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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.11 16:54
Hi.
werde demnächst einen Brief von den Cops bekommen in dem ich als Zeuge geladen werde weil ich bei nem Onlineshop mehrmals diverse Räuchermischungen und Badesalze bestellt habe. Der Shop gehörte einem Freund der letztes Jahr im Dezember gebusted wurde. Die Staatsmacht hatte alles beschlagnahmt und analysiert, es wurden keine BTM Stoffe in den Mischungen gefunden. Der Shopbesitzer hat deswegen en Verfahren wegen Verstoss gegen das AMG am laufen. Mehrer Kollegen haben schon einen Brief bekommen in dem Stand: Sie werden als Zeuge geladen wegen Kräutermischungen, kommen sie aufs Revier um eine Aussage zu machen. Wenn sie den Termin nicht wahrnehmen können bitte telefonisch absagen.
Wie verhalt ich mich am besten?
Ich werde auf keinen Fall zu den Jungs gehn und irgendetwas sagen. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Wie würdet ihr euch verhalten?


Die Gier der meisten Menschen wiedert mich an.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.11 16:58
Hingehen aber Aussage verweigern!
Das ist für alle am besten. Sag das auch den anderen "Zeugen"
With an empty head, nodding is much easier
Traumländer

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  Geschrieben: 24.04.11 17:29
GenaU entweder aussage verweigern oder nur unwichtiges sinnloses preisgeben.

Mit der Polizei so wenig wie möglich reden denn alles was du sagst kann und wird gegen dich oder jemanden anderen verwendet

einfach sagen du hast irgendwas bestellt ohne über die "missbrauchbarkeit" der Stoffe zu wissen. Du wolltest eben deinen Raumduft verbessern

 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 24.04.11 17:39
Soll ich da überhaupt hin? Hätte angerufen das ich keine Aussage machen werde. Oder wird mir das negativ angerechnet.
Die Gier der meisten Menschen wiedert mich an.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 24.04.11 17:45
zuletzt geändert: 24.04.11 17:56 durch para gerd reloaded (insgesamt 1 mal geändert)

Lord of Chaos schrieb:
Soll ich da überhaupt hin? Hätte angerufen das ich keine Aussage machen werde. Oder wird mir das negativ angerechnet.



ruf dort an und sag ab. du musst bei der polizei nicht erscheinen. das ist, als würdest du von deinem schweigerecht gebrauch machen und dafür darf einem nichts negativ angekreidet werden.

wenn du hingehst, dann leiern die dir irgendwelche aussagen raus, die sowieso nur gegen dich verwendet werden.

du hast also keinen nachteil davon, dass du dort nicht erscheinst, sondern minimierst das risiko, dass sie dir noch entlocken, dass du das zeug rauchst und nicht verräucherst und schon hast du auch ne schwachsinnige anklage am arsch. NICHT HINGEHEN

desweiteren: wenn entlockt wird, dass du es konsumierst, wird deinem kumpel wiederrum unterstellt werden können, dass er das zeug wissentlich zu rauschzwecken verkauft hat und nicht zum verräuchern und DANN haben sie ihm auch mitm AMG am sack...

etwas paranoia ist übrigens nicht verkehrt: handy clear, pc verschlüsselt, haus sauber... man kann ja nie wissen, was die im zuge der ermittlungen noch so anstellen wollen...
 
Traumländer

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  Geschrieben: 24.04.11 17:53
ja geh nicht hin dann sehen sie dich und wenn sie dich mal zufällig wo treffen wirst du kontrolliert, mag zwar unwahrscheinlich sein aber vorsicht ist die mutter der porzelankiste


wenn du hingehst einfach maul halten der Polizei so wenig informationen wie möglich geben, dann haben sie es auch schwerer gegen deinen Freund zu ermitteln


 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 24.04.11 19:57

alugaga schrieb:
einfach sagen du hast irgendwas bestellt ohne über die "missbrauchbarkeit" der Stoffe zu wissen. Du wolltest eben deinen Raumduft verbessern

und du glaubst, dass ihm die bullen das abkaufen? zudem ist es unklug zuzugeben etwas bestellt zu haben. auch wenn sie es irgendwoher bereits wissen.
wie schon erwähnt. termin absagen und nicht hingehen. diese leute sind geschult darin informationen aus einem herauszuquetschen.



ahói
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 24.04.11 21:16
zuletzt geändert: 24.04.11 22:51 durch para gerd reloaded (insgesamt 2 mal geändert)

NukaCola schrieb:
Geh hin und hör dir erstmal an was sie von dir wollen, passieren wird dir denk ich nichts.



man weiß doch schon, was die wollen... jeder kontakt mit denen ist überflüssig und für einen selbst gefährlich.
selbst wenn er nichts aussagen möchte, wird er mit mindestens zwei beamten dort sitzen, die ihn belabern und ihm allerhand quatsch erzählen... wenn man eine solche situation nicht gewohnt ist, dann "geht das nur in scheisse über".

und wenn er schonmal da ist, kann man ihn ja direkt mit nem urintest belästigen. das klingt zwar paranoid, aber es gibt ganz offensichtlich überflüssige situationen, die man gerne vermeiden kann...

schließlich stellt er für die beamten keinen zeugen dar, wie wenn jemand gesehen hat, wie ein rad geklaut wird, sondern er ist der für die polizisten bereits als drogi/nächster verdächtiger abgestempelt.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.04.11 01:33

para gerd reloaded schrieb:
jeder kontakt mit denen ist überflüssig und für einen selbst gefährlich.



Word! Nicht hingehen, nix sagen, fertig!
lg
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Laotse

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  Geschrieben: 25.04.11 03:17
zuletzt geändert: 25.04.11 09:24 durch Antonio Peri (insgesamt 1 mal geändert)
Ihr verwechselt die Rechte eines Angeklagten mit denen als Zeuge - allerdings kann nur das Gericht einen Zeugen wirklich vorladen - falls das passiert (evtl. wegen des Strafverfahrens gegen Deinen Bekannten der die Räuchermischungen, Badesalze etc. vertrieben hat) kannst Du vor Gericht nur sagen Du hast nichts bestellt bzw. nicht von der Relevanz bzgl. AMG gewußt. Die Aussage verweigern kann ein Zeuge vor Gericht nicht - das kann nur ein Angeklagter.

Zur Polizei gehen mußt Du als Zeuge jedoch nicht. Du kannst ohne Angabe von Gründen fernbleiben - wozu ich Dir auch raten würde. Daraus kann Dir niemand einen Strick drehen.

Wenn Du (falls Vorladung als Zeuge zur Hauptverhandlung gegen den Shopbetreiber erfolgt - (was fraglich scheint, denn scheinbar ist erst ein Ermittlungsverfahren gegen Deinen Bekannten eingeleitet worden und die Staatsanwaltschaft wird erst noch entscheiden ob überhaupt ein Strafverfahren eröffnet bzw. Anklage erhoben wird) kannst Du immer noch sagen Dir sei keine (auch keine potentielle) Strafbarkeit Deiner Handlungen bewußt gewesen. Mit Konsum habe all das nicht zu tun (falls Bestellungen überhaupt nachweisbar) und außerdem läge das alles zu weit zurück um Dich daran zu erinnern irgendwann mal Raumduft o.ä. gekauft zu haben.

Das Gericht wird Deine Aussage dann zwar als "wenig sachdienlich" einstufen - aber einen Strick daraus drehen kann und wird Dir niemand.

Einen Zeugen oder auch nur irgendwen zum Verhör bzw. Aussage zwingen kann die Pozilei ohnehin niemanden. Telefonisch absagen muß man auch nicht - kann es aber wenn man es nett mit dem wartenden Beamten meint und einfach sagen man habe nichts sachdienliches Auszusagen oder (eher als Beschuldigter) man würde die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben und das Ermittlungsverfahren solle an die Staatsanwaltschaft abgegen werden und zugleich würde der Anwalt Akteneinsicht verlangen (in Deinem Fall nicht nötig).

Jedenfalls zu keinem Verhör bei der Polizei gehen, es darauf ankommen lassen ob man als Zeuge vor Gericht geladen wird und dann unerhebliches Aussagen - damit wirst Du sehr wahrscheinlich am besten fahren.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
Antonio Peri auf Facebook:www.facebook.com/antonio.peri.3956
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Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg
Ex-Träumer
  Geschrieben: 25.04.11 04:38
Antonie Peri hat volkommen Recht mit dem was er sagt!

Aussage verweigern kannst du nicht, du musst etwas sagen!

Solltest du aussagen, dass du die Räuchermischungen zum Räuchern benutzt hast und die Badesalze wirklich zum Baden, dann lass dir gesagt sein, dass nachgefragt wird! z.B. Fragen zum speziellem Räucherverfahren, ob du Utensilien dafür besitzt, usw. Verplapper dich dabei nicht, mach dir über mögliche Fragen und Beweise vorher sehr bewusst Gedanken!
 
Traumländer



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  Geschrieben: 25.04.11 14:39
Wurde alles schon gesagt, du kannst definitiv darauf verzichten, zu der Bullerei zu gehen.

Ich selbst wurde mehrmals vorgeladen zu einer gewisen "Zeugenaussage"...jedoch habe ich alle drei Termine abgesagt, gab dazu die Begründung an, ich hätte Grippe.Daraufhin kam auch keine "Zweiteinladung" oder sowas.

Lass dich nicht verarschen, du bist so sicher wie das "Amen" in der Kirche."

greetz
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben...
... man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 25.04.11 15:32
zuletzt geändert: 25.04.11 16:45 durch Dexter (insgesamt 1 mal geändert)

Chillersun schrieb:
Antonie Peri hat volkommen Recht mit dem was er sagt!

Aussage verweigern kannst du nicht, du musst etwas sagen!

Richtig, im § 52 StPO ist das geregelt. Hält man sich nicht daran, kann man Dich mittels § 70 StPO versuchen, zum Umdenken zu bewegen

Chillersun schrieb:
Solltest du aussagen, dass du die Räuchermischungen zum Räuchern benutzt hast und die Badesalze wirklich zum Baden, dann lass dir gesagt sein, dass nachgefragt wird! z.B. Fragen zum speziellem Räucherverfahren, ob du Utensilien dafür besitzt, usw. Verplapper dich dabei nicht, mach dir über mögliche Fragen und Beweise vorher sehr bewusst Gedanken!

Hierüber wiederum dürfte es möglich sein, die Aussage lt. § 55 StPO zu verweigern, denn das hätte mit der Sache an sich, nämlich der Beschuldigung eines Dritten wegen angeblichen Verstoßes gegen das AMG, nichts zu tun, sondern es geht dann um Dein Verhalten, schließlich könntest Du das Zeug ja auch, unwissend darüber, daß das nicht erlaubt ist, weitervertickt haben und wenn Du das sagst, würdest du Dich wiederum selbst belasten, was Du nicht mußt. Im Zweifel einen Anwalt konsultieren und es gilt stets: Klappe halten! Hinweise, wie man sich gegenüber staatlichen Repressionsorganen generell zu verhalten hat, findest Du hier beispielsweise. Im Kern geht es da zwar überwiegend um Repressionen im Umfeld um politische Demonstrationen, die Hinweise, wie man sich gegenüber staatlichen Repressionsorganen generell zu verhalten hat, sollten jedoch universell anwendbar sein - so universell das AMG neuerdings angewandt wird, wenn das BtMG samt Anlagen nicht zur Repression und Kriminalisierung von Konsumenten und Lieferanten taugt. Ein weiteres Gesetz, das zu Kriminalisierung und Repression benutzt wird, ist übrigens das GÜG, das ebenso universell anwendbar ist, wenn der Rechtsstaat wen hinter Gitter bringen möchte. Das alles sind doch wahrhaft freiheitlich-demokratische Errungenschaften, nicht wahr?

Grüße!

PS: Irgendwie wird das Land immer unerträglicher...
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.04.11 16:20

Dexter schrieb:
PS: Irgendwie wird das Land immer unerträglicher...



Dem kann ich nur zustimmen. Sobald ich mein Studium beendet habe, verlasse ich dieses Land - wenn es die Lage erfordert schon früher.
Leider habe ich in dem Zusammenhang immer die Stimmen der Menschen im Hinterkopf, die zu spät aus dem dritten Reich geflohen sind und letztendlich zum Opfer der Intoleranz anderer wurden...
"One has not only a legal, but a moral responsibility to obey just laws. Conversely, one has a moral responsibility to disobey unjust laws." - Martin Luther King
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
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  Geschrieben: 25.04.11 16:58
The Visionaire schrieb:
Dexter schrieb:
PS: Irgendwie wird das Land immer unerträglicher...


Dem kann ich nur zustimmen. Sobald ich mein Studium beendet habe, verlasse ich dieses Land - wenn es die Lage erfordert schon früher.
Mit über 40 ist diese Option nur noch eingeschränkt anwendbar. cry
The Visionaire schrieb:
Leider habe ich in dem Zusammenhang immer die Stimmen der Menschen im Hinterkopf, die zu spät aus dem dritten Reich geflohen sind und letztendlich zum Opfer der Intoleranz anderer wurden...
Darüber denke ich nicht erst seit ein paar Tagen nach! Spätestens nach 9/11 fand in sämtlichen westlichen Staaten eine Zäsur statt, die Dinge wiederbelebte, die mich immer öfter an früher erinnern lassen.
 

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