LdT-Forum

Seite (Beiträge 1 bis 15 von 17) »

AutorBeitrag
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
367 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 08:22
zuletzt geändert: 17.08.16 17:16 durch The Specialist (insgesamt 1 mal geändert)
Ja ich hatte Grad Ebend eine Hausdurchsuchung und ich werde zu Freitag vorgeladen muss Fingerabdrücke und bilder machen sollte ich mir einen Anwalt nehmen ?
Es wurde noch Ca 1.2g weed und 0.6 hasch gefunden und Ca 50mg amphetamin und ne 3/4 diaz was soll ich tun ?
Und ich mache Grad meinen führerschein passiert da was ?
 
Kommentar von The Specialist (Traumland-Faktotum), Zeit: 17.08.2016 17:16

titel verschönert
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
71 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 08:58
Zur Vorladung ohne Angabe von Gründen nicht erscheinen.
Ich würd aber telefonisch Absagen, kannst ja sagen dass du dich nicht zur Sache äußerst und dir nen Anwalt nimmst.

Über Anwalt.de kannst du für 59€ Akteneinsicht beantragen lassen, ist günstiger als über nen gewöhnlichen Anwalt.
Wenn die Akte da ist würd ich damit zu nem Anwalt gehen.

Führerschein ist so ne Sache, je nachdem wie schnell der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet wird könnten die sich
bei der Anmeldung zur Führerscheinprüfung quer stellen.

 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
367 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 09:54
Wurde aber gesagt wenn ich nicht erscheine werden sie ich abholen kommen muss ja Fingerabdrücke machen lassen und Bilder kann ich trotzdem einfach absagen ?
 
Traumländerin

dabei seit 2015
321 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 10:33
Jap, zur erkennungsdienstlichen Behandlung musst du erscheinen.

Mehr Infos hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anordnung-und-vorladung-zu-erkennungsdienstlichen-behandlung_028837.html
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2016
52 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 17.08.16 10:59
Hi

Nur aus Interesse haben die auch dein Handy oder Pc mitgenommen? Die wollten mich nach der erkennungsdienstlichen behandlung befragen habe aber aussage verweigert. Am besten nirgendswo erwähnen das du einen führerschein machst oder hast, so kannst du glück haben
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
71 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 12:18
Sorry, das wusste ich nicht mit der ED.
Ich musste damals eh hin, weil die auch meine verlorene Geldbörse hatten.
Aber Aussage trotzdem verweigern!
 
Traumländer



dabei seit 2009
1.201 Forenbeiträge
3 Tripberichte
1 Langzeit-TB
4 Galerie-Bilder

  Geschrieben: 17.08.16 14:19
kuSH schrieb:
Wurde aber gesagt wenn ich nicht erscheine werden sie ich abholen kommen muss ja Fingerabdrücke machen lassen und Bilder kann ich trotzdem einfach absagen ?


Du gehst da NICHT hin ! Du gibst keine Fingerabdrücke ab und lässt auch keine Fotos machen. Das lässt du machen wenn es vom Gericht verlangt wird , vorher nicht.

Am besten gar nix dazu sagen , zu mindestens nicht der Polizei das bringt dich kein stück weiter!

Darf ich fragen was dir vorgeworfen wird?
 
Traumländerin

dabei seit 2015
321 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 14:32
Ähmn, dann wird er aber abgeholt, oder?

Zumindest steht hier, dass er gehen muss (Duldungspflicht) oder ansonsten zwangsweise vorgeführt werden kann:

"Sie müssen also zur Polizei gehen, und sich fotografieren lassen bezw. Fingerabdrücke abgeben. Insofern haben Sie eine Duldungspflicht, sich dieser Maßnahmen gefallen zu lassen. Sollten Sie dieser Vorladung nicht nachkommen, kann die zwangsweise Vorführung angeordnet werden."
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/anordnung-und-vorladung-zu-erkennungsdienstlichen-behandlung_028837.html

Das es bei "normalen" Vorladungen keine Pflicht ist, weiß ich. Aber ich dachte bei EDs muss man zumindest die Fotos und Fingerabdrücke erdulden? Oder ist das falsch?
 
Traumländerin



dabei seit 2006
59 Forenbeiträge
3 Tripberichte
5 Galerie-Bilder

ICQ MSN
  Geschrieben: 17.08.16 17:14
Hast du die Vorladung schriftlich bekommen?
Oder hat der dir einfach bei der HD gesagt kommen sie dann und dann ??
Wenn zweiteres würde ich den Rat von Rechazz befolgen....
Wenn du was schriftliches hast mach dich zum Anwalt ein Beratungsgespräch ist eigtl kostenlos!
Erst wenn er schritte einleitet oder Briefe verfasst musst du da zahlen!
ICH BIN:
100% Illegal Total
bescheuert,abgefahren,crazy
abgespacet und voll kommen durch
den Wind!
Alle Rechschreibefehler ergeben
zusammen unterschwellige eine
Botschaft mit der ich versuche die
Weltherrschaft an mich zu
reißen!!!!
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
367 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 17:54
Ich wurde schriftlich vorgeladen wegen angeblich schweren Raub die haben geklingelt und direkt rein hab mich gefühlt wie ein Schwerverbrecher ich meinte haben sie einen durchsuchungsbefehl dieser wurde mir dann auch ausgehändigt ich werde morgen mal einen beratungstermin bei einem Anwalt machen und hoffe das sich das ohne irgendwelchen Konsequenzen klärt danke für alle antworten bin etwas beruhigt mache mir den ganzen Tag schon n Kopf drüber

Pc oder Handy haben die nicht mitgenommem zum Glück
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.08.16 18:05
Schwerer Raub, das ist kein Kavaliersdelikt mehr. Da würde ich hingehen, weil sie Dich sonst wegen der Schwere des Deliktes holen. Das ist unangenehmer.
Außerdem solltest Du klären, was da los ist. Schuldbewußt kommst Du mir nicht vor. Wenn Du also unschuldig bist - kommt vor; ist mir auch schon passiert, daß ich zu einer Gerichtsverhandlung geschleift wurde, obwohl ich nichts damit zu tun hatte; eine Verwechslung ... - tust Du gut daran, das möglichst bald klarzustellen !
Alles Gute !
LG road

 
Moderator

dabei seit 2009
1.498 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.08.16 18:05
Bevor ich da nicht auftauchen würde ich mal einen Experten (Anwalt) fragen. Afaik ist eine ED was anderes als eine normale Vorladung und man muss? hingehen. Sehe das so wie Apega.
Nicht das dann alles nur noch viel nerviger wird, wenn man da weg bleibt.

Bei einer normalen Vorladung ist das natürlich anders. (In DE, nicht aber Österreich)

Wie sind sie auf dich gekommen ?
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
367 Forenbeiträge

  Geschrieben: 18.08.16 16:15
Sollte ich falls ich ein Alibi habe (kp wie das geschrieben wird) es aussagen oder lieber klappe halten und auf Termin mit Anwalt warten hab heute keinen bekommen kennt jemand einen Online Anwalt wo man mich beraten kann oder kennt sich von euch jemand aus und könnte mir vielleicht per Mail schreiben ? manicx.c@Web.de wäre echt hilfreich
 
Traumländerin

dabei seit 2015
321 Forenbeiträge

  Geschrieben: 18.08.16 16:35
NICHTS sagen ohne Anwalt. Grundsätzlich und immer! Auch nichts, was dich deiner Meinung nach entlastet. Eigentlich müssten Anwälte für solche Sachen Notfalltermine haben. Hab einen in meiner Nähe (Fachanwalt BtmG) mit Notfalltelefon 24/7 etc. pp.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
878 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 18.08.16 19:49
Du solltest erstmal unbedingt den Link den Apega gepostet hat aufrufen und den Text dort lesen... und dann schau auf der Vorladung nach, ob die Anordnung nach §81b1 oder §81b2 erfolgt... den Unterschied siehst du auch im Link von Apega... ganz wichtig fand ich dem Text das selbst wenn du der Vorladung folgen musst, das du nicht zur Mitwirkung verpflichtet bist. Was du verweigern kannst steht dort auch. Also Link aufrufen und Text lesen...

Und bei dem Vorwurf schwerer Raub würde ich mir in jedem Fall einen Anwalt nehmen...
 

Seite (Beiträge 1 bis 15 von 17) »