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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.07.08 19:14
zuletzt geändert: 03.11.09 05:02 durch Sirportalez (insgesamt 4 mal geändert)
Das ist der Diskussionsthread zum Thread Aktionskonto gegen GBL-Durchsuchungen. Dort haben gefragt (bitte aber alle weiteren Fragen hier!):

a) SpliffStar420


wenn ich den konsum bei der berfragung schon zugegeben habe bringt dann die klage überhaupt noch etwas? hätte ich zb. gesagt ich benutze es zum felgenreinigen, dann wäre doch die hd garnicht gerechtfertigt gewsen oder wie ist das?


Im Gegenteil. Denn GBL zu konsumieren ist legal, siehe mein Beitrag im Thread Großrazzia gegen Drogenrohstoff-Händler. Mein Argument dort ist: Gerade *weil* anzunehmen war, dass du deine paar Milliliter einnehmen würdest, hättest du *nicht* durchsucht werden dürfen.

Nur die Weitergabe ist möglicherweise strafbar, und zwar nach dem Arzneimittelgesetz, und das auch nur, wenn GBL als "Arzneimittel" einzustufen ist (was wir natürlich angreifen werden), und wenn die Weitergabe außerdem "zur Einnahme" erfolgte. Dazu ist mein Standpunkt momentan, dass hierfür nötig wäre, dass bei der Weitergabe ausdrücklich gesagt wurde: "Das kann man einnehmen". Sowas nachzuweisen, dürfte den Staatsanwaltschaften schwerfallen. Das Problem ist nur, dass sie momentan niemand zu einem solchen Nachweis zwingt. Und genau darum geht es hier.


b) toitoi

Was genau stellst du dir vor bezüglich dieser Aktionswebsite also welche Inhalte sollen dort wiedergegeben werden?

Kurz gesagt: Ich weiß es noch nicht.

PR ist die Kunst, mit möglichst geringen Kosten möglichst viel Aufmerksamkeit zu erzeugen. Ich denke grundsätzlich, dass es Online-PR geben muss, weil die am kosteneffizientesten ist und exzellent multipliziert. Wie die PR aber konkret stattfindet, ist eine Frage des PR-Konzepts. Das PR-Konzept legt fest, welche Inhalte kommuniziert werden, wie die Zielgruppe definiert ist, welche Kanäle zu benutzen sind, es prognostiziert die Reichweite, legt Termine, Meilensteine und Verantwortlichkeiten fest und kalkuliert die Kosten. Eine eigene Website kann, muss aber nicht eine der Maßnahmen sein. Genauso denkbar wären Kooperationen mit anderen Projekten, die sich kritisch mit der Polizei auseinandersetzen, mit Bloggern, usw. Hat jemand Vorschläge?

Zu den Inhalten sehe ich als entscheidend, dass deutlich rüberkommt, dass die Behörden sich schleichend immer mehr herausnehmen, und das jeden betrifft. Angenommen, jemand fände durch Zufall heraus, dass die Mischung aus Muskatnuß, Cola light und der Antibabypille eines bestimmten Herstellers mordsmäßig fönt - würde dann die Buchhaltung von Apotheken beschlagnahmt, um anschließend sämtliche "Konsumentinnen" dieser Pille zu durchsuchen? Ihr wisst, was ich meine, es kann hier nicht um das "Recht" auf GBL-Konsum gehen, das interessiert keine Sau. Es geht darum, die Sache einerseits als massiven Angriff auf unsere Rechtsordnung zu entlarven, und andererseits vielen Unbeteiligten Angst vor einer Durchsuchung zu machen. Denn nur durch Emotionen entsteht politischer Druck, und nur der wird nachhaltig etwas verändern.


c) Relaxed:

2. medien/berichterstattung: ich könnte womöglich einen artikel über diese support-aktion für das Mushroom Magazine schreiben (psytrance-szene magazin)

Optimal! Ich komme auf dich zu, wenn ich mir Gedanken zum PR-Konzept gemacht habe. Ich muss allerdings eingestehen, dass ich zwar recht gut weiß, wie PR funktioniert, aber selbst da nicht der Profi bin. Vielleicht finden wir noch jemanden, der das dann steuern kann. Denn wir wollen natürlich alle Veröffentlichungen aufeinander abgestimmt, nicht tropfenweise über Monate.

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Kommentar von Sirportalez (Traumland-Faktotum), Zeit: 03.11.2009 05:02

Habe die Links mal anklickbar gemacht...
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.07.08 19:51
Ich würde gerne auch dazu beitragen:

- Ich könnte zb. auch bei der website mithelfen
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  Geschrieben: 12.07.08 20:26

phenetylamin schrieb:

Zu den Inhalten sehe ich als entscheidend, dass deutlich rüberkommt, dass die Behörden sich schleichend immer mehr herausnehmen, und das jeden betrifft. Angenommen, jemand fände durch Zufall heraus, dass die Mischung aus Muskatnuß, Cola light und der Antibabypille eines bestimmten Herstellers mordsmäßig fönt - würde dann die Buchhaltung von Apotheken beschlagnahmt, um anschließend sämtliche "Konsumentinnen" dieser Pille zu durchsuchen? Ihr wisst, was ich meine, es kann hier nicht um das "Recht" auf GBL-Konsum gehen, das interessiert keine Sau. Es geht darum, die Sache einerseits als massiven Angriff auf unsere Rechtsordnung zu entlarven, und andererseits vielen Unbeteiligten Angst vor einer Durchsuchung zu machen. Denn nur durch Emotionen entsteht politischer Druck, und nur der wird nachhaltig etwas verändern.



Ich denke, das Problem hier könnte sein, dass es den normalen Bürger gar nicht interessiert. Ich mein wenn die ganzen Rechtseinschränkungen der letzten zeit durchkommen ohne das sich wirklich die Masse beschwert, wieso sollte sich dann wer um uns Junkies kümmern (so werden die leute uns nunmal sehn)
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.07.08 21:32

schokoshake schrieb:

Ich denke, das Problem hier könnte sein, dass es den normalen Bürger gar nicht interessiert. Ich mein wenn die ganzen Rechtseinschränkungen der letzten zeit durchkommen ohne das sich wirklich die Masse beschwert, wieso sollte sich dann wer um uns Junkies kümmern (so werden die leute uns nunmal sehn)



Natürlich, sehe ich genauso.

Nur: Hatte irgendjemand ein Unrechtsempfinden, bevor die Plattenindustrie das Geld für die "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne in die Hand nahm? Wenn in Deutschland genausoviele Menschen aktiv Angst vor einer Hausdurchsuchung hätten, wie inzwischen vor Raubkopien, dann hätten wir schon erreicht, was wir wollen. Es bringt nichts, wenn ein paar "Junkies" eine Demo machen. Darum geht es auch nicht, es geht um eine professionelle Kampagne, und die bewegt ganz sicher was, sonst würde nicht soviel Geld in Marketing investiert. Und wie man an der Plattenindustrie sieht, kann man jede noch so idiotische Position in die Köpfe bringen, sogar noch wenn ihre Zeit unwiderbringlich abgelaufen ist.






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  Geschrieben: 12.07.08 22:56
zuletzt geändert: 12.07.08 23:05 durch qwert (insgesamt 2 mal geändert)
Ich denke, man könnte wirklich gute Chancen haben, vor allem wenn man wirklich so organisiert vorgeht, wie geplant!
Ich zitiere:
Rechtsverstoß 3

Es ist rechtswidrig, wenn zwar ein Hausdurchsuchungsbefehl erlassen wurde, dies aber willkürlich und unverhältnismäßig war.

Die Rechtsprechung hat beispielsweise entschieden, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl willkürlich und unverhältnismäßig, dass die Hausdurchsuchung also rechtswidrig ist wenn:

* ein Hausdurchsuchungsbefehl gegen ein Unbeteiligten erlassen wurde, nur weil er mit einem Beschuldigten ein gemeinsames Postfach unterhalten hatte, ohne dass Anhaltspunkte für eine konkrete Tatbeteiligung des Unbeteiligten bekannt waren

(BverfG, Beschluß vom 23. 06. 1990, Az. 2 BVR 417/88, zu finden in NJW 1991, 690 f).

* eine Hausdurchsuchung beantragt wurde aufgrund der Aussage einer Zeugin, die ein Jahr vor der Beschuldigte drei Handgranaten gekauft hätte

(LG Fürtsenwalde, Beschluß vom 30. 11. 1993, Az. 4 Gs 26 Js 79/92(81/83)



Rechtsverstoß 4

Es ist rechtswidrig, wenn der Hausdurchsuchungsbefehl zu ungenau ist. Die Rechtssprechung hat beispielsweise entscheiden, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl zu ungenau und daher rechtswidrig ist, wenn er nur den folgenden Inhalt hat:

"In dem Ermittlungsverfahren gegen X wegen Volksverhetzung wird die Durchsuchung der Wohnung und anderen Räumen in der XY-Straße in Z angeordnet, weil nach den bisherigen Ermittlungen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird".

Es fehlt hier die Angabe des Grundes (Wohnraum? Geschäftsraum? Gartenhaus?).

Es fehlt weiter die Angabe warum der Betroffene der Volksverhetzung beschuldigt wird (hat er ein Flugblatt verteilt?( Welches?).

Schließlich fehlt die Angabe nach welchen Beweismitteln gesucht wird (Bücher? Schriften? Flugblätter?).

(BverfG, Beschluss vom 26.05.1977, Az. 2 BVR 294/76, zu finden in BverfG 42,212 ff. und Beschluss vom 24.05.1977, Az. 2 BVR 279/90, zu finden in NJW 1992, 551 und LG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.1983, Az. 12 Qs 8/83, zu finden in MDR 1984, 603)

Rechtsverstoß 5

Es ist rechtswidrig, wenn der Hausdurchsuchungsbefehl zu spät vollzogen wird. Die Rechtssprechung hat beispielsweise entschieden, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl zu spät vollzogen wird, die Hausdurchsuchung also rechtswidrig ist, wenn er erst nach sieben Monaten vollzogen wurde, ohne dass neue Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen.

(LG Zweibrücken, Beschluss vom 11.06.1990, Az. 1 Qs 105/90)

Die Rechtsprechung hat dagegen entschieden, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl nach drei Monaten noch vollzogen werden darf.

(LG Osnabrück, Beschluss vom 01.10.1986, Az. 22 Qs 101 c/86, zu finden in NStZ 1987, 522)

Rechtsverstoß 8

Es ist rechtswidrig, wenn die Polizei bei der Hausdurchsuchung Zufallsfunde entgegen § 108 StPO nicht zufällig finden, sondern systematisch nach Zufallsfunden sucht.

Die Rechtsprechung hat beispielsweise entschieden, dass eine solche systematische Suche nach Zufallsfunden vorliegt, die Beschlagnahme also rechtswidrig ist, wenn:

* im Rahmen eines Strafverfahrens wegen unerlaubten Waffenbesitzes nicht die Schußwaffe, dafür zahlreiche Schriftstücke gesucht und beschlagnahmt werden

(KG, Beschluß vom 29. 05. 1985, Az. 2 AR 524/82 § 5 Ws 94/85, zu finden in Strafverteidiger 1985, 404 f)

* Im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung nicht nur die gesuchten Bankbelege eines bestimmten Jahres, sondern auch alle privaten Briefe, Sparbücher, Kontoauszüge usw. gesucht und beschlagnahmt werden

(LG Bonn, Beschluß vom 01. 07. 1980, Az. 37 Qs 57/80, zu finden in NJW 1981, 292 ff.)

* Im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Diebstahls von vier Vasen eine Vielzahl von anderen Gegenständen, vor allem schriftliche Unterlagen, gesucht und beschlagnahmt werden

(LG Berlin, Beschluß vom 09. 05. 1983, Az. 512a/512 Qs 18/83, zu finden in Strafverteidiger 1987, 97 ff.)



Ich würde sagen:
1. Wars unverhältnismäßig
2. Wurden wohl oft die Fristen überschritten! ( also 7 Monate)
3. Wurde denke ich gezielt nach Zufallsfunden gesucht, da der Besitz von GBL keine Starftag darstellt!


Hab grade auch noch bemerkt:
es gibt ein "Beweisverwertungsverbot" bei uns,
d.h. wenn man mit den Beschwerden durchkommt, dann sind alle ausm Schneider!
Auch wirkliche BTM funde dürfen dann nicht mehr als BEweismittel benutzt werden!
Abwärts führt die Spirale der Süchte, enger und enger werden die Kurven, kürzer und kürzer die Schnitte, im Staccato der Cuts wechseln sich die Abstürze ab, gnadenlos folgerichtig, vom kleinen Desaster bis zur absoluten Katastrophe. Jeder ist am Schluss a
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.07.08 23:13

Zitat:
b) toitoi

Was genau stellst du dir vor bezüglich dieser Aktionswebsite also welche Inhalte sollen dort wiedergegeben werden?

Kurz gesagt: Ich weiß es noch nicht.

PR ist die Kunst, mit möglichst geringen Kosten möglichst viel Aufmerksamkeit zu erzeugen. Ich denke grundsätzlich, dass es Online-PR geben muss, weil die am kosteneffizientesten ist und exzellent multipliziert. Wie die PR aber konkret stattfindet, ist eine Frage des PR-Konzepts. Das PR-Konzept legt fest, welche Inhalte kommuniziert werden, wie die Zielgruppe definiert ist, welche Kanäle zu benutzen sind, es prognostiziert die Reichweite, legt Termine, Meilensteine und Verantwortlichkeiten fest und kalkuliert die Kosten. Eine eigene Website kann, muss aber nicht eine der Maßnahmen sein. Genauso denkbar wären Kooperationen mit anderen Projekten, die sich kritisch mit der Polizei auseinandersetzen, mit Bloggern, usw. Hat jemand Vorschläge?

Zu den Inhalten sehe ich als entscheidend, dass deutlich rüberkommt, dass die Behörden sich schleichend immer mehr herausnehmen, und das jeden betrifft. Angenommen, jemand fände durch Zufall heraus, dass die Mischung aus Muskatnuß, Cola light und der Antibabypille eines bestimmten Herstellers mordsmäßig fönt - würde dann die Buchhaltung von Apotheken beschlagnahmt, um anschließend sämtliche "Konsumentinnen" dieser Pille zu durchsuchen? Ihr wisst, was ich meine, es kann hier nicht um das "Recht" auf GBL-Konsum gehen, das interessiert keine Sau. Es geht darum, die Sache einerseits als massiven Angriff auf unsere Rechtsordnung zu entlarven, und andererseits vielen Unbeteiligten Angst vor einer Durchsuchung zu machen. Denn nur durch Emotionen entsteht politischer Druck, und nur der wird nachhaltig etwas verändern.



Ich finde es gut, dass jemand mal so etwas startet ich selber hätte mich das nicht getraut hier eine solche Diskussion anzufangen.
Mein Beitrag währe den Server zu Verfügung zu stellen und mit an der Seite zu arbeiten für die ich schon einige Ideen habe.
Ausserdem kenne ich zwei sehr gute Anwälte aus Köln die mir und anderen schon gute Dienste Geleistet haben in Sachen Verstoss gegen das btmg und gewerbsmässigem Handel mit Betäubungsmitteln.

Ich werde mich morgen wieder hier einklinken, weil ich gerade etwas breit bin und mir diese Sache zu wichtig ist um belanglose Scheisse zu schreiben.

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.07.08 15:54
zuletzt geändert: 14.07.08 16:04 durch (insgesamt 2 mal geändert)
Ich bin ja schonmal auf jeden Fall mit jeweils 75 eus dabei. Heute mittag habe ich meinen Anwaltstermin um zu besprechen was zu tun ist. Sollte evtl Aktionen mein Rechtsschutz nicht übernehmen werde ich lieber hier meinen Anteil auf ein hundert bis zweihundert eus erhöhen... Ich melde mich dann wieder.

MfG

So komme gerade vom Anwalt und muß sagen daß dieser leider wirklich null Ahnung von der Materie hat. Er meint gbl wäre btm... zumindest aber ein Arzneimittel rolleyes. Eine MPU ist wegen meinen Konsumangaben auch zu 90% sicher doh

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.07.08 21:10
Das hier hab ich grad gefunden:


Zitat:
Bundesverfassungsgericht stellt fest: Illegale Hausdurchsuchungen sind unrechtmäßig

Hausdurchsuchungen aufgrund vager Verdachtsmomente sind unverhältnismäßig und verstoßen gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt das vor allem dann, wenn den Ermittlungen ein nicht sonderlich gravierendes Delikt zugrunde liegt. Damit beanstandeten die Karlsruher Richter eine vom Amts- und Landgericht Bonn angeordnete Durchsuchung einer Arztpraxis, bei der es um einen angeblichen Abrechnungsbetrug in Höhe von 75 Euro ging.

Schön, schön. Als nächstes möchte das Bundesverfassungsgericht wohl feststellen, dass Wasser nass ist. Denn dass nicht aus reiner Vermutung oder Hoffen auf einen Zufallsfund beziehungsweise wegen eines Bagatelldelikts eine Wohnung durchsucht werden darf, weiß jeder, der lesen kann und will.

Wenn man aber schon weiß, dass eine solche Praxis illegal ist, dann ist nicht geboten, diese Vorgehensweisenoch einmal als unrechtmäßig zu bezeichnen, sondern dafür zu sorgen, dass Hausdurchsuchungen ab sofort nicht mehr nur in Ausnahmefällen im Sinne des Grundgesetzes ablaufen. Zumindest, wenn man den Rechtsstaat wenigstens in den Grundzügen erhalten möchte. Genau das passiert aber nicht, denn die Feststellung unseres höchsten Gerichts bewirkte keinerlei Konsequenzen für Beteiligte in der Exekutive.

Bei ein paar Verstößen kann man sagen, da muss Polizei und durchwinkenden Richtern nur kräftig auf die Finger geklopft werden. Bei sehr vielen Verstößen müssen die Verantwortlichen den Hut nehmen, denn wer anscheinend das Grundgesetz nicht liest oder nur zum Hintern abwischen benutzt, hat an verantwortlichen Positionen innerhalb eines Rechtsstaates nichts verloren.

Sind allerdings die überwältigende Mehrheit der Hausdurchsuchungen illegal und weigert sich die Judikative beharrlich, der Exekutive Einhalt zu gebieten, dann sind das keine einzelnen Verstöße mehr, die auch in einem Rechtsstaat vorkommen können (in keinem System wird jede Regel immer eingehalten). In dem Fall, der in der BRD gerade vorherrscht, passieren unrechtmäßige Hausdurchsuchungen mit System, sie sind der Standard. Und es wird nicht reichen, ein paar Autoritäten auszutauschen, da wir eigentlich (fast) alle austauschen müssten.

Es ist doch ziemlich unwahrscheinlich, dass zufällig der Großteil der Polizisten und Richter an den falschen Stellen sitzen. Viel eher scheint das Problem im System zu wurzeln, also muss auch dort angepackt werden. Da der Richtervorbehalt zumindest gegenwärtig keinen Schutz vor staatlichen Raub (denn das ist eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung, ein dreister Raub) zu bieten scheint, muss man entweder eine Methode finden, die Richter zu mehr Verantwortung zu zwingen oder das Rechtssystem tiefergreifend verändern.

Im Fall der Hausdurchsuchungen scheint der Spruch “Doch wer überwacht die Wächter?” zu greifen, da der Richtervorbehalt eine Wächterfunktion über die Arbeit der Exekutive einnehmen soll. Nun eine weitere Wächterinstanz einzuführen, verschiebt das Problem allerdings bloß. Es gibt eben keine Sicherheit, dass diese Wächter zur Abwechslung einmal verantwortlich agieren.

Eine Alternative wäre, jede illegale Hausdurchsuchung auch juristisch als Hausfriedensbruch und Raub zu sehen und Polizisten, Staatsanwälte und Richter dieser Verbrechen wegen anzuklagen, in der Hoffnung, dass die Aussicht auf einen längeren Aufenthalt in einem Gefängnis vor Amtsmissbrauch bewahrt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Fälle dann auch konsequent juristisch verfolgt werden müssen und leider gilt unter deutschen Juristen, dass eine Krähe einer anderen kein Auge aushackt.

Darüber hinaus kann sich nur etwas im System zum Besseren verändern, wenn die Legislative auf Seiten des Volkes steht. Diese ist gegenwärtig aber ebenso korrupt wie die anderen beiden Gewalten. Führte man in der BRD eine Basisdemokratie ein, in der das Volk den Gesetzgeber stellt und nicht bloß Stimmvieh zur regelßigen Legitimireung der Regierung ist, dann kann man diesem auch die Verantwortung über die Zusammenstellung des Bundesverfassungsgerichtes übertragen, statt sie korrupter Autoritäten anzuvertrauen. In dem Fall ist es möglich, eine Sicherheit zu erhalten, dass konstant fehlentscheidende Richter und “übereifrige” Staatsanwälte ihrer Ämter enthoben werden, da ihnen die Deckung durch den restlichen Herrschaftsapparat fehlt.

Das dringendste Problem bleibt es also, das Volk an die Macht zu bekommen in diesem Land, damit man auch ehrlich sagen kann, in Deutschland lebe man in einer Demokratie. Mir fällt zumindest keine andere Möglichkeit ein, das Problem dauerhaft zu beheben, wenn man das Rechtssystem in seinen (inzwischen ideellen) Grundzügen unangetastet lassen will.




Das Datum KANN kein Zufall sein:


Zitat:
DIeser Eintrag wurde geschrieben von am Februar 9, 2008 um 10:25 Uhr nachmittags und eingeordnet unter Absurdes, Deutsches, Grundlegendes, Unrecht und Ordnung. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder trackback von deiner eigenen Seite



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  Geschrieben: 16.07.08 18:24
Noch was zum Thema hausdurchsuchungen, auf heise.de:

Operation "Himmel": Durchsuchung rechtswidrig

ging zwar nicht um drogen, aber vll isses hilfreich.....
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  Geschrieben: 23.10.08 16:43
zuletzt geändert: 23.10.08 16:51 durch Chaox (insgesamt 2 mal geändert)
Finde die Aktion super.

Ich bin Softwareentwickler von Beruf und würde mit Freuden bei der Seite mithelfen, programmiertechnisch und auch Redaktionell.
Auch 50,- Euro oder so würde ich gerne spenden.

Ich selber bin zwar kein betroffener der HD`s, hätte es aber genausogut sein können (bestelle meine Putzmittel immer woanders^^).
Erst wenn wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit alles zu tun...
Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.02.09 08:36
Nur als Anmerkung zum Thema "Sammelklage":

Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland gibt es sie nicht.

Quelle: Wikipedia

Jeder einzelne Betroffene muß im Prinzip für sich alleine den Rechtsweg bestreiten. Ich glaube jedoch, das es möglich ist, den gleichen Anwalt zu beauftragen und dadurch im Rahmen von Veinbarungen zwischen Mandant und Anwalt das Kostenrisiko zu reduzieren.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 15.03.09 04:39
@ALL: Ich werde in gewisser weise eine vorreiter rolle anstreben - und in kürze bei gericht mir zunächst einen Beratungsschein ausstellen lassen um dann mit hilfe von Udo Vetter eine Klage, wenn nicht gar Verfassungsbeschwerde einzureichen!!

Bitte um untersützung, wenn möglich!!!
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  Geschrieben: 15.03.09 11:49
bitte auf dem laufenden halten!
 
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  Geschrieben: 13.05.09 21:38
hatte heute meinen gerichtstermin.

fasse nochmal kurz zusammen:
bei der hd wurden ca. 2-3g pep, 6g gras, 100-250ml gbl und ein butterfly-messer gefunden.

das verfahren wurde letztendlich doch eingestellt, obwohl die staatsanwaeltin sich dies vor einigen monaten bereits anders ueberlegt hatte. jene war heute aber nicht anwesend, und nun muss ich 500 eu als bußgeld an eine kinderstiftung zahlen.
im gegenzug verschwindet durch einstellung des verfahrens die ganze sache vom tisch.

hat mich jetzt mit anwaelting verdammte 2000eu gekostet. zu viel, wie ich finde.
zurueckbekommen habe ich weder die drogen noch das messer, komischerweise fragte mich der nette richter (der war wirklich umgaenglich) ob ich die sachen zurueckfordere.
sehe ich aber keinen sinn drin, ist doch eh alles verboten. habe aber leider nicht gefragt, warum mir das ueberhaupt angeboten wird.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.05.09 22:04
Oho, seltsamer Ausgang, das mit der Kinderstiftung finde ich aber eine Frechheit.
Hört sich für mich nach reiner Willkür an.
Sullen and bored the kids stay
And in this way they wish away each day
Stoned in the mall the kids play
And in this way they wish away each day

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