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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.11.09 04:22
Mir wurde mein Führerschein wegen angeblicher "Charackterlicher Uneignung" dauerhaft entzogen, obwohl ich weder unter drogen einfluss gefahren oder erwischt noch irgendwelche berauschenden substanzen irgendeiner art bei mir aufgefunden wurden!!

Dies geschah kurze zeit nach dem ich wie etliche hundert andere personen (allein in deutschland) der GBL-Razzia zum opfer viel - nur weil ich insgesamt 1,5L GBL beim falschen online-shop bestellt hatte ("SD-NRG": inhaber Mark Renner) - und dabei nachdem ich durch das rechtswiedrige, lebensgefährdende und rücksichtslose vorgehen der Kriminellen Polizisten, welche ohne jegliche vorwarnung gewaltsam in meine wohnung eindrangen - ohne mir auch nur die chance zu geben mich kooperativ zu zeigen und die tür freiwillig aufzumachen - sowie der tatsache, dass sie mich dabei auch noch aufgrund eben dieser brutalen vorgehensweise um ein haar über den haufen geballert hätten, in einen derart krassen geistigen schockzustand versetzt wurde, dass ich idiotischerweise nicht auf mein aussage-verweigerungs-recht zurückgegriffen hab (da ich zum klaren denken in dem moment nicht mehr in der lage war) und "gestand" früher GBL konsumiert zu haben und davon abhängig GEWESEN war. Es wurden bei mir aber weder GBL noch sonstirgendwelche drogen gefunden und ich hatte auch nachweislich nicht mal ein KFZ angemeldet und auch zu der zeit nie mit einem anderen gefahren.

Dennoch wurde mein FS zunächst wegen "Betäubungsmittelabhängigkeit" eingezogen was ich allerdings mit hilfe meines anwaltes angefochten habe da GBL nach wie vor nicht dem BtMG unterliegt.
Das führte dann aber unverschämterweise dazu, dass die Führerscheinstelle - dreist bis zum geht-nicht-mehr - einfach die begründung für den FS-Entzug auf eben diesen ebenso relgelmäßig wie hinterhältig mißbrauchten paragraphen umänderte, der für WILLKÜRLICHE, HARTE STRAFEN OHNE ANKLAGE, RICHTER, ODER VERTEIDIGUNGSMÖGLICHKEIT sorgt!!!

Ich hatte mich eigentlich schon beinahe damit abgefunden dass ich meinen führerschein wohl aufgrund eben dieser willkür abschreiben kann - zumal ich bei der MPU auf noch das problem hätte, dass ich aus gesundheitlichen gründen ohnehin gleich 2 verschiedene Betäubungsmittel dauerhaft vom artzt verschrieben bekomme, die für mich unverzichtbar sind: Das hochpotente Opioid Buprenorphin wegen sehr starker chronischer schmerzen und außerdem Amphetamin wegen ADS. Es ist nun zwar so, dass rein rechtlich dagegen nichts einzuwenden wäre - sofern mir meine ärtzte artestieren, dass ich dennoch fahrtauglich bin, was durchaus im rahmen des möglichen ist bei diesen grunderkrankungen - aber dass bedeutet nur traurigerweise noch lange nicht, dass dies nicht für >99% aller mpu-psychologen grund genug ist jemand - attest hin oder her - durch die mpu durchrassel zu lassen; allein schon aufgrund deren ideologischer verblendung!

Allerdings stellt sich für mich in diesem fall die grundlegende frage ob Drogentests überhaupt durchgeführt werden würden, da mein FS eben offiziell NICHT aufgrund irgendwelcher drogen sondern aufgrund eben jener pauschalisierten "Uneignung"...

Ich bitte daher um euren *KOMPETENTEN* Rat. Oder ist es villeicht noch mehr leuten so ähnlich ergangen?


PS:

Würde es womöglich sinn machen, die damalige aussage zurückzuziehen bzw. als schutzbehauptung auf grund des unberechtigten vorwurfs des "Handels mit Arzneimitteln" zu deklarieren - da es ja keinerlei beweise für den KONSUM bzw. oder der daraus meiner aussage nach hervorgegangenen GBL-Abhängigkeit gibt? Und die tatsache das ich das GBL bestellt hatte ist ja allenfalls ein indiz aber eben kein beweis...

“A paranoid is someone who knows a little of what's going on.
A psychotic is a guy who's just found out what's going on.”
- William S. Burroughs

"Let me be clear about this. I don't have a drug problem. I had special problems."
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  Geschrieben: 16.11.09 05:35
Wurdest du bei der HD zuvor als sie ins Haus stürmten auf dein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen?


Ansonsten hetz den Idioten soviele Anwälte auf den Hals dass die ihre Bürotür nicht mehr aufkriegen.
Wie würde es euch gefallen durch den Fleischwolf gedreht und in den eigenen Arsch gesteckt zu werden?

ॐॐॐOm mani padme humॐॐॐ
ॐTeyata om bekanze Bekanzemaha bekanze Radza samudgate sohaॐ
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ICQ
  Geschrieben: 16.11.09 07:45
Entschuldige, dass ich so pessimistisch klinge, aber so weit ich weiß ist die ganze Aktion sogar rechtmäßig. Der Führerschein ist ein Privileg und kein Recht.
Jede Menge Anwälte muss man sich erst einmal leisten können, ich hätte nicht das Geld.

Das tut mir leid für dich.
Mushrooms, poppies, sugar and spice, all those things are very nice. When combined, the proper mixture makes a getting small elixir.
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  Geschrieben: 16.11.09 08:22
Das ist schon richtig, niemand hat ein Recht auf einen FS. Allerdings beruht ja die Entziehung des selben auf der Aussage von Cortex, er hätte GBL konsumiert, wenn ich das richtig verstehe. Wie das mit dem Aussageverweigerungsrecht aussieht, kann man sich ja denken. Ohne Zeugen wird niemand nachweisen können, dass er nicht darauf hingewiesen wurde. Zumal ich auch nicht glaube, dass die Polizei wirklich verpflichtet ist, darauf hinzuweisen.
 
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  Geschrieben: 16.11.09 09:11
die polizei ist verpflichtet darauf hinzuweisen mit dem verweigerungsrecht aber auch erst wenn man beschuldigter einer straftat ist. das ist eine sehr fließende grenze mit viel spielraum für die polizei.
der führerscheinentzug war rechtens da du den konsum von psychoaktiven mitteln gestanden hast diese müssen noch nicht ma im btmg stehen.
für diese masnahmen ist das verwaltungsrecht verantwortlich.
die behörde aussert zweifel an deiner eignung durch deine aussage gbl zu konsumieren.
im verwaltungsrecht herrscht beweislast umkehr d.h du musst beweisen geeignet zu sein einen führer schein zu besitzen.
und das geht nunmal nur mit der mpu.
mfg
 
Ex-Träumerin



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  Geschrieben: 16.11.09 11:04
Kann ich total gut nachvollziehn wie Du Dich dabei gefühlt haben musst. Als ich eine HD hatte (nicht wegen Drogen) wurde zwar geklingelt und es waren nur zwei Polizisten....trotzdem hätte ich in dem Moment wohl alles zugegeben. Tatsache ist aber das Sie Dich drauf hinweisen müssen. Nicht nur das....Du musst das vor Ort unterschreiben das Du darauf hingewiesen wurdest und es abgelehnt hast gebrauch zu machen. Genauso verhält es sich mit nem Zeugen. Die brauchen eine Unterschrift wenn Du verzichtest. In dem Moment unterschreibt man aber alles, versteh ich. Aber spätestens wenn Du die schriftliche Aussage machen musst kannst Du Deine Aussage wiederrufen. Auch da musst Du nochmal hingewiesen werden das Du das Recht hast zu verweigern. Und die brauchen ne Unterschrift auf der Aussage. Wenn Du dort nun nochmal verzichtet hast seh ich sehr schwarz.

Was die Fahrtüchtigkeit betrifft. Ich bin selbst auch auf Opiate eingestellt vom Schmerzthera und musste dann auch zum Facharzt um die Fahrtauglichkeit bescheinigt zu bekommen. Das war aber kein Problem die zu bekommen. Musste auch sonst nirgends hin. Steht auch nicht im Führerschein. Hab eben so ein Schreiben bekommen das ich bei mir führen muss. Allerdings muss man dieses Gutachten selber bezahlen. Gibts extra niedergelassene Ärzte die das ausstellen. Ist wirklich kein Ding da durchzukommen. Daran sollte es nicht scheitern. Viel Glück, troja
Ich denk noch an Dich Joker...
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.11.09 12:48
Ich bin da nicht so skeptisch.
Du musst zunächst mal zur Kreisverwaltung und dort zur Führerscheinstelle gehn. Di geben Dir dann den Plan vor.
Es beginnt sodann Dein Abstinenzjahr. D.h. Du wirst in unregelmäßigen Abständen getestet. Die Tests finden meist im Gesundheitsamt statt. Dort lege bei Deinem ersten Test(eventuell schon davor) den Wisch Deines behandelnden Arztes vor, wo er beschreibt warum Du welche Medikamente nehmen musst und dass Deine Fahrtauglichkeit dadurch nicht eingeschränkt ist.
Bei den Tests solltest Du logischerweise immer sauber sein (Achtung auch Haaranalyse ist zu erwarten).
Dazu empfehle ich Dir an einem Vorbereitungskurs zur MPU teilzunehmen, das wird sehr gern gesehen weil Du Ihnen dadurch zeigst, dass Du willig bist und vor allen Dingen Ihnen brav das Geld in den Rachen wirfst.
Nach Ablauf des Jahres machst Du dann die MPU.
Noch ein Tipp: Nicht jede MPU-Stelle ist gleich. Es gibt welche da kommt kaum einer durch(Koblenz z.b.) und andere da sind sie sehr nett und wollen Dir wirklich helfen (Saarbrücken z.b.) informier Dich da im Vorfeld auch genau wie es sich bei den Dir nahen Stellen verhält.
Erscheine zu allen Terminen immer seriös und gepflegt und vor allen Dingen gesund aussehend. Wenn Du dann bei der MPU nichts falsch machst bzw. sagst hast Du ihn wieder.
Falsch sagen ist z.b. dass Du Dir vorstellen könntest in irgendeiner Situation je wieder Drogen zu konsumieren....auch nicht 1mal.
Da musst Du halt jetzt durch.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.11.09 13:44
zuletzt geändert: 16.11.09 13:46 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
eine solche vorgehensweise geht absolut gegen das deutsche grundrecht!
an deiner stelle würde ich, soweit es die finanziellen möglichkeiten erlauben,
alle juristischen möglichkeiten auszuschöpfen.
ich weiß ja nicht, ob dir ein anwalt gestellt werden würde oder wie auch immer....
mir ist ein fall aus hamburg (denke ich) bekannt, indem sogar ein cocain-dealer
seinen führerschein wiederbekam, da ja nur abbauprodukte festgetellt wurden
und eine sogenannte "charakterliche uneignung" in einer gewissen diskrepanz
zur gleichstellung aller menschen steht. (hatte wohl auch einen engagierten
anwalt- vielleicht fragst du mal beim DHV an, ob die einen anwalt in deiner ragion
kennen..)
DIES GILT VOR ALLEM AUCH FÜR CANNABISKONSUMENTEN!

diese MPU ist wirklich eine farce! total stoned schaffe ich den reaktionstest
(gibt es im netz) mit 100% und 0,5s bremsreaktion! ;P
aber natürlich niemals berauscht fahren!

greezt

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.11.09 14:26
völlig richtig!!
Ich halte es auch für verfassungswidrig und erwäge eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Da das aber sicher einige Jahre dauert, bis es zu einer Entscheidung kommt, sollte er den jetzt üblichen Weg trotzdem erstmal gehen um seinen Lappen wieder zu bekommen.
 
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  Geschrieben: 16.11.09 14:37
vorsicht nicht strafrecht mit verwaltungsrecht verwechseln!
bei dem dealer in HH wurde durch den nachweiß von bezylecgonin mit ausfallerscheinungen strafrechtlich der führerschein abgenommen. d.h der fühererschein wurde von der polizei einbehalten.
da aber abbauprodukte keinen einfluss auf das strafrecht haben hat dieser erstma den fühererschein wiederbekommen.

aber da durch diesen bezylecgonin wert(cocain abbauprodukt) ein konsum von harten drogen nachgewiesen wurde. und dieses der führerscheinbehörde bekannt wurde darf sie laut verwaltungsrecht die eignung zum führen von kraftfahrzeugen bezweifeln. und damit den fühererschein entziehen dieser entzug ist keine bestrafung laut deutschem recht.

das verwaltungsrecht ist schwer zu bekämpfen vorallem weil beweislast umkehr gilt man darf selbst beweisen das man geeignet ist ein kraftfahrzeug zu führen.
mfg

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.11.09 15:25
@ asdasd

danke für den wichtigen hinweis! ;D

dennoch denke ich, dass das aktuelle prozedere verfassungswidrig
ist, und man den tatsächlichen konsum am steuer bestrafen sollte.

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.11.09 16:31
@ Cortex

die traurige Wahrheit über die Führerscheinbehörden ist leider die, das dort nach dem Inquisitionsverfahren gearbeitet wird. Inquisiton gab es leider nicht nur im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Inquisition wird auch mitten in unserem tollen "Rechtsstaat" praktiziert.

Die Chefs dieser Behörden sind Ankläger, Geschworene und Henker in einer Person.
Das perfide Spiel besteht darin, den Betroffenen einen Funken Hoffnung zu vermitteln, indem gesagt wird, dass eine positive MPU dazu führen würde, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Fakt ist, dass auch eine positive MPU nicht zwingend zur Wiedererteilung führt, die Behörde kann in dem Fall auch (willkürlich) ablehnen, bzw. ein dreimal so teures Obergutachten verlangen, danach ebenso willkürlich zu- oder absagen.

Fakt ist, das die Führerscheinbehörden uneingeschränkte Narrenfreiheit haben, beschämend auch wie mit der Not der Betroffenen richig Kasse gemacht wird. Eine Fahrerlaubnis ist auch nicht einklagbar, also wird dir auch ein Rechtsanwalt nicht viel nützen.

Ein anderer Punkt ist die Polizeiaktion, die du beschrieben hast. Als ich deine Zeilen gelesen habe, hatte ich fast ein Deja-Vu an eine HD, die mir vor etlichen Jahren wiederfahren ist.
Die Schlägertruppe in Uniform ist damals in mein Haus eingedrungen, ohne Vorwarnung und mit roher Gewalt, die Waffen entsichert im Anschlag.

DieSache hat nur einen kleinen Haken, nämlich deine Beweisnot.
Du müsstest also schon eine versteckte Kamera in der Wohnung platziert haben wo die Razzia Hieb und Stichfest dokumentiert ist.

Ansonsten schätze ich deine Chancen, speziell was deinen Führerschein betrifft, als sehr gering ein
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.11.09 16:37
@cortex: lass Dich nicht entmutigen, sicher ist es sehr sehr unfair wie in unserem Land vieles läuft aber wenn Du es so machst wie in meinem vorherigen Beitrag beschrieben sind Deine Chancen den Lappen in 12-15 Monaten wieder zu haben bei über 75%.
Bei mir hat es damals auch geklappt und bei vielen anderen ebenso, Du musst es halt nur eiskalt durchziehn.
 
Ex-Träumerin



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  Geschrieben: 16.11.09 16:38
Klar, das sind zwei verschiedene Dinge um die es hier geht. Einmal die HD die unter aller Sau abgelaufen ist, und dann der Führerscheinentzug. Klar hängt das eine mit dem anderen zusammen. Die HD ist durch, da kannst nichts mehr dran ändern, an der Aussage aber schon. Und den Führerschein würde ich an Deiner Stelle auch nicht einfach abschreiben, kämpf darum. Weis ja nicht wie Deine finanzielle Situation aussieht....Fakt ist aber das auch Dir Prozesskostenhilfe zusteht wenn Du Dir aus eigenen Mitteln keinen Anwalt leisten kannst. Das erste Beratungsgespräch bei einem Anwalt Deiner Wahl musst Du auch nicht bezahlen wenn Du nicht kannst. Da kann man sich einen Beratungsschein holen. Kann Dir allerdings nicht genau sagen auf welchem Amt, bei mir ist es das Landratsamt. troja
Ich denk noch an Dich Joker...
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 16.11.09 17:46
zuletzt geändert: 16.11.09 17:55 durch Clovenhoof (insgesamt 3 mal geändert)
Hi Cortex,

was willst du genau wissen? Ob du die Beibringung der MPU anfechten kannst? Das wird dir dein Anwalt sicher mitteilen, aaaber: meines Wissens nach kannst du dagegen nichts tun. Denn Zweifel bestehen und die musst du ausräumen. Ob das Zurückziehen der Aussage daran viel ändert? Machs auf jeden Fall, schaden kann es nicht.

Ich bin ganz der hier herrschenden Meinung dass MPU & Co verfassungswidrig sind*. Auf der anderen Seite sind die Gesetze und ihre Auslegungen und Auswirkungen auf Drogenkonsumenten nicht erst seit heute bekannt. Du hast also einen Fehler gemacht (wie auch immer geartet, das ist noch nicht Teil der Diskussion) und dafür musst du gerade stehen. Dein Post oben strotzt ja nur so vor Selbstmitleid und du schiebst dich selber in die Opferrolle. Damit machst du es dir ziemlich einfach. Zu einfach aus meiner Sicht, weil du die gesamte Verantwortung von dir wegschiebst.

Solltest du zum psychologischen Gespräch bei der MPU antreten, mach dir vorher Gedanken. Mit deiner Einstellung kommst du nicht weit. Dir fehlt die Einsicht, dass du etwas falsch gemacht hast und das hast du definitiv. Versteh das nicht als Vorwurf, jeder Mensch macht Fehler. Aber man muss auch zugeben können, dass man Fehler gemacht hat. Nebenbei entziehst du deinem Gegenüber (der Polizei, den Psychologen bei der MPU) jegliche Argumentations-Basis, indem du sie als die Schuldigen ausmachst und ihnen Einbahnstraßen-Denken vorwirfst. Das wird garantiert nicht zu einer Entspannung der Situation beitragen. Erinner dich: du bist im Zugzwang, nicht die Behörden. Also musst du auch den ersten Schritt machen und auf die andere Seite zugehen. Wenn du dich hinter Vorwürfen und Unterstellungen verschanzt, werden sie dich - zu Recht - nach Hause schicken. Kümmer dich erstmal um den Dreck vor der eigenen Haustür und dann um die Anderen.

*falls sich wer an diesem Satz stört: er ist nicht perfekt formuliert ;-)


Cortex schrieb:
Allerdings stellt sich für mich in diesem fall die grundlegende frage ob Drogentests überhaupt durchgeführt werden würden, da mein FS eben offiziell NICHT aufgrund irgendwelcher drogen sondern aufgrund eben jener pauschalisierten "Uneignung"...



Ja. Ich hatte damals auch gefragt, ob ich mir die 120 Flocken sparen könnte, aber der "Drogentest ist Teil der MPU und damit durchzuführen".
 

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