einem Pkw nicht vorgeschrieben ist und daher auch nicht geprüft werden kann. Es sei denn Bsp. Kombi vollbeladne mit Alu-Streben oder sonstigem etc. Ansonsten gehört die durchsuchen des Kofferraums nicht zur allgemeinen Verkehrskontrolle nach StVo. Auch von mir beste Grüße Die unkontrollierte Veränderung des Bewusstseins, die legale und frei zugängliche Drogen einschliesslich psychedelischer Pflanzen bewirken würden, ist für eine auf Herrschaft und auf das Ego ausgerichtete Kultur extrem bedrohlich. Terence Mckenna | |
Ex-Träumer
| ![]() |
Ein Richtwert der so im Bundespolizeigesetz in den Paragrafen zur IDF und Durchsuchung von Personen und Sachen steht ;) Der flüchtige Blick in den Kofferraum ist noch legitim. Alles was Richtung Durchsuchung geht nicht mehr. Es gibt dazu auch ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht welches zitierfähig ist. Wenn ich es finde reiche ich es nach. | |
Abwesender Träumer
![]() dabei seit 2013 14 Forenbeiträge | ![]() zuletzt geändert: 22.05.13 19:55 durch Synaestesia (insgesamt 1 mal geändert) |
So hiernochmal kurz eine Ergänzung zum theme Grenzbereich Und Default hat mal wider recht ^^ danke In Deutschland wird dieses Gebiet heute als grenznaher Raum bezeichnet, § 14 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Die Zollgrenzbezirke erstrecken sich über ein Gebiet von 30 Kilometern von der Zollgrenze bis in das Inland hinein, dieser Bereich kann im Bedarfsfall durch die Bundesfinanzdirektionen erweitert werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ZollVG reicht der grenznahe Raum 30 Kilometer, von der seewärtigen Begrenzung des Zollgebietes an bis zu 50 Kilometer ins Landesinnere hinein. In diesem Gebiet haben die Beamten der Bundeszollverwaltung Befugnisse, die über diejenigen der Polizei deutlich hinausgehen, wie beispielsweise die Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen und Durchsuchungen von Personen und Sachen. (http://de.wikipedia.org/wiki/Zollgrenzbezirk) Nunächst mein letzter Nachtrag für heute Der "legitime" Blick in den Kofferraum findet aber nur statt wenn man selbst den Kofferraum öffnet bzw. Keine Ablage / abdeckung hat ansonsten darf die Polizei nicht ohne tatsächlich Anhaltspunkte den Kofferraum öffnen / durchsuchen. MfG Die unkontrollierte Veränderung des Bewusstseins, die legale und frei zugängliche Drogen einschliesslich psychedelischer Pflanzen bewirken würden, ist für eine auf Herrschaft und auf das Ego ausgerichtete Kultur extrem bedrohlich. Terence Mckenna | |
Abwesende Träumerin
dabei seit 2012 15 Forenbeiträge 1 Tripberichte | ![]() |
Echt cool, was ihr hier zaubert! bzgl der Ausweisgeschichte - ja, es ist Pflicht einen zu haben, und ja, es reicht wenn er zu Hause liegt, solange gewisse andere Dinge nicht erfüllt sind. Aaaaber... Wenn man keinen Ausweis oder Reisepass bei einer Personenkontrolle dabei hat, dürfen sie einen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen. (und wenn sie dabei dann was anderes finden, ...) | |
![]() | |
Danke euch Leute, nochmals für die schnelle Antwort. Hoffe ich kann mir das merken bis es mir nützlich wird^^ und hoffentlich bin ich dann auch nicht so nervös wie sonst wenn ich einen von den netten Kollegen vor mir hab :) https://www.youtube.com/watch?v=wo0Y5KI3NVc | |
Abwesender Träumer
![]() dabei seit 2013 14 Forenbeiträge | ![]() |
@ pure happiness Wissen ist macht & In der Ruhe liegt die kraft Mach dir einfach nicht so viele Gedanken und wenn du doch nervös seien solltest Überspiele den Zustand Bsp. Sei empört wie man denn einen braven gesetzestreuen Bürger Wie dir so etwas unterstellen kann. Bringt mehr als man denkt. Wenn man von vornherein merkt das man eine " Bulldogge " vor sich hat hilft auch die Reue Strategie; erzählt das ihr mit Drogen zu tun hattet und ihr Entzug gemacht habt und Bsp. 1 Jahr lang regelmäßig Drogentests machen musstet und Abmahnung auf Arbeit bekommen habt etc. Wichtig bei letzterem, verliert nicht den augenkontackt. Das ist eine Art der reversiblen Psychologie und hat bei mir auch schon geklappt ! Wobei diese Variante nur bedingt geeignet ist ^^ versteht sich oder ? Live your Life Peace Out Die unkontrollierte Veränderung des Bewusstseins, die legale und frei zugängliche Drogen einschliesslich psychedelischer Pflanzen bewirken würden, ist für eine auf Herrschaft und auf das Ego ausgerichtete Kultur extrem bedrohlich. Terence Mckenna | |
![]() zuletzt geändert: 22.05.13 21:57 durch Textor (insgesamt 1 mal geändert) | |
Hehe, also die Geschichte mit der "reversiblen Psychologie" funktioniert echt gut xD Wurde gestern auf dem Weg nach Hause mit einem Freund gefilzt. Kleine Vorgeschichte dazu: Vor ca drei Wochen, wurde besagter Freund mit ca 2g Hasch erwischt und der Polizist, der ihn damals kontrolliert hatte, hat meinen Freund wiedererkannt und uns direkt angehalten. Mein Kumpel und ich haben dann die beiden Polizisten völlig stoned zugetextet. Wir haben die beiden Bullen so zugekäst, das die uns mit ner völlig verschlotzten Bong im Rucksack und zwei Päckchen syntethischem Urin in der Tasche weitergelassen haben... xD Meine Frage: Hätten uns die Bullen anhalten und durchsuchen dürfen? (Wir sollten die Hosen - und Jackentaschen selbst ausleeren, bei meinem Kumpel wurde zusätzlich in die Schuhe geschaut und die Taschen vom Bullen nachkontrolliert, bei mir wurde noch der Rucksack ausgeleert, wobei die Beamten auch die Bong "gefunden" haben) Wir waren normal gekleidet, haben keinen Joint offen gehabt, keine alkoholischen Getränke konsumiert und waren auch sonst in keiner Weise auffällig. LG und schon mal danke für die Antworten ![]() Was hastn so alles dabei? - Weiss net... da muss ich mal in meinen Kofferraum reinschauen! | |
Ex-Träumer
| ![]() |
Eher nicht. Außer wenn die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung vorlagen. Dann kann aufgrund Gefahrenprognose vorher nach gefährlichen Gegenständen (und eig nur nach diesen) abgetastet werden. Die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung lägen zb vor wenn ihr eine Gefahr verursacht hättet euch an einem Schutzobjekt mit erhöhter Gefährdung befandet (zb Flughafen Bahnhof verfassungsgebäude) oder minderjährig seid und es Nacht ist. Dann müsste noch eine abstrakt erhöhte Gefahr vorliegen. Zb die Kontrolle fand in einer dunklen Seitengasse statt, ihr seht aus wie die übelsten Brecher oder wart in der Überzahl. Da dies wahrscheinlich nicht der Fall war liegen die gesetzlichen Voraussetzungen wohl eher nicht vor. | |
![]() | |
Also auf "gut deutsch" heisst das, das ich ausser an Bahnhöfen, etc. nicht bis auf die Taschen, inklusive Rucksack gefilzt werden darf... Gut zu wissen :D Die Frage ist nur: Wo genau sind (ausser eben die bereits genannten Orte wie Bahnhof, usw.) diese Orte noch? Ist ein Stadtpark oder eine Flusspromenade ein "Schutzobjekt mit erhöhter Gefährdung"? Was hastn so alles dabei? - Weiss net... da muss ich mal in meinen Kofferraum reinschauen! | |
Ex-Träumer
| ![]() |
Nein nein. Das ist ein Produkt welches vor allem aufgrund des 11. September entstanden ist. Also tatsächlich nur die Objekte bei welchen mit erhöhter Anschlagsgefahr zu rechnen ist. Evt spuckt google ja eine abschließende Aufzählung aus. | |
Traumland-Faktotum
![]() dabei seit 2009 4.462 Forenbeiträge | ![]() |
hey zusammen, ich würde gerne nochmal auf die akute Situation der Verkehrskontrolle zurückkommen, das wurde ja kurz angesprochen: Synaestesia schrieb:
Ja du kannst jeden Test verweigern selbst die neuen speicheltests sowie wischtest urintest und was es in Zukunft noch so geben mag ^^ spätestens mit richterlichem Bescheid musst du aber eine Blutprobe abgeben. Selbstverständlich von einem Arzt.
Das wollte ich ein bisschen ergänzen um die juristische Grundlage für die Verweigerung und die Unterschiede der verschiedenen Testarten herauszustellen und vor allem um mich selbst nochmal zu vergewissern, dass das so richtig ist, was ich mir erarbeitet habe: Soweit ich das verstanden habe, kann man in einer akuten Situation wie beispielsweise in einer Verkehrskontrolle einen Urin- oder Speicheltest verweigern, weil diese Tests eine aktive Mitarbeit des Beschuldigten erfordern und damit nicht vereinbar mit dem Recht auf Aussageverweigerung nach §55 Strafprozessordnung sind. Im Gegensatz dazu benötigt eine Blutprobe nicht die aktive Mitarbeit des Beschuldigten und kann deswegen unter folgenden Umständen auch ohne Einverständnis und unter Zwang entnommen werden, wenn sie vom Beschuldigten zuvor verweigert wurde. Dies darf allerdings ausschließlich von einem Arzt durchgeführt werden (§ 81a Abs. 1 StPO): Dazu muss dann entweder ein richterlicher Beschluss eingeholt werden wie Synaestesia oben kurz erwähnte (kurzes Telefonat reicht da manchmal, je nach Umständen) oder die Anordnung muss mit der Begründung des Vorliegens von "Gefahr im Verzug" erfolgen (§81 a Abs. 2 StPO) - also ein oft sehr dehnbarer Begriff. Wird dann auf der Wache tatsächlich trotz Verweigerung des Beschuldigten eine Blutprobe entnommen - ohne richterlichen Beschluss, jedoch mit der Begründung "Gefahr im Verzug" - muss das Vorliegen ebendieser Gefahr im darauf folgenden Verfahren auch dargelegt werden können. In der Praxis werden soweit ich das verstanden habe genau an dieser Stelle häufig erhebliche Verfahrensfehler durch die Beamten gemacht, die dazu führen können, dass die entnommene Blutprobe strafrechtlich unverwertbar wird. Heisst also im Klartext: alles verweigern! Folgt dann ein richterlicher Beschluss oder die Anordnung durch die Beamten mit der Begründung des Vorliegens von Gefahr im Verzug ist es erst dann ratsam, sich kooperativ zu zeigen. Was noch wichtig ist: Oft werden Koordinationstests durchgeführt wie die Aufforderung an einer Linie entlang zu gehen oder den Zeigefinger mit geschlossenen Augen an die Nasenspitze zu führen. Diese Tests sind unbedingt zu verweigern (auch, wenn sie von einem Arzt verlangt werden), da sie (wegen oben angesprochener aktiven Mitarbeit) freiwillig sind und nur dem Nachweis von Ausfallerscheinungen dienen - und dementsprechend subjektiv von den jeweiligen Beamten oder vom jeweiligen Arzt bewertet werden. So könnte dann soweit ich weiß beispielsweise auch der Vorwand der Gefahr im Verzug gerechtfertigt werden, hier bin ich mir aber nicht sicher und habe auch gerade keine Quelle zur Hand, würde mich sehr über Berichtigung oder Ergänzung freuen. Auch noch sehr wichtig: Oft wird ein Schreiben vorgelegt, dass der Beschuldigte unterschreiben soll, dort steht dann zum Beispiel drin, dass derjenige über seine Rechte belehrt wurde, was jedoch in der Praxis kaum passiert. Hat man dieses Schreiben dann unterschrieben wird es - falls es zu einem Verfahren kommt - schwieriger, erhebliche Verfahrensfehler der Beamten nachzuweisen. Also wie immer: Nichts unterschreiben. FAZIT: Urin- sowie Speicheltests verweigern, Bluttest verweigern, Koordinationstest verweigern. Wird dann ein richterlicher Beschluss erwirkt oder Gefahr im Verzug unterstellt, kopperativ zeigen und mit auf die Wache fahren, damit der Arzt das Blut entnehmen kann; ansonsten kann der Vorwurf des strafbaren Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erfolgen und danach eine schmerz- und gewaltsame Blutentnahme. Koordinationstest, falls erneut vom Arzt verlangt, ebenfalls verweigern. Und nichts unterschreiben. ich hoffe, es sind keine Fehler enthalten und bitte euch um Berichtigung, Ergänzung, weiterführende Links zu relevanten Gesetzestexten etc. lieben dank, eure katha alles ne Sache der Wahrnehmung | |
« | ‹ | Seite (Beiträge 31 bis 45 von 102) | › | » |