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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.02.13 19:39
Hi,

ich bin Anfang November von der Polizei aufgegriffen worden mit ca. 7,5g Gras und brauche mal eine Einschätzung von Wissenden, was da auf mich zukommen kann/könnte.

Bin fast direkt vor dem Haus meines Beschaffers aufgegriffen worden von einer Streife.
Sie haben mich mitgenommen aufs Revier und mir ein Geständnis rausgepresst (ob ich es nur zum Eigenkonsum nutzen würde, ob ich es weiterverkaufen würde etc). Ebenso haben sie herausgefunden, von wem ich das Zeug hatte und den haben sie auch am Spätabend wachgeklingelt und abgeführt.

Jetzt habe ich eine Vorladung als Zeuge, um gegen meinen Dealer auszusagen. Wie soll ich mich verhalten? Brauche ich einen Anwalt, wenn ich mich selber belasten muss? Leider habe ich beim Verhör zugegeben, dass ich das Gras bei ihm gekauft habe... Und zuletzt: mit was für einer Strafe ist zu rechnen? (7,5 g, bisher nicht auffällig gewesen). Muss ich mit nem Drogentest rechnen oder kann ich weiter konsumieren?

Pirscher.


 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 01.02.13 20:04
zum ersten geht 7,5 g meines wissens nach nich mehr als eigengebrauch durch, aber das ist ermessenssache des richters.

wenn du einen drogentest machen musst, musst du ihn machen. nur kann ich mir nich vorstellen, das sioe einen machen lassen, denn sie haben ja nich nur eine vermutung. wenn ich nen schwarzen auf der straße treffe halte ich ja auch kein edding neben sein gesicht, um zu gucken ob er schwarz ist. das du kiffst wird den wohl klar sein.

das du deinen dealer "verpfiffen" hast, war mit sicherheit keine absicht, aber n problem kann das trotzdem werden, aber eher zwischenmenschlich. entweder du sagst vor gericht gegen ihn aus und hast dann ziemlich sicher ärger mit ihm, oder du sagst falsch aus und machst dich selber strafbar. wobei ich dir von zweitem extrem abrate, da du ja bei der polizei mehr oder weniger zugegeben hast, das du es bei ihm gekauft hast. um einen anwalt brauchst du dir ersma keine gedanken zu machen, wenn du dir keinen leisten kannst kannst du auch einen vom staat gestellten nehmen, wichtig ist nur das du einen hast, der auf den bereich spezialisiert ist, denn jeder anwalt will gewinnen und dein fall is da keine ausnahme.

zum thema drogentest: wenn du nichts zu verstecken hast, dann mach ihn. denn wenn sie thc in deinem blut finden erhärtet das nur den verdacht das es für den eigengebrauch ist.

ACHTUNG: informiere dich vorher noch weiter, denn das deutsche rechtssystem ist teilweise ziemlich wahllos und unlogisch, weswegen man keinen fall mit dem anderen vergleichen kann. is aber auch noch bundesland abhängig.

DIE OBEN GENANNTEN AUSSAGEN SIND LOGISCHE SCHLUSSFOLGERUNGEN! es kann so kommen muss aber nicht!

wenn du noch nicht vermerkt bist mit akte und allem drum und dran kommst du mit viel glück (oder pech wie man will) mit sozialstundenbis max. ner geldstrafe davon. wie hoch kann ich dir aber nich sagen.

viel erfolg und lass dich zu nichts dummen hinreissen!

lg Tr1p
Gewöhnt euch nicht bei mir an Groß- und Kleinschreibung... in Trippberichten wird die benutzt aber sonst bin ich einfach zu faul XD
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.02.13 20:32
Tr1pwalker schrieb:
...da du ja bei der polizei mehr oder weniger zugegeben hast, das du es bei ihm gekauft hast....


Also ich glaube diese Aussage bei der Polizei ist doch vor Gericht nicht verwertbar, bzw kann man das nicht wiederrufen?
So nach dem Motto "ich hab mich verplappert, war aufgeregt ect."
An deiner Stelle würde ich mir aufjedenfall Rechtsbeistand in Form eines Anwalts besorgen, wobei das natürlich auch eine Kostenfrage ist.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.02.13 20:38
Das ganze ist doch erstmal auch abhängig vom Bundesland im Bezug auf die Strafe. Wo war das denn?
Dass du den Dealer verpfiffen hast ist natürlich sehr schwach von dir gewesen, aber naja ist nun passiert. Kannst es revidieren und sagen du hättest dich unter dem Druck der Beamten zu einer Falschaussage hinreißen lassen. Ansonsten sag so wenig wie möglich, du hast das Recht zu schweigen. Ich bin kein Anwalt und würde dir auf jeden Fall einen empfehlen.

Und fürs nächste Mal: Alles was du sagen musst ist wie du heißt und wo du wohnst, mehr nicht. Drogentest kommt drauf an, hast du einen Führerschein?
"In dieser Welt sind die einzigen Menschen, die noch die Rechte anderer beachten, die Berufsboxer."
Traumländer



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  Geschrieben: 01.02.13 22:27
Niedersachsen ;) steht im Titel :D
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Friede ist der Weg
(Mahatma Gandhi)
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.02.13 22:32
Thompsen schrieb:
Das ganze ist doch erstmal auch abhängig vom Bundesland im Bezug auf die Strafe. Wo war das denn?

Steht in der Threadüberschrift :)
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.02.13 23:04
MisterDead schrieb:
Thompsen schrieb:
Das ganze ist doch erstmal auch abhängig vom Bundesland im Bezug auf die Strafe. Wo war das denn?

Steht in der Threadüberschrift :)


Ok sorry hab ich übersehen, mein Fehler;)

Also bei Wikipedia steht:
Wikipedia schrieb:
Als Richtwert für eine geringe Menge Cannabis gilt in den meisten deutschen Bundesländern eine Obergrenze von sechs Gramm. In Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Berlin gilt eine Obergrenze von 15 Gramm Cannabis.


Dann wirds wohl wahrscheinlich eingestellt so wie ich das sehe. Könnte aber sein, dass sich die Führerscheinstelle bei dir meldet, da du ja anscheindend Konsum zugegeben hast(Falls die Polizei das weiterleitet)
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 02.02.13 01:30
Ohja,niedersachsen halt._. Hier zählt nach den meisten Polizisten 0,5 als eigenbedarf wie sie sagen,bei manchen 1 und so weiter.Kumpel wurde mit 5G gepackt und hat ne Woche JUGEND-arrets bekommen. Gegen die Strafen kann man eigentlich nichts sagen,ich bin auch vorbestraft und bei 17Anzeigen grad mal nen Monat+50Sozialstunden ? (11Davon diebstahl auf Monate lang gezogen) Und wenn du kein Arrest willst kannst ja nach ner "Ausgiftung"/Therapie auf 2-4Wochen machen wenn du unsicher bist(Was bestimmt verständlich ist) wie lang die Strafe ist.

Nicht wirklich hilfreich,aber jede Antwort KÖNNTE was wert sein.

Noch nen Tipp was mich auch oft bewahrt hat: Immer in die Augen gucken(Hab ich vorher nie und bei meiner 1Straftat sofort arrest bekommen danach Sozialstunden und dann kam die restlichen 17)Wenn du der Typ bist wie ich der fast nur auf Boden guckt versuch es wenigstens,wenn du dauernt auf Boden guckst kommt das gefühl das es dir scheiß egal ist,bei zwischendurch das es dir leid tut bla.<-Zeige reue.Zeig "mitgefühl" auf irgendeine art und weiße,vllt. auf dich selbst das es so weit gekommen ist *heuchel(?)*.


Edit : Dein letzer satz xD Seh es doch als "Startpunkt" das du auch ohne kannst,rauch nicht bis du etwas zu 100% weißst (Vom gericht oder so)
Realität sind was für Menschen die nicht mit Drogen umgehen können.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.02.13 22:47
Danke für Eure Antworten. Ich hoffe auch, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Ne Geldstrafe würde mich als Studenten schon hart genug treffen.
Ich höre auch immer wieder von welchen, an denen dann ein Exempel statuiert werden soll und die mit einer Vorstrafe nach hause gehen. Da ich mich demnächst auf meinen Dr. vorbereite, wäre das natürlich maximal scheiße. Mit einer Vorstrafe kann man hier nicht promovieren.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.02.13 11:48
Noch ein grund mehr dir gleich 5 daumen zu drücken

Gewöhnt euch nicht bei mir an Groß- und Kleinschreibung... in Trippberichten wird die benutzt aber sonst bin ich einfach zu faul XD
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 04.02.13 12:21
Ist die 10g Regelung nur für NRW in Kraft getreten...?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.02.13 13:22
Was sagt denn der Ticker, den Du angeschossen hast? Der möchte dir sicher die Eier abreissen?! Ich denke Du hast wenig zu befürchten; leugnen nützt jetzt nix mehr...
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 04.02.13 14:05
Hol dir auf jeden Fall n Anwalt! v.a. wenn so viel auf dem Spiel steht. was ganz genaues kann dir hier eh keiner sagen und bevor du dich (& andere) noch mehr selbst belastest, solltest du dir wirklich professionelle Hilfe holen.
Mir persönlich wäre das das Geld wert.
For today I am a wild creature,
And tomorrow I will be lost again.
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.02.13 16:35
Hey,

danke für die Antworten. Eben kam ein Brief: Strafbefehl über 15 Tagessätze á 5 EUR plus Verfahrenskosten. Also alles in allem etwa 140 EUR. Klingt gut, ich hatte mit schlimmerem gerechnet.

Kann da noch was kommen, wenn ich als Zeuge auftreten muss? Ggf. wenn mich mein Dealer in der Verhandlung versucht, zu belasten?

MfG
Pirscher
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 09.02.13 17:22
denke du hast von deinem dealer mit Konsequenzen zu rechnen?!
Not all drugs are good.. some are great

Ach wie gut das niemand weiss, dass ich auf dem WC kokse und nicht scheiss

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