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Traumländer



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  Geschrieben: 08.09.09 00:48
Hi Leute,

ich war heute wegen meines Hustens beim Arzt und habe Paracodin verschrieben bekommen. Allerdings auf einem blauen Privatrezept, ansonsten habe ich es immer auf einem rosanen Kassenrezept bekommen.

Heisst das jetzt quasi dass ich mir auch Tramal auf Privatrezept verschreiben lassen könnte? Und wie ist das Abrechnungstechnisch? Wenn ich ein Privatrezept einlöse, bekommt dass jemand mit, ausser die Apotheke? Denn Paracodin (Wirkstoff: Dihydrocodein) ist ja auch verschreibungspflichtig!

Freue mich auf eure Antworten!

greeZ
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.09.09 01:16
Du bezahlst in der Apotheke, und zwar mit ziemlicher Sicherheit bar. In diesem Fall ist dieser Vorgang damit abgeschlossen, du bekommst dein Privatrezept bedruckt/gestempelt/unterschrieben zurück, wenn du möchtest inklusive einer Kopie.
Sofern du nicht in deiner "Hausapotheke" warst, werden soweit ich weiß keinerlei Protokolle dieses Vorgangs angelegt, lediglich der Großhändler bekommt eine Nachricht, dass *irgendjemand* 1x Paracodin bekommen hat und es nun in der nächsten Lieferung vielleicht wieder mit dabei ist, um die Vorräte wieder aufzufüllen.
Ein Privatrezept ist genauso ein Rezept, wie es ein Kassenrezept ist. Der Arzt kann theoretisch auch auf einem Bierdeckel etwas verschreiben, der Apotheker muss es ihm nur glauben und wird im Zweifel jedoch nachfragen.
Falls du privat versichert bist, rechnest du die Summen für Medikamente anhand der quittierten Rezepte mit deiner Krankenkasse direkt ab. Im Falle der gesetzlichen Variante geht dies automatisch, hier werden die Rezepte einbehalten und die Apotheke bekommt von den Krankenkassen die Kosten erstattet. Das erzeugt Bürokratie und ist aufwändig, deshalb sind Apotheken bei Privatrezepten eigentlich immer erfreut, da es meist Bargeld in die Kasse einbringt und innerhalb weniger Minuten erledigt ist und keinen Rattenschwanz nach sich zieht. Obwohl die Abwicklung bei Kassenrezepten natürlich auch vollautomatisiert ist.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 08.09.09 02:04
Jap, das ist alles so richtig, was Doktor Sprudel da erzählt hat. wink

Ich könnte noch einiges zu blauen Rezepten erzählen, aber das wäre...ja, das wäre gegen die AGBs, jedenfalls was gewisse Verwendungen anbelangt, d.h. alles bisherige kann so stehen gelassen werden, bis auf einen Zusatz, der Arzt spart einiges an seinem Kontingent, wenn er blaue Rezepte ausstellt, nicht jeder Arzt kann beliebig viel verschreiben, er ist an eine Grenze gebunden.


 
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Traumländer



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  Geschrieben: 09.09.09 07:45
zuletzt geändert: 09.09.09 14:24 durch tramadol tilidin (insgesamt 1 mal geändert)
okay, vielen dank für eure antworten!

closed

\EDIT: Werden die Privatrezepte in der Apotheke kopiert? Bekomme ich das Rezept IMMER zurück?
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 10.09.09 22:30
ja, du bekommst es immer zurück, es sei denn die apo meint es wäre eine fälschung, dann könnte es einbehalten werden. sollte sich der verdacht nicht bestätigen darfst du natürlich angepisst sein und die apo sollte sich entschuldigen usw..... ;)

kopiert wirds nur für dich. in der regel bleibt nix in der apo zurück, außer der vorgang "privater abverkauf von xxxx" in der aposoftware.
es kann natürlich sein, das dein arzneimittel nicht vorrätig ist- in dem fall mach ich meistens ne kopie für uns, zur "erinnerung", was für wen war.
sobald dus abgeholt hast landet die kopie allerdings im papierkorb.
ODT-i.v.-Fan im Ruhestand :)
Ex-Träumer
  Geschrieben: 04.01.10 19:55
Was bedeutet Arzneimittelnummer?
Was ist die Apothekennummer?
Ist Gesamtbrutto der Medipreis? Und was bedeutet Taxe?

im03c1989afb0f3a009.jpg

Diese Nummern konnte ich bis jetzt noch nicht nachvollziehen.
Kann man damit die Medikamente einer Charge oder einem Haltbarkeitsdatum zuordnen?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 04.01.10 20:44
^^

Ich glaube darauf zu antworten würde jetzt etwas zu weit gehen.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 05.01.10 17:10
In wie fern, ich würde schon gerne wissen ob man anhand der Nummern
einen Namen zurückverfolgen kann oder ob das unmöglich ist.

Z. B. dieses Taxe ist das der ungefähre Preis oder was bedeutet das?


 
Ex-Träumerin



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  Geschrieben: 05.01.10 19:11
Es lässt sich zurückverfolgen, die Rezepte sind ja alle nummeriert....und es ist gespeichert welche Nummer zu welchem Arzt gehört. Und der kann dann natürlich auch nachvollziehn wem er das Rezept ausgestellt hat...vorausgesetzt er arbeitet mit dem PC. Von Hand wird sich das wohl keiner aufschreiben, troja
Ich denk noch an Dich Joker...
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.01.10 20:58
Also bei meinen Privatrezepten ist überhaubt keine Nummer drauf, und die sind auch mitm Comp ausgestellt.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.01.10 20:59

Zitat:
Was bedeutet Arzneimittelnummer?


PZN (PharmaZentralNummer)


Zitat:
Was ist die Apothekennummer?


Institutionskennzeichen ( www.aok-gesundheitspartner.de/hb/apotheke/telematik/ik/ )


Zitat:
Ist Gesamtbrutto der Medipreis?


Wie es die Beschreibung schon sagt, das ist die Summe, die du für alle auf dem Rezept aufgeführten Präparate bezahlst.


Zitat:
Und was bedeutet Taxe?


Hier wird jeder PZN der der AVP (ApothekenVerkaufsPreis) zugeordnet (inkl. Mengenangabe), so kann man das Gesamtbrutto nachvollziehen.

Weitere Infos im "Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung".

Und nein, die Rezepte sind nicht nummeriert und man kann anhand der jeweiligen Nummern nicht auf den Arzt schließen.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.12.10 22:14
zuletzt geändert: 21.12.10 22:25 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 2 mal geändert)
Tut mir Leid dass ich diesen Thread wieder ausgrabe zumal er ein heikles Thema anschneidet.

Die Felder Apothekennummer, Gesamt-Brutto, PZN, Faktor und Taxe werden doch von der Apotheke ausgefüllt stimmts?

Hab nämlich das Gefühl hier ein gefälschtes Rezept vor mir zu haben. Der Kumpel von dem ich das habe ist verreist und möchte dass ich sein Glück abhole weil es nichtmehr gültig ist wenn er heimkommt. Dafür bekomme ich ein paar Tropfen von dem Fläschen.
Jetzt möchte ich wissen ob ich mich ggf. strafbar mache weil er mir möglicherweise ein gefälschtes Rezept gegeben hat.

Also ausgefüllt wurde folgendes:

Name, Vorname (xbert von X)

geb. am (12.03.19xx)

Datum: 11.10.10
Rp:
Tramal Tropf. 100mg/ml 100ml N3 aut idem
* * * * *

Unterschrift u. Stempel eines Arztes

Wurde mit Computer ausgefüllt.

Vom Layout her ist es diesem Rezept hier ziemlich ähnlich:
 http://shop.strato.de/WebRoot/Store/Shops/15253274/4624/999A/6C0F/E1EA/220B/C0A8/30C1/5AC3/Rezepttest3.jpg

Nur ohne dieses Bild unten.
Wäre euch dankbar wenn ihr mir sagen könntet ob etwas faul ist an diesem Rezept. Irgendwelche Angaben die fehlen oder sonstiges was das Rezept als Fälschung entpuppen könnte.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist in diesem Fall besser :)

lg Kackmutter
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.12.10 22:53
Du bzw. ihr beide macht euch belangbar, indem ihr das Zeugs teilt ...

für alles andere - es gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe ... aber ebenso "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten
Fazit: no risk, no fun
Nicht die Droge ist das Problem, sondern die Gier nach mehr ...
Auf der Suche nach dem Schönsten im Leben stößt man oft auf den Tod
Wer gegen den Strom schwimmt, lebt auch vom Fluß
Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.12.10 23:21
Sagen wir dass ich es nur für ihn abhole :)

Ausserdem weiß ich ja nicht ob es gefälscht ist. Ich würde der Person nur zutrauen mir ein gefälschtes Rezept zu geben :)
Und ehe mir die Apothekerin oder die Polizei sagt dass der Fälscher dumme Fehler gemacht hat, würde ich gerne von euch hören ob Sachen angegeben worden sind im Rezept die falsch sind.
Sollte alles in Ordnung sein freue ich mich auf chillige Feiertage :)
 
Traumländer



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  Geschrieben: 21.12.10 23:56

kackmutter schrieb:
Datum: 11.10.10



Hi,

solange liegt das Rezept schon rum?Nun gut, ein Privatrezept, welches es ja offensichtlich ist, ist ja 3 Monate gültig.Und auch sonst wird dir wohl keiner anhand der Angaben sagen können, ob es gefälscht ist.Sagen wir mal so, entweder es ist echt oder dein kollege hats selber ausgedruckt.In dem Falle, vorausgesetzt du wirst gefasst, machst du dich natürlich verdächtig, eine Straftat begangen zu haben, in dem Fall Urkundenfälschung und Betrug, darauf stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.

Und mehr sage ich dazu nicht.^^
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben...
... man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.

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