LdT-Forum

« Seite (Beiträge 31 bis 45 von 76) »

AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.06 17:29
crankcooker: HÖR ENDLICH AUF HIER LÜGEN ZU VERBREITEN.
Du kannst andere damit ziemlich in die Scheiße reiten.

Die Anlagen des BtmG können OHNE PROBLEME vom Gesundheitsminister verändert werden, so etwas muss das Parlament nicht passieren. Und die Anlage (Besonderer Teil) kann prinzipiell so ziemlich alles verbieten, was chemisch / biologisch irgendwie definierbar ist und nicht gegen Verfassungsrecht bzw. das BtmG selbst verstößt.



§ 2.

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Stoff:
eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze - roh oder gereinigt - sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;
...

Psilocin und Psilocybin sind von dieser Definition erfasst, damit sind nach der Anlage I erfasst und somit auch sämtliche organische Substanzen, die für ihre Herstellung und Gewinnung geeignet sind.

Der § 2 gibt ein Pilzverbot eindeutig her. Glaubs einfach.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2005
11 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.03.06 18:14
Ich muss wohl meine beiden vorherigen Postings in diesem Thread als Irrtum geradestellen.

Wenn es dieses Urteil wirklich gibt, dann dürften sowohl frische wie auch getrocknete Pilze tatsächlich LEGAL sein!

Und zwar deswegen: In Paragraph 1 und 2 sind PILZE nicht erwähnt, sondern nur Pflanzen. Pilze sind aber keine Pflanzen, deswegen fallen Pilze grundsätzlich nicht unter das BTMG. Der Staat hat zwar versucht, in die Anlagen auch Organismen, d.h. auch Pilze und Mycel aufzunehmen, ABER DAS DARF ER NICHT, zumindest nicht so einfach, wie er das versucht hat!!!
Der Staat darf per Verordnung die Anlage ändern, die alle verbotenen Substanzen enthält, aber nur wenn diese unter Paragrah 1 und 2 allgemein genannt sind.
Pilze gehören aber nicht dazu.
Deswegen darf der Staat Pilze nicht per Vorordnung verbieten, sondern muss dazu das BTMG selbst ändern. Dies ist aber nicht geschehen.
Solange das nicht passiert, sind PILZE LEGAL und können nicht verboten werden, also per Verordnung wie das wohl sonst immer gemacht wird.

Mal sehen was sich ergibt!!!
Ich hoffe, dass dies nicht wieder korrigiert werden muss!

Wer anfängt Pilze zu nehmen, ist verrückt. Wer keine nimmt, bleibt verrückt.
Traumland-Faktotum



dabei seit 2006
4.608 Forenbeiträge
4 Tripberichte
2 Langzeit-TB
10 Galerie-Bilder

Homepage
  Geschrieben: 21.03.06 18:38

Zitat:
Kommentar von LdT (System-Administrator), Zeit: 21.03.2006 10:21

und wenn dem so wäre, dann hätte die information sicherlich überhaupt nichts hier im forum zu suchen



Sorry - war mir nicht bewusst. Aber ich habe es hier im Forum gelesen. Die haben das da wesentlich genauer ausgeführt als ich hier ohne das Du es kommentiert hättest. Deshalb hab ich mir auch nichts dabei gedacht. Aber okay - weiß für die Zukunft bescheid.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
Antonio Peri auf Facebook:www.facebook.com/antonio.peri.3956
Antonio Peri auf Twitter:twitter.com/PeriAntonio
Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg
Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.03.06 00:27
Bitte aufhören mit der Laien-Juristerei...
... Pilze werden sehr wohl indirekt über den § 2 erfasst, da deren Wirkstoffe erfasst werden - und daher über die geänderte Anlage auch die Pilze, welche sie in größerer Menge enthalten.
 
Traumland-Faktotum



dabei seit 2006
4.608 Forenbeiträge
4 Tripberichte
2 Langzeit-TB
10 Galerie-Bilder

Homepage
  Geschrieben: 22.03.06 01:39
Nobody
Zitat:
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Stoff:
eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze - roh oder gereinigt - sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;
...



und wenn ich richtig informiert bin wurde das mit den Pflanzen jetzt sogar durch das Wort Organismen ergänzt, da Pilze laut Definition keine Pflanzen sind. Das erfasst dann sogar Sporen, Myzel etc.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
Antonio Peri auf Facebook:www.facebook.com/antonio.peri.3956
Antonio Peri auf Twitter:twitter.com/PeriAntonio
Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg
Gott in Rente



dabei seit 1998
2.846 Forenbeiträge
4 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 22.03.06 10:34
warten wir mal den Urteilstext ab.

natürlich wäre zu hoffen, dass durch eine solche lücke der druck zur selbstkriminalisierung abnimmt. allerdings sollen gerichte ja auch bei urteilen immer den willen des gesetzgebers mit einbeziehen und der ist ja wohl leider eindeutig gegen pilze. von daher steht einfach nicht fest, ob sich andere gerichte der scheinbaren interpretation des OLG anschließen werden.
Im Durchschnitt enthält jeder Mensch zwei Moleküle des letzten Atems von Julius Cäsar.
Abwesender Träumer

dabei seit 2005
11 Forenbeiträge

  Geschrieben: 22.03.06 12:31

Zitat:
allerdings sollen gerichte ja auch bei urteilen immer den willen des gesetzgebers mit einbeziehen und der ist ja wohl leider eindeutig gegen pilze. von daher steht einfach nicht fest, ob sich andere gerichte der scheinbaren interpretation des OLG anschließen werden.



"sollen" mag vielleicht gelten, "müssen" auf keinen Fall.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch durch das Lesen der Gesetzestexte in der Lage sein muss, zu beurteilen, ob ein Verhalten erlaubt oder verboten ist.
Dieses Prinzip hat unstrittig höhere Priorität als die Interpretation im (mutmasslichen) Sinne des Gesetzgebers.

Außerdem stammen die Formulierungen in Paragraph 1-2 aus den 60er oder 70er Jahren, und was man damals dabei gedacht hat, weiß man nicht (mehr).
Wenn der Gesetzgeber aber aktuell versucht, durch eine Änderung der Anlagen etwas zu ändern, was er nicht darf, weil dadurch Paragraph 1 und 2 unzulässig berührt werden, dann ist es unerheblich, was sich der Gesetzgeber damit denkt.
Entscheidend ist, was bei der Erstellung von Paragraph 1-2 damals gedacht wurde (wenn überhaupt!).
Damals hielt man Pilze wohl für grundsätzlich ungeeignet, ein Btm zu sein, sonst wären sie ja ins BtmG aufgenommen worden.

Wenn das Gesetz nicht geändert wurde, muss man sich darauf verlassen können.

Wer anfängt Pilze zu nehmen, ist verrückt. Wer keine nimmt, bleibt verrückt.
Gott in Rente



dabei seit 1998
2.846 Forenbeiträge
4 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 22.03.06 13:05

sorcerer schrieb:

Zitat:
allerdings sollen gerichte ja auch bei urteilen immer den willen des gesetzgebers mit einbeziehen und der ist ja wohl leider eindeutig gegen pilze. von daher steht einfach nicht fest, ob sich andere gerichte der scheinbaren interpretation des OLG anschließen werden.



"sollen" mag vielleicht gelten, "müssen" auf keinen Fall.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch durch das Lesen der Gesetzestexte in der Lage sein muss, zu beurteilen, ob ein Verhalten erlaubt oder verboten ist.
Dieses Prinzip hat unstrittig höhere Priorität als die Interpretation im (mutmasslichen) Sinne des Gesetzgebers.

Außerdem stammen die Formulierungen in Paragraph 1-2 aus den 60er oder 70er Jahren, und was man damals dabei gedacht hat, weiß man nicht (mehr).



oh, das stimmt nicht, das weiß man sehr wohl. es gibt ja zu jedem gesetz dokumentationen der parlamentarischen debatten, der ausschütze, es gibt umsetzungsverfügungen etc.

selbst zur interpretation des grundgesetzes wird ja auf die dokumente der beratungen des parlamentarischen rates (1948/49) zurückgegriffen. der wille des gesetzgebers ist also durchaus erkundbar.

und im übrigen gibt es genug fälle, wo von der wortwörtlichen interpretation eines geseztes abgewichen wurde. so gab (gibt?) es im BGB einige stellen, die expliziet von den rechten von männern sprachen (die ja damals als einzige volle bürgerrechte genossen). dies wurde wiederholt so interpretiert, dass ein mann im sinne des gesetzes durchaus auch eine frau sein kann.


Zitat:
Wenn der Gesetzgeber aber aktuell versucht, durch eine Änderung der Anlagen etwas zu ändern, was er nicht darf, weil dadurch Paragraph 1 und 2 unzulässig berührt werden, dann ist es unerheblich, was sich der Gesetzgeber damit denkt.



nein, es ist nicht unerheblich. es muß in konfliktfällen mit bewertet werden. im übrigen werden die anlagen nicht vom gesetzgeber (parlament), sondern vom bundesministerium geändert und dieses wurde vom gesetzgeber expliziet dazu bevollmächtigt. in dem sinne könnte (!) man auch so interpretieren, dass die änderungen der anlagen sehr wohl den willen des gesetzgebers widerspiegeln und das BTMG damit eben so *gemeint* ist, dass auch pilze darunter fallen. ABER das ist nur eine mögliche interpretation und wir werden sehen, wie die gerichte das sehen werden.


Zitat:
Entscheidend ist, was bei der Erstellung von Paragraph 1-2 damals gedacht wurde (wenn überhaupt!).
Damals hielt man Pilze wohl für grundsätzlich ungeeignet, ein Btm zu sein, sonst wären sie ja ins BtmG aufgenommen worden.



siehe einen absatz höher. "damals" ist aber eben auch entschieden wurden, dass für erweiterungen und änderungen des BTMG nicht immer wieder ein neues gesetz auf den weg gebracht werden muß, sondern eine änderungsverordnung des bevollmächtigten bundesministeriums ausreicht.


Zitat:
Wenn das Gesetz nicht geändert wurde, muss man sich darauf verlassen können.



wie gesagt, es ist bis jetzt eben eine einzelfall-entscheidung *eines* gerichtes in einem individuellen fallen. es ist kein grundsatzurteil.
Im Durchschnitt enthält jeder Mensch zwei Moleküle des letzten Atems von Julius Cäsar.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.03.06 13:41
natuerlich sind pilze im btm mitgemeint. es ist doch nichts weiter als eine botanische spitzfindigkeit, die hier ueberhaupt erst die "luecke" aufkommen laesst. frueher rechnete man pilze auch zu den pflanzen (sagt zumindest wikipedia. und dapolitiker auch noch was anderes zu tun haben (obwohl man das manchmal kaum vermutet), als den zeitlichen veraenderungen der klassifikation botanischer objekte und moeglicherweise daraus resultierende inhaltliche aenderung von gesetzestexten zu verfolgen, hat man eben verpennt, dass sich da ein schlpfloch auftat. was aber nicht vielen hilft, da klar ist, dass sie das loch schliessen werden, sobald jemand versucht, es auszunutzen, was ja mit diesem gerichtsurteil bereits eingetroffen ist. und wenn jetzt jemand noergelt, das duerfe man aber nicht durch eine verordnung aendern, dann machen sie es eben auf dem wege, auf dem es vorgeschrieben ist. ich denke, bzgl pilzen gehen die meinungen der politiker nicht weit auseinander.wenn die luecke jetzt noch nicht dicht ist, ist es nur eine frage der zeit, bis sie es ist (und diese zeit wird nicht besonders lang).

verbreitet hier doch mal nicht so einen unnoetigen optimismus.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.03.06 01:37

sorcerer schrieb:

"sollen" mag vielleicht gelten, "müssen" auf keinen Fall.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch durch das Lesen der Gesetzestexte in der Lage sein muss, zu beurteilen, ob ein Verhalten erlaubt oder verboten ist.
Dieses Prinzip hat unstrittig höhere Priorität als die Interpretation im (mutmasslichen) Sinne des Gesetzgebers.

Außerdem stammen die Formulierungen in Paragraph 1-2 aus den 60er oder 70er Jahren, und was man damals dabei gedacht hat, weiß man nicht (mehr).
Wenn der Gesetzgeber aber aktuell versucht, durch eine Änderung der Anlagen etwas zu ändern, was er nicht darf, weil dadurch Paragraph 1 und 2 unzulässig berührt werden, dann ist es unerheblich, was sich der Gesetzgeber damit denkt.
Entscheidend ist, was bei der Erstellung von Paragraph 1-2 damals gedacht wurde (wenn überhaupt!).
Damals hielt man Pilze wohl für grundsätzlich ungeeignet, ein Btm zu sein, sonst wären sie ja ins BtmG aufgenommen worden.

Wenn das Gesetz nicht geändert wurde, muss man sich darauf verlassen können.



1. Das kontinentaleuropäische Recht IST Gesetzesrecht, kein Richterrecht. Die Richter MÜSSEN den Willen des Gesetzgebers bei der Interpretation miteinbeziehen, im Zweifel ist dieser (teleologischen) Interpretation sogar der Vorrang zu geben.
2. Die Gesetzestexte im modernen positiven Recht richten sich AUSSCHLIESSLICH an den Fachmann (= Juristen), der Laie muss davon gar nichts verstehen können. Ihr würdet euch wundern, was ein Fachmann durch Dogmatik mittels historischer und teleologischer Interpretation aus so einem Gesetz herauslesen kann. Ein paar Paragraphen werden in der Wissenschaft oft auf hunderten (!) Seiten erklärt, die Gesetze sind also alles andere als offensichtlich. Das ist eine ganz eigene Wissenschaft. Wer das nicht glaubt, soll sich mal einen vollständigen Kommentar zum allgemeinen Teil vom StGB (etwa 80 Paragraphen) ansehen, das sind tausende von Seiten.
3. Man weiß sehr genau, was sich der Gesetzgeber damals dabei gedacht hat, da die Erklärungen der Legisten zu den von ihnen erstellten Gesetzen sowie sämtliche Stenographischen Protokolle des Parlaments archiviert werden. Die Rechtshistorik weiß heute auch genau, was sich Kaiser und Papst beim Wormser Konkordat (1122 n. chr.) gedacht haben, im Recht sind 20-30 Jahre meistens ein Katzensprung, lächerlich unbedeutend.
4. Man hielt Pilze damals garantiert nicht für ungeeignet, da die Rauschwirkung mancher Pilze (Stichwort Fliegenpilz) schon seit Jahrtausenden bekannt ist. Man hat Pilze zur Zeit der Erstellung des BtmG viel eher noch zu den Pflanzen gezählt und weniger als eigene Gruppe. Damals stellte sich die Frage, ob Pilze Pflanzen oder Tiere sind - man hat sich zu dieser Zeit dafür entschieden, dass die Statik (Unbeweglichkeit) der Pilze für Pflanzen spricht, auch wenn sie sich wie Tiere ernähren.

 
Abwesender Träumer



dabei seit 2005
115 Forenbeiträge

  Geschrieben: 02.04.06 15:55
ich grabe den thread nochmal aus damit ich keinen neuen aufmachen muss..

aber es is mir wirklich wichtig und nach dem lesen der ganzen posts bin ich tatsächlich verwirrter als zuvor, also vllt kann mir jemand den Gefallen tun und nur ganz kurz und knapp diese Fragen beantworten:
-Pilze sind - das habe ich inzwischen gelernt - weder getrocknet noch frisch legal, aber wie beziehe ich dann gefahrenlos Pilze ohne Paras wegen evtl Hausdurchsung schieben zu müssen, bzw wie tun das die ganzen anderen Pilzkonsumenten?
-Wie steht es um die Legalität bei Pilz-Shops im Internet?

Danke schonmal im Vorraus
"Dude, is Kyles Dad a dolphin?!"
"Hes a jewish Dolphin......a Jewphin"
Abwesender Träumer



dabei seit 2005
437 Forenbeiträge
4 Tripberichte

  Geschrieben: 02.04.06 23:51

BuddhaSteam schrieb:

-Pilze sind - das habe ich inzwischen gelernt - weder getrocknet noch frisch legal, aber wie beziehe ich dann gefahrenlos Pilze ohne Paras wegen evtl Hausdurchsung schieben zu müssen, bzw wie tun das die ganzen anderen Pilzkonsumenten?



Ähm.. garnicht? Nen restrisiko bleibt wohl immer. Selbst bei der SMCS halte ich das (wenn ich von Davids anhängern auch gesteinigt werde) nicht für 100 % sicher das nicht doch mal was passiert...


BuddhaSteam schrieb:
-Wie steht es um die Legalität bei Pilz-Shops im Internet?

Danke schonmal im Vorraus



Sind nicht legal. Auch nicht wenn du bei nem niederländischen Laden bestellst...

Wie es mit der SMCS steht weiß ich nicht, da gibt es verschiedene Meinungen (David z.B. wird dir sagen das Pilze generell legal sind, und dir sowieso nichts passieren kann, was ich für schwachsinnig halte, wenn so ein päckchen abgefangen wird kann man mit einer Hausdurchsuchung rechnen)
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2004
414 Forenbeiträge
13 Tripberichte
1 Langzeit-TB
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 03.04.06 20:07
zuletzt geändert: 03.04.06 20:09 durch Die_Unkrot (insgesamt 2 mal geändert)
Nochmal, damit es für keinen ein böses Erwachen gibt:
MAGIC MUSHROOMS SIND IN DEUTSCHLAND SPÄTESTENS SEIT 2005 ILLEGAL.

Das oben erwähnte Urteil wurde gefällt, da Pilze ZUM TATZEITPUNKT (im Jahre 2004) noch nicht unter das BtmG fielen. Damals war im Gesetz von "Pflanzen und Pflanzenteilen" die Rede, Pilze sind jedoch nach heutiger Auffassung weder das eine noch das andere.

Mit 2005 hat sich die Rechtslage geändert und "Magic Mushrooms" fallen nun EINDEUTIG unter das BtmG, wie auch im von "Pater David" verlinkten Urteil zu lesen ist:

11bzf2o9erapt.jpg

"Pater David" hat das Urteil entweder nicht verstanden oder verbreitet bewusst Unwahrheiten, was nicht nur moralisch fragwürdig ist, sondern auch eine beträchtliche Gefährdung jener darstellt, die nun glauben, völlig legal Magic Mushrooms erwerben oder sogar damit handeln zu können.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass magische Pilze legalisiert werden sollten.
 
Abwesende Träumerin



dabei seit 2006
169 Forenbeiträge
1 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 03.04.06 20:29
Meiner Meinung nach sollten alle nicht suchterregenden Drogen legal erhältlich sein. Solange man keinem anderen schadet, sollte man selbst über sich bestimmen dürfen.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2004
1.869 Forenbeiträge
2 Tripberichte
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 04.04.06 15:32
Jede Psychoaktive Substanz hat (wie Pflanzen z.B.) die Fahigkeit sich gegen unrechten Umgang mit ihr zu wehren und dem Dummkopf, der mit der Substanz nicht umgehen kann und sich selbst überschäzt abgewehrt wird. Der, der meint Pilze essen zu müssen, obwohl er nicht in der Verfassung dazu ist (zu wenig Information oder Gefühl für so etwas), dem beschert der Pilz einen seltsamen Trip, sodaß der User es einfach nicht noch einmal macht. Wenn jemand, der nicht in der Lage ist Nachtschatten zu verkraften (imo sind das Weltweit eh nur ne Handvoll Leute), dem beschert der Nachtschatten eben 'nen Horrortrip der sich gewaschen hat. Wenn jemand das gutherzige Opium zu schätzen gelernt hat, aber nicht wirklich zu schätzen gelernt hat und jeden Tag davon raucht, der wird süchtig (eine etwas tückische Abwehrreaktion). Wer meint jeden Tag kiffen zu müssen, der wird paranoid davon und wer meint sich jedes Wochenende DMT zu geben, der kriegt nen Knack davon.
So seht ihr, daß jede Substanz ihre Eigenart hat, sich zu wehren gegen unbedachten Gebrauch, "freundlich" oder eben "weniger freundlich"!
Ich finde es dumm zu sagen, daß nur "Nicht-Süchtigmachende Stoffe" legal sein sollten, es sollte eher heißen, gebt den Leuten, was sie verdienen. Manch einer verdient es in die Spiralen der Pilzwelt einzutreten und manch einer verdient es im Alkoholrausch zu kotzen!

Ich bin dafür, daß Pilze legal werden, aber ich bin dagegen, daß sie für jeden frei zugänglich sind, so... und nun denkt euch den Rest!


Just my 2 Cents!
ver
rückt

« Seite (Beiträge 31 bis 45 von 76) »