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Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 12.11.19 14:31
zuletzt geändert: 08.02.20 15:44 durch Neopunk (insgesamt 7 mal geändert)
Hey,


Mache nur ungern extra nen neuen Thread auf, aber da der einzigste den ich zum Thema Substitution allgemein finden konnte schon 3 Jahre alt war...

Folgendes:

Bin aktuell im Harz4 Leistungsbezug und muss zu meiner Praxis jede Woche über 2 Stunden fahren. Ich weiß, ich kann zwar schon glücklich drüber sein das ich nur 1x pro Woche fahren muss, aber das sind pro Monat trotzdem fast 100€ Fahrtkosten, für mich definitiv sehr viel.
Meine Sozialarbeiterin aus meiner Praxis hat mir deshalb einen Antrag fürs Jobcenter
mitgegeben (Stichwort: Mehrbedarf)


Und nun hab ich das übliche Schauspiel, keiner will Verantwortlich sein. Jobcenter schickt mich zur Krankenkasse, die Krankenkasse schickt mich wieder zurück zum Jobcenter...

Hat jemand Erfahrung damit was Fahrtkosten Erstattung bei Substitutuion angeht bzw. vielleicht sogar postive Erfolge ? Hat vielleicht jemand noch eine andere Idee außer Jobcenter u. KK an wen man sich diesbezüglich wenden könnte? Gibt es da irgendwelche festen gesetzlichen Regelungen?

Danke euch !
Beste Grüße
"Oh how I wish to dream again..."
- Nightwish
Kommentar von Neopunk (Moderator), Zeit: 08.02.2020 15:44

Bloß weil ein Thread schon älter ist, heißt es nicht, dass man stattdessen einen Neuen aufmachen muss. Das führt nur dazu, dass die Informationen über mehrere Threads verteilt sind, was wir vermeiden möchten.

Da Deine Frage sich aber doch recht vom Thema Substi abhebt, kann sie ruhig einen eigenen Thread haben. Aber künftig bitte nicht davor zurückschrecken, auch alte Threads wiederzubeleben ;)

Titel angepasst
 
Traumländer



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  Geschrieben: 12.11.19 15:25
jenjey, einen Tipp kann ich dir geben. Das hat mir in ähnlichen Situationen schon wirklich oft geholfen:
Wende dich an eine der zuständigen Führungskräfte, erkläre den Sachverhalt und bitte um eine "wohlwollende Entscheidung". Dabei vermeide es, die Leute anzuschwärzen, mit welchen du es direkt zu tun hast dort. Im Gegenteil - Die können ja nichts dafür, haben keine Richtlinien etc ...
Richtlinien, das ist Sache der Oberen, also bist du dort schon richtig.
Probieren geht über studieren. Eine Mail ist schnell geschrieben.
Gut geschrieben sollte sie halt sein. Sachlich und um die Lösung deines Problemes bemüht, nicht darum, Zoff zu machen, zu querulieren.
Grüsse
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.11.19 16:44
Wie K I schon sagt erstmal versuchen nochmal mit dem Jobcenter in irgendeiner Art und Weise ins Gespräch zu kommen... Im Regelbedarf für Hartz IV sind für Fahrtkosten in etwa 25 Euro monatlich angesetzt, da du diese deutlich überschreitest und es sich bei dir auch um laufende Kosten handelt, die nicht nur einmalig auftreten und darüber hinaus lebensnotwendig sind, sollte vom Prinzip her auf jeden Fall ein Mehrbedarf vorliegen.

Wenn das Jobcenter sich auch nach weiteren versuchen querstellt, müsstest du eben den Weg über eine Klage vorm Sozialgericht gehen.
"You measure democracy by the freedom it gives its dissidents, not the freedom it gives its assimilated conformists."
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.11.19 17:36
Hallo @jenjey,

hier in der Stadt (allerdings auch Großstadt und Ballungsgebiet) gibt es mehrere Anlaufstellen für Leistungsfragen und Probleme rund um das Jobcenter, mit kostenloser Beratung von bzw. mit Fachanwälten an mehreren Tagen in der Woche. Dort könnte man als eventuell letzten Schritt auch gemeinsam den Gang vors Sozialgericht angehen, wenn es wie schon angesprochen gar nicht anders geht.

Vielleicht schaust Du mal nach bzw. googelst, ob es sowas in Deiner "Substi-Stadt" auch gibt und Du dort evtl. Hilfe bekommen könntest? Falls es sich um Berlin handeln sollte, so sollte es etwas in dieser Art doch x-fach geben.

100 Euro Fixkosten im Monat sind, verglichen mit dem Regelsatz, wirklich eine Menge Holz.

OT:
Spoiler:
Der ÖPNV ist preismäßig in Deutschland bzw. zumindest hier in NRW (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) sowieso ein Witz, nimmt man die vorgesehenen 25 Euro Fahrtkosten als Bemessungsgrundlage...allein das frühere "SozialTicket" (das seit mehreren Jahren "MeinTicket" heißt, damit der Käufer sich beim Vorzeigen nicht diskriminiert fühl, obwohl sowieso jeder weiß, worum es sich handelt^^) für Bezieher von Transferleistungen oder Geringverdiener kostet monatlich inzwischen knapp 40 Euro und gilt lediglich innerhalb der Kommune, in der der Bezieher / die Bezieherin wohnt. Wenn dann noch Fahrten in eine andere "Wabe" (also Stadt / Kommune) anstehen, nicht nur zum Privatvergnügen, sondern auch für notwendige Termine, so kommen je Fahrtrichtung noch 3,60 Euro hinzu. Da landet man auch hier sehr schnell bei 50 Euro im Monat und mehr an fälligen Fahrtkosten.

Und fehlende Mobilität macht es wiederum noch viel schwieriger, eines Tages möglichst wieder aus Hartz IV herauszukommen...während dem Inidivualverkehr bzw. der Straßen- und Autobahnbau finanziell der rote Teppich ausgerollt zu werden scheint, vergleicht einmal die Fahrgastzahlen und das jeweilige Einkommen zwischen ÖPNV und motorisiertem Individualverkehr.

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Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 12.11.19 18:10
zuletzt geändert: 13.11.19 05:20 durch jenjey (insgesamt 1 mal geändert)
Danke ihr lieben für die schnellen Rückmeldungen.

Ich werd da auf jeden Fall hartnäckig bleiben, aber wie du schon gesagt hast K I natürlich auf vernünftige Art und Weise. Das ist sowieso immer meine Vorgehensweise, versuchen mich so höflich und förmlich wie möglich auszudrücken... Bin damit bis jetzt tatsächlich auch immer am besten gefahren. Wenn beim nächsten Klärungsversuch nichts rauskommt beim Jobcenter werd ich definitiv eine Instanz höher gehen und mich mal an die Chefetage wenden.

Ja Murmeltier, meine Praxis befindet sich tatsächlich in Berlin. Das ist wirklich eine gute Idee, hab ich garnicht mehr dran gedacht das es solche Beratungsstellen gibt... Auch wenn ich schonmal davon gehört hab. Naja, manchmal braucht man halt auch mal ein paar Denkanstöße von außen ;) Da werd ich mich definitiv mal schlau machen wo das angeboten wird! Kann ja auch abgesehen von meinem aktuellen Problem nicht schaden, mal so eine Adresse parat zu haben wenn's mal Probleme gibt...

PS: Ich hatte mir das mit dem Sozial-Ticket tatsächlich schonmal durchgerechnet, da ich innerhalb von Brandenburg durch 2 Landkreise muss plus Berlin ABC, würde ich mit dem Ticket definitiv nicht besser wegkommen als wenn ich 4 x pro Monat ne Tageskarte nehme für die entsprechende Strecke...


Beste Grüße
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  Geschrieben: 08.02.20 01:23
zuletzt geändert: 08.02.20 15:48 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 3 mal geändert)
jenjey schrieb:
PS: Ich hatte mir das mit dem Sozial-Ticket tatsächlich schonmal durchgerechnet, da ich innerhalb von Brandenburg durch 2 Landkreise muss plus Berlin ABC, würde ich mit dem Ticket definitiv nicht besser wegkommen als wenn ich 4 x pro Monat ne Tageskarte nehme für die entsprechende Strecke...


Ich würde sehr gern eine Sprechstunde bei einem Suchtmediziner meines Vertrauens in Anspruch nehmen. Dummerweise sitzt dieser in einer anderen Kommune (Oberhausen) und bis dahin komme ich trotz der sehr geringen Entfernung mit einem Monatsticket nicht, da dieses selbst im Ruhrgebiet nur innerhalb der Stadtgrenzen gültig ist.

Meine Frage: Hat diesbezüglich in BRD schon einmal jemand Erfahrungen mit möglichen Kostenerstattungen durch seine Krankenkasse gemacht, was "ZusatzTickets" und ähnlichen Unfug angeht? Der VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) ist einfach eine Gesamtkatastrophe, was z.B. kurze Entfernungen innerhalb des dicht besiedelten Ruhrgebiets angeht (wohne ich eine Haltestelle von Gelsenkirchen entfernt, so brauche ich ein "ZusatzTicket", um dahinzukommen - und was ausgerechnet niemals von den jährlichen Preiserhöhungen verschont bleibt, ist natürlich das sogenannte "SozialTicket" bzw. "MeinTicket", mittlerweile bei ca. 40 Euro nur für die Kommune).

Könnte man evtl. entsprechende Anträge, nach Notwendigkeit gestaffelt, bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen, wenn zusätzliche Tickets notwendig werden?

Gruß,
Murmel
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 08.02.20 09:50
Als Alg2 Bezieher, sieht die Sache so aus: das Jobcenter muss die Fahrtkosten fuer die Substitutions Behandlung als unabwendbaren, stetigen Mehrbedarf übernehmen. Gerne wollen sie dir wahrscheinlich, die im Regelbedarf vorgesehenen Leistungen fuer Fahrtkosten anrechnen, was aber unzulässig ist.

Ich hab das 2018 so durchgesetzt und bekomme monatlich 163 Euro um taeglich zur Vergabe zu kommen.

Es gibt entsprechende Gerichtsurteile, lass dich nicht abwimmeln, im Notfall hilft ne Klage beim Sozialgericht.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2011
761 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.02.20 10:52
Vielen Dank für den Hinweis @Talibahn, sollte ich dort regelmäßig aufschlagen (dringend notwendig wäre das, gerade wegen meines Benzokonsums). Leider geht es nicht direkt um eine Substitution (außer Kratom nehme ich keine Opioide oder Opiate, denke, das wird schwer durchzusetzen sein), aber ich werde es bei Bedarf auf diese Art mit einem Antrag versuchen. Sollte dieser abgelehnt werden, so gibt es hier in der Stadt auch mehrere Beratungsstellen von und mit Anwälten.

Herzlichen Gruß,
Murmel
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.02.20 11:12
Taliban hat es genau richtig erzählt.

§ 21 Abs. 6 SGB II lautet: "Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar."

Es handelt sich bei dir um einen Mehrbedarf im Einzelfall, wenn
1. die Bedarfslage eine andere ist, als sie bei typischen Empfängern von Grundsicherungsleistungen vorliegt, (eindeutig ja)
2. dieser Bedarf nicht von anderen Hilfeträgern gedeckt wird und (Krankenkasse fragen!)
3. dieser Bedarf nicht durch das im Regelsatz erhaltene Ansparpotential gedeckt werden kann.

Er ist auch laufend, weil er regelmäßig wiederkehrend ist.

Der Verweis auf die Verrechnung mit den im Regelsatz enthaltenen Fahrtkosten ist unzulässig, da dieser Betrag nur die üblichen Fahrten im Alltag betrifft.

Wenn du möchtest, kann ich dir gerne mal ein paar Urteile schicken als Argumentationshilfe bei einem evtl Widerspruch.
Konfuzius sagt:
"Schläfst du ein mit Popo die juckt, wachst du auf mit Finger die stinkt."

Ein weiser Mann.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.02.20 15:34
zuletzt geändert: 08.02.20 15:44 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 1 mal geändert)
@Hanspetereumel

Vielen Dank für die Info und gesetzliche Grundlage. Ich müsste bei einem Suchtmediziner, dem ich vertrauen kann (dieser sitzt wie gesagt in Oberhausen und hat eine sehr progressive Einstellung zum Thema Sucht), erst einmal Klartext über meine derzeitige Situation sprechen, was mir oft schon schwerfällt, aus Schamgefühl eben. Dann müsste ich regelmäßige Termine dort ausmachen, damit überhaupt ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen bestehen und ich dies beim Jobcenter belegen kann. Aber es gibt nur diesen einen Arzt, den ich kenne, welcher nicht mit den üblichen Dogmen um die Ecke kommt und mir eventuell beim Ausschleichen helfen kann. Hier in der Stadt (obwohl doppelt so groß wie OB) ist mir kein Arzt bekannt, welcher so eine kluge und fortschrittliche Einstellung zum Thema Sucht hat und dementsprechend behandelt.

Bis die neuesten Erkenntnisse in der Suchtforschung in der Arztpraxis ankommen, dauert es leider oft Jahrzehnte. Aber es gibt, wie schon gesagt, Ausnahmen.

Ich bedanke mich herzlichst!

Gruß,
Murmel
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  Geschrieben: 08.02.20 16:20
Also bei der Krankenkasse hat man meiner Erfahrung nach, und auch der Erfahrung meiner Ärztin nach meistens schlechte Karten.

Wie schon geschrieben wurde hat man als AlG Empfänger definitiv Anspruch auf Mehrbedarf. Ich hätte diesen eigentlich auch, dass ist mittlerweile geklärt. Hatte auch schon ne mündliche Zusage vom Jobcenter, aber warte jetzt schon seit fast nem halben Jahr drauf, dass endlich der richtige bescheid kommt...
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  Geschrieben: 09.02.20 05:24
Vielen Dank für die Antwort @jenjey,

das Ding ist: Ich weiß noch nicht, ob ich dauerhaft diese Praxis besuchen werde, aber der Arzt hat einfach unglaublich viel Peil von der Angelegenheit und haut nicht nur die Standardphrasen heraus (nach dem Motto: "Bleiben sie abstinent, dann wird das schon"). Ein Nachteil ist auch, dass ich kein potenzieller Substipatient bin, da ich "nur" Kratom konsumiere. Mir geht es vorrangig um die Benzos (insbesondere die RC-Benzos) und um diese mit einem etablierten Stoff auszuschleichen.

Ich weiß nicht, ob Jobcenter und / oder Krankenkasse nur eine Substi unterstützen und Benzos für die "Neuland" sind, worauf es keine finanziellen Ansprüche gibt bzw. ein Antrag nicht für die Tonne wäre. Es geht mir nicht darum, irgendetwas "abzusahnen", sondern die arschteuren Fahrpreise im ÖPNV mit einem Mini-Einkommen irgendwie aufbringen zu können.

Einen herzlichen Dank,
Murmel
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  Geschrieben: 09.02.20 13:51
Man könnte argumentativ darauf pochen, dass es das Hauptanliegen des Jobcenters ist, die Leute wieder in Arbeit zu vermitteln (zumindest in der Theorie, soll jetzt keine Diskussion über irgendwelche dusseligen Bewerbungstrainings etc. geben lol ).

Wenn du glaubhaft darlegst, dass deine Sucht dich von der Aufnahme einer regelmäßigen Arbeit abhält bzw. massiv behindert, ist es im Umkehrschluss nur logisch, dass das Jobcenter mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen muss, das Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Was bei dir die finanzielle Unzterstützung in Form eines Mehrbedarfs für die Fahrten zur Suchtklinik ist.

Zudem gibt es keinen abschließenden Katalog, in dem genannt wird, wofür Mehrbedarf zusteht; § 21 SGB II ist eine sehr weitgefasste Regelung, um einzelfallbezogen reagieren zu können. Es geht um die tatsächlich anfallenden Kosten. Daher sehe ich da kein Problem.


Konfuzius sagt:
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