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Abwesender Träumer

dabei seit 2021
1 Forenbeiträge

  Geschrieben: 20.04.21 22:03
Gehe ich richtig in der Annahme, dass PPAP (siehe Link) unter das NsPG fällt?

https://psychonautwiki.org/wiki/Talk:PPAP


Hier der Link zu den Vorschriften des NsPG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NpSG-BtMG_RefE_VO_AEnd_Anlagen.pdf


 
Moderator



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2.839 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.04.21 11:19
zuletzt geändert: 21.04.21 21:12 durch Pharmer (insgesamt 7 mal geändert)
Ich würde jetzt nicht meine Hand dafür ins Feuer legen weil ich kein Jurist bin und so Zeug mit Gesetzen manchmal doch recht komisch funktioniert, aber ich bin mir schon sehr sicher dass die Antwort Ja lautet.

Es sieht erstmal nicht danach aus als ob diese Substanz noch in der Definition des NpSG liegen würde, weil das Gesetz ausdrücklich von der 2-Phenylethan-1-amin-Grundstruktur spricht, und es sich bei PPAP um 1-Phenyl-2-propylaminopentan handelt - also 1-Phenyl statt 2-Phenyl und 2-amin statt 1-amin. Aber dieser Unterschied in der Benennung nach IUPAC kommt dadurch zustande, wie in der organischen Chemie "gezählt" wird. Würde jetzt zuweit führen das im Detail zu erklären, aber kurz gesagt muss immer so gezählt werden dass insgesamt die niedrigsten Zahlen in der Bezeichnung stehen.

Der entscheidende Punkt ist jetzt hier, dass die Kernstruktur immernoch die gleiche ist; sowohl der Phenylring als auch die Aminogruppe sitzen ausgehend von der Grundstruktur immernoch an den gleichen Stellen, sie sind gleich weit voneinander entfernt und werden prinzipiell durch eine Ethylgruppe zwischen ihnen getrennt. Sie müssen aber anders nummeriert werden wegen der Alkylkette die da noch nach unten abgeht; in diesem Strukturabschnitt muss deshalb andersrum gezählt werden als in der Grundstruktur die im NpSG genannt wird. Also obwohl die Nummerierung anders ist, leitet sich die Substanz dennoch von der gleichen Grundstruktur ab, die dort im NpSG behandelt wird.


Edit: Ne Kleinigkeit ausgebessert, hab das während ner Online-Vorlesung geschrieben und am Schluss was durcheinander gebracht. Erklärung oben ist richtig, nur fehlt der auf den Punkt gebrachte Hinweis dass die Ethylkette zwischen Phenylring und Aminogruppe und der Propyl-Substituent an R4, also derselben Bindestelle an der auch das Amin hängt, zusammen als eine Kette betrachtet werden. Und das wiederum gibt dann die Erklärung, warum zwingend in diese Richtung gezählt werden muss, und nicht in die andere.

Wenn man von der Grundstruktur im NpSG ausgeht kann man die Propylkette auch separat als Substituenten an R4 betrachten, das hatte mich bissl durcheinander gebracht. Das erklärt nochmal warum es definitiv in die NpSG-Definition fallen sollte, ist aber für die IUPAC-Nomenklatur nicht relevant.
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