LdT-Forum
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Abwesender Träumer
dabei seit 2013 7 Forenbeiträge | Geschrieben: 31.03.13 18:28 zuletzt geändert: 23.05.13 07:29 durch katha (insgesamt 2 mal geändert) |
Hallo Träumer, mich würde es aussehen wie die rechtliche Lage in Deutschland bzgl. Drogentests außerhalb des Straßenverkehrs aussieht. Wie das beim Führen eine Fahrzeugs geregelt ist, konnte ich jetzt zur Genüge nachlesen. Ein Bsp: Die Polizei erkennt auf einem Festival eine Person, die eindeutig unter Drogen steht (aber zu Fuß unterwegs ist / tanzt), kontrolliert diese -> keine Drogen werden gefunden. Können dann die Beamten einen Drogentest (Blutentnahme) anordnen, was ja in dem Bsp einen sehr schlechten Effekt auf den Führerschein hätte (obwohl man nicht gefahren ist)? Sonnenbrille aufsetzen kann ja durchaus helfen, erweitete Pupillen zu verstecken. Kann man als Fußgänger gezwungen werden, diese abzusetzen? Würde mich über eure Antworten freuen! (Ich weiß, das ist keine Rechtsberatung ...) LG InfiniteDream | |
Kommentar von katha (Traumland-Faktotum), Zeit: 23.05.2013 07:29 nudel: Ausführliche Antwort siehe hier. Vielen Dank Synaestesia. Thema wegen der ausführlichen Antwort gepinnt. katha: Threadtitel des Verlaufs wegen geändert von "Drogen außerhalb d. Straßenverkehrs (zB Festivals)" | |
Moderator
dabei seit 2012 4.607 Forenbeiträge 1 Tripberichte 9 Galerie-Bilder | Geschrieben: 31.03.13 18:42 |
Soweit ich weiß darf Dich kein Polizist zu einem solchen Test zwingen, würde mich darauf aber nicht verlassen. Mit der Brille: Ich tippe darauf, dass Du die Brille im Zweifelsfall absetzen musst, da er ja feststellen muss, ob Dein Aussehen mit dem Foto Deines Persos übereinstimmt (hier speziell Augenfarbe) "Kleinbürgerlich biegen die Rechten, das bürgerliche Recht zum eigenen Besten, Spielen die Opfer, in weissen Westen, geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten." Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2007 905 Forenbeiträge | Geschrieben: 31.03.13 19:25 |
Der konsum ist ja nicht strafbar, welchen Sinn hätte ein Test außerhalb des Straßenverkehrs? Piss-tests sind immer freiwillig, deshalb fragen sie ja auch immer:"sind sie mit einem test einverstnaden?" bzw formulieren es etwas schwammiger wie zb" dann machen wir jetzt einen Test ok?". Einfach verweigern falls sowas mal vorkommen sollte, soweit ich weiß muss ein Bluttest richterlich angeordnet werden, bevor sie den machen dürfen brauchen sie also erstmal das ok von oben. (Oder hab ich da etwas durcheinander gebracht?). Den Bluttest kann man dann auch nicht mehr verweigern und ich denke nicht das ein solcher angeordnet wird, wenn man nicht am Straßenverkehr teil genommen hat. Der Inhalt dieses Beitrags ist frei erfunden.Die Handlungen und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden und/oder realen Personen sind reiner Zufall. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2012 9 Forenbeiträge | Geschrieben: 31.03.13 21:00 |
Sie werden dir einen Schnelltest anbieten, den du einfach verweigerst. Eine Blutentnahme wird nicht stattfinden, da der Konsum legal ist und du nicht am Straßenverkehr teilnimmst. Konsum nie zugeben(!), egal was die so erzählen... Das mit der Brille würde mich auch interessieren und desweiteren würde ich gerne wissen, wo wir schon beim Thema sind, ob jemand weis, ob es als Anfangsverdacht gemäß §§ 152, 160 StPO gilt, wenn die sehen das mein Schein mal weg war wegen Kifferei. (musste MPU machen, jedoch kein BtmG-Eintrag) Mfg High.D Das Unterbewusstsein kann Gedankenlesen! | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2006 282 Forenbeiträge | Geschrieben: 01.04.13 04:39 |
@ HighD : Ja , es gilt als Anfangsverdacht. Was mir grade auffällt, woran Ich erkenne das Polizisten Scheiße sind... Es gibt hier keinen chilligen Polizisten der mal sagt : Jo alles klar , eigentlich muss der Richter nen richtigen Grund haben ect ect. Aber meist geht das so oder wir erzählen den denn irgendwas und als Polizist kommen wir eh bei nachstehen Verfahren durch ala Anfangsverdacht , Gefahr in Verzug... ( natürlich nicht so geschrieben ^^ ) Denn wären Wir endlich mal gut aufgeklärt. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2012 142 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.04.13 01:03 |
Was wird der Bulle gucken wenn er mir meine Sonnenbrille wegnimmt und dann immernoch nicht weiß was für ne Augenfarbe ich hab . Schwarz gibts bestimmt nicht zum ankreuzen auf seinem Bogen x) Wenn man nichts in den Taschen hat, sollte es eigentlich zu keinen weiteren Maßnahmen kommen und in der Regel passiert das auch nicht, er hat ja nichts mehr davon. Anzeigen kann er euch nicht und ich bin mir ziemlich sicher dass ohne Anzeige kein Aktenvermerk gemacht werden kann der evtl an die Führerscheinstelle weiter geleitet werden würde. Ich bezieh mich hier hier auf zwei Freunde: Die eine ist vom Festival nach Hause mitgefahren und hat den Bullen bei der Kontrolle durch wie sie war gefragt ob er mal hinter ihre Sonnenbrille sehen will. Zitat: Lieber nicht, ich find das gruselig. Dem anderen haben sie kurz in die Taschen geguckt und ihn dann wieder feiern gehen lassen. Ich kenn einen Bullen, der ab und zu ordentlich zieht und Teilchen feuert, aber der hat guten Grund nicht hier zu posten und warum auch sonst keiner (so es die den gibt) hier ist, sollte relativ klar sein | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 03.04.13 01:59 zuletzt geändert: 03.04.13 02:10 durch (insgesamt 1 mal geändert) |
@HighD Ganz klares Nein. Altbestand in Fahndungssystemen sind keine Grundlage für den Anfangsverdacht. Lass dir sowas von niemandem, auch nicht von Polizisten erzählen. Kein Richter der Welt (bzw keiner in Deutschland) würde allein dies als Rechtfertigung für die Durchführung strafprozessualer Maßnahmen anerkennen. Sollte dies mal der Fall sein, dass du oder irgendeiner von euch aufgrund Altbestand durchsucht o.ä. wird, macht dem Polizisten sofort deutlich, dass du rechtlich fit bist und er wenn er solche Maßnahmen trifft, sich bewusst sein sollte, dass ihr euch jetzt im repressiven Bereich befindet mit allem was dazu gehört (Belehrung, Tatvorwurf etc.). Denn wenn das nicht der Fall ist, werden alle weiteren Maßnahmen rechtswidrig . Die Beamten lassen das dann ganz schnell mit Durchsuchungen, Tests etc sein vorausgesetzt du befindest dich wirklich nicht im Straßenverkehr. Generell ist zu sagen. Lasst euch nicht einfach so durchsuchen (außer präventiv, wenn ihr Gefahrenverursacher seid oder zum Auffinden von Identitätsdokumenten wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung vorliegen und ihr keinen Ausweis mitführt) Dies ist ansonsten fast immer eine strafprozessuale Maßnahme und hierzu muss VORHER schon ein Straftatverdacht gegen euch vorliegen. Und dann muss auch vorher schon belehrt werden. Recht zur Aussageverweigerung, Beweiserhebungsantrag stellen, Anwalt befragen blabla... wenn ihr euch rechtssicher (nicht klugscheißerisch, abwertend) verhaltet, verlieren die meisten Beamten die Lust auf eine Kontrolle. | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2012 21 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.04.13 14:08 |
hallo default , wäre echt interessant wenn du genauer sagen könntest auf welche rechte man sich bei einer personendurchsuchung berufen kann . v.a. bei der sog. "schleierfahndung" in bayern gibts ja imo keinen ausweg mehr oder ?? ich hab mal was von 107 und 109 StPO gehört (durchsuchung verdächtiger und unverdächtiger Personen) . mit diesen paragraphen sollte man sich irgendwie rausreden können . mich würden einfach interessieren , welche (eigenen) rechte (v.a. in bayern) man kennen muss , um den typischen quälerein der polizei zu entgehen (personendurchsuchung , hausdurchsuchung , autodurchsuchung , bluttest etc. ) . mfg kiffmitiff | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2012 38 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.04.13 18:23 |
Schließe mich da Kiff mit iff an, würde mich auch sehr interessieren. Vielleicht kann da mal jemand was grobes dazu schreiben oder zusammensuchen. Passt denke ich ganz gut hier rein. Grüße, Manatee Free your Mind! | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 03.04.13 19:54 zuletzt geändert: 04.04.13 00:45 durch (insgesamt 1 mal geändert) |
Sucht mal bei Youtube nach "Kein Problem Polizeikontrolle" - das erste Video gibt einige gute Tips und nennt diverse Paragraphen. Ich finde das Video sehr interessant, allerdings weiß ich nicht, inwiefern das alles stimmt, was da genannt wird. Vielleicht kann es sich ja jemand mal angucken, der juristisch bewandert ist und ein entsprechendes Kommentar hier schreiben. :) | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 03.04.13 22:11 |
Hi, ich weiss nicht ob das hier rein passt aber ich frage einfach mal. Darf dich ein tuersteher aus dem Club werfen, weil du druff bist und somit anderen gaesten mit deinem aussehen ein Dorn im Auge? Ich meine nicht dass man andere gaeste beleastigt in dem man sie zb. Zulabert, denn dann wuerde ja ein Grund bestehen. Ich sass mal friedlich laechelnd mit einem Teil intus in einem Club, als mich 2 Typen die mir gegenueber Sassen angeguckt hatten als waere ich vom Mond und der eine dann zum tuersteher ist. Aber der kam zum glueck nicht zu mir, ich wuesste auch nicht was ich dann haette machen koennen. :) | |
Traumländer
dabei seit 2012 1.062 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.04.13 22:18 |
@hopeinopain, ja dürfen sie. Türsteher sind numal da, damit der Club läuft, da wird selten Rücksicht genommen. Gibt hier auch einen Thread bezüglich Toleranz gegenüber Türstehern, ich such den gleich mal. Wenn ein Türsteher Dich nicht reinlassen darf, weil ihm deine Hose oder dein Hemd nicht passt, daef er Dich halt auch rausschmeißen, weil er erkennt, dass du was drin hast. lg, Zaubi Edit: Einmal dies, den anderen Thread finde ich grade nicht. Sorry, vielleicht weiß ja jemand anderes, welchen Thread ich meine. Wir sind alle unsterblich. Bis es vorbei ist. | |
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer
dabei seit 2013 7 Forenbeiträge | Geschrieben: 05.04.13 16:39 |
So, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten! Konnte leider erst jetzt wieder antworten ... Also so wie das klingt, ist man auf sonem Festival relativ sicher, solange man nichts in den Taschen hat. Beruhigend. Wie sieht das allerdings mit Minderjährigen aus? (Keine Angst, ich habe die Volljährigkeit schon erreicht, aber nicht alle meine Freunde ...) Die Polizei darf ihn (den Minderjährigen) doch nur in Gewahrsam nehmen, wenn er nicht mehr klar kommt, oder? Oder langt schon der Verdacht, dass er was genommen hat? Sowas würde zu einer durchaus ... schlechten ... Situation führen: "Ihr Sohn hat etwas genommen ..." Uiui!! LG InfiniteDream | |
Geschrieben: 18.05.13 10:13 | |
also ich hätte auch ne frage, ist vielleicht nicht genau das gleiche thema, aber so ähnlich :D. das problem ist das ich in einer gegend wohne wo die drogenkriminalität in den letzten 2 jahren extrem gestiegen ist und die polizisten sich aus was weiß ich für einem grund ziemlich viel erlauben wozu sie, so weit ich weiß, eigentlich nicht das recht haben. wenn man sie drauf anspricht kommen dumme antworten, dass die gesetzte geändert wurden und blablabla . zum beispiel war ein kumpel letztens auf dem weg heim und der wurde halt als fußgänger angehalten, die polizisten ham halt personenkontrolle und wischtest gemacht und der test war positiv und die meinten nur " sie wissen schon, dass seit neustem der konsum illegal ist?" natürlich wusste der das nicht und da meinten die die würden ne ausnahme machen und ihn nur verwarnen da das gesetzt ja neu wäre . ebenso eigenartig ist, dass die bei mehreren leuten tütchen mit restspuren gefunden haben, aber jeder hat eine andre strafe gekriegt. einer hatte ne anzeige und bußgeld von mehreren hundert euro, ein andere musste sogar in u-haft und bei dem dritten wurde garnichts unternommen. ich meine irgendwo kann das definitiv nicht so weiter gehen, bloß die meisten lassen sich das von den polizisten gefallen. es werden auch bei vielen minderjährigen drogentests gemacht, bei dem einem teil werden die eltern informiert und bei dem andren teil wird es ignoriert. rechtlich gesehen kann das ja auch nicht richtig sein ? wäre echt bombe wenn jemand wüsste was man dagegen unternehmen kann, weil es regt mich krass auf was die hier so abziehen “There he goes. One of God's own prototypes. Some kind of high powered mutant never even considered for mass production. Too weird to live, and too rare to die.” Hunter S. Thompson | |
Geschrieben: 18.05.13 11:27 | |
Das Hauptproblem in meinen Augen ist, dass viele sich in der rechtlichen Lage nicht gut auskennen. Polizisten wahrscheinlich (teilweise) eingeschlossen, vermutlich eher die Älteren ... Weiteres Negativbeispiel: Kumpel wurde vor einiger Zeit von der Polizei angehalten mit dem Auto. Schnelltest positiv. Anschliessend folgte eine Hausdurchsuchung! Nicht sehr gründlich, da er gleich das Material rausrückte. Anschliessende Blutabnahme. Frage mich auch, ob die HD rechtmäßig war. Denke aber die Polizisten würde es mit "Gefahr in Verzug" begründen. Hab allerdings noch nicht so oft gehört, dass nach einer Verkehrskontrolle eine HD kam, direkt im Anschluss, die Polizei ist praktisch einfach mitgegangen á la "so, jetzt durchsuchen wir noch ihre Wohnung" .... | |
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