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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 27.02.16 23:28
Wie sieht die Gesetzeslage in ÖSTERREICH aus?
Ab wie vielen ML wird von einer großen Menge gesprochen, wie viel gilt als Eigenbedarf?
Angenommen, jemand bestellt 100ml, reicht das für eine sofortige Hausdurchsuchung aus?

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  Geschrieben: 28.02.16 12:43
reinstesBEWUSSTSEIN schrieb:
Ab wie vielen ML wird von einer großen Menge gesprochen, wie viel gilt als Eigenbedarf?
Angenommen, jemand bestellt 100ml, reicht das für eine sofortige Hausdurchsuchung aus?


Ich glaube kaum dass dir das jemand so genau beantworten kann. Und von einem "Eigenbedarf" wird, vor allem beim GBL, wohl kaum gesprochen (nehme ich an).

Du kannst ja mal googeln, es gab (ich glaube 2008) einige hundert Hausdurchsuchungen, im Zusammenhang mit GBL Bestellungen, in Bayern (oder war es ganz Deutschland?!?).

Grüße, unk
"Huge heroin fan. Don't use it, just like being around it." -Roger

Mitglied im "Freunde der rektalen Applikation harter Drogen e.V."
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 28.02.16 14:24
Wie viel ne geringe, nicht geringe und beträchtliche Menge einer bestimmten Droge ist, ist in Deutschland eigentlich festgelegt und damit soll in der Theorie auch der Eigenbedarf von Mengen für den Handel getrennt werden - was dem Threadersteller aber gar nichts nützt, denn er wohnt in Österreich.

Diese Zahlen können sowieso auch für Deutschland je nach Bundesland variieren und sind oft nur sehr lose an der Realität orientiert - den Eigenbedarf von Schwerstabhängigen erfassen sie gerade im Fall von GHB/GBL eindeutig nicht korrekt, wie die Prozesse 2008 leider sehr deutlich gezeigt haben.
Überhaupt bestrafen die geltenden Regelungen jeden, der sich mit dem Einlagern von größeren Einkäufen wenigstens etwas vor lebensgefährlichen Qualitätsschwankungen auf dem Schwarzmarkt schützen will. Aber dass das BtMG ein einziges gigantisches Hindernis für die Schadensminimierung ist, kann man hier ja als bekannt voraussetzen.

Was die Sache zusätzlich verkompliziert ist der Nutzen von GBL als Haushalts- und Industriechemikalie. 100ml zur Felgenreinigung oder ähnlichen Zwecken sind kein unrealistischer Bedarf. Ich weiß aber nicht, wie das in Österreich geregelt ist und ich würde mich auch in Deutschland nicht darauf verlassen, weil die Polizei sowas gern als Schutzbehauptung auffasst, wenn sie dich aus irgend einem Grund als Drogenkonsument einsortiert haben (im Zweifelsfall reicht es dafür, mit ner Klischeekiffer-Frisur aufgegriffen zu werden).

Erschwerend kommt hinzu, dass mit dem Besitz von GHB/GBL oft der Verdacht einher geht, dass man das zur Vorbereitung von Diebstahl- oder Sexualdelikten besitzt. Wird manchmal auch einfach aus ermittlungstaktischen Gründen unterstellt - man wirft es Usern vor, damit sie Besitz zu Konsumzwecken zugeben, um nicht als Vergewaltiger dazustehen.
Ich hab auch schon gesehen, dass Leute ihr GHB mit Lebensmittelfarbe eingefärbt haben, weil genau sowas einem völlig unbescholtenen Bekannten von ihnen vorgeworfen wurde, der neben Teilen auch ein Fläschchen GHB zum Runterkommen dabei hatte. So wollten sie solche Verdachtsmomente direkt ausräumen und nebenbei auch verhindern, dass jemand beim Feiern aus Versehen aus dem falschen Glas trinkt und dann umkippt. Aber dann zieht die Ausrede "Reinigungschemikalie" natürlich gar nicht mehr.
You know what a miracle is. Another world's intrusion into this one.
Where revolutions break out spontaneously and leaderless, and the soul's talent for consensus allows the masses to work together without effort, automatic as the body itself.

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