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Abwesender Träumer

dabei seit 2009
5 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.10.09 00:39
Erstmal ein Hallo an alle hier!

Und nun gleich ohne Umschweife zum Thema ;)

Ich habe vor ca. 4 Monaten 1Kg Kratom bei ebay.com bestellt und es kommt und kommt nicht an.
Ich habe schon seit langem regelmäßig Kontakt zum Verkäufer, welcher, extrem kullant, bereit war 2 mal neu zu verschicken.
Nichts von allem ist angekommen und ich denke ich habe am Freitag (09.10.2009) die Antwort in Form eines Schreibens der Post bekommen.
Die erste Seite ist von der Deutschen Post und informeirt mich darüber das mein Paket gemäß des §73 des AMG vom Zoll Beschlagnahmt wurde und an das "Regierungspräsidium Darmstadt / Pharmaziedezernat" weitergeleitet wurde.
Die folgenden 2 Seiten sind vom Zoll, genauer gesagt von der für mich zuständigen Sachbearbeiterin in dem mir Gesagt wird, das ich gegen das AMG verstossen haben soll und das Paket aufgrund der Vorführungsbefugniss des Beamten nach §74 Abs. des AMG an die Arzneimittelüberwachung ("Regierungspräsidium Darmstadt / Pharmaziedezernat") weitergeleitet wurde.
Im Schlusssatz steht, das ich von dieser Behörde unaufgefordert Nachricht bekomme und doch bitte von Rückfragen absehen solle.
Die letzte Seite ist ein F.A.Q. zu dem Thema "Verbringung ausländischer Arzneimittel" in dem mir erklärt wird das ich wohl ein Bußgeld von 35€ zahlen muss welches sich mit der Bearbeitungsgebühr wahrschinlich auf schlappe 100-200€ erhöhen wird.

Ich habe absolut keine Ahnung wie ich darauf reagieren kann und sollte.
Ich habe letztes jahr schoneinmal bestellt, beim gleichen Händler und es gab keine Probleme.
Da sich das Schreiben auf das vor 4 Monaten bestellte Kratom bezieht werde ich wohl in den kommenden Monaten 2 weitere schreiben erhalten was mich dann auf eine Bußgeldsumme von 300-600€ bringen würde.

Ich habe noch nie davon gehört das Kratom unter das AMG fällt, wenn ich es nur zur Raumluftverbesserung nutzen möchte und auch bei recherchen konnte ich nichts dergleichen finden, ausserdem ist die Anschuldigung illegal Arzneimittel zu importieren völlig aus der Luft gegriffen und entspricht natürlich auch nicht der Wahrheit.

Hat hier irgendjemand eine Ahnung was ich tun kann?
Sollte ich mich bei der zuständigen Behörde beschweren?
Gibt es eine Chance das Kratom noch zu bekommen, oder wenigstens das Bußgeld nicht zahlen zu müssen?
Ist es möglich das aufeinmal die Polizei vor der Tür steht und die Wohnung auseinander nimmt?
Kann ich mit meinem Problem Rechtsbeistand bekommen, wenn ja wo?
Ich weiß nicht ob ich mit diesem Anliegen zur ÖRA ( Öffentliche Rechts Auskunft) gehen kann.
Geld für einen Anwalt habe ich nicht, ich hätte mit dem Bußgeld schon richtig zu kämpfen =(

Ich bin sehr dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Freundliche Grüße: der Pablo Escobar des Kratoms... wink oder wohl doch eher cry

 
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
23 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.10.09 01:05
Hallo,

Kratom gilt wohl als Arzneimittel!
Wurde das Kratom von einem nicht EU-Staat geliefert?
Habe das hier gefunden, vielleicht hilft es dir weiter:
Import von Arzneimitteln

LG
Anakin


 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2009
5 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.10.09 01:26
Danke für die schnelle antwort, allerdings bleiben meine fragen die gleichen.
Ja, ganz vergessen das zu erwähnen, der Shop sitzt in den usa.
Woher weißt du das es AMG ist?
ich habe nur gelesen das alle substanzen, die eine wirkung haben theoretisch unters amg fallen, aber nie etwas konkretes in die richtung das kratom in die amg liste aufgenommen wurde.
Hier in deutschland wird es ja auchnoch munter beim headshop um die ecke oder im internet verkauft.
und bei mir hat es ja letztes jahr auchnoch geklappt.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.10.09 10:20
zuletzt geändert: 12.10.09 10:33 durch (insgesamt 1 mal geändert)

Zitat:
Woher weißt du das es AMG ist?
ich habe nur gelesen das alle substanzen, die eine wirkung haben theoretisch unters amg fallen, aber nie etwas konkretes in die richtung das kratom in die amg liste aufgenommen wurde.



Kratom "ist nicht AMG".
Das Arzneimittelgesetz hat keine solche Positivliste, wie das BtMG - lediglich Begriffsbestimmung bzgl. Arzneimittel/Stoffe und allem was sonst so anfällt.

Die nachfolgenden Paragraphen werden dann einfach auf alles angewandt, was diesen Definitionen entspricht, das dass im Zweifel subjektiv eingefärbete Interpretationen sein können dürfte auch klar sein.

Wie hat der Versender das Kratom denn angepriesen (Zur einnahme oder Anwendung bestimmt)? War es vll. sogar in Konsumformen/einheiten verpackt?

Kannst du eine dieser Frage mit "Ja" beantworten, dann hast du den Fehler.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
23 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.10.09 13:48
zuletzt geändert: 12.10.09 13:58 durch Anakin (insgesamt 1 mal geändert)
Ob Kratom tatsächlich unter das AMG fällt kann ich nicht sagen. Der Zoll ist wahrscheinlich der Meinung, dass es in deinem Fall unter dieses Gesetzt fällt.
Ich denke, da der Zoll das Päckchen beschlagnahmt hat, geht es hier um den Import von Arzneimitteln aus nicht EU-Staaten. Als Privatperson hast du 1KG bestellt. Vielleicht besteht da der Verdacht auf Wiederverkauf.
Was anderes ist es, wenn du es hier in D kaufst. Die Anbieter hier weisen ja immer ausdrücklich darauf in, dass das Kratom nur zur Verräucherung bestimmt ist. Also nicht zur Einnahme und somit ist es möglicher Weise keine Arznei (laut Gesetzt).

Möglicherweise werden Stichproben genommen. Also nicht jede jede Sendung wird vom Zoll geöffnet. Es konnte also sein, dass deine anderen Lieferungen am Zoll vorbei gehen.


Zitat:
gemäß des §73 des AMG vom Zoll Beschlagnahmt wurde


§ 73 Verbringungsverbot
Leider bin ich kein Jurist und die verweisen leider nur auf den gesamten Paragraphen ohne den Abs. anzugeben.



 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2009
5 Forenbeiträge

  Geschrieben: 12.10.09 14:00
@JustAnotherOne
Nein beides ist nicht der Fall, das Kratom wurde ohne Konsumwerbung verkauft, nur die qualität wurde angepriesen allerdings zusammenhangslos (kann also auch räucher qualität gemeint sein)
Das Kratom kommt in einem Packet in einem einfachen zip it beutel.
mein packet vom letzten jahr wurde auch zollrechtlich abgefertigt ohne probleme.

@Anakin
Ja das habe ich auch schon überlegt, allerdings wäre dann ja ein Strafbestand festgestellt und ich habe gelesen, das der zoll die ware nur weiterleitet wenn kein direkter verdacht auf eine straftat im sinne eines handelns vorliegt.

die hoffnung das die anderen leiferungen ankommen schwinden von tag zu tag, die 2 sendung liegt mittlerweile auch ca. 2 monate zurück und die 3. ca 2 wochen.

Danke für Eure Antworten!
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.10.09 21:53
Ich könnte mir fast vorstellen, dass die im Zollamt ne Art Liste haben, und jetzt erst mal alles abfangen, was zu dir kommt... Ich bestelle öfter in den USA, und das 3 Sendungen nacheinander nicht ankommen, ist doch schon recht unwahrscheinlich.

 
Abwesender Träumer



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1 Tripberichte

ICQ
  Geschrieben: 27.04.11 16:12
Ich war gerade beim Zoll und wollte meine Lieferung aus Indonesien abholen. Jetzt meinte der Typ dass das unters AMG fällt. Hab gesagt ich möchte wandern gehen und ein Freund sowie mein Arzt habe mir das empfohlen als Fußbad. Da ich es aber an mir anwende wäre es ein Arzneitmittel. Laut wiki sei es 13x so schmerzstillend wie Morphin. Jetzt hat er es an die Zentrale weitergeleitet und die sollen entscheiden. Wie hätte ich mich verhalten sollen oder was kann man da machen? Meint ihr ich bekomm das und wenn nicht was dann?
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
25 Forenbeiträge

  Geschrieben: 27.04.11 16:57

TraumlandAcc schrieb:
Ich war gerade beim Zoll und wollte meine Lieferung aus Indonesien abholen. Jetzt meinte der Typ dass das unters AMG fällt. Hab gesagt ich möchte wandern gehen und ein Freund sowie mein Arzt habe mir das empfohlen als Fußbad. Da ich es aber an mir anwende wäre es ein Arzneitmittel.


Und damit hat er Recht, denn im § 2 AMG heißt es:
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,

1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder

a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.

...

(3) Arzneimittel sind nicht

1. Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
2. kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,

...

Durch das LFGB bitte mal selbst durcharbeiten. Interessant sind die §§ 2, 26 - 29 und 58 - 62. Ja so sieht es aus, in einem Rechtsstaat hat man nicht Rechte, sondern jeder Scheiß ist mit irgendwelchen §§ flankiert und saftige Strafen hält das (faschistoide?) Repressionssystem stets bereit.
Du hättest sagen sollen, daß Du mit dem Kratom Deine Pflanzen im Blumentopf düngen möchtest, denn schon die Verwendung als Badezusatz wäre wenigstens eine kosmetische Anwendung; es würde mich allerdings nicht wundern, wenn der Staat nicht auch noch eine Art Blumendüngeverordnung bereithält, um Menschen, die etwas tun, irgendwie kriminalisieren zu können.

Dein Problem ist übrigens nicht der übereifrige Zöllner, sondern das ist einzig und allein der Staat, den es umzugestalten gilt!

Grüße!

PS: Irgendwie wird das Land immer unerträglicher...
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
121 Forenbeiträge

  Geschrieben: 27.04.11 18:10
Wenn es Kratomol® von Raxiopfarm heissen würde, wäre sicher alles kein Problem. Aber die Natur gilt es zu bekämpfen und zu kriminalisieren. Pfui Spinne! Wie oft muß denn noch ein AKW platzen bevor die Menschheit erkennt, dass wir nicht die Krone der Schöpfung sind. Pflanzen und Tiere waren schon lange vor uns da und werden, so wie es aussieht, auch noch lange nach uns da sein. Wie können WIR dann bitteschön Pflanzen oder Tiere verbieten. Das ist ja fast so als würde der Geselle dem Meister vorschreiben wollen wo es langgeht.

Objektiv betrachtet ist das der größte Schwachsinn. Leider hat die mediale Meinungsmache sämtliche Objektivität zunichte gemacht, wie mir scheint. Und das ist nicht nur auf das Thema Drogen bezogen. Die Leute glauben doch wirlich jeden Scheiss nur weil es im TV kam oder im Internet stand.

Nicht die Menge der Informationen zeichnet den Wert aus, sondern die Qualität der Inhalte. Dass TV in erster Linie Unterhaltung ist, gerät dabei gerne in Vergessenheit.
 
Abwesender Träumer



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616 Forenbeiträge
1 Tripberichte

ICQ
  Geschrieben: 30.04.11 21:52
Ich hab das ja jetzt zur Überprüfung geschickt. Hab ich allgemein mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen? Waren ja schließlich 800g
 
Traumländer

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45 Forenbeiträge

  Geschrieben: 01.05.11 11:39
Also ich habe bisher 2 Lieferungen von jeweils 0,8 kg aus Indonesien durch durch den Zoll bekommen. Bezahlt habe ich jeweils (inkl. Nachversteuerung) knapp 90 Euro fuer wirklich hochwertiges Kratom, nur damit man mal eine Vorstellung hat, wie verlockend das ganze ist.

Bei mir war es so, dass ich die Pakete beim Zollamt abholen musste, und zwar wegen Zahlung von Einfuhrabgaben, nicht wegen AMG. Die Pakete waren noch ungeoeffnet, und ich musste dann unter den Augen der Zoellner den Inhalt erklaeren, und was ich damit vorhabe ("Dann schauen wir mal, ob auch das drin ist, was Sie bestellt haben"). Ich habe dann beschrieben, wie ich das gruene Pulver als Fussbad benutze. Richtig glaubwuerdig war das sicher nicht, das ganze wirkte schon hoechst verdaechtig. Letztendlich wurde dann etwas gesagt wie "Naja gut, dann mache ich Ihnen mal die Rechnung fertig". Man muss aber auch dazu sagen, dass das Zollamt quasi in der Provinz liegt, und die wahrscheinlich noch nie Kratom gesehen haben. Zudem stand nur der botanische Name drauf, und der Hinweis "Not intended for human consumption". Wenn man aber die Homepage vom Anbieter schaut, stehen dort ausfuehrlich Dosierungsangaben und die zu erwartenen Effekte fuer die angebotenen Sorten, auch wenn nirgendwo explizit von Konsum gesprochen wird.

Wenn ich so die Erfahrungen anderer Leute lese, habe ich wohl insgesamt Glueck gehabt, und waere mir auch unsicher, ob ich es nochmal riskieren wuerde. Aber grundsaetzlich ist es schon moeglich, Kratom aus dem Nicht-EU-Ausland zu bestellen, wie man sieht.
 
Traumland-Faktotum



dabei seit 2007
2.746 Forenbeiträge
1 Tripberichte

  Geschrieben: 01.05.11 17:39
Gibts da nicht was von Raxiopfarm?



:D sry das musste sein.
N2O can do.

"[11gen] 01:13: herrjeh is das hier löresvergleich in beammeup erfahrungen ?"

"[raphti] 16:59: ich muss sagen seit ich bupre und morphin konsumiere hab ich keine depressionen mehr"

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