LdT-Forum

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AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.05.06 18:58
Hi!

also ich hätte mal ne frage. was wäre zb man is bei irgendwelchen kumpels raucht dort was mit und macht sich auf den heimweg aus irgendeinem grund halten die bullen dich auf. und denken du hast gekifft und machen einen test bzw keinen soeine an den fingern wenn mans selber net angefasst hat (kumpel hat den kopfgestopft). und man muss pinkeln gehen, dort wird dir der konsum nachwiesen. der ja net strafbar ist. was passiert dann? gleich ne anzeige? muss man dann immer wieder pinkeln gehen? wenn ja was ist wenn diese test auch immer positiv sind aber man hat halt nie was dabei. also besitz kann dir net nachgewisen werden. was wäre dann?

 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.05.06 19:06
wenn du nicht aufm fahrrad erwischt wirst und nen führerschein hast, und wenn du auch nicht am steuer eines autos sitzt, hast du nichts zu befürchten!

konsum ist nicht schlimm...nur der besitz! aber der kann dir ja in deinem fall nicht nachgewiesen werden.

also:


Zitat:
was wäre dann?


--> gar nix !
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.05.06 19:10
also des heißt man muss a net nochmal pinkeln gehen?

aber a bekannter hat mir erzählt er musste zur polizei weil ihn jemand angezeigt hatte wegen besitz und weitergabe(nicht verkauf).
er war pinkeln war negativ und jetzt muss er angeblich noch 2 jahre immer wieder hingehen pinkeln. finde das etwas seltsam.

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.05.06 19:11
zuletzt geändert: 29.05.06 19:12 durch kreis (insgesamt 1 mal geändert)
im großen und ganzen richtig.
nur das gar nix passieren kann stimmt so nicht ganz.

konsum ist legal aber das dt. rechtssystem sieht auch beim "mitkiffen" ein "übergeben der herrschaftsgewalt" an den jeweiligen raucher; hört sich dämlich an, ist es auch;
aber das nur am rande.
du dürftest wie gesagt wenn du nicht fahrrad gefahren bist, einen führerschein hast oder grad als fallschirmlehrer einen tandemsprung mit einem schüler veranstaltet hast nix zu befürchten haben.
Nur ein Easteregg im Spiel des Lebens
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.05.06 19:19

layla schrieb:
weitergabe(nicht verkauf)



naja dann wird dieser bekannte deine freund wohl angezeigt haben weil er von ihm was hatte. - also weitergabe ist trotzdem "handel"(im übertragenen sinne). wer kein geld nimmt verschenkt es, womit auch zwei übereinstimmende willenserklärungen zustande kommen. - wie beim handel.

lange rede kurzer sinn - wenn dein freund meint mir drogen zu handeln - pgh.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.05.06 19:21
zuletzt geändert: 29.05.06 19:21 durch ehemaliges Mitglied (insgesamt 1 mal geändert)

kreis schrieb:
fallschirmlehrer einen tandemsprung mit einem schüler veranstaltet hast nix zu befürchten haben.



mal so nebenbei - gibt es gesetze die das fallschirmspringen oder auch bangjee springen auf drogen verbieten - stell mir das unglaublich geil mal voll drauf sowas zu machen..

edit : sry edit funktion grade verpeilt - next mal denk ich dran.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.05.06 19:22
ne des geile war ja daran er kennt den typen ja kaum. der hat sich quasi einen scherz erlaubt oder mag ihn einfach net. zuerst wusste er garnet von wem die anzeige kam, die bullen meinten er hätte mit ihm dann und dann was zam geraucht und er wusste des es net so war.
außerdem wenn müsstens ja eine hausdurchsuchung machen was bringt ihnen a pinkeltest? er kanns ja verkaufen aber net konsumieren. und du gibst nie einem freund mal was ab? oder lässt ihn mitrauchen wenn er zu dir kommt? deine freunde müssen ihr eigenes weed mitbringen?

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.05.06 22:06
zuletzt geändert: 29.05.06 23:05 durch ippex_arutad (insgesamt 1 mal geändert)
Ok, daß das mit dem Weitergeben auch ohne Bezahlung so ähnlich wie Handel gewertet werden kann, wurde ein paar mal erwähnt...

Aber ein anderer Punkt: Was habt Ihr alle mit dem Fahrrad? Die Angelegenheit mit dem Führerschein-verlieren geht auch einfach so: Hier wird nämlich u.U. angenommen, daß jemand, der regelmäßig kifft (und daß man das nicht regelmäßig tut, darf man dann durch mehrfache selbstfinanzierte Tests(!) belegen...), "Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen kann" (ob man das wirklich nicht kann, fragt niemand - wird generell unterstellt). Dann ist der Führerschein u.U. weg, weil man kifft - auch wenn man auf berauschtes Fahren generell verzichtet...

EDIT: Wen's interessiert, mal hier  http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-253.html ein wenig stöbern...
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 29.05.06 22:36
mir sagte ma einer , weil mein cousin ist noch 16 und kifft bei mir und muss denn imma noch hause das wenn der "kleene" ^^ angehalten wird , sagen se zum beispiel :

Du hast gekifft oder so aber denn lassen se denn auch weitergehen , fahren nach hause ohne anruf , anzeige ect

stimmt das so in etwa , weil der hat imma voll panik das die ihn anhalten wegen anzeige , oder nach hause bringen da meine tante/onkel recht streng bei drogen sind !
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.05.06 12:08
Wenn man einen Führerschein hat, kann das Konsequenzen haben!
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