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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.10.07 21:45
Hallo allerseits,

ich lese hier schon eine Weile mit und habe mich jetzt mal angemeldet.
Mich beschäftigt eine ich denke interessante Frage. Mal angenommen, man hat ein bisschen was getrunken und fährt Auto. Und wird dann von der Polizei angehalten. Man könnte doch das Auto parken, Motor aus machen und erstmal von innen verriegeln. Dann eine Schnapsflasche raus holen und vor den Augen der Bullen, die draußen vor dem verschlossenen Auto stehen, was trinken. Woher wollen die dann wissen, ob man unter Alkoholeinfluss Auto gefahren ist, wenn die danach dann einen Alkoholtest machen?
Und wie sähe das ganze bei anderen, (illegalen) Drogen aus? (Man muss ja gar nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stehen, es reicht ja schon aus, wenn man positiv getestet wird, aber die Droge gar keine Wirkung mehr hat, oder?) Wenn man nur so eine ganz kleine Menge hat, die für eine Konsumeinheit reicht, wird man für den Drogenbesitz denke ich kaum bestraft werden. Aber bei den meisten Drogen kann das glaube ich auch ziemlich schnell passieren, dass man sowieso seinen Führerschein verliert. Auch wenn man nicht unter Drogeneinfluss Auto fährt. Allein die Tatsache, dass man Drogen griffbereit im Auto liegen hat, dürfte da schon ziemlich belastend sein, oder?

mfg
ks

P. S.: Ich will hier niemanden anstiften, sowas zu tun!!!
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.10.07 21:51
Wenn der schlüssel steckt ists egal ob du fährst oder nicht. Schlüssel drin Auto an! Ist nem Kollegen von mir passiert, allerdings mit nem Joint in der Hand. Nur weil der Schlüssel steckte, war er den Lappen erstmal los. Und ausprobieren würde ich diesen Trick schon gar nicht. Saufen am Steuer ist eh Tabu!
Be free!

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.10.07 21:53
Der Schlüssel lässt sich natürlich auch noch abziehen...und man kann auch auf den Beifahrersitz oder auf die Rückbank klettern...und natürlich Gang rausnehmen und Handbremese anziehen...
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.10.07 21:59
Die Bullen sind doch nicht dumm! Und außerdem hab ich kein bock das so ne Gurke wie du mir irgendwann mal in die Karre fährt oder du womöglich jemanden kaputtfährst. Deswegen: Don`t drink and Drive!
Be free!

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.10.07 22:18
Ja, gut. Dann würde mich interssieren, was die mir dann wie anhängen können, wenn die nicht dumm sind.
Ich habe nicht gesagt, dass ich unter Alkohol Auto fahren will. Und bei anderen Drogen ist es doch auch wie gesagt mitunter egal, ob man noch unter dem Einfluss der Droge steht...da genügt es, wenn man positiv getestet wird, was doch auch möglich ist, wenn man nicht mehr unter dem direkten Einfluss der Droge steht!?!
Ich finde allein die Frage schon ziemlich "spannend". Was mich nur ein bisschen stutzig macht ist, dass ich doch sicher nicht der erste bin, der sich die Frage gestellt hat. Und wenn die Polizei wirklich nix machen könnte, würden doch bestimmt schon längst irgendwelche Gesetze existieren oder so, die das verhindern...
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.10.07 22:21
Allerdings, du disqualifizierst dich mit deinem ersten Beitrag bereits als jemand, der anscheinend Alkohol und den Gebrauch von Kraftfahrzeugen für gut hält. Denn so wirklich wie eine reine "Frage aus juristischem Interesse" kam das Ganze nich rüber...

Aus juristischem Interesse: Es ist damit ein ausreichender Grund gegeben, anzunehmen, dass du unter dem Einfluss der jeweiligen Substanz gefahren bist. Und das reicht. Außerdem ist es Berhinderung der Justiz (?), dein Auto zuzuschließen.
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.10.07 22:36
Also bei Alkohol: Entzug der Fahrerlaubnis mit verbundener Sperre zum neu erwerben selbiger von 6 Monaten bis 5 Jahren, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und 7 Punkte in Flensburg, wenn ich das richtig interpretiert habe? Und bei anderen Drogen mindestens genauso schlimm!?!
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.10.07 22:42
Viel schlimmer! Hab jetzt aber keine Lust dir das zu erklären, kauf dir ne Bahncard!



Oder kauf dir ein Fahrrad!

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Be free!

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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.10.07 23:45
Naja...was soll es da eine für viel schlimmere Bestrafung geben als 5 Jahre Gefängnis und der Entzug der Fahrerlaubnis (nagut, im Knast kann man damit eh nix mehr anfangen).
Schade, dass du keine Lust hast, das zu erklären. Vllt schreibt das ja noch jemand anders, für welche Tatbestände man da was für Strafen bekommen kann. Würd mich schon mal interessieren. Wenigstens hast du mich nicht ganz dumm gelassen.
Wobei man jedoch auch nicht besoffen (ich glaube die Grenze fürs Fahrrad fahren liegt hier bei 1,1%0) oder unter anderen Drogen Fahrrad fahren darf. Soweit ich weiß, geht es in der StVO darum, ob man "ein Fahrzeug führt". Dabei ist untinterssant, ob dieses einen Motor hat, oder nicht. Nur kann man einem Fahrradfahrer das Fahrradfahren wohl kaum im nüchternen Zustand verbieten, da er dafür ja keine Fahrerlaubnis benötigt. Aber ich denke mal eine Geld/Haftstrafe wäre da sicherlich auch drin oder?
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 11.10.07 23:59
Meine Fresse! In was für einer Welt lebst du?
Du wirst von der Polizei angehalten, willst dann auf den Rücksitz klettern und so tun als ob du nicht gefahren bist??
Man darf auch nicht betrunken im Auto schlafen. Gefahr im Verzug und so.
Selbst bei legalen Drogen (damit meine ich Medikamente) ist das Autofahren verboten. Also kannst du dir denken was bei illegalen noch so passiert.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.07 00:14
Es geht mir ja nicht darum, dass man nicht gefahren ist. Wenn man auf dem Rücksitzt sitzt, ist es ja wohl nur weniger wahrscheinlich, dass man gleich los fährt...keine Ahnung. Wenn man auf dem Fahrersitz sitzt und der Schlüssel steckt, ist das ja wohl wahrscheinlicher, nehme ich mal an.
Das man nicht betrunken im Auto schlafen darf, ist mir absolut neu:-O
Was soll das um Himmels Willen damit zu tun haben, ein Fahrzeug zu führen??? Das sollte eigentlich von der Polizei unterstüzt werden, wenn man nicht besoffen nach Hause fährt, sondern sich im Auto erstmal ausruht und ausnüchtert!!! Das ist ja wohl das ALLERLETZTE, wenn man von den Bullen gef**** wird, weil man im Auto schläft, um danach frisch, nüchtern und ausgeschlafen nach Hause fahren zu können!!!
Ja, irgendwie kann ich mir das auch denken, dass man bei illegalen Drogen noch mehr bestraft wird. Aber wofür genau und was fürn Stramaß, weiß ich nicht.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.07 00:54

Sirportalez schrieb:

Selbst bei legalen Drogen (damit meine ich Medikamente) ist das Autofahren verboten. .



Wo steht das geschrieben? Verboten ist das nicht - (grob) fahrlässig ... und im Falle eines Unfalles drehen einem die Versicherungen in so nem Fall den dickeren Strick

OT: Lol ... vor den Augen der Polizei im Auto einen kippen - das unterstellt man dir Vorsatz und kann dir die psychologische Tauglichkeit ein KFZ zu führen aberkennen --> MPU :P
Nicht die Droge ist das Problem, sondern die Gier nach mehr ...
Auf der Suche nach dem Schönsten im Leben stößt man oft auf den Tod
Wer gegen den Strom schwimmt, lebt auch vom Fluß
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.07 00:55
zuletzt geändert: 12.10.07 00:58 durch crazy haz3 (insgesamt 1 mal geändert)
Was für n Thread...Dumpfbacken Alarm mrgreen

Ich glaube eine genaue Strafe kann dir keiner nennen, da das stets vom Bundesland, vom Richter sowie von der Härte des Falles abhängt. Wieso googlest du nich einfach ma nach dem deutschen Gesetzbuch und guckst ma selber? Ich geb dir den Tip einfach mal keine Drogen am Steuer zu nehmen, hab mehr als genug Freunde, deren Lappen schon dran glauben musste...

Edit:
@sonic: Auch legale Medis sind verboten, einer meiner Kumpel hat seinen Lappen durch fahren unter starken Schmerzmitteln verloren aufm Heimweg von der Nature^^
Auch wenn du sowas nur mit Rezept bekommst, ist es legal "diese Droge" mit sich zu führen, aba nicht damit Auto zu fahren.
"When you got nothing, you got nothing to lose."
- Bob Dylan

"Wenn du dich auf den Teufel einlässt, veränderst du nicht den Teufel... der Teufel verändert dich!"
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.07 01:12
Eine MPU ist nicht gleich Führerscheinverlust und sonstiges. Die MPU könnte man ja auch bestehen. Wenn man da sowieso durchfallen würde, bräuchte man da garnicht erst hingeschickt werden.
 
anonymer Ex-Träumer



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  Geschrieben: 12.10.07 01:20
Also das man betrunken nicht in seinem Auto schlafen darf stimmt nicht. Es ist dein Eigentum und dort darfst du auch betrunken schlafen(wenn es ordnungsgemaes geparkt wurde vorher)
Love Me Or Leave Me...Hey Where’s Everybody Going?!?

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