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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.11.05 22:16
Ich verweise auf einen Beitrag in einem anderen (leider nicht allzu seriösen) Forum...

>  http:// www.planet-liebe.de/vbb/showthread.php?t=102912

In einem Beitrag von "hemmerling" auf Seite 5 ist zu entnehmen:

"übrigens wenn man eine Vorstrafe hat wg. Drogen, kann man vielleicht noch ein Hochschul-Diplom machen, aber einen DOKTOR z.B. nicht"

Ich glaub das zwar nicht, aber wollte mich jetzt hier nochmal vergewissern. Vielleicht ist ja doch was dran?
Also, hat jemand zu dem Thema eventuell nähere Info's?
Hab nämlich vor Chemie oder was Ähnliches zu studieren und der großteil der Chemiestudenten macht zum Abschluss einen Doktor...


 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.11.05 20:12
Hab zwar grad keine Quelle (muss morgen an der Arbeit mal schauen, wenn ich es nicht vergesse), aber Stand vor etwa nem halben Jahr war das tatsächlich noch so. Wenn wer mehr weiß, bitte mir die Arbeit abnehmen *g
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 30.11.05 22:11
Muss man als Chemiker Doktor sein?

Off topic:

Die Beiträge von Trickster in dem Forum^^ lol
I don’t give a fuck about the Hollywood elite;
I don’t really care if models can’t fucking eat.
I don’t give a fuck about which movie is on top.
But what I really know is that the shit has got to stop.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.11.05 22:15
Gib mal in google das Wort Promotionsordnung ein, dann wirst Du sehen, daß üblicherweise ein Führungszeugnis abzuliefern ist.

Wenn Du's mit den Worten Promotion und Straftat versuchst, wirst Du auch Paragraphen finden wie
"Der Doktorgrad kann weiterhin entzogen werden, wenn der Promovierte/die Promovierte
wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist", §18 Absatz 2 auf  www.uni-potsdam.de/u/dekanat_philfak2/promotion/prom_ordnung.html.

Ich nehme an, die Details (für beide Regelungen) können von Uni zu Uni bzw. sogar von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich sein.
Forever trusting who we are...
...and nothing else matters!
Ex-Träumer
  Geschrieben: 30.11.05 23:25
OMG!!! also wenn man sich mal durchliest, was die da so schreiben....des is ja fast schon traurig.. -.-

mfg
wakemeup
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.12.05 00:13
Ein weiterer Grund, sich ein wenig besser zu benehmen. Promovieren ist eines meiner näheren Lebensziele ... wink

Obwohl ich mir sicher bin, dass die Doktoranden bei uns in der Soziologie alle kiffen. lol2
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.12.05 00:27
ich finde es halt total schade, dass ein paar totale idioten die gesamte kiffer-gemeinschaft so arg in den dreck zieht...

naja, ist aber auch die von hoeheren aemtern gewollte negative einstellung, drogen gegenueber...ich meine, woher kommt den diese "ich-moechte-mit-drogen-absolut-gar-nix-zu-tun-haben" einstellung??? des ist doch alles propaganda!!!! warum sollten nach zehntausenden von jahren der weiternentwicklung des menschen jez auf einmal drogen einen schlechten einfluss haben???

AAAAAARGHH!!! regt irgendwie auf.... -.-

mfg
wakemeup
 
Abwesender Träumer

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MSN
  Geschrieben: 01.12.05 09:13
Psilocybian schrieb:
Off topic:

Die Beiträge von Trickster in dem Forum^^ lol


Hä?

Aber mal ehrlich!
Hab eigentlich auch noch vor zu promovieren. Bin auch gott sei dank noch nicht vorbestraft...

Aber aus welchem Grund wird einem der Doktortitel verwehrt wenn man mal Drogen nahm?
Wird der/die dann deswegen ein schlechterer Arzt?
Is mir zu hoch!
Ich denk mal gerade ein Medizinstudium is ohne Drogen kaum zu bewältigen ^^

Ich muss diesen Stempelstaat echt nich mehr verstehen...

Kann man sich echt nur noch drüber aufregen..
Vlt haben wir ja mal das Glück und die Leutz die was verändern können kommen mal auf die Idee dass diese "bösen bösen Drogen" auch unseren Horizont erweitern können.
Hätte ich keine Pilze genommen hätt ich gar nich erst mitm Studium begonnen^^
In diesem Sinne.
Nichts ist wahr;Alles ist erlaubt !
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 01.12.05 12:26
um Vorbestraft zu sein muss man mindestens 2 Jahre auf Bewährung kriegen soweit ich weiß...
Habe auch schon Anklage hinter mir(vorsätzlich 20 Fälle=800eur) und ich bin nicht Vorbestraft und habe weder nen Eintrag irgendwo bei der Polizei noch sonstwas...
Also muss man wirklich VIEL gemacht haben (und auch erwischt worden zu sein) um als Vorbestraft zu gelten... von daher könnt ich es mir durchaus vorstellen das diese Arbeitsrichtung gesperrt ist
 
Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 01.12.05 14:27
zuletzt geändert: 01.12.05 14:35 durch anda (insgesamt 1 mal geändert)
Staticskill schrieb:
Also muss man wirklich VIEL gemacht haben (und auch erwischt worden zu sein) um als Vorbestraft zu gelten... von daher könnt ich es mir durchaus vorstellen das diese Arbeitsrichtung gesperrt ist

eek D.h. Du kannst nicht garantieren, dass Du nichts mehr machst? Oder handelt es sich um Drogendelikte, falls man fragen darf ;) ?

sorry for ot
þórir
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 01.12.05 15:06
zuletzt geändert: 01.12.05 15:07 durch mariejoana (insgesamt 1 mal geändert)

ippex_arutad schrieb:
Wenn Du's mit den Worten Promotion und Straftat versuchst, wirst Du auch Paragraphen finden wie
"Der Doktorgrad kann weiterhin entzogen werden, wenn der Promovierte/die Promovierte
wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist", §18 Absatz 2 auf  www.uni-potsdam.de/u/dekanat_philfak2/promotion/prom_ordnung.html.

Ich nehme an, die Details (für beide Regelungen) können von Uni zu Uni bzw. sogar von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich sein.




Also das scheint in der Tat von Uni zu Uni unterschiedlich zu sein.

In der PromO der Uni Suttgart ist bspw. im entsprechenden Paragraphen nur zu lesen:

§ 13 Entziehung des Doktorgrades
Die Entziehung des Doktorgrades erfolgt durch den Promotionsausschuss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Jetzt sollte man sich mal informieren, wie die gesetzlichen Bestimmungen denn so liegen...


Staticskill schrieb:
um Vorbestraft zu sein muss man mindestens 2 Jahre auf Bewährung kriegen soweit ich weiß...
Habe auch schon Anklage hinter mir (vorsätzlich 20 Fälle=800eur) und ich bin nicht Vorbestraft und habe weder nen Eintrag irgendwo bei der Polizei noch sonstwas...



Also ich weiß aus eigener Erfahrung, dass (zumindest bei uns in BW) selbst eine fallengelassene Anklage min. 3 Jahre noch in irgenendnem Verzeichnis bei der Polizei vermerkt ist.

Ich schau mal, ob ich was bezüglich der 2 Jahre auf Bewährung finde. Würde mich auch mal interessieren, ab wann etwas als "Vorstrafe" gewertet wird (und ob diese dann für immer bestehen bleibt...)

Man kann doch z.B. jemandem den Dokto nicht verwähren, weil er vor 20 Jahren mal mit Drogen gehandelt hat oder sonst was.
Wieso bekommt man nicht gleich nen lebenslangen Stempel mit "Vorbestrafter" auf die Stirn...
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.12.05 16:54
Kann mir aber schon vorstellen, dass das bei Medizinern einfach etwas enger gesehen wird ... rolleyes
 
Abwesende Träumerin

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  Geschrieben: 01.12.05 16:57

Trickster schrieb:
Aber aus welchem Grund wird einem der Doktortitel verwehrt wenn man mal Drogen nahm?
Wird der/die dann deswegen ein schlechterer Arzt?
Is mir zu hoch!
Ich denk mal gerade ein Medizinstudium is ohne Drogen kaum zu bewältigen ^^


Also erstmal gehts beim doktortitel gar nicht unbedingt nur um ärzte und zweitens ist jemand der vor 20jahren mal gekifft hat zwar bestimmt kein schlechterer arzt, aber auf der anderen seite wäre es vielleicht auch nen bisschen unveratnwortungslos jemanden, der im größeren stil mit drogen gehandelt hat, die möglichkeit zu geben betäubungsmittel legal zu veschreiben, oder? der könnte die kundschaft ja einfach übernehmen...


was so ins führungszeugnis kommt und was nicht, wie das mit der verjährung aussieht würde mich jetzt allerdings schon interessieren... kann es sein, dass es da zwei verschiedene "führungszeugnisse" gibt? eins das zB nen arbeitgeber anfordern kann (mit einwilligung) und eins wo wirklich nur der staat einsicht hat oder hat mir da jemand was grausam falsches erzählt??
Nichts in deinem Leben kann Wirklichkeit werden, das du nicht zuvor geträumt hast.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 01.12.05 18:07
zuletzt geändert: 01.12.05 18:24 durch Staticskill (insgesamt 1 mal geändert)
þórir schrieb:
Staticskill schrieb:
Also muss man wirklich VIEL gemacht haben (und auch erwischt worden zu sein) um als Vorbestraft zu gelten... von daher könnt ich es mir durchaus vorstellen das diese Arbeitsrichtung gesperrt ist

Bild: https://www.land-der-traeume.de/bilder/symbole/eek.gif
sorry for ot

das kann ich dir sogar schriftlich geben, habe seit fasching letztes jahr nichts mehr gemacht ;) Es handelt sich um Drogendelikte, der XTC und Amphe Art oder was meinst du jetzt mit der Frage?^^
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 01.12.05 18:11

mariejoana schrieb:

ippex_arutad schrieb:
Wenn Du's mit den Worten Promotion und Straftat versuchst, wirst Du auch Paragraphen finden wie
"Der Doktorgrad kann weiterhin entzogen werden, wenn der Promovierte/die Promovierte
wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist", §18 Absatz 2 auf  www.uni-potsdam.de/u/dekanat_philfak2/promotion/prom_ordnung.html.

Ich nehme an, die Details (für beide Regelungen) können von Uni zu Uni bzw. sogar von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich sein.




Also das scheint in der Tat von Uni zu Uni unterschiedlich zu sein.

In der PromO der Uni Suttgart ist bspw. im entsprechenden Paragraphen nur zu lesen:

§ 13 Entziehung des Doktorgrades
Die Entziehung des Doktorgrades erfolgt durch den Promotionsausschuss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Jetzt sollte man sich mal informieren, wie die gesetzlichen Bestimmungen denn so liegen...


Staticskill schrieb:
um Vorbestraft zu sein muss man mindestens 2 Jahre auf Bewährung kriegen soweit ich weiß...
Habe auch schon Anklage hinter mir (vorsätzlich 20 Fälle=800eur) und ich bin nicht Vorbestraft und habe weder nen Eintrag irgendwo bei der Polizei noch sonstwas...



Also ich weiß aus eigener Erfahrung, dass (zumindest bei uns in BW) selbst eine fallengelassene Anklage min. 3 Jahre noch in irgenendnem Verzeichnis bei der Polizei vermerkt ist.

Ich schau mal, ob ich was bezüglich der 2 Jahre auf Bewährung finde. Würde mich auch mal interessieren, ab wann etwas als "Vorstrafe" gewertet wird (und ob diese dann für immer bestehen bleibt...)

Man kann doch z.B. jemandem den Dokto nicht verwähren, weil er vor 20 Jahren mal mit Drogen gehandelt hat oder sonst was.
Wieso bekommt man nicht gleich nen lebenslangen Stempel mit "Vorbestrafter" auf die Stirn...


Um dich mal aufzuklären, mein Dad war bei der Polizei beschäftigt und hat etwas mehr Ahnung als du, also kann ich dir nicht aus Erfahrung sagen das es so ist, sondern es dir versichern das da nirgendwo was ist...
Allerdings: Die Polizei kennt dich nach nem vergehen, von daher wird das auch nicht vergessen sein und du jedesmal wieder in ne Polizeikontrolle mit anschließendem Pissen kommst t.t
Ich glaube die Verjährungsfrist liegt bei 15 Jahren as far as i know, hab das während meiner Ausbildung ma gelernt, bin mir aber nicht mehr sicher
 

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