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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 31.07.06 22:43
zuletzt geändert: 01.08.06 15:24 durch (insgesamt 1 mal geändert)
Tagchen !

wenn ich mich nicht irre sind ja pilze verboten hier in Deutschland, aber bei manche anbietern steht das die auch nach Deutschland wunderpäkchen verschicken

oder sind in deutschland nur getroknete pilze verboten !

und wenn ich schon dabei bin möchte ich ich gern wissen wie siehts mit Pilzen im wald ?
kannma irgendwelche zauberpilze im wald fienden ?
 
Kommentar von (), Zeit: 01.08.2006 15:24

Falsches Unterforum - und im richtigen gibts schon was dazu, daher geschlossen
 
Abwesender Träumer



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MSN
  Geschrieben: 31.07.06 22:49
Och menno... Flasche Frage..... In DE sind Pilze im Moment weder illegal noch legal.... Sie sind einfach GRAUZONE...... Oberlandesgericht Koblenz sagt: Pilze sind keine Pflanzen ..... Damit sind Pilze legal...... EU hat Handelsnummer für Frischpilze.......... damit sind Pilze legal...... Aber Deutschland haut im Moment in einem Spalt rum...... Im Moment ist juristisch absolut unklar was Sache ist...... Das ist gut so, da kein Verfahren im Moment weitergeführt wird....

Mein Blut ist zu dick für Nevada....
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 31.07.06 22:58
anders gesagt ich kann einfach Pilze bestellen ohne schiss zuhaben ?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 31.07.06 23:25
Allermeistens hat man beim Bestellen Glück und es passiert rein gar nix (wobei es natürlich immer wieder Gerüchte gibt). Selber würd' ich 's nicht machen, weil ich 's nicht nötig hab'. Irgendjemand hat bei mir um 's Eck immer Pilze oder bestellt grad' welche. Auf der Wiese oder im Wald (auch wenn die Wiesenpilze extrem poplär sind, sind die im Wald viel stärker) kannst du auch sammeln gehen. Alles andere hat Mister Leary schon gesagt.
Eins! Zwei! Drei! Drogenfrei!
Frei: durch Drogen. :)

Eins, zwei, drei Ballerei! +_+#

Eins, zwei, high x_X
Ex-Träumer
  Geschrieben: 31.07.06 23:33

MisterLeary schrieb:
Och menno... Flasche Frage..... In DE sind Pilze im Moment weder illegal noch legal.... Sie sind einfach GRAUZONE...... Oberlandesgericht Koblenz sagt: Pilze sind keine Pflanzen ..... Damit sind Pilze legal...... EU hat Handelsnummer für Frischpilze.......... damit sind Pilze legal...... Aber Deutschland haut im Moment in einem Spalt rum...... Im Moment ist juristisch absolut unklar was Sache ist...... Das ist gut so, da kein Verfahren im Moment weitergeführt wird....



Nur,Grauzone bedeutet noch lange nicht,dass es legal ist.Man kann immer noch strafrechtlich verfolgt und belangt werden.

LG
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.08.06 00:16
zuletzt geändert: 01.08.06 00:17 durch Doktor Columbus (insgesamt 1 mal geändert)

Vymaanika schrieb:

MisterLeary schrieb:
Och menno... Flasche Frage..... In DE sind Pilze im Moment weder illegal noch legal.... Sie sind einfach GRAUZONE...... Oberlandesgericht Koblenz sagt: Pilze sind keine Pflanzen ..... Damit sind Pilze legal...... EU hat Handelsnummer für Frischpilze.......... damit sind Pilze legal...... Aber Deutschland haut im Moment in einem Spalt rum...... Im Moment ist juristisch absolut unklar was Sache ist...... Das ist gut so, da kein Verfahren im Moment weitergeführt wird....



Nur,Grauzone bedeutet noch lange nicht,dass es legal ist.Man kann immer noch strafrechtlich verfolgt und belangt werden. zum beispiel, wenn jetzt mein bestelltes kilo stropharia cubensis abgefangen wird

LG



wie sieht denn so eine strafe aus, die sich in der grauzone bewegt?
Am 8. Tag, erschuf Gott die Drogen.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.08.06 00:22

Doktor Columbus schrieb:
wie sieht denn so eine strafe aus, die sich in der grauzone bewegt?



Ich verstehs so,dass,wenn du dir Pilze bestellst und der Zoll sie abfängt,es schon zur Anzeige kommen kann,es handelt sich dabei bis jetzt immer noch um (Einfuhr) BTM.Das Koblenzer Urteil ist ja alles schön und gut,aber kein Darfschein.

LG
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.08.06 09:46
zuletzt geändert: 01.08.06 09:46 durch fmop (insgesamt 1 mal geändert)
schaut mal hier nach =)  http:// www.land-der-traeume.de/forum.php?t=5782
Ich bin ich, aber da helfen Pillen...
Ⓐ! -★-⚑-
Freiheit heisst nicht machen zu koennen was man will.
Sondern nicht machen zu muessen was man nicht will.
Abwesender Träumer



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MSN
  Geschrieben: 01.08.06 11:27
zuletzt geändert: 02.03.10 15:03 durch MisterLeary (insgesamt 1 mal geändert)
Mal aus dem Netz kopiert (Quelle: Pilzhändler aus Deutschland)
(Die Links sollten alle kein Problem darstellen. Alles öffentliche
und legale Adressen der EU und der BRD)

Es wird immer wieder argumentiert, daß der Wirkstoff Psilocybin im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt wird und die Pilze damit illegal seien.

Dennoch sieht das Betäubungsmittelgesetz nicht vor den Genuß von in der Natur gefundenen Pilzen ( auch Psilocybin haltig) unter Strafe zu stellen.Desweiteren werden die Pilze durch das BtmG garnicht erfasst,da Pilze weder Pflanzen noch Tiere sind. Durch eine Änderung im Anhang sollte dies korrigiert werden, zur besseren Erläuterung ein Auszug aus dem BtmG:

"(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.



§ 2

Sonstige Begriffe

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.


Stoff:


eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze - roh oder gereinigt - sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;

2.


Zubereitung:


ohne Rücksicht auf ihren Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen;




Anlage I

(zu § 1 Abs. 1)
(nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)



-Psilocybin


- die Zubereitungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe

- Organismen und Teile von Organismen in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung dieser Organismen geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist."




Dies bedeutet:

Betäubungsmittel sind ausschließlich die in Anlage I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.
Was Stoffe und Zubereitungen sind wird danach "im Sinne des Gesetzes" definiert. Stoffe sind nur Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzenbestandteile (dass Pilze auch juristisch keine Pflanzen sind wurde schon vom OLG Koblenz bestätigt,Aktenzeichen weiter unten einsehbar)) sowie chemische Verbindungen. In unserem Fall trifft das auf Psilocybin und dessen "natürlich vorkommende Gemische und Lösungen".
Dass Pilze keine Gemische oder Lösungen sind wurde von Richtern am Beispiel einer Orange deutlich gemacht.
Bleibt noch dieser neue Abschnitt mit den Organismen, (s. Gelb). Dieser müsste eigentlich vollkommen geltungsfrei bleiben, da Btm "im Sinne des Gesetzes" nur die Stoffe und Zubereiungen aus den Anlagen sind. In der Anlage sollen Stoffe und Zubereitungen im Sinne des Gesetzes aufgeführt und ggf. ergänzt werden.
Die Anlage hat nicht die Aufgabe zu definieren,

was Btm ist und was nicht.
Damit ist die 19. ÄnderungVerordnung irrelevant und hat auf die Legalität der Pilze keinen Einfluss.

Pilze sind juristisch keine Pflanzen,
am 15.03.06 vom OLG Koblenz bestätigt!

Wir haben nun also den ersten Freispruch durch ein Oberlandesgericht.
dieser Freispruch ist ab sofort Rechtskräftig .
Das Gericht hat eindeutig entschieden,
dass §2 des BTMG ein Verbot von Pilzen nicht her gibt!

AZ: 1 Ss 341/05 , OLG Koblenz , 15.03.06

PILZE SIND LEGAL !!!!!

Unser weiteres Argument ist die europäische Union.

Denn laut EU-Recht (Artikel 28-30 des EG-Vertrags)darf eine Ware die in einem EU-Land freigegeben und versteuert wird, durch keinerlei Gesetze der Zielländer beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Strafbewehrte Gesetze.

Das Produkt Zauberpilz ist als solches völlig legal und diese Legalität und Freigabe beruht auf höchstrichterlichen Entscheidungen und staatlichen Studien( CAM, Trimbos-Institut, PADDO-Rapport) www.trimbos.nl/default651.html aus den Niederlanden. Dort hat der oberste Gerichtshof, der "Hoge Raad" die frischen Zauberpilze offiziell legalisiert-ganz im Gegensatz zu Marijhuana. Die Zauberpilze sind versteuert wie jedes andere legale EU-Produkt auch und sie haben rechtsgültige Handelsnummern. Die Zauberpilze sind als Genuss- bzw. Nahrungsmittel kategorisiert und katalogisiert worden und damit EU/EFTA weit frei handelbar.Durch den kontrollierten Anbau und die EU Weite Zulassung der Produkte(gültige EU- handelsnummern) unseres Lieferanten verhält es sich strafrechtlich wie mit selbstgepflückten Pilzen. Durch direkte Eu - Freigabe der "unter Schutzatmosphäre verpackten" Pilze sind diese somit in der Eu als Lebensmittel besteuert(7%) und frei handelbar.

Gesetzestexte wie folgt :





Durch Art 29 EG-Vertrag gilt dies EFTA-weit. Wenn in Bayern ein neues Bier oder Auto zugelassen wird, gilt das auch nicht nur für Bayern, sondern für die ganze EFTA. Die frischen Zauberpilze sind nicht nur "nicht illegal", sondern ausdrücklich legalisiert worden: die Mwst(7%) wurde vergeben.



Hier ein link zur offiziellen Seite der europäischen Union, der nochmal erklärt warum eu-recht über nationalrecht steht:

 http://europa.eu.int/comm/enterprise/regulation/goods/intro_de.htm

Hier noch ein link zur offiziellen Seite der Bundesrregierung,welcher nochmal bestätigt,das europäisches Recht immer über nationalem Recht steht.

 http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/81/435281/multi.htm

Hier die das neueste Amtsblatt der EU-Kommission zur Gültigkeit des Handelsrechts über allen nationalen - auch strafbewehrten - Gesetzen (Punkt5.1!):
Amtsblatt(2003)



hier die vergebenen eu-Handelsnummern:

a.. 0709520000 Trüffel

b.. 0709599010 Zuchtpilze

c.. 0709599090 andere Pilze und Trüffel

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass bei der geringsten Behinderung des freien Warenverkehrs mit unserem Produkt die unten stehende Beschwerdestelle zu informieren ist.



die EU-Kommission (Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles) zu benachrichtigen unter folgendem AZ: 2004/4208, SG(2004) A/1789/2.




Mein Blut ist zu dick für Nevada....
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.08.06 12:08
Danke,dass du dir die Mühe gemacht hast,klasse:)Hört sich gut an,jetzt wird das Pilzbestellen etwas entspannter,obwohl ich meine sowieso aus BRD beziehe;)

Trotzdem ist ein bißchen Vorsicht immer angebracht.

LG
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 01.08.06 13:11

bboy1986 schrieb:
und wenn ich schon dabei bin möchte ich ich gern wissen wie siehts mit Pilzen im wald ?
kannma irgendwelche zauberpilze im wald fienden ?



ne Im Wald nicht, aber auf Wiesen. Gut sind Tierweiden mit Schafs- oder Kuhhaufen. Wenn du losziehst wirst du jede Menge Pilze finden, allerdings brauchst du zumindest ein gutes Bestimmungsbuch. Einfach irgendwelche mampfen und sehn was passiert bringt dir im besten Falle nichts und im schlimmsten Falle einen langsamen, äusserst qualvollen Tod. Die ersten Pilze sollte man eh immer kaufen, damit man ganz sicher weis woran man ist.

lg
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.08.06 15:05
zuletzt geändert: 01.08.06 15:24 durch (insgesamt 1 mal geändert)
@ dawaa

Doch klar kann man im Wald Psylos finden. Die sind entgegen des allgemeinen Wissens sogar stärker. Die Wiesenpilze sind populär und irgendwie heißt es auf nahezu jeder Site "sammelt am besten auf Kuhwiesen...Sammelt auf Wiesen...Wiesenpilze...Psylos wachsen am besten auf Kuhwiesen...bla", aber besser sind eigentlich die aus 'm Wald.
Eins! Zwei! Drei! Drogenfrei!
Frei: durch Drogen. :)

Eins, zwei, drei Ballerei! +_+#

Eins, zwei, high x_X
Kommentar von (), Zeit: 01.08.2006 15:24

geschlossen, s.o.
 

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