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Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 13.01.06 18:47
Hallo Freunde,

mich haben die Bullen wegen verstoss gegen das Arzneimittelgesetz hochgenommen. Die Penner von der Zollfahndung in Nürnberg (alles oberschlaue Fachidioten) (schöne Grüße), meinten, nur weil ich ein paar Liter gbl zu hause rumstehen gehabt habe, würde ich gegen das Arzneimittelgesetz verstossen.
Ich lach mich Tot-
Ich bräuchte jetzt mal Euere Hilfe, ich kenn mich mit so einem Scheiß nicht aus, ich hab mit den verdamten Behörden noch nie zu tun gehabt.
Ich bin jetzt auf der Suche nach einem guten Stafverteidiger, der was drauf hat (im Raum Nürnberg).

Danke schon mal im vorraus
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.01.06 18:55
Schau mal hier , da findest bestimmt einen in Deiner nähe!
" Schlafen ist Kommerz! "

++ Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten. ++

++ Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above! ++
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.01.06 19:00

Imperator schrieb:
nur weil ich ein paar Liter gbl zu hause rumstehen gehabt habe, würde ich gegen das Arzneimittelgesetz verstossen.



Inwiefern fällt denn GBL unter das AMG? Hab nämlich gar nicht gewusst, dass dem überhaupt so ist! Gegen welchen Teil des Gesetzes (Paragraph, Abschnitt) hast du denn genau verstoßen?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.01.06 19:19
@ den gefickten Nürnberger ;-)

wenn überhaupt, wirst hier ziemlich die gleichen Antworten erhalten, wie im DF.

Viel Glück noch, bei der Suche
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.01.06 20:05
zuletzt geändert: 13.01.06 20:06 durch qf (insgesamt 1 mal geändert)
gammabutyrolacton und gammahydroxybuttersäure (gbl/ghb) sind in keiner anlage des btmg erwähnt, von daher hast du gar nichts zu erwarten.
eine erwähnung von gbl im bezug auf das arneimittelgesetz ist mit auch nicht bekannt. ich weiss nur, dass es präperate mit ghb gibt/gab - dies also auch geregelt sein muss.

aber selbst wenn, gbl ist schließlich nicht in jedem fall ein arzneimittel, in der industrie ist es ein verbreitetes lösemittel, gar als nagellackentferner wird es ja verkauft.

basf liefert es auch freihaus, www.basf.com/diols/pdfs/gammabut.pdf
4000 gallonen im tanklaster oder 507 labs in stahlfässern ;) da solltest du dir keinen kopf über ein paar liter machen.

such dir einen technisch bewanderten kumpel und gib an, du hast es für versuche benötigt, ...
und sofern es nur ein paar beamte vorort gesagt haben, wirst du wohl mit nichts rechnen müssen. den anwalt kannst du dir suchen wenn du eine anklageschrift vor dir hast.
gbl ist in erster linie nun wirklich weder arzneimittel noch droge.

mfg,
qf


die nulpen in grün wollten dich foppen oder hatten selbst keine ahnung.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.01.06 13:54
GBL und BD unterliegen dem GÜG (Grundstoffüberwachungsgesetz), sie dürfen nur an Einrichtungen mit entsprechender Genehmigung geliefert bzw. von diesen besessen werden. In erster Linie handelt es sich dabei um die Industrie und akademische Forschungseinrichtungen.

Ich darf leider noch niemanden vertreten.

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 18.01.06 14:02
GÜG § 3
Verbote

Es ist verboten, Grundstoffe, wenn sie zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, durchzuführen, zu veräußern, abzugeben, sonst in den Verkehr zu bringen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen.

> wenn du sie besitzt, hast du sie entweder selbst hergestellt oder dir verschafft. Beides verboten

GÜG § 29
Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

entgegen § 3 einen Grundstoff herstellt, mit ihm Handel treibt, ihn ohne Handel zu treiben einführt, ausführt, durchführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
ohne Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 13, einen in Kategorie 1 des Anhangs der VO (EWG) Nr. 3677/90 bezeichneten Grundstoff herstellt, erwirbt, einführt, ausführt, durchführt, an Dritte abgibt, veräußert oder sonst in den Verkehr bringt oder
einer unmittelbar geltenden Vorschrift der VO (EWG) Nr. 3677/90 über die Genehmigung zur Ausfuhr von Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotro-pen Substanzen verwendet werden können, zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach Absatz 5 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fallen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

gewerbsmäßig oder
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
handelt.

In besonders schweren Fällen sind die §§ 43a und 73d des Strafgesetzbuches anzuwenden.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 20.01.06 00:17

nobody schrieb:
Es ist verboten, Grundstoffe, wenn sie zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, durchzuführen, zu veräußern, abzugeben, sonst in den Verkehr zu bringen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen.


Ist der Nebensatz da nicht entscheidend? "wenn sie zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen" - Diese Intention muss dann ja erst mal nachgewiesen werden. Nicht so einfach, da GBL sehr viele legitime Verwendungsmöglichkeiten hat.

Sehr verwirrend finde ich die widersprüchlichen Aussagen zu der Frage, ob GBL im GüG erfasst wird. Alle Listen, die ich online finden konnte, enhielten GBL nicht. Was gilt denn jetzt? Warum kann man in diesem Land als Normalsterblicher nicht herausfinden, was man darf und was nicht? *seufz*
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2006
3 Forenbeiträge

  Geschrieben: 20.01.06 01:33

Zitat:
eine erwähnung von gbl im bezug auf das arneimittelgesetz ist mit auch nicht bekannt. ich weiss nur, dass es präperate mit ghb gibt/gab - dies also auch geregelt sein muss.


Ja, GHB ist Anlage 3, also ein Arzneimittel. Einfuhr, Herstellung etc desselben ist demnach verboten (wenn man nicht gerade ne pharmazeutische Lizenz hat).
 
Abwesender Träumer



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ICQ MSN
  Geschrieben: 20.01.06 10:02
zuletzt geändert: 20.01.06 10:11 durch nsnb2005 (insgesamt 2 mal geändert)

nobody schrieb:

> wenn du sie besitzt, hast du sie entweder selbst hergestellt oder dir verschafft. Beides verboten



würde ich aber anders sehen.
der besitz von rauschgift jeglicher art ist nicht strafbar, wenn er zum baldigen verbrauch bestimmt ist da er den strafbestand des "besitzes" rechtlich nicht erfüllt.

fals deine argumentation zulässig wäre könnte man jeden rauschgiftbesitzer, der mit drogen erwischt wird, auch für den erwerb anklagen.

da dies jedoch nicht der fall ist, ist meiner meinung nach mit dem besitz von irgendetwas noch nicht der erwerb oder die herstellung zu beweisen.

e./ ich weiß nicht wie das gesetz momentan ausgelegt wird, aber fals der besitz von grundstoffen bestraft wird, bis du im sack bei "neen paar littern"


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  Geschrieben: 20.01.06 12:01

nsnb2005 schrieb:

der besitz von rauschgift jeglicher art ist nicht strafbar, wenn er zum baldigen verbrauch bestimmt ist da er den strafbestand des "besitzes" rechtlich nicht erfüllt.




soviel ich weiß ist die formulierung "zum unmittelbaren konsum" und da liegt ein entscheidender unterschied.

wenn du auf der straße mit ein paar gramm dope erwischt wirst, ist das durchaus eine straftat im sinne des BTMG. dass später keine anklage erfolgt, mangels öffentlichen interesse bei mindermenge, ist was ganz anderes.

unmittelbarer konsum ist z. b., wenn du in einer kifferrunde einen joint gereicht bekommst, dran ziehst, und ihn weitergibst.

wenn du dir aber drogen beschaffst um sie später zu konsumieren, so besitzt du sie zwischendurch.
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  Geschrieben: 20.01.06 12:03
achja, zum GÜG

in den zusammenhängen, die hier im forum diskutiert werden, ist die vermutung, dass man sich stoffe beschafft um rauschmittel herzustellen, sehr naheliegend. von daher tritt hier wohl das GÜG in kraft.

ich bitte dabei auf das posten von links und anfragen bezüglich von "grundstoffen" zu verzichten.
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ICQ MSN
  Geschrieben: 20.01.06 13:51
zuletzt geändert: 20.01.06 13:59 durch nsnb2005 (insgesamt 1 mal geändert)

LdT schrieb:

wenn du dir aber drogen beschaffst um sie später zu konsumieren, so besitzt du sie zwischendurch.



wäre eine gute frage, auch wenn meine argumentation ja in eine andere richtung ging. (das stoffe zu haben =| sie erwerben oder "anderweitig beschaffen, einführen usw. ist)

auf der anderen seite ist das für den threadersteller vermutlich wurscht, weil bei ihm wohl die menge im zweifelsfall schwerwiegender ist als der erwerb. und von einem unmittelbaren verbrauch ist bei ein paar littern wohl nicht auszugehen -.-

e.: zudem wäre bei dieser definition das verschreiben von bmtg stoffen äußerst bedenklich genau so wie das take-home....
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  Geschrieben: 20.01.06 14:19
besitz impliziert beschaffung, da die sachen sich ja nicht einfach in deiner tasche materialisieren. ich weiß jetzt nicht, wie es beim GÜG ist, aber btmg I stellt ja auch den besitz unter strafe.
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 22.01.06 18:56

nsnb2005 schrieb:
auf der anderen seite ist das für den threadersteller vermutlich wurscht, weil bei ihm wohl die menge im zweifelsfall schwerwiegender ist als der erwerb. und von einem unmittelbaren verbrauch ist bei ein paar littern wohl nicht auszugehen -.-


Die Verbrauchsfrage führt hier m.E. in die Irre. GBL ist weder Betäubungsmittel noch Arznei im Sinne des Gesetzes, auch wenn es irgendwo Leute geben mag, die das schlucken (ein eher ungesundes Vergnügen). Wenn überhaupt, ist es ein Vorläuferstoff für GHB (=Anlage 3) und unterliegt damit evtl. einer Überwachung. In jedem Fall muss dann aber nachgewiesen werden, dass GHB hergestellt werden sollte. (IANAL...)
 

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