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Abwesender Träumer

dabei seit 2009
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 14:40
Hallo,

ich hatte vor einigen Tagen eine Panikattacke nach Einnahme von 2C-E (in keiner Anlage des BtMG aufgeführt), woraufhin ich einen Notarzt bestellt habe. Die zuständige Dienstelle hat daraufhin auch die Polizei benachrichtigt. Nach Ankunft im Krankenhaus wurde ich nach Drogen durchsucht, allerdings wurde nichts bei mir gefunden. Heute erhielt ich allerdings eine polizeiliche Vorladung wegen des oben genannten Verdachts. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich dort meine Aussage verweigere? Wird eine Anzeige auf mich zukommen? Unter der Voraussetzung, dass auch in Zukunft keine Substanzen bei einer eventuellen Hausdurchsuchung gefunden werden, welchen Bestand hat da der Verdacht?
Leider habe ich nicht das Geld, um einen Anwalt bezahlen zu können, lässt sich die Sache eventuell auch ohne klären? Hat jemand bereits Erfahrung damit?

Vielen Dank im Voraus
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
74 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 14:50
Warum ruft ein Arzt die Bullen? Haben die nicht Schweigepflicht ausser bei Schusswunden etc.? Aussage würde ich prinzipiell IMMER VERWEIGERN. Bei den Bullen musst du nix sagen, egal was die dir veruschen zu erzählen...
Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2009
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 14:52
Wenn du 112 wählst, wird automatisch die Polizei nachalarmiert. Da greift die Schweigepflicht nicht mehr.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
24 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 16:04
wenn man den notruf ruft,sollte man einfach nicht sagen dass man drogen konsumiert hat,dass kann man noch im krankenhaus machen und da haben sie schweigepflicht.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 28.05.11 16:09
zuletzt geändert: 28.05.11 16:39 durch para gerd reloaded (insgesamt 5 mal geändert)
es bleibt ein unbewiesener verdacht. darauf kann keine verurteilung folgen. am besten gehst du garnicht erst zur polizei! du rufst dort an und sagst denen, dass du nach absprache mit deinem anwalt von deinem schweigerecht gebrauch machen wirst und dort auch nicht erscheinen wirst, weil du nicht verpflichtet bist. selbst wenn du mit nem vorsatz des schweigens dahingehst, können die einem immernoch etwas rausleiern, woraus sie dir einen strick drehen. kannst dich am telefon ja noch drüber echauffieren, dass es eine unmöglichkeit wäre, dir bei ernsten gesundheitlichen problemen noch drogenkonsum zu unterstellen... damit hat sich die sache dann erledigt... lass dich auf keinen fall bequatschen, doch noch da zu erscheinen: "wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie ja kurz auf nen kaffee vorbeikommen". wenn man in nem büro vor zwei polizisten sitzt, die es jahrelang gelernt haben, einen zu belabern, dann geht einem der arsch auf grundeis - deswegen einfach vermeiden.

der umkehrschluss: "wer schweigt, ist schuldig", ist nicht erlaubt. schweigen darf überhaupt nicht bewertet werden.
schweigen darf auch nicht als verdachtsmoment gewertet werden, um weitere untersuchungen anzustellen.

wenn am telefon mit "dann holen wir sie halt ab" gedroht wird, entgegnest du, dass das nicht erlaubt ist und dein anwalt sehr gut im dienstaufsichtsbeschwerden formulieren ist. halt deine bude und den körper in nächster zeit clean. man weiß ja nie, was denen noch so einfällt. eventuell wissen sie ja, welches auto du wann wolang fährst...

du hast am telefon aber nicht gesagt, dass du ne droge genommen hast oder? "ich glaube ich habe einen asthmaanfall, ich kriege keine luft mehr", klingt undrogig.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2011
68 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 28.05.11 16:30

Emgk schrieb:
wenn man den notruf ruft,sollte man einfach nicht sagen dass man drogen konsumiert hat,dass kann man noch im krankenhaus machen und da haben sie schweigepflicht.



So sieht es aus.Enfach sagen Atemnot,versehentlich Reiniger geschluckt,Stechen im Herzen etc.
Hauptsache nicht irgendwie was von Drogen erwähnen!
Halt an deinem Charakter fest,sonst bist du nur einer von vielen unterm Strich gebumsten Idioten!
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2009
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 17:13

para gerd reloaded schrieb:

du hast am telefon aber nicht gesagt, dass du ne droge genommen hast oder? "ich glaube ich habe einen asthmaanfall, ich kriege keine luft mehr", klingt undrogig.


Tja, das ist das Problem. Ich dachte in dem Augenblick, ich würde sterben und habe nicht über rechtliche Konsequenzen nachgedacht.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 28.05.11 17:26
zuletzt geändert: 28.05.11 17:55 durch para gerd reloaded (insgesamt 6 mal geändert)

DressedInBlack schrieb:

para gerd reloaded schrieb:

du hast am telefon aber nicht gesagt, dass du ne droge genommen hast oder? "ich glaube ich habe einen asthmaanfall, ich kriege keine luft mehr", klingt undrogig.


Tja, das ist das Problem. Ich dachte in dem Augenblick, ich würde sterben und habe nicht über rechtliche Konsequenzen nachgedacht.



naja. drogenkonsum ist nicht strafbar. und konsum setzt nicht, wie angenommen und häufig unterstellt, den besitz, welcher strafbar wäre bei btmg oder eventuell auch nach amg, voraus, sondern drogen können einem "zum konsum überlassen worden sein" (vgl. joint "weiterreichen"). zu der thematik gibt es ein sehr nettes video vom user "usualredant" hier im forum irgendwo auf youtube. gut für dich ist zudem, dass bei dir nichts gefunden wurde und die nichtmal wissen, welchen besitz man dir unsterstellen müsste... und ohne beweise (z. b. positive blutergebnisse) kann nicht so einfach der besitz irgendeiner droge unterstellt werden.

solltest du irgendwann mit der aussage am telefon konfrontiert werden, kann man immernoch kurz auf oben genanntes hinweisen oder weiter schweigen. jedoch kann man bei konsumzugabe davon ausgehen, dass die führerscheinstelle informiert wird... wenn die einen nicht juristisch bestrafen können, dann wollen sie einen über die führerscheinstelle ficken...

das ganze ist jetzt alles die reine theorie und ich persönlich bin der meinung, dass man, wenn es zu einem gerichtstermin kommt, ohne anwalt gewaltig über den tisch gezogen wird, obwohl man schlüssige und richtige argumente vorträgt um seine unschuld zu beweisen. leider ist das so.

andere argumentation wären "coffeintabletten". sind auch "drogen", jedoch absolut legal. den rest der argumentation kannst du dir sicher denken...
sind alles gedankenspiele und ich will dich damit nicht zum lügen anstiften, obwohl lügen nichts verbotenes wäre. verlass dich nicht auf meine aussagen, denn ich bin ein offizieller jurist :D

am besten wartest du erstmal ab, was auf dein nicht-erscheinen (schweigen) folgt. vll. bekommste dann ja bereits den bescheid über einstellung des verfahrens, wenns denn überhaupt eröffnet wird. noch ist ja afaik nichts an einen staatsanwalt gegangen, wenn die polizei erstmal ne aussage haben will.
 
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Abwesender Träumer

dabei seit 2009
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 21:38
Danke schonmal für die aufmunternden Worte. Wenn sich noch jemand findet, der so ein Procedere auch schonmal durchgemacht hat, würde ich mich auch über eine Antwort freuen.
 
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Abwesender Träumer

dabei seit 2009
9 Forenbeiträge

  Geschrieben: 28.05.11 23:30
Ich habe noch eine weitere Frage.
2C-E ist nicht explizit im BtMG aufgeführt. Somit habe ich im Worst-Case-Szenario nur einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz begangen. Wäre das klügere Vorgehen nicht, die Einnahme einfach zuzugeben? Was droht mir ein diesem Fall?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 29.05.11 00:04
zuletzt geändert: 29.05.11 00:30 durch para gerd reloaded (insgesamt 9 mal geändert)

DressedInBlack schrieb:
Ich habe noch eine weitere Frage.
2C-E ist nicht explizit im BtMG aufgeführt. Somit habe ich im Worst-Case-Szenario nur einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz begangen. Wäre das klügere Vorgehen nicht, die Einnahme einfach zuzugeben? Was droht mir ein diesem Fall?



es ist nie sinnvoll etwas zuzugeben, was einem sonst niemals nachgewiesen werden könnte. polizisten sprechen gerne von strafmilderung das ist aber IMMER EINE LÜGE. denn polizisten entscheiden nicht über das strafmaß, sondern das tut nur der richter in einem eventuellen verfahren. aber was willst du denn bei so "einem bagatelldelikt" als strafmilderung noch erwarten? die freuen sich doch, wenn man dann so doof ist und etwas zugibt, weil sie dir ohne selbstbelastende aussage überhaupt nichts anhängen können, sondern alles nur auf vermutungen und dem telefonat aufbaut. da schweigt man besser und lässt es drauf ankommen... bzw. man legt eine schauspielerische leistung hin und erzählt etwas von "coffeintablettendrogen" oder etwas anderes nachvollziehbares und dann schweigt man wieder. wenn man es aber zugeben sollte, dann legt man am besten einen seelenstriptease vom feinsten hin und erzählt, wie abgeschlossen man nun mit den scheiss drogen hat und man froh ist, dass einem das jetzt passiert ist, bevor du noch "tiefer in den drogensumpf gerutscht wärst". bei sowas muss man der obrigkeit gegenüber ein manipulatives, egoistisches und verlogenes arschloch sein, denn sonst ist man am ende selbst der gearschte (ist nur meine meinung dazu).

wenn man heutzutage den konsum von substanzen zugibt, ausnahme cannabis, dann kann man sich den führerschein in den arsch stecken. alles andere als cannabis zählt als harte droge und das rechtfertigt in eigentlich allen fällen den direkten entzug des führerscheins. den gibts dann frühstens wieder nachdem man 2000 euro für ne mpu locker gemacht hat... wenn man sie denn dann überhaupt besteht.

sicher ist: wenn du es gestehs, wird vermutlich ein verfahren gegen dich eröffnet. wenn nicht, dann kann es sein, das mangels beweise das verfahren nicht einmal eröffnet wird. über das genaue strafmaß kann man nie so genau was sagen: hängt vom bundesland, richter und sogar tagesform des richters ab. außerdem kommt man meiner erfahrung nach als student/abiturient noch einfacher mit einem "dududu, mach das niewieder", davon, weil die leute ja auch nicht unbedingt unmenschen sind und den jungen leuten nicht direkt einen guten werdegang verderben wollen, besonders wenn es das erste mal wäre...

das klingt von mir zwar etwas extrem negativ und nach "anti-einstellung", aber wenn man selbst mal mit denen zutun gehabt hat, dann ist man sich selbst ziemlich sicher, dass mund halten das beste ist, was man tun kann. fühl dich jetzt aber nicht zu einer handlung (aussage/schweigen/lügen) von mir gedrängt... tu das, womit du selbst am besten klarkommst, denn insgesamt wird man dir vermutlich nicht den kopf abreissen - es sei denn, du kämst aus bayern.

wäre aber nett, wenn du uns auf dem laufenden hälst, wies nun gelaufen ist.
 
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 29.05.11 21:59
Ich bin gerade so ziemlich das gesamte Strafgesetz bei Verstoß gegen das AMG durchgelesen und konnte keinen Abschnitt finden, wegen dem ich belangt werden könnte. Die meisten Abschnitte beziehen sich auf Abgabe an Dritte, was man mir auf keinen Fall unterstellen kann. Aus diesem Grund frage ich auch, ob es nicht klüger wäre, vor der Polizei darauf zu bestehen, dass ich keinen BtMG-Verstoß begangen habe. Vielleicht kommen sie sonst noch auf die Idee mir einen BtMG-Verstoß anzuhängen. Kennt sich vielleicht jemand aus mit dem AMG? Droht da bei Verstoß auch Führerscheinverlust (auch außerhalb des Straßenverkehr)?
Sind natürlich alles nur Hirngespinste, wenn mir da niemand etwas genaueres sagen kann, werde ich wahrscheinlich von meinem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Komme übrigens aus Berlin ;)
Der Vorladungstermin ist übrigens am 06.06., bin mir aber immer noch unschlüssig, ob ich da erscheinen soll.
 
Abwesende Träumerin



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Homepage ICQ
  Geschrieben: 29.05.11 23:18
Ich kann eigentlich nur dem hier beipflichten:


Zitat:
wenn man in nem büro vor zwei polizisten sitzt, die es jahrelang gelernt haben, einen zu belabern, dann geht einem der arsch auf grundeis - deswegen einfach vermeiden.



Das erste, was jeder Anwalt, den du anrufen würdest, jetzt wahrscheinlich sagen würde wäre: "Gehen Sie nicht ohne mich zu einer Vorladung und sprechen Sie bitte KEIN Wort mehr mit der Polizei."
Also- tu so als hättest du einen imaginären Anwalt ^^ der dir sagt: Sage ab, berufe dich auf die Schweigepflicht, und red kein weiteres Wort mit denen. Jede "ach so unverfängliche Frage" kann dir schnell nette Konsequenzen einbringen... o.Ö

Ich hab das schon durch. *mpf* *augenroll*

...auf der Suche nach der Wahrheit die sich tanzen lässt...
(Friedrich Nietzsche)
Ex-Träumer
  Geschrieben: 02.06.11 03:32
Frage mich auch, wie Leute immer wieder auf die Idee kommen, mit einer Aussage irgendetwas retten zu koennen, gelogen oder nicht. Wahrscheinlich zu viele Filme gesehen. Auf Vorladungen von der Polizei reagiert mensch wie auf Briefe von der GEZ, naemlich gar nicht, da muss du auch nicht anrufen und absagen, die Vorladung wandert direkt in den Muell, bis was vom Gericht kommt, was jedoch sehr unwahrscheinlich waere.


Zitat:
wenn man in nem büro vor zwei polizisten sitzt, die es jahrelang gelernt haben, einen zu belabern, dann geht einem der arsch auf grundeis - deswegen einfach vermeiden.



Nö. Einfacher Trick, sobald die dir den Wisch mit der Belehrung vorhalten und eine Unterschrift wollen bzw. dich fragen, ob du alles verstanden hast, schaust du ins Leere und verweigerst jegliche Kommunikation, das gilt insbesondere bei Festnahmen. Keine Aussagen, keine Unterschriften, oberste Regel. Dann wirken die auch nicht mehr so bedrohlich sondern werden einen lautes Seufzen ausstoßen, die wissen dann schon, woran sie sind und geben dann moeglichst bald Ruhe.

Alles was du aussagst, wird gegen dich verwendet, schließlich entscheiden nicht die Bullen, ob es zu einer Anklage kommt, sondern die Staatsanwaltschaft, es bringt also absolut nichts, den Wuenschen dieser nachzugehen. Das sind nicht deine Freunde, die passen nicht auf dich auf und egal was die erzaehlen, die sind nicht an deinem Wohl interessiert. Das 'guter Bulle, böser Bulle' Spiel gibt es wirklich, hatte mich damals fast totgelacht.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
99 Forenbeiträge

  Geschrieben: 09.06.11 00:08

Loserfish schrieb:
Keine Aussagen, keine Unterschriften, oberste Regel.



Ich möchte dies nocheinmal verdeutlichen.
Wer mit Repressionsorganen kollaboriert, macht sich selbst zum Täter.
"One has not only a legal, but a moral responsibility to obey just laws. Conversely, one has a moral responsibility to disobey unjust laws." - Martin Luther King

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