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Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 17.01.07 14:52
hallo...

mein freund hat mir grad eine sms geschrieben, die polizei war bei ihm zu hause und hat ihn aufgrund von heroinbesitz zwangseinweisen lassen.

auf handy meldet sich niemand und im lka ist er noch nicht angekommen, sodass ich da erstmal keine auskunft kriege.

weiß jemand von euch, wie das aussieht, wie das jetzt weitergeht?
er hat was von anklage wegen suizid mit heroin geschrieben... wie das mit zwangseinweisung etc. bei akuter suizidalität aussieht, weiß ich, aber nicht wie das im zusammenhang mit besitz von drogen ist.
ich weiß nicht, wieviel h es genau war, ungefähr im wert von 100 euro. also keine allzu große menge... naja. weiß nicht, ob das eine rolle spielt.
ich denke mal, da folgt jetzt eine anklage mit anscließender verurteilung, oder? und wie sieht das dann aus, ist das zwangsweise knast oder nur psychiatrie oder auch gar nichts davon?

oh gott, ich bin grad etwas durch den wind... sry. cry

wär klasse, wenn jemand von euch da etwas wüsste...


mfg
9mm
S K Y D I V I N G
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ICQ MSN
  Geschrieben: 17.01.07 15:09
keine ahnung wie das in .de ist, kann mich nur auf die schweizer sachlage beziehen. da aber viele gesetze und vorschriften oft dieselben sind, wird das kein allzugrosser unterschied sein...

zwangseinweisung - genauer gesagt FFE ( fürsorglicher freiheitsentzug ) - ist etwas total anderes als verhaftung mit anschliessender u-haft. ein FFE wird meist dann verhängt, wenn eine eigen- oder fremdgefährdung vorliegt ( suizid- oder amokandrohung usw. ). dies hat mit einem strafverfahren in dem sinne nix zu tun, es muss kein verbrechen vorliegen dazu. der suizidversuch ist afaik in .de auch nicht strafbar btw in dem sinne, abgesehen davon, wenn fremde gefährdet werdet ( beispielsweise wenn einer versucht sich mitm auto umzubringen und dadurch den strassenverkehr gefährdet, kann er, wenn er überlebt natürlich, hinterher drankommen )

denke, der drogenbesitz wird in dem falle eher weniger schwerwiegend sein, solange er nich gross vorbestraft ist etc. aber mann kann hier echt kaum eine genaue aussage machen, solang du uns nicht sagen kannst, was genau los ist.

auf keinen fall aber den kopf verlieren. es ist nichts verloren und die lage sieht oftmals auf den ersten blick schlimmer aus als sie ist. erstmal solltest du soviel in erfahrung bringen wie möglich über deinen freund und versuchen einen kühlen kopf zu bewahren. wäre ratsam, wieder zu posten wenn du mehr informationen hast.
 
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Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 17.01.07 15:27
hallo wesker,

und danke für deine antwort.

nein, suizidalität an sich ist nicht strafbar, d.h. wenn jemand eine suizidankündigung macht (halt ohne jemand anders zu gefährden, wie in deinem beispiel mit dem straßenverkehr), wird er zu seiner eigenen sicherheit vorerst eingewiesen. d folgen auch keine anklagen o.ä.

ich weiß nur nicht, wie das mit dem heroinbesitz ist - der ja nun mal eine straftat darstellt... :/
über google habe ich jetzt nur folgendes gefunden:
Zitat:
4.2 Was passiert, wenn ich mit Heroin erwischt werde?
Heroinbesitz ist in Deutschland strafbar. Wer also mit Heroin erwischt wird, wird
zumindest mit einem Verfahren rechnen müssen. Kommen bestimmte Faktoren hinzu (Dealen,
große Mengen), entwickelt das Kriminaljustizsystem auch gerne einen gewissen Elan, den
Fall zu Ende zu führen und durch ein Gericht abzuurteilen [§§ nachschlagen].
Wer geringe Mengen an Heroin zum ausschließlichen Eigenkonsum mit sich führt, macht sich
weiterhin strafbar, es besteht jedoch die Möglichkeit, daß die Staatsanwaltschaft oder
der zuständige Richter das Verfahren einstellt. Nichts ist törichter als sich darauf zu
verlassen.
Es existieren hin und wieder Legenden über Polizisten, die aus Furcht vor dem
bürokratischen Aufwand aufgefasste Personen laufen lassen. Nichts ist unmöglich, aber
da dies nicht einfach eine Spielart des Betäubungsmittelrechts ist, sondern ein
Verstoss gegen das Legalitaetsprinzip, das in §163 StPO beschrieben wird, ist dies
völlig ohne Belang.
Es gibt offenbar "einvernehmliche" Abmachungen zwischen den lokalen Polizeidienststellen
und den Betreibern der Drogenberatungen und Drogenkonsumräumen, KonsumentInnen in Ruhe
zu lassen, während die Angestellten der Einrichtungen darauf achten, daß nicht gedealt wird.
Inwieweit dies institutionalisiert wurde und wie sehr das von den beteiligten Personen
eingehalten wird, entzieht sich meiner Kenntniss.

4.3 Was ist eine geringe Menge?

Der Gesetzgeber in Deutschland hat aus unterschiedlichen Gründen eine Möglichkeit geschaffen,
den Besitz einer geringen Menge Drogen nicht mehr zwingend zu bestrafen, wenn der Stoff zum
Eigenkonsum bestimmt ist.
Fatalerweise existieren keine gesicherten Daten darüber, wie viel Heroin noch als "gering"
einzuschätzen ist. Man muß jedoch davon ausgehen, daß bei Heroin mehr noch als bei Cannabis
die Spannweite der als "gering" angesehenen Menge sehr dramatisch ausfallen dürfte. Es ist
weiterhin umstritten, ob nun die Wirkstoffmenge Ausgangspunkt der Betrachtungen ist, oder
die Menge des Stoffes allgemein (also die Frage, ob der Konsument für stark gestreckten Stoff
noch zusätzlich büßen muss).
Eine Auflistung entsprechender Urteile findet sich in Körners BtMG-Kommentar <hfaq6420.html>
bei §29 Rz 1659.
In einer kleinen Anfrage (Bt-DS: 14/5897 <http://dip.bundestag.de/btd/14/058/1405897.pdf>)
hat die PDS-Bundestagsabgeordnete und drogenpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion Ulla
Jelpke <http://www.ulla-jelpke.de> recht grob regionale Unterschiede bei den Höchstgrenzen
der geringen Menge Heroin erwähnt:
Bremen: 0,5g
Hamburg: 1g
Hessen: 1g
Nordrhein-Westfalen: 0,5g
Schleswig-Holstein: 1g
Rest: Einzelfallprüfung
Das Fehlen von Quellen, Qualitätsangaben und ggf. rechtskräftigen Urteilen macht es schwierig,
diese Zahlen als verwertbar anzusehen, es liegt jedoch nahe, daß hier von einem Posting im
Usenet <http://cannabis-archiv.de/politik/urteile.html> oder einer ähnlichen Quelle abgeschrieben wurde.

quelle

wir sind aus nrw... und mehr als 0,5 dürften das wohl gewesen sein, ungefähr einer oder so (?). neutral

bin immernoch am telefonieren... ich glaube, der nette herr im lka ist mittlerweile schon etwas genervt von mir, weil ich alle 20min nachfrage, ob er inzwischen da ist... confused
S K Y D I V I N G
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.01.07 15:37

Vielleicht solltest du woanders anrufen. Im LKA wird er wohl auch nicht ankommen, wenn er eingewiesen wurde. Versuch es doch bei den Psychiatiren in deiner Stadt, dass sollte erfolgversprechender sein.

Ansonsten noch viel Glück!
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 17.01.07 16:17
Vielleicht ist ja das LKH (LandesKrankenHaus) gemeint und nicht das LKA (LandesKriminalAmt). Wie dem auch sei. Ganz schlüssig ist mir noch nicht, warum sie Deinem Freund Suizidabsichten unterstellen? Hat er einen Suizid angekündigt? Bloßer Heroinbesitz ist zwar strafbar, führt aber ganz sicher alleine noch nicht zu einer Zwangseinweisung.

Das wäre zumindest das erste Mal, daß ich sowas höre. Was ich weiß ist, das eine Zwangseinweisung in Deutschland nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung stattfindet. Ein Richter stellt dann ein sog. PsychKG aus. Das gilt zunächst meist für 6 Wochen. Dann findet in der Psychiatrie ein neuer Prüfungstermin mit dem Richter statt.

Viel Glück für Deinen Freund.
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Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 17.01.07 16:25
danke für eure postings...

lka, für landeskrankenanstalt.
da ist er mittlerweile auch angekommen... hab jetzt mit dem stationsleiter, oder wer auch immer das war, geredet, aber der konnte mir nicht großartig weiterhelfen, ich erreich den arzt erst gegen 18 uhr. *wart*

ja, es lag eine suizidale absicht vor... er hat kaum h konsumiert, das jetzt war explizit für einen goldenen schuss besorgt worden. :/
insofern stellt es hoffentlich eine chance dar, dass er jetzt dort ist... wenn er sie denn ergreift... :/

mal sehen, was sich heute abend dann ergibt.


mfg
9mm
S K Y D I V I N G
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.01.07 16:30
zuletzt geändert: 17.01.07 16:31 durch Deedee (insgesamt 1 mal geändert)
in der regel müssen suizide mal mit einer woche mindestens auf der geschlossenen rechnen. kumpel von mir hat sich vor seinem klapsenaufenthalt (drogen) noch ne überdosis diazepam mit auf den weg gegeben. die ham den dann dafür ne woche länger auf der geschlossenen behalten. aber dias sind ja auch kein h...
...obwohl das in dem zusammenhang auch keinen großen unterschied machen wird.

ich an deiner stelle würde mir aber eher über meinen freund gedanken machen, anstatt über klapse oder bullen. immerhin wollte er sich umbringen. dagegen ist n bisschen klapse oder knast echt n witz, oder?
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Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 17.01.07 16:34
okay - jetzt verstehe ich.

Tja - da kann ich nur alles Gute wünschen. Allerdings glaube ich nicht, daß jemand nur durch einen Klinikaufenthalt vom Suizid abzubringen ist.

Vielleicht kannst Du Deinen Freund ja unterstützen.
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Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 17.01.07 16:39
zuletzt geändert: 17.01.07 16:42 durch 9mm (insgesamt 2 mal geändert)
@ deedee:
mhm, es kommt drauf an, wie stabil bzw. eigengefährdet und zurechnungsfähig dich die ärzte einschätzen... ich war damals nach zwei tagen wieder draußen. von wegen kurzschlusshandlung, bla... allerdings ohne, dass drogen im spiel gewesen wären.
wie gesagt, ich mache mir nicht die gedanken darüber, wie schlimm es ist, dass er jetzt dort ist... das kann eine chance sein, und vorerst ist das auch eine gewisse sicherheit... aber ich mache mir natürlich gedanken darüber, dass es erstens soweit gekommen ist, und zweitens halt über die sache einer möglichen verurteilung (die einem vermutlich nicht unbedingt im lebenswillen bestärkt...) neutral
hoffen wir das beste... *sfz*

@ Antonio Peri:
nein, abbringen kann man nur durch einen aufenthalt in der klapse sicherlich niemanden... und selbst in der geschlossenen findet man genug mittel und wege, wenn man den will. gemäß dem zitat: "einen reisenden kann man nicht aufhalten"... aber vielleicht kann man demjenigen dort einen anderen blickwinkel ermöglichen. andere perspektiven. einsichten, erkenntnisse. war zumindest bei mir damals so... und ich werde alles in meiner macht stehende tun, um ihn zu unterstützen...
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.01.07 16:44
hoffen wir das beste. letztendlich kann dein freund sich nur selber helfen. an dir liegt es jetzt, ihm zu zeigen, dass jemand für ihn da ist.
das macht in der klapse, meinen erfahrungen nach, auch niemand.
und, du hast recht, selbst auf der geschlossenen findet man noch mindestens 178 möglichkeiten sich um die ecke zu bringen.

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Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 04.02.07 07:08
zuletzt geändert: 04.02.07 07:11 durch Ghostface (insgesamt 2 mal geändert)
Ich melde mich dann mal zu Wort:

Die haben bei mir neben wenig Grass, Effe und legalem Zeugs und Heroin im Wert von 120Euro beschlagnahmt.

....das waren ungefaehr 1,7-2,0G so an die 1,2G duerften Uebrig geblieben sein, war ausnahmsweise mal gute Quali, da brauchte ich nich viel fuer nen schoenen Schuss *gg* ich bin mit 0,5-0,7g locker die Woche ausgekommen und konnte noch ne schoene Session machen, bevor es ans "eingemachte" gehen sollte.

Geringe Menge Maximalwert ist bei uns in NRW 0,5G, sprich das Verfahren kriege ich in jedem Fall, aber das juckt mich auch nicht.

Die Polizei hat nur ihre Arbeit gemacht, sonst nichts, aber derjenige der mich angeschissen hat wird wenn ich ihn erwische teuer bezahlen.....

....tjoa die awren im Haus, und ausreden halfen sowiso nichts, da hiess es nurnoch "krempeln sie mal bitte die Aermel hoch...." und das wars....

Ich bin jetzt 19 Tage Clean, 17 davon kalter Entzug, die ersten 2 Tage wurde ich auf 4mg Subutex (eigentlich haette ich mehr bekommen muessen..... die 4mg waren echt mal unterste grenze bei mir das ich nich ausflippe..... aber war trozdem noch zuwenig...) gesetzt und ich wollte so schnell wie moeglich wieder raus.

Also hab ich nach 2 Tagen jegliche Substitutionsmittel verweigert, ebenso Diazepam und auch schon dort Kalt Entzogen und den Entzug dann nach 7 Tagen Aufentalt zuhause im alleingang weitergemacht.

....inwieweit ich Clean bleiben kann weiss ich nicht, sollte ich nen Rueckfall haben, weiss ich aber an welche vernuenftige Substitutionsstelle ich mich wenden kann.

Ich habe Offiziell eine Weisse Weste, keine Eingetragenen Vorstrafen, bin Unbekannt bei den Beamten, habe nen Job etc etc.

Die Verhandlung wird denke ich glimpflich davongehen.... duerften auf n paar Sozistunden mit Auflage einer Drogentherapie rauslaufen oder aehnliches, evtl. auch n kleines Bussgeld, aber mit mehr rechne ich nicht, zumindest waere alles andere kontraproduktiv und das werden die auch einsehen.

Die 7 Tage in der Geschlossenen haben alles nur schlimmer gemacht, dieser Drecks Oberarzt (die bullen haben mich mitten auf Turkey erwischt, sprich da war ich sowiso nich zurechnungsfaehig.....) hat mich 2 Stunden heulend und sabbernd vor seiner Tuer liegen lassen, bis er fuer mich en akte angelegt hat und die Schwester mir wenigstens etwas Diazepam geben duerfte.

Zumglueck war mein Zimmernachbar jemand den ich schon kannte, "ein alter bekannter von der Szene" der genau meinen Makaberen Humor hatte, wir konnten uns da gut die Zeit vertreiben.....

ich sag nur " Chris bring mal die Loeffel rueber, sonst heisst es gleich wieder, wir kochen uns einen!"


oder "chris, du wirst es nich glauben!!! ICH HAB NE BUBBLE IN MEINER TASCHE GEFUNDEN!!!

.....zwar ne leere, aber wenigstens ne Bubble!"

........gott wie beschissen gings uns, und trozdem haben wir Gelacht wie bescheuert.....

".....chris ich kenn dich doch, du bist genauso ein Scheiss Junkie wie ich, du laberst doch hier nur die ganze Scheisse um ganz fix wieder rauszukommen, und dir was zu kochen, is doch so! " :D

..........waere mein Bekannter nich dagewesen, haetten die mich in die Zwangsjacke stecken koennen, dann waer ich da komplett durchgedreht...

.....nachdem der Doc mich endlich ins Zimmer gelassen hat, hat der mich Stueck Elend erstmal mit nem Pfleger mitten in den Gemeinschaftsraum wo alle anderen Patienten waren buchsiert und mich laut vorgestellt....

....jeder Heroin Suechtige hier der nen Turkey mit allem drum und dran erlebt hat, kann sich vorstellen wie am ende ich war als ich da heulend zusammengebrochen bin und den typ angefleht hab mich in Ruhe zu lassen das ich grad niemanden sehen will und alleine sein will...

....und da schleift dieser Pisser mich eiskalt in diesen Scheiss raum wo ich dann natuerlich richtig zusammengebrochen bin....

..........LEIDER, glaubt der Typ was er sagt, sprich er ist vom Charakter her kein "Arschloch", sondern er meint und steht wirklich zu seinen worten (aehnlich Treudoof wie der Priester aus Adams Aepfel ;) ) und damit hat er einen wirklich auf die Palme bringen koennen.....

anyway das ganze is ausgestanden.... ich konnte nach 7 Tagen raus, Vernehmung steht naechste woche an, und mal schauen wielange ich noch durchhalte....

.....Craving wird grad immer heftiger und die Nacht wiedermal Schlaflos verbracht.

....aber bereuen tue ich es nicht.

//end of line
 

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