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Abwesende Träumerin



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ICQ Skype
  Geschrieben: 12.03.06 21:02
Hallo Leute,

Ein Freund von mir lebt unter der Woche wegen seiner Ausbildung in einem Jugendwohnheim. Dort hat die Putzfrau in seinem Zimmer seine Bong gefunden und das der Leitung gemeldet.
Er wurde natürlich dann zum Chef bestellt und so und man erklärte ihm, dass das verboten sei, mit dem Argument, dass die Be ja benutz gewesen sei. Laur meinem Freund ist sie wohl auch recht verschmandet. Naja, man sagte ihm, er müsse zu einer Drogenberatung und auch eine Bestätigung vorlegen, damit er weiterhin in dem Wohnheim wohnen dürfe. Außerdem wollen sie seinem Chef einen Brief schicken und ihn über den Vorfall in Kenntnis setzen.

Nun die Frage meines Freundes: Dürfen die seinen Chef überhaupt informieren? (Geht den ja eigentlich nichts an, was er in seiner Freizeit tut)
Und darf der Chef ihn dafür bestrafen oder so?
Wie geht das bei dieser Drogenberatung ab?
Ist einem von euch mal was ähnliches passiert?
Kann er noch mit weiteren Konsequenzen rechnen?

Danke schopn mal im Vorraus,
LG Jono
habt ihr jetzt kapiert, was uns so gefällt, wir hätten gerne ne kunterbunte chaoskinderwelt

*the wohlstandskinder*
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.03.06 21:11
Hmmm wenns ne normale Drogenberatung is wird dir nur son bscihen was erzählt und son paar fragen gestellt warum du konsumiert etc. nichts wildes. Der Chef wird ihn wohl kaum bestrafen können, da dein freund das ja nur in seiner freizeit und nich am arbeitsplatz konsumiert hat. Ob sie ihn informieren dürfen weiß ich nich, aber da sie keien Ärzte sind werden sies wohl dürfen. Aber wie da die Rechtslage is weiß ich ncih.
Hmm da keine Drogen beschlagnamht wurden, wird er wohl von der Polizei verschont bleiben. aber ausm wohnheim wird er wohl rasugeworfen werden können, wenns sich wiederholt.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.03.06 21:15
Abstreiten;
Dann hat er ebend salvia durch gezogen oder löwenzahn(*g*).
Nebenbei frage ich mich eh was die für eine berechtigung haben seinen besitz zu behalten, entwerder sie erstatten anzeige oder sie lassen es.

Wegen dem Chef, da wäre ich mir nicht so sicher, aber ich glaube des dürfen die ohne das ein urteil vorliegt nicht weil es verleugnung ist, sprich dein freund könnte zumindest erst mal probieren ein unterlassungsurteil zu erwirken, bzw. eine anzeige wegen der verleugnung zu tätigen.

zur drogenberatung sollte er nur dann gehen wenn ers zugibt, andernfalls wirde ers ja damit zu geben.

mfg
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.03.06 21:18
naja ber wenn da schmand drin war wird wohl anchgewiesen werden können dass es weed war. also wenn sies wirklich drauf ankommen lassen würden wirds wohl schlecht für ihn aussehen.
Ich würd eher einen auf Reue machen und mal auf den guten willen der Betreuer hoffen.
 
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 12.03.06 21:37
In dem Jugendwohnheim wird er wohl eine zweite Chance bekommen, und wenn er nochmal erwischt wird wohl auch noch eine dritte. Zur Dropse gehen ist nicht schlimm, im Gegenteil. Da sitzen ja kompetente Leute, die einem evtl Dinge verklickern, wo man von alleine nicht drauf gekommen wär (weniger über Drogen, mehr über Suchtverhalten /-vorbeugung bezüglich Drogen) schaden kann's nicht. dein Freund soll auf jeden Fall einen auf "Tut mir leid, kommt ned wieder vor" machen, ist in so einer Situation das Beste.

Fies ist allerdings, dass die es seinem Arbeitgeber petzen wollen! Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht. Auf jedenfall ist sowas unter aller Sau! Fies! Link! Pfui! Schweine! (sry, aber für sowas hab ich nunmal absolut kein Verständnis)
Sofern keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt (kommt meistens im Fall von Minderjährigkeit des Konsumenten) kann dein Kumpel denen bei der Dropse ALLES erzählen, die müssen den Mund halten. Insofern könnte er da ja mal fragen, wie's mit dem rechtlichen aussieht, ob man sowas weitererzählen darf oder nicht.

Greez

P.S.: Wenn dein Freund Pech hat, muss er ab jetzt regelmäßig abpinkeln...besser, er bleibt clean
finally, i killed that church
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  Geschrieben: 12.03.06 22:09
Gegen die Putze kann er doch auch was machen. Dann wird die wegen Verletzung der Persönlichkeit oder anderes ranbekommen und fliegt raus.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.03.06 22:14
der muss man doch nciht jetzt noch unnötig ein reinwürgen. außerdem darf sie das vielleicht sogar. und passiert is passiert bringt auch ncihts n rachefeldzug gegen die reinemachfrau zu starten.
 
User dauerhaft gesperrt



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  Geschrieben: 14.03.06 14:29
Also darf jeder in deinen Sachen rumwühlen? Toll.
Dann mach gegen die Putzi mal was.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.03.06 15:59
Ich kann mir kaum Vorstellen, dass überhaupt so viel Trubel darum gemacht wird.
Es ist doch ein legales(als ob's illegale gäbe smile) Rauchgerät, womit er tun
und lassen kann, was er will.
Also ich seh das Problem der Leute nicht.
mfG
"Jetzt schau Dir an was Du mich hast wieder anrichten lassen."
(Oliver Hardy)

“Ich glaube an die friedliche Koexistenz von Menschen und Fischen” (Goerge W. Bush)


Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 14.03.06 16:53
9mm an die schläfe...

nein kleiner scherz^^

hol dir aus lauter dreistigkeit ne neue bong rauch da durch n paar tabak köpfe lass sie in deinem zimmer stehen und wenn die putze die findet wirds ja sicher heissen das da wieder gras durchgeraucht wurden ist bzw wenn es dann irgentwo heist das es was mit drogen zu tun hat also illegaler drogen dann mach ne anzeige wegen verleugnung zeig die putze an weil sie dein zimmer durchwühlt hat (die bing steht im schrank stinkt und sie wird sie schon suchen dann!) bleib erstmal clean mach drogentest und mach nochmal eine anzeige weil sie bestimmt die alte bong net mehr haben oder? das wussten sie ja auch net das da gras durch geraucht wurden ist oder haben sie sie testen lassen?

Also tag der abrechnung so zu sagen und wenn ihr das nicht machen wollt dann bleibt ja nur noch 1 übrig und das hab ich schon genannt ganz oben^^
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.03.06 16:51

jediknight schrieb:
Gegen die Putze kann er doch auch was machen. Dann wird die wegen Verletzung der Persönlichkeit oder anderes ranbekommen und fliegt raus.

Nicht, wenn in der Hausordnung entsprechendes drinsteht oder er was unterschrieben hat zum Thema "Mein Benehmen in Räumen, die man mir zur Verfügung stellt". Ist etwas zu vage, daher sind so pauschale Antworten imo nicht möglich und implizieren einen falschen Lösungsansatz.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.06 01:48
zuletzt geändert: 21.03.06 01:51 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)
1. Die meisten Jügendheim - Hausordnungen sehen vor, dass der unerlaubte Besitz von Suchtgift oder Waffen zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages führt.
2. Der Inhalt des Mietvertrages selbst ist relevant.
3. Die Putzfrau kann wohl kaum belangt werden, da sie vermutlich sogar eine MELDEPFLICHT hat. Das Persönlichkeitsrecht hat bestimmt nicht verletzt, wenn etwas offen rumsteht an ihrem Arbeitsplatz.
4. Der Heimchef hat keine Schweigepflicht, daher kann er prinzipiell zu jedem sagen was er will. Wenn er allerdings Lügen erzählt, handelt es sich um üble Nachrede. Ist ja hier nicht gegeben, da Bong mit Schmand vorhanden.
5. Was der Arbeitgeber machen kann, ist auch vom Dienstvertrag abhängig. Ob freier, kollektiv, branchen-kollektiv oder individuell-normaler Dienstvertrag, spielt hierbei eine große Rolle. Auch ein Ausbildungsverhältnis ist rechtlich zu berücksichtigen (Lehrvertrag!). Eine Kündigung aufgrund von erheblichen, persönlichen Verfehlungen des Angestellten im Privatleben ist nicht selten, da dies a.) das Vertrauensverhältnis und b.) das Ansehen des Unternehmers schädigen könnte --> Kündigung "aus wichtigem Grund".

Genaueres kann ich dazu nicht sagen, da ich hierfür Kommentare zum deutschen Bürgerlichen, Miet-, Arbeits- und Strafrecht sowie etwaigen kleinen Nebengesetzen benötige. Alles in allem vermutlich Literatur im Umfang von zig tausenden Seiten und einem Kostenpunkt von 2.000-3.000 Euro (200 - 300 Euro für Kurzlehrbücher, die müssten in diesem Fall auch ausreichen).
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.03.06 11:17
ich bin auch während des blockunterrichts in einem wohnheim! da gelten ganz andere gesetze. die können dir da richtig ans bein pissen wenn die wollen. da haste keine rechte, nur pflichten. wir dürfen nicht mal in den block der mädchen oder alkohol trinken, wenn es einer doch macht gibts gleich ne abmahnung und der arbeitgeber wird sofort davon in kenntnis gesetzt!
UF´00
http://www.ultras-flensburg.de
Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.06 17:18
Lol, wie alt bist du???
Naja, so Sachen wie Briefgeheimnis usw. hat (außerm Zoll) jeder zu respektieren.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.03.06 18:34

nobody schrieb:
Lol, wie alt bist du???
Naja, so Sachen wie Briefgeheimnis usw. hat (außerm Zoll) jeder zu respektieren.


ich bin 19! das hat aber mitm alter nothing zu tun! das gilt ebenso für 30 jährigen die ne umschulung machen!
und ausserdem wer redet hier vom briefgeheimnis? ^^
UF´00
http://www.ultras-flensburg.de

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