LdT-Forum

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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.08.12 15:27
zuletzt geändert: 25.08.12 16:49 durch nudelholz (insgesamt 1 mal geändert)
eine freundin wurde mit jeweils einem halben gramm pep und gras erwischt (zivilpolizist im club). jetzt werden 30 tagessätze á 15 euro gefordert. da sie eine woche nicht zu hause war hat sie noch eine woche zeit, einspruch einzulegen oder den Betrag zu überweisen.

allerdings ist sie in der ausbildung, kann den betrag in gegebenem zeitrahmen nicht aufbringen. geld für einen anwalt ist auch nicht unbedingt da und die familie sollte davon nichts mitbekommen.

hat sie ein recht auf ratenzahlung? kann der betrag heruntergesetzt werden? hilft eine schulbescheinigung weiter (als nachweis eines geringen einkommens)? wie sollte hier jetzt vorgegangen werden? am donnerstag ist die von der polizei gesetzte frist um.

leider komm ich im moment nicht allzu regelmäßig im internet und werde deshalb nicht allzu regelmäßig antworten geben können. aber um jeden hinweis, jede information bin ich dankbar. sorry übrigens für den neuen thread, aber wie gesagt, mit internet ist gerade umständlich und die zeit drängt und hier ist jemand in blinder panik
sei nich traurig, elefanten können auch nich fliegen
Kommentar von nudelholz (Ex-Träumer), Zeit: 25.08.2012 16:49

Rechtschreibfehler im Thread-Titel korrigiert.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.08.12 15:44
Denke Ratenzahlung ist auf jeden Fall möglich. Man muss nur erkennen können, dass sie gewillt ist, den Betrag wirklich zu zahlen. Dann akzeptieren die auch eine Ratenzahlung. Also am besten einfach mal anrufen und eine realistische Ratenhöhe vorschlagen. Sie wird dann evtl. eine Auflistung aller monatlichen Ausgaben und Einkommen einreichen müssen, bevor der Ratenplan akzeptiert wird.


 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.08.12 16:05
Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit, einfach mit denen klären.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.08.12 16:30
nix Ratenzahlung.
normalerweise werden die Tagessätze am Einkommen angelehnt.
Und da es sich um nen Schüler handelt wird da ja nich viel sein.
Deshalb versteh ich nicht wieso die das dann einfach so festlegen.
Nen Anwalt ist dringend notwendig!

Wie oben schon erwähnt kann man glaube ich soeine Strafe auch entweder als Haft antreten oder halt sozialstunden leisten.
Am besten schauste mal im Jurathek-Forum vorbei.
Da wirste ne fundierte Antwor bekommen. Da gibts auch ne extra Drogenrecht abteilung.
Hier wirst du nur pseudowissen als Antworten bekommen^^
Die Ignoranz und die Angst und was man lieber schnell vergisst all das machte Dich zu dem, was du jetzt bist...
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  Geschrieben: 25.08.12 17:07
die soll sich mal kein stress machen.ratenazhlung geht doch immer.
der tagessatz wird vom netto einkommen errechnet,und wenn der bei nem arbeitslosen schon 5 bis 10 euro hatt(kann gut sein das wenn die in der ausbildung mit 15 € hin haut) .wenn die das in arbeitstunden umgewandelt haben will ist es sogar besser wenn der tagessatz hoch ist,weil dann weniger stunden.

kenne das so das halt ne zahlungsaufforderung kommt und dann kann man reagieren zahlen,raten oder umwandeln in stunden....also so hatte ich das in erinnerung?

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Johan de Hansen
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.08.12 20:15
zuletzt geändert: 31.08.12 23:47 durch dionysos (insgesamt 1 mal geändert)
Wenn sie nicht Rechtsschutz-versichert ist würde ich nicht noch zum Anwalt gehen, würde dich letztendlich wahrscheinlich mehr kosten. Gemeinnützige Arbeit wäre auch möglich gewesen, allerdings darfst du dir das nicht selber aussuchen und ist echt nur für die jenigen die überhaupt nicht zahlen können.

Also auf keinen Fall noch zum Anwalt laufen, einfach ein Schreiben auflegen mit der Höhe deiner gewünschten Raten und am besten noch Kopie von ihrem Ausbildungsvertrag und sonstigen Einnahmen/Ausgaben.
 

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