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Gott in Rente
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| Geschrieben: 17.05.08 18:59 |
Hallo,
ich möchte Euch über einen Vorgang informieren. Vor ca. zwei Wochen erhielt ich eine Anfrage des Landeskriminalamtes Bayern. Im Laufe der Kommunikation stellte sich heraus, dass das LKA im Rahmen von Ermittlungen die bei der Registrierung genutzten E-Mail-Adressen von insgesamt 12 Usern wollte, jeweils mit Bezug auf ein Posting im LdT.
Ich habe die Postings jeweils einzeln geprüft und danach ausführlich Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Hamburg gehalten. Wir sind übereingekommen, dass ich gemäß Bundesdatenschutzgesetz, §28, Absatz 3, Satz 2 die E-Mail-Adressen herausgeben werde, bei denen eindeutig der Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das war bei 4 von 12 Usern der Fall. Diese vier User wurden von mir bereits per E-Mail darüber informiert. Die anderen 8, deren Adressen ich aus Datenschutzgründen nicht herausgeben konnte, bekommen auch noch eine Mail.
MIr ist die Entscheidung nicht leicht gefallen, aber letztlich ist jeder für seine Postings hier selbst verantwortlich. Ich komme mit der Herausgabe einer drohenden Beschlagnahme des Servers als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren zurvor.
Ich kann verstehen, dass dazu eine kontroverse Diskussion entstehen wird und freue mich auf Euer Feedback. Im Durchschnitt enthält jeder Mensch zwei Moleküle des letzten Atems von Julius Cäsar. |
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