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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.03.13 16:36
zuletzt geändert: 04.03.13 17:33 durch DerSegler (insgesamt 1 mal geändert)
Hallo an alle Forumsmitglieder,

aufgrund einer aktuellen Datenspeicherungsproblematik die ich mit der Polizei habe, möchte ich für alle zukünftig Betroffenen diese Situation festhalten und erörtern wie man vorgehen muss.

Fakt ist, dass die Verwaltungsrechtlichen Behörden nicht gerade Publik mache, wer weiterhelfen kann oder was man machen kann.

Der Fall:
Ohne näher auf den Fall einzugehen, habe ich einen Eintrag bei der Polizei über "Verdacht auf Urkundefälschung, mit Beschaffung von Ausweichsmittel". Der Verdacht hatte sich nicht erhärtet. Ermittlungsverfahren wurde wegen Mangel an Beweisen eingestellt und Akte bei der Staatsanwaltschaft gelöscht. Nun verriet mir der nette Beamte das der Polizeieintrag mid. 10 Jahre bestehen bleibt und meißten auch dann nicht gelöscht wird ( Achtung ich spreche hier nicht vom Führungszeugnis)

Nun jetzt stehe ich da, die Polizei hat von mir Fingerabdrücke, Fotos, etc und einen Eintrag mit obigen Wortlaut. Nun man könnte meinen, dass dies nicht weiter schlimm wäre aber man bedenke; Kann ein Polizist von der Unschuldsvermutung bei eine Kontrolle ausgehen wenn er so ein Eintrag sieht - natürlich nicht, denn wir sind alle nur Menschen.

Desweitern fühle ich mich natürlich als Konsument entsprechende Genussmittel in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt, da bei Kontrollen man mich nicht neutral behandelt

Außerdem besteht kein Hintergrund dafür, dass die Daten weiterhin gespeichert werde, obwohl sie nicht mehr gebraucht werden, da die Ermittlung eingestellt worden ist. Aber Sie können durch menschliches Fehlverhalten in falsche Hände gerate ( sind schon einige Fälle bekannt)

De facto - es gibt nur Nachteile für die polizeilichen Daten:

Grundsätzlich muss man aber von den Daten des Führungszeugnisse, so wohl Daten die aus einer Ermittlung mit Verurteilung stammen und Präventionsmaßnahmen der Verbrechensvorbeugung unterscheiden, denn da sehen die Fälle wieder anderst aus:

Um den Vorfall etwas einzugrenzen müssen also folgende Punkte vorliegen:

- Erkennungsdienstliche Behandlung nach §81b der 1. Alternative der StPO
- Einstellung des Verfahrens nach §170 Abs. 2StPO (nicht genügend Beweise ) oder Freispruch

Bitte vergesst nie den Grundsatz der Grund- und Menschenrechte: Solange die Schuld nicht bewiesen, greift die Unschuldvermutung!


Nach Abschluss des Verfahrens telefonierte ich nochmals mit dem zuständigen Polizisten und bat um die Löschung der Daten. Der lachte mich nur aus und sagte das er dies nicht machen werden, denn für Ihn bin ich nicht Unschuldig - unglaublich aber wahr! Deseiteren wollte er mir keine Auskunft geben an wen ich mich zu wenden habe für die Löschung der Daten- einfach frech und unkooperativ. Habe dann nach seiner Schicht angerufen und einen anderen Beamten befragt. Jede Polizeidienststelle unterliegt einem Präsidium, die Zugehörigkeit lässt sich im Internet leicht recherchieren und genau dieses Polizeipräsidium müsst ihr euch wenden - denn ihr habt ein Recht auf Löschung der Date ( so mein Anwalt )

1 Ihr müsste ein schriftlichen Antrag verfassen und um die Löschung der Daten bitte. Aktenzeichen und alle andere wichtigen Daten nicht vergessen. Am besten per Einschreiben oder Fax
1.1 Wenn die euch blöd gekommen sind, parallel die Situation des Datenschutzbeauftragten des Landes melden, die Ermitteln gegen das Präsidium ob die rechtmäßig eure Daten speichern und es kostet euch kein Cent aber den Poliziysten einige Nerven
2. Nach einigen Wochen erhalten Ihr i.d.R Antwort, entweder werden die Daten gelöscht ( Wahrscheinlichkeit ist eher gering ) oder die Polizei legt ein Widerspruch ein, jetzt müsst ihr schnell handeln, denn ihr müsst innerhalb einer Frist dem Widerspruche widersprechen
3. Mit dem Widerspruch muss man nun vor das Verwaltungsgericht und sein Recht auf Löschung der Daten kund geben, was für einen juristischen Hintergrund dies hat werde ich nachtragen, wenn ich hier selber angekommen bin.


Diese ganze Situation hat mich viele Nerven gekostet und ich habe zum ersten Mal erfahren wie unkooperative die hoheitlichen Staatsorgane sind.
Ich werde den Beitrag mit meine Ergebnis und dem juristischen Hintergrund ergenzen und drücke jedem die Daumen, die sich auch mit diesem Dreck rumschlagen müssen

Beste Grüße

DerSegler
Konfuzius sagt: "Karma ist scheiße"
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.03.13 17:11
Sehr interessante Infos.
Danke fürs posten!
Ich dachte immer ich hätte Vorurteile.
Doch dann habe ich die Leute getroffen die von sich behaupten sie hätten gar keine.

Ich bin das Zentrum des Nichtverstehens.
Ich bin der Versuch des Begreifens.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.03.13 17:51
Super Beitrag. Man hört ja immer wieder wie das funktionieren soll aber detailliert wird das nie beschrieben.
Aber wie gehe ich vor wenn ich z.B. von über 10 Jahren Probleme mit der Polizei hatte und keine Ahnung mehr von Aktenzeichen etc habe aber trotzdem vermute, dass noch was über mich gespeichert ist ?Geht das nur mit nem Anwalt ?
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.03.13 18:28
Ein Auskunftsrecht hat jeder Bürger, einfach das Präsidium das damals zuständig war anschreiben und um bitte aller hinterlegter persönlicher Daten bitten. Nach 10 Jahren müssen meines Wissens alle Daten automatisch gelöscht werden, aber die Realität sieht anderst aus. Falls da doch noch etwas drin steht, geh wie beschrieben vor und schalte auf jeden Fall den Datenschutzbeauftragten ein.

Habe etwas Geduld bis du Antwort bekommst, ich warte nun schon sechs Wochen!

Beste Grüße
Konfuzius sagt: "Karma ist scheiße"
Moderatorin



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  Geschrieben: 04.03.13 18:37
Wie sieht das aus, sollte nach 10 Jahren alles gelöscht werden oder nur Sachen, wo jemand zu Unrecht beschuldigt wurde? D.h. wenn jemand als Jugendlicher mit Drogen erwischt wurde und Sozialstunden machen musste, scheint das dann für sein restlichs Leben bei jeder Routinekontrolle auf oder hat derjenige nach 10 Jahren ohne irgendwelche Auffälligkeiten das Recht eine Löschung zu beantragen?
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 05.03.13 10:32
zuletzt geändert: 17.03.13 12:59 durch DerSegler (insgesamt 1 mal geändert)
also 100% kann ich dazu kein Aussage machen, aber ein guter Freund hatte unter Amphe und Alkohol mal im Vollsuff 10 Autos geschrottet die am Rand parkten, dass ist nun schon über zehn Jahre her und es steht nichts mehr bei den Bullen. Aber am besten Auskunft einholen dann weißt du es sicher, alle Infos bekommst du zur Löschung beim Datenschutzbeauftragten die behandeln dein Anliegen ganz neutral.

Edit: wie nun erwartet kam zum WE ein die Ablehnung des Widerspruches und der Umwandlung der erkennungsdienstlichen Daten von Alt. 1 zu alt.2 (Präventation ), dem habe ich natürlich widersprochen. Aufgrund der Ermittlung wurden dann noch Begründungen aufgezählt warum die nun nach 2. Alt. angebl. erhobenen Daten nicht gelöscht werden.

In meinem Fall kann ich viele der Behauptungen durch schlampige Ermittlung widersprechen, wenn es vor Gericht geht. Wenn nun aber alles so wäre wie behauptet würde ich die Chancen auf Erfolge kritischer betrachten!

Halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden


Konfuzius sagt: "Karma ist scheiße"
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.02.14 16:39
Obwohl der Beitrag schon ein wenig zurück liegt; Update, oder ham se dich verschleppt damit du Ruhe gibst?!
Nein, ehrlich, das Thema interessiert mich brennend; bin mal nach Jugendstrafrecht verknackt worden. >Im Jahre 2000n.Chr.;
Als man mir 2005 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Frage, ob ich jemals mit der Polizei zu tun hatte, stellte hab ich mit Nö geantwortet; man war der angepisst...

Nun ist das Ganze ja satte 14 Jahre her und ich wüsste nun auch gern ob ich überhaupt die Chance habe die Vorfälle löschen zu lassen.

Vielleicht liest ja jemand mit Ahnung und klärt mich auf, auch und gerade in Bezug auf ED Maßnahmen, die frischen so was gerne auf (ham se mal mit mir gemacht, war sehr unangenehm... Mein Anwalt meinte damals Beschwerde nutzlos, die dürfen das)
 
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.02.14 09:01
nun, darauf kann ich dir gerne antworten.

Ich bin noch immer dran, aber die Mühlen vor dem Verwaltungsgericht mahlen langsam. Im nachhinein hätte ich das teure Geld für den juristischen Beistand sparen können, aber ich will einfach mein Recht durchsetzen. Es gibt noch so viel Verwaltungstechnische schwarze Löcher bei denen Beamte einfach willkürlich handeln können, das wird einfach dauern bis sich BRD oder Europa mit solchen Kleinigkeiten mal beschäftigen wird.

Aber nun zu dir. Wenn du zehn Jahre unauffällig warst, dann sind die Bullen sogar verpflichtet deine Daten in der POLIS zu löschen, da gibt es kein hin und kein her, dies gilt auch ( bin mir da zu 95%sicher ) auch für Verurteilungen. Geh zur Polizei frag einfach ob die ein POLIS ( Polizei internes Informations System ) Eintrag von dir haben, wenn ja dann verklag die Schweinebande, wenn du eine Rechtsschutz hast und melde es sofort dem Datenschutzbeauftragten deines Landes. Wenn du keine Rechtsschutz hast beantrage einfach schriftlich die Löschung, kannst dann auch beim nächsten Revier anrufen und fragen welche Dienststelle auf welchem Amt dafür verantwortlich ist.


Trotzdem muss nochmals sagen, dass die teilweise willkürlich Handlung mancher Polizisten mir wirklich übel aufschlägt. Ich habe selbst in der Familie ein Cop und muss sagen, das denen aber auch überhaupt nicht das Pflichtbewusstsein eingedrichtert wird sich unparteilich und rein objekt zu verhalten.


Ich hoffe ich konnte die etwas weiterhelfen, wenn du weitere Fragen hast melde dich einfach

Gruuß

DerSegler
Konfuzius sagt: "Karma ist scheiße"

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