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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.07.07 20:30
zuletzt geändert: 13.07.07 18:12 durch (insgesamt 1 mal geändert)
hallo,

vor einiger zeit haben sie einen dealer mit einem kilo marihuana hochgenommen und seine wohnug durchsucht!sie fanden da dummerweise eine schuldliste,wo mein vorname mit 20 euro auch drauf stand!nach einiger zeit habe ich dann post von den bullen bekommen,dass ich beschuldigt werde 2,8 gramm weed bei ihm erworben zu haben!er habe das wohl ausgesagt.da ich mich nicht strafbar machen wollte,habe ich meine aussage verweigert.wenig später kam erneut post,wo ich bescheid bekommen habe,dass ich 80 euro strafe zahlen muss + ca. 60 euro verhandlungsgebühren(wohlgemerkt,ich bin nicht vorbestraft).jetzt hab ich noch ca. 1 woche zeit um berufung einzulegen!man darf aber nicht vergessen,dass ich diese strafe wegen nur einer aussage bekommen habe und ich noch nicht einmal bei frischer tat erwischt wurde!ich finde,dass einfach lächerlich!ich dachte,bis 10 gramm bleibt in nrw meist die strafe aus!soll ich dagegen angehen,hab nämlich angst,dass dann im endeffekt noch mehr strafe auf mich zukommt und kohle hab ich nicht wirklich,weil ich schüler bin.was kann ich tun?
 
Kommentar von (), Zeit: 13.07.2007 18:12

Titel straff verbessert :P
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 10.07.07 20:38
sei froh, mein bruder hat, weil ihn einer verpfiffen hat, wegen drei g sozialstunden bekommen in muc.. so what, das risiko sollte dir davor bewußt gewesen sein, scheiße gelaufen, aber kalkulierbar....

fühl dich jetzt bitte nicht angegriffen, ich versteh dich schon, aber das ist halt mein standpunkt, ist auch nicht wertend oder böse gemeint
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Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 10.07.07 20:40
kein beweis, keine strafe.
solange die nicht handfest nachweisen können das du dort was gekauft hast bist du unschuldig. ich würd erweigern. sollen die dich doch vor gericht ziehen.
to heroes, professionals, to those who protected the world from nuclear disaster. in honour of the 20-th anniversary of shelter object construction.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.07.07 20:42
Hmmm... das klingt für mich ziemlich dubios und nach Willkür.

Das Problem allerdings: wenn es noch mehr Indizien geben sollte (gespeicherte Handy-Nummern, etc.) oder auch andere Dich mit dem Ticker gesehen haben wollen, dann würde ich's eher nicht riskieren.

Vielleicht hilf auch eine Anfrage bei der Grünen Hilfe weiter?
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.07.07 20:48

Smile schrieb:
kein beweis, keine strafe.
solange die nicht handfest nachweisen können das du dort was gekauft hast bist du unschuldig. ich würd erweigern. sollen die dich doch vor gericht ziehen.



So seh ichs auch.
Die Beweislast liegt bei der Polizei/Staatsanwaltschaft! Ein Zettel mit einem Vornamen, oder einer Aussage vom Dealer ist nichts. Selbst bei so himmelschreienden Ungerechtigkeiten wie dem Btmg existiert zumindest noch ein Funke Rechststaatlichkeit.
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 10.07.07 20:53
andererseits, weie könmnen die dem einen brief schicken, wenn die nur den vornamen wüssten. wenn du keine rechtschutzversicherung hast würd ich zahlen,
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  Geschrieben: 10.07.07 20:57

Smile schrieb:
andererseits, weie könmnen die dem einen brief schicken, wenn die nur den vornamen wüssten. wenn du keine rechtschutzversicherung hast würd ich zahlen,



Tja Smile, auch wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, nütz die ihm gar nichts, weil es Strafrecht ist. Das muss jeder selber zahlen, das kann man nicht versichern.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.07.07 21:02
Ach gegen mich gabs auch keine Beweise nur EINE Aussage die sehr wiedersprüchlich war und ich bekam 3 Jahre Bewährung...

Gericht und Berufung ? Bringt dir eh nix denk ich ma außer dass du noch zahlen darfst für Gerichtskosten oder Anwalt un son Zeug
 
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  Geschrieben: 10.07.07 21:13
@Threadstarter

Da werden Sie geholfen
 
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  Geschrieben: 10.07.07 21:21

Count Zero schrieb:


Tja Smile, auch wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, nütz die ihm gar nichts, weil es Strafrecht ist. Das muss jeder selber zahlen, das kann man nicht versichern.



Tja, Count zero, er eint wohl eher, dass der Threadstarter sich dann einen Anwalt nehmen könnte.
 
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  Geschrieben: 10.07.07 21:23

drizz schrieb:
Tja, Count zero, er eint wohl eher, dass der Threadstarter sich dann einen Anwalt nehmen könnte.



Was denn für einen Anwalt? Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt grundsätzlich keine Strafrechtlichen Sachen.
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 10.07.07 21:48

Das stimmt so nicht.
Es kommt auf die jeweilige Versicherung, bzw. den Vertrag an.


Zitat:
Eine Rechtsschutzversicherung bietet auch Rechtsschutz im Bereich des Strafrecht. Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung beispielsweise auch die Kosten für eventuelle Strafkautionen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro. Der Strafrecht Rechtsschutz wird meist mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 300 Euro angeboten. Wer gerne eine Strafrecht Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben möchte muss zwar mit entsprechenden Mehrkosten beim Versicherungsbeitrag rechnen, wird aber dennoch bei den meisten Versicherungsanbietern auch diese Variante erhalten.


 
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  Geschrieben: 10.07.07 21:52
Ok, gut, das gibt es also doch. Ich denke aber, dass so eine Versicherung teuer ist. Das werden bestimmt nicht so viele haben.
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 10.07.07 22:03

Schon was dran, lohnt sich wohl nur für Leute, denen sowas öfter passiert. mrgreen
 
Traumland-Faktotum

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  Geschrieben: 10.07.07 22:16
Ich kenn mich weder mit deiner Lage noch mit den dazu gehörigen rechtlichen Sachen aus. Aber ein Stück Papier mit deinem Namen und einer Summe plus eine Aussage soll ein Beweis sein? Dann könnte ich mir auch einen Spicker nehmen, Angela Merkel und eine Zahl dahinter schreiben und so tun, als würde sie mir Geld für einen Friseurtermin schulden und dabei weiß jeder, dass diese Frau keinen Friseur hat! (War wohl ein wenig Spam twisted )
 

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