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Abwesender Träumer

dabei seit 2017
4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 18.11.17 20:33
zuletzt geändert: 19.11.17 10:46 durch pseudo 123 (insgesamt 2 mal geändert)
Hallo,

es geht um folgendes: ich habe eine Aufforderung zur schriftlichen Äußerung als Beschuldigter erhalten. Darin wird mit vorgeworfen folgende Straftaten begonnen zu haben:

V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Kokain (§ 29 BtMG) - Versuch Nein
V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen (§ 29 BtMG) u.a. - Versuch nein

Tatzeitraum: [..] halbes Jahr Anfang 2016

Bemerkung: Im Zeitraum vom [...] bestellten Sie auf der Handelsplattform "XYZ" 1 Gramm Mariuhana und 0,25 Gramm Kokain. Dieses erhielten sie per Einschreiben.

Ich stelle mir nun die Frage wie/ob ich den Äußerungsbogen ausfüllen sollte, bzw. was ich insbesondere von folgenden Optionen ankreuzen sollte:

1) Ich möchte mich nicht äußern
2) Ich möchte mich äußern
3) Ich gebe die Straftaten nicht zu
4) Ich gebe die Straftaten zu
5) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden

Ich habe keinerlei Verstöße gegen BtMG oder anderen Straftaten bisher, bin also erstauffällig, bin 25 Jahre alt, Student und lebe (dummerweise) in Bayern. Mit welchen Konsequenzen habe ich bei nicht-Äußerung zu rechnen? Ich denke ankreuzen von "ich möchte mich nicht äußern" + Angaben zur Person ist das klügste fürs Erste? Ob ich es zugebe oder nicht würde ich gar nicht erst ankreuzen, diese Angaben sind ja schließlich alle freiwillig?

Habe ich Konsequenzen seitens der Führerscheinstelle zu erwarten? Es wäre mir doch recht wichtig den Führerschein zu behalten und nicht wegen einer mutmaßlichen Dummheit vor 1,5 Jahren zu verlieren.

Sollte ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten, oder erst einmal abwarten was weiter passiert? Habe schon Horrorstories gelesen, dass Verurteilungen wegen harten Drogen auch bei geringsten Mengen äußert empfindlich ausfallen können (gerade in Bayern).

Vielleicht hat hier jemand ja schon ähnliches durchgemacht. Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus für Rat und Beistand, bin doch recht schockiert gerade :/ Dankeschön und ich hoffe ihr habt ein schöneres Restwochenende als ich!

Mfg

pseudo

 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
21 Forenbeiträge

  Geschrieben: 19.11.17 11:41
Servus.
Ich fass mich kurz:
Auf gar keinen Fall selbst äußern. Ich war selbst in der Lage und kann dir nur raten, einen Strafrechtsanwalt hinzu zu ziehen. Kostet ca 2-300€ und er begleitet dich durch den ganzen Fall.
Was ich dir von meinem Anwalt wortwörtlich weitergeben kann: wenn die Polizei eine sehr gute Beweislage hätten, hätten sie dich frühs um 7 aus dem Bett geklingelt um noch was zu finden.
Es wird vermutlich nur versucht, bei allen eventuellen Kunden ein paar Dumme und Geständige aufzugabeln.
Entspann dich erstmal und such, zur Kostenminimierung, einen Anwalt auf.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2017
4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 22.11.17 11:52
Danke für die Rückmeldung. Ich bin gerade auf der Suche nach einem Strafrechtsanwalt (der nicht ~1000 € Pauschale verlangt für solche Fälle -.-)

Ich hab nun aber auch vermehrt gelesen, dass bei harten Drogen eine Verfahrenseinstellung in Bayern grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Diese Möglichkeit bestehe wohl nur bei Cannabisvergehen.
Wo liegt der Mehrwert der Konsultierung eines Anwalts, wenn ich in jedem Fall mit einem Strafbefehl rechnen muss?

Oder besteht trotzdem die Möglichkeit dass das Verfahren aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt wird? Ich steig da noch nicht so ganz durch.

Darf ich fragen in welchem Bundesland du angezeigt wurdest und um welche Mengen es bei dir ging?

lg pseudo
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
21 Forenbeiträge

  Geschrieben: 22.11.17 13:05
Moin,
Komme ebenfalls aus Bayern(UFranken).
Wurde eingestellt bei gleicher Anschuldigung, nur mit angeblich mehr Coke.
Nichts ist unmöglich ;)
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2017
4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 22.11.17 13:09
Hast du einen regionalen Anwalt genommen oder einer der bundesweit mit solchen Darknet Geschichten zu tun hat? Kannst du vlt einen empfehlen?^^ Vlt per PN falls das iwi gegen die Forenregeln verstößt.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
21 Forenbeiträge

  Geschrieben: 22.11.17 13:13
Einen Regionalen, der gute Bewertungen hatte.
Theoretisch sollte das jeder einigermaßen gleich gut können.
Schließlich zaubern die nicht, sondern können einfach durch Akteneinsicht und Erfahrung die Lage weitaus besser einschätzen. Viel Glück dir.
PNs scheinen nicht möglich, daher empfehle ich mal lieber keinen ;)
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2017
4 Forenbeiträge

  Geschrieben: 22.11.17 13:18
Alles klar, dankeschön, dann schau ich mal dass ich einen finde. Oh das mit den PNs scheint ein Relikt von vor einigen Jahren zu sein^^
 
e
TV-Scout

dabei seit 2004
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  Geschrieben: 22.11.17 19:55
anwalt einschalten eher sinnfrei, bei geringer menge. wird fallengelassen. nicht aeußern.

selber in Bayern mit 1g hasch und 0.7 Amphetamin am bahnhof einkassiert worden - eingestellt.

problematisch aber die fuehrerscheintelle ... ich hatte damals keinen.

der konsum bzw besitz von harten drogen erfordert lt. gesetz MPU ... bzw aerztliches gutachten

insofern die sich melden, plaedieren anstatt MPU ein aerztliches gutachten vorzulegen, fix beim landratsamt vorsprechen.

summe summarum, nuetzt dir ein anwalt ... garnix. außer, er redet deinen Konsum vor gericht aus therapeutischen zwecken, was ich doch, sehr bezweifle. machen große versprechungen - aber am ende nur die eigene tasche voll. genug beispiele im freundeskreis gesehen.

alle gute.






ein kind mit einem riesengroßen ameisenhaufen
Ex-Träumer
  Geschrieben: 24.11.17 15:16
@Tremor Du kannst aber deswegen nicht pauschalisieren und deswegen von einem Anwalt abraten.Wenn man weiß,was einem vorgeworfen wird und was für Mengen isses ja gut,nur schreiben die bei so einer Beschuldigung/Vorladung nicht immer alles mitrein,das weiß man erst wenn man eine Akteneinsicht beantragt oder wenn man Fanpost vom Staatsanwalt kriegt,im schlimmsten Falle erst mit dem Strafbefehl.
Und ob dein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden wäre (und das in Bayern!) ,weisst du auch nicht.Man kann selber keine Einstellung des Verfahrens beantragen,das kann nur ein Anwalt.
Ich finde beim Anwalt spart man wirklich am falschen Ende,aber gut,das muss jeder für sich selber Wissen.
Berichte uns bitte,wenn es dir nichts ausmacht, wie dein 2tes Verfahren ausgelaufen ist und vor allem ob du den Führerschein behalten darfst,ich bezweifle leider nämlich,dass die FSST sich auf ein 2-tes ärztliches Gutachten einlässt :(
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
88 Forenbeiträge

  Geschrieben: 25.11.17 18:08
Ohne Anwalt kriegst du keine Akteneinsicht und kannst nur hoffen, dass du weißt was sie gegen dich in der Hand haben.

In jedem Fall, egal ob mit oder ohne Anwalt, du hast NICHTS bestellt und NOCH NIE irgendwelche Drogen konsumiert. Alles andere müssen sie dir erst mal beweisen (inkl. Führerscheinstelle, die dürfen dich aber vorladen und pissen lassen also sei clean (minimum seit 2-3 Wochen!).
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 25.11.17 23:51
Hi,

Ich habe damals auch eine vorladung wegen dem shop chemical love bekommen. Es wurde dann eingestellt.
Einen anwalt hatte ich nicht hinzugezogen.

Lg
 

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