LdT-Forum

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Abwesende Träumerin



dabei seit 2021
28 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 24.05.21 15:22
Guten Tag ihr Lieben,

nachdem ich knappe 10 Jahre gebraucht habe, um zu checken, dass es sich bei 2CB, 2CE und MDMC um RCs handelt, hab ich mal versucht bisschen in das Thema einzusteigen...
Um ehrlich zu sein, als Chemie-Laie - zumindest in der Theorie :P - ist das ganze echt verwirrend.

Ich habe hier und auch bei anderen Quellen bisschen recherchiert, um zu sehen, was für mich interessant sein könnte.
Unter anderem bin ich auf o.g. BMDP aufmerksam geworden. Im Shop steht folgende Beschreibung:

"BMDP, auch bekannt als 3,4-Methylendioxy-N-Benzylcathinon, ist ein substituiertes Cathinon. Die molekulare Struktur von BMDP ist analog zu Methylon, umgangssprachlich als MDMC bekannt, ein Amphetamin, das wissenschaftlich als 3,4-Methylendioxy-N-Methylcathinon bekannt ist. Die BMDP-Chemikalie ist in Flüssigkeit unlöslich. Seine molekulare Formel ist C17H17NO3."


Also zunächst einmal das offensichtlichste: der einzige Unterschied (zumindest dem Namen nach) scheint bei BMPD zu sein, dass es sich um einen Angehörigen der Benzylgruppe handelt, statt wie bei MDMC um eine Methylgruppe?
Ist das soweit richtig gedacht?
Und falls ja: macht das bzgl. der Wirkung tatsächlich einen Unterschied, oder ist das nur ne kleine Abwandlung, um hier Gesetze zu umgehen?

Und dann noch ne andere kleine Bemerkung am Rande: Warum zum Geier der Name BMDP? Wäre nicht MDBC logischer gewesen?

Liebe Grüße
JKO



 
Abwesender Träumer



dabei seit 2018
58 Forenbeiträge

  Geschrieben: 24.05.21 20:22
Die von dir genannte Verbindung fällt zwar nicht unter das BtmG, wohl aber unter das NpSG. Gesetze umgehst du damit also nicht wirklich.

Auch kleine Unterschiede an einer Struktur können erhebliche Veränderungen in der Pharmakologie bedeuten. Da irgendwelche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Toxikologie zu machen ist fahrlässig. Im Vergleich zu Methylon scheint die Potenz sehr niedrig, siehe: https://www.bluelight.org/xf/threads/bmdp-what-is-it-like.857786/
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2012
357 Forenbeiträge
1 Tripberichte

  Geschrieben: 24.05.21 20:43
deepdreamer schrieb:
Die von dir genannte Verbindung fällt zwar nicht unter das BtmG, wohl aber unter das NpSG. Gesetze umgehst du damit also nicht wirklich.


Da weder Besitz noch Erwerb im NpSG bestraft werden - who cares?
Das Gegenteil von Drogenabhängigkeit ist nicht Drogenabstinenz, sondern Drogenautonomie.
Traumländer



dabei seit 2014
268 Forenbeiträge

  Geschrieben: 24.05.21 23:09
Die Einfuhr wird allerdings bestraft.
»Zu einer Erkenntnis […] muß man durch Not, Leiden an seiner Fülle gekommen sein, muß geglaubt haben, ›entwurzelt‹ zu sein […], muß am Intellekt gelitten und ihn durch den Geist überwunden – muß mit dem Menschen gerungen haben.«
— Ernst Toller

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