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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.01.14 11:09
Schönen guten Morgen Euch Allen!

Zuerst die Vorgeschichte:
Im Sommer des letzten Jahres wurde ein Kumpel hochgenommen, bei einer Hausdurchsuchung, er hatte geringe Mengen Cannabis verkauft.
Leider wurden bei ihm auch ca. 80g Kratom gefunden mit Rechnung des Online-Shops (der immer hier Werbung macht).

Das Kratom stammte von mir und auf der Rechnung war natürlich meine Anschrift.
Die Beamten befragten meinen Kollegen natürlich peinlichst, ob er wüsste, was ich damit tun würde usw.
Er sagte nix illegales, ich hätte es nur bestellt und bei ihm liegen lassen, nicht ihm verkauft o.ä.

Gestern hatte ich eine Vorladung des Polizeipräsidiums in meinem Briefkasten, ich soll mich dort nächste Woche vorstellen.
Ich bin als Beschuldigter geladen und mir wird folgendes vorgeworfen:

Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 95 (1) AMG

Die Tatzeit stimmt mit dem obigen Geschehen überein, also kann es nur um das Kratom gehen.

Ich weiß nicht so Recht, was ich tun soll, ich dachte immer Kratom wäre einwandfrei legal, ich habe es mir als ethnobotanisches Anschauungsmaterial bestellt.

Da mein Kollege von dem selben Beamten der sich um mich "sorgt" befragt wurde, weiß ich dass dieser ein harter Knochen ist, der mich am liebsten wahrscheinlich in ein Gulag in Sibirien stecken würde.

Habt Ihr Rat?

Btw. bin nicht vorbestraft und komme aus Hessen.

Ich will mir aus Kostengründen keinen Anwalt nehmen, will aber definitiv verhindern, dass meine Eltern davon erfahren.



Greeez und vielen Dank im Voraus an Alle, die antworten! =)
 
Traumländer



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  Geschrieben: 11.01.14 11:26
Die Problematik daran ist das laut AMG, selsbt Salbei oder Kamillientee einen Strafverstoß darstellen, wenn mann es so auslegen möchte. Allerdings muss nach AMG auch der Zweck des Konsums nachgewiesen werden, andernfalls liegt kein Strafbestand vor(Konsum bzw. dessen Absicht muss nachgewiesen werden bzw. der Verdächtige muss es Zugeben)

Lg
Wenn ich so werden soll wie Ihr, wer wird dann so wie ich?
Traumländer



dabei seit 2013
171 Forenbeiträge

Homepage ICQ
  Geschrieben: 11.01.14 11:42
Also das es Verschreibungspflichtig sein soll? Nein also ich weiß das es unter das AMG fällt.

Also so viel ich weiß, man soll niemals zur Polizei, keine aussage machen.

Wie BaldurDash sagte, es muss der Konsum nachgewiesen werden. Bei GBL wäre es schon was anderes.

Mein Bruder hatte mal einen AMG verstoß weil er Milchzucker (laktose) besaß. Wurde auch fallen gelassen.

Die Cops sin echt nemmö normal :D
Kaugummis sind essentiell für einen Druffi.

Dannach kommt Wasser.
Ex-Träumer



dabei seit 2004
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  Geschrieben: 11.01.14 11:47
NICHT hingehen. Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet eine Aussage zu machen. Es gibt auch offensichtlich keine belastenden Zeugenaussagen, Indizien oder Beweise die die Vorwürfe untermauern es sei denn dein Freund hat seine Aussage revidiert. Insofern vermute ich dass dir nichts weiter passieren wird. Allerdings kann ich mich natürlich auch täuschen :P
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
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  Geschrieben: 11.01.14 11:51
Um das Problem mit deinen Eltern anzusprechen, kann ich dich beruhigen, wie schon Clovenhoof geschrieben hat denk ich nicht das es weitere Probleme geben sollte falls die Umstände sich nicht ändern.
Ich habe die Antwort auf alles, doch die Frage vergessen.
Traumländer



dabei seit 2013
171 Forenbeiträge

Homepage ICQ
  Geschrieben: 11.01.14 12:01
Naja das einzige Ding mit den Eltern ist:
• wenn ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt, den deine Eltern sehen könnten. Du musst jeden Tag den Briefkasten leeren!
• Brief zu einem Gerichtstermin
• wenn man den Beweis hat das du damit handelst, dann schon warscheinlich ne Hausdurchsuchung.


Aber hier liegt kein Beweis vor
Kaugummis sind essentiell für einen Druffi.

Dannach kommt Wasser.
Traumland-Faktotum



dabei seit 2009
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  Geschrieben: 12.01.14 18:08
BaldurDash schrieb:
Die Problematik daran ist das laut AMG, selsbt Salbei oder Kamillientee einen Strafverstoß darstellen, wenn mann es so auslegen möchte. Allerdings muss nach AMG auch der Zweck des Konsums nachgewiesen werden, andernfalls liegt kein Strafbestand vor(Konsum bzw. dessen Absicht muss nachgewiesen werden bzw. der Verdächtige muss es Zugeben)

Lg


Das stimmt so nicht. Zunächst mal sind Salbei und Kamillentee als Lebensmittel eingestuft.

Einen Strafverstoß stellt auch Kratom nicht dar, solange man es als Privatperson bestellt hat und keinen gewerblichen Handel damit treibt, Konsum hin oder her. Im Arzneimittelgesetz bestehen keine Strafvorschriften für Privatpersonen, in den Strafvorschriften wird nur gewerblicher Handel erfasst.

Ich habe das hier anhand des Gesetzestextes schonmal ausführlich erklärt, kannst du dir ja mal anschauen.

Ansonsten gilt wie immer und wie Clove schon sagte: Vorladung ignorieren, nicht hingehen!
alles ne Sache der Wahrnehmung
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.01.14 18:27
katha schrieb:
BaldurDash schrieb:
Die Problematik daran ist das laut AMG, selsbt Salbei oder Kamillientee einen Strafverstoß darstellen, wenn mann es so auslegen möchte. Allerdings muss nach AMG auch der Zweck des Konsums nachgewiesen werden, andernfalls liegt kein Strafbestand vor(Konsum bzw. dessen Absicht muss nachgewiesen werden bzw. der Verdächtige muss es Zugeben)

Lg


Das stimmt so nicht. Zunächst mal sind Salbei und Kamillentee als Lebensmittel eingestuft.

Einen Strafverstoß stellt auch Kratom nicht dar, solange man es als Privatperson bestellt hat und keinen gewerblichen Handel damit treibt, Konsum hin oder her. Im Arzneimittelgesetz bestehen keine Strafvorschriften für Privatpersonen, in den Strafvorschriften wird nur gewerblicher Handel erfasst.

Ich habe das hier anhand des Gesetzestextes schonmal ausführlich erklärt, kannst du dir ja mal anschauen.

Ansonsten gilt wie immer und wie Clove schon sagte: Vorladung ignorieren, nicht hingehen!


dazu sollte noch erwähnt sein wenn man es konsumiert kann einem auch die fahrerlaubnis entzogen werden.
was für die meisten schlimmer is als eine geldstrafe oder ähnliches.
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 12.01.14 18:27
Clovenhoof hat recht.

Geh auf keinen Fall zu dem Termin bzw. zum Verhör, denn nichts anderes erwartet Dich da. Das Verfahren wird dann zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Bei der Sachlage wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Schluss kommen, dass sich nach einem Anfangsverdacht nicht genug aus den Ermittlungsergebnissen machen lässt um daraus ein Strafverfahren zu machen und das Ermittlungsverfahren einstellen.

Geh bloß nicht dahin und rede Dich um Kopf und Kragen. Darauf sind sie geschult und aus den spärlichen Indizien, die sie bisher haben, wird kaum ein Staatsanwalt eine Klage machen.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
Antonio Peri auf Facebook:www.facebook.com/antonio.peri.3956
Antonio Peri auf Twitter:twitter.com/PeriAntonio
Mein Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/channel/UC87uh0MjSFR0gEsONgzObRg
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.01.14 18:17
Dankeschön für Eure allesamt sehr hilfreichen Antworten! :-)

Habe mir jetzt doch auf Rat einer "Online-Anwältin" einen Anwalt gesucht, der mir ersteinmal Einsicht in meine Akte verschafft.

Dann werd ich mit ihm zusammen eine schriftliche Antwort erarbeiten.

Auf jeden Fall aber nehme ich mir Euren Rat zu Herzen und werde bei der Verhörung nicht erscheinen.

Greeez der Koch ;)
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.01.14 18:38
zuletzt geändert: 13.01.14 18:56 durch buba (insgesamt 1 mal geändert)
Heisenberg ich würde dir raten zur "öffentlichen Rechtsauskunft" kurz ÖRA deiner Stadt zu gehen. Jede größere Stadt hat ein solches Angebot. (kann unter Umständen einen anderen Namen haben)

Dort kannst du Akteneinsicht beantragen für nix. Du zahlst höhstens 10€ jeh nach deinem einkommen, das ist im vergleich zu dem was ein Anwalt verlangen wird NIX.
Nur für die Akteneinsicht bei einem Anwalt zahlst du locker 2-300€. Die Öra holt die Akte und du kannst sie selbst einschauen und eine Beratung bekommen. Vllt kannst du sogar eine Kopie anfertigen und damit zum Anwalt gehen, das senkt den Preis wohl auf unter 100€.

Peace
Der Inhalt dieses Beitrags ist frei erfunden.Die Handlungen und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden und/oder realen Personen sind reiner Zufall.
Traumländer



dabei seit 2013
412 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.01.14 18:45
zuletzt geändert: 13.01.14 18:56 durch BaldurDash (insgesamt 1 mal geändert)
katha schrieb:
BaldurDash schrieb:
Die Problematik daran ist das laut AMG, selsbt Salbei oder Kamillientee einen Strafverstoß darstellen, wenn mann es so auslegen möchte. Allerdings muss nach AMG auch der Zweck des Konsums nachgewiesen werden, andernfalls liegt kein Strafbestand vor(Konsum bzw. dessen Absicht muss nachgewiesen werden bzw. der Verdächtige muss es Zugeben)

Lg


Das stimmt so nicht. Zunächst mal sind Salbei und Kamillentee als Lebensmittel eingestuft.

Einen Strafverstoß stellt auch Kratom nicht dar, solange man es als Privatperson bestellt hat und keinen gewerblichen Handel damit treibt, Konsum hin oder her. Im Arzneimittelgesetz bestehen keine Strafvorschriften für Privatpersonen, in den Strafvorschriften wird nur gewerblicher Handel erfasst.



Ich habe das hier anhand des Gesetzestextes schonmal ausführlich erklärt, kannst du dir ja mal anschauen.

Ansonsten gilt wie immer und wie Clove schon sagte: Vorladung ignorieren, nicht hingehen!


Les dir doch mal bitte den Paragraph 2 im AMG durch, und dann sag nochmal kamillentee kann mann dadurch nicht einbeziehen :)


http://www.jusline.de/index.php?cpid=f2c30fa9c0eeb4ef60ab6a0e2f80ae88&lawid=207&paid=2

Lg

Edit Dass die Praxis anders aussieht ist mir klar, dem Gesetz nach ist es trotzdem möglich sogut wie alles unter das amg zu fassen da alles eine gesundheitliche Auswirkung auf Mensch und Tier hat.
Wenn ich so werden soll wie Ihr, wer wird dann so wie ich?
Traumland-Faktotum



dabei seit 2009
4.462 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.01.14 18:59
Baldur, Kamillentee fällt gesetzlich unter den Begriff Lebensmittel, da gibt es eine Whitelist. Genauso für nahrungsergänzungsmittel.
alles ne Sache der Wahrnehmung
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
59 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.01.14 22:54
Also ich würde mir selbst das sparen. Das kostet erst mal nur unnötig Zeit und Geld. Und wie schon gesagt wurde du bist als beschuldigter nicht verpflichtet überhaupt eine aussage zu machen. Einen Anwalt könntest du dir immer noch nehmen sobald die anklage Schrift ins haus flattert ( was doch eher unwahrscheinlich ist da es bestimmt zu keiner Verhandlung kommt.
LG sebidima


Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....
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Abwesender Träumer



dabei seit 2012
73 Forenbeiträge
1 Tripberichte

  Geschrieben: 23.02.14 12:35
Habe mich mit meinem Anwalt kurzgeschlossen, der wollte eigentlich in meinem Namen der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zukommen lasse, wie scheinbar nach einer Akteneinsicht üblich.
Ich lehnte aber aus Kostengründen ab (hätte bis zu 600€ kosten können^^) und versprach ihm selbst der Staatsanwaltschaft zu antworten.

Habe eben folgendes Schreiben aufgesetzt (persönliche Daten etc. sind geschwärzt).

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ,

hiermit möchte ich mich zu dem Tatvorwurf des illegalen Handels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln äußern.
Wie Ihnen ja bereits bekannt ist, habe ich am …..über das Internet bei der Firma
……………….
die Substanz „Kratom“ erworben.

Auf der Internetpräsenz der oben genannten Firma ist folgendes zu lesen (siehe Anlage):
Nix nehmen, nur bilder damit malen!

Ich persönlich habe die Substanz als ethnobotanisches Anschauungsmaterial bestellt und ausschließlich zu diesem Zwecke gebraucht!
Zu keinem Zeitpunkt hatte ich vor das „Kratom“ zu konsumieren, an Mensch oder Tier zu testen, zu verkaufen, weiterzugeben etc.
Einige Tage vor dem ……….. habe ich das „Kratom“ meinem Freund ………………..gezeigt und die Substanz anschließend in seinem Auto vergessen.
Da ich zu dieser Zeit sehr beschäftigt war, kam ich nicht dazu das ethnobotanische Anschauungsmaterial abzuholen.
Ich bedauere dass ich dadurch Ihre Ermittlungsarbeiten womöglich unnötig in die Länge gezogen habe.
Allerdings denke ich nicht, dass ich gegen das AMG verstoßen habe, da ich das „Kratom“ weder zu medizinischen Zwecken bestellt habe, noch als Substanz im Sinne des AMG verwendet habe.
Vor der Bestellung der Substanz habe ich mich auch auf verschiedenen Internetseiten über den Rechtsstatus dieser Substanz in Deutschland informiert, da ich natürlich nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen will und bin zu dem Schluss gekommen, dass das Bestellen zu ethnobotanischen Zwecken keine strafbare Handlung darstellt.
Im Anhang sind diesem Schreiben einige Ausdrucke beigefügt, in denen „Kratom“ die Legalität in Deutschland zugesprochen wird.
Ich hoffe sehr, dass ich mit diesem Schreiben zur Klärung des Sachverhaltes beitragen konnte.
Wenn noch Fragen offen geblieben sein sollten, können Sie mich gerne über meine Mobilfunknummer …………………….kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Lustig, passionierter Gärtner und Hobby Botaniker


Was sagt ihr dazu?

MfG



 

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