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Abwesender Träumer

dabei seit 2013
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  Geschrieben: 23.03.13 19:59
zuletzt geändert: 21.04.13 21:54 durch BuLLsEye90 (insgesamt 1 mal geändert)
/Edit wegen Paranoia (Ja ihr habt es doch geschafft das ich sogar an meinen eigenen Fähigkeiten Zweifel :D )
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 23.03.13 20:10
zuletzt geändert: 23.03.13 20:28 durch atompilz (insgesamt 1 mal geändert)
Soweit ich weiss, dürfen Sie nur Sachen mitnehmen die der Beweissicherung dienen. Also für den Fernseher oder dergleichen haben die keine Verwendung und deswegen würde der auch nicht mitgenommen werden. Bei den Handys und dem PC sieht dass dann schon anders aus, da könnten ja Daten (Fotos, Kontakte, Sms) drauf sein, die von Interesse sind.

Ich rate dir dringend absolut alles verschwinden zu lassen was irgendwie mit Drogen zu tun hat. Also keine Waage, keine Bong im Haus. Natürlich auch kein Gras. Zur not den Eigenbedarf draussen im freien bunkern. Auch die Handys würde ich woanders lagern. Die Festplatte deines PCs ebenfalls (da man den aber jeden Tag benutzt, rate ich dir: kauf eine Externe Festplatte und kopiere alles was du an Daten behalten willst darauf, und lagere die Festplatte anschliessend woanders), denn deinen PC wirst du dann erst mal längere Zeit nicht wiedersehen. Und den vermissen ja viele sehr. --> alle Angaben ohne Gewähr

Edit: und denk daran : Schweigen ist Gold. Egal mit welchen Aussagen oder Geständnissen von "Kontakten" die dich Konfrontieren entweder einfach gar nichts sagen oder alles verneinen (Lügen bei Selbstbelastung ist absolut legal). Entscheidend ist nur was dir bei dir finden oder eben besser nicht finden. Was irgendwer mal irgendwann über dich gesagt hat ist Schall und Rauch das zählt vor Gericht ohne handfeste Beweise 0. Also wenn sie bei dir gar nichts finden und du dich nicht in Wiedersprüche verwickeln oder zu irgendwelchen Aussagen hinreissen lässt (deswegen einfach gar nichts sagen), hast du nichts zu befürchten.
 
Moderatorin



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  Geschrieben: 23.03.13 20:14
1. Wenn du schon von ner HD ausgehst sorge dafür, dass GAR NICHTS gefunden wird, es wird ja ne Möglichkeit geben, das außer Haus aufzubewahren. Wenn ne Waage da ist ist das z.B. nicht so gut.

2. Zum Mitnehmen von Bargeld/ Wertgegenständen die keine Informationsträger wie PC/Handy sind: Das ist nicht rechtens. Wie du im konkreten Fall richtig reagierst kann dir sicher wer anderer hier sagen, ich wollte nur betonen dass auch Polizisten dir nicht einfach deine Brieftasche oder die der Freunin klauen dürfen.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
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  Geschrieben: 23.03.13 20:20
Wenn die mitkriegen, dass du da, wo du wohnst, nicht gemeldet bist, so kann das ganz schnelle wegen ner 10€-Strafe zu einer U-Haft führen, da man dich ja nicht mit Sicherheit bei deinem gemeldeten Wohnsitz antreffen kann. Dies hat mir mein Anwalt mal erzählt, als bei mir ebenso eine HD zu vermuten war und ich in meiner neuen Wohnung noch nicht gemeldet war. Das habe ich dann aber ganz schnell nachgeholt. Von daher würde ich das mit dem Anmelden auch ganz schnell erledigen, oder dich in der gemeldeten Adresse primär aufhalten. (klar musst du nicht jede Minute am Tag zu Hause sein, aber z.B. nur 1x pro Monat ist einfach zu wenig).
"Wer den freien Genuß von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf."
Edmund Stoiber (ehemaliger Ministerpräsident von Bayern),1997
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.03.13 21:43
zuletzt geändert: 23.03.13 22:10 durch (insgesamt 2 mal geändert)
So zuerst mal vorne weg... Wenn bei dir eine Hausdurchsuchung angeordnet ist befindest du dich momentan schon im Ermittlungsverfahren. Nun ist es wichtig zu wissen, was dir vorgeworfen wird, besser gesagt vorgeworfen werden wird. Handelt es sich um Handel bzw Einfuhr in nicht geringer Menge dann könntest du evt Probleme bekommen. Wird dir Gewerbsmäßigkeit vorgeworfen sieht es nicht gut aus.

Denn dann können Bargeld und Wertgegenstände die nicht eindeutig deiner Freundin zugewiesen werden können, sichergestellt werden wenn sie der Einziehung bzw dem erweiterten Verfall unterliegen. Diese Sachen würdest du im Falle einer Verurteilung nicht wiederbekommen.


Der Einziehung unterliegen alle mobilen Sachen die aus einer rechtswidrigen Tat hervorgegangen sind oder bei ihr benutzt wurden. (Im Falle des Handels zb das Btm an sich aber auch ein Auto das zur Beschaffung häufig benutzt wurde, hier aber hohe Anforderung an die Verhältnismäßigkeit)

Dem erweiterten Verfall unterliegen so gesehen die "Früchte" einer rechtswidrigen schweren Tat (idR Verbrechen, keine Vergehen). In deinem Fall kann das erwirtschaftete Barmittel bzw hiervon gekaufte Wertgegenstände sein.

Das mit der Untersuchungshaft könnte auch ein Problem werden. Wenn die zu erwartende Haftstrafe nicht außer Verhältnis zur Dauer der Untersuchungshaft bis zur Verurteilung ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du dich unter anderem verborgen hälst (was bei dir der Fall sein könnte), kann es sein dass du einfährst. Natürlich nur wenn dringender Tatverdacht einer qualifizierten Straftat besteht.

Das mit den 10 EUR was mein Vorposter geschrieben hat, stimmt so nicht. Es muss eine qualifizierte Straftat vorliegen.

Was erwartet dich denn als Tatvorwurf? Dürfte es tatsächlich Handel und dann möglicherweise noch gewerbsmäßig, dann würde ich dir nahe legen alles an Wertsachen und Bargeld was nicht eindeutig deiner Freundin zugewiesen werden kann verschwinden zu lassen und dich umzumelden.

Wenn mir noch was einfällt, ergänze ich es. Ansonsten frag einfach.

Lieben Gruß
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
708 Forenbeiträge

  Geschrieben: 23.03.13 22:20
Wow, gut erklärt. Das mit den 10€ war ein wenig überspitzt, von mir.

Bist du Anwalt o.ä.? Wäre praktisch, neben einem klinischen Pharmakologen auch eine Anwalt im Forum zu haben...
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Edmund Stoiber (ehemaliger Ministerpräsident von Bayern),1997
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.03.13 22:50
Bei Versteckaktionen von Beweismitteln immer beachten, dass es möglich ist, bereits beschattet zu werden. Weiß ja nicht, um welche Delikte es genau bei dir geht, halte es aber für möglich.

Sei lieber ein wenig mehr paranoid als zu wenig.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 23.03.13 23:31
@jackherer: Nein bin kein Anwalt aber habe Strafrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht und auch Betäubungsmittel und Arzneimittelrecht u.a. im Studium gehabt und auch jetzt beruflich damit zu tun.

Dein Zitat ist übrigens klasse. Ich hab meinen Kakao ausgespuckt weil ich lachen musste :)))
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 24.03.13 00:19
Ab wann man von nicht geringer Menge spricht kommt auf die Substanz an. Wenn du, wie du erwähnst im Kg-Bereich rumhantierst kannst du von gewerbsmäßigen Handeltreiben ausgehen, egal welche Substanz es ist. Dies ist dann kein Vergehen mehr sondern ein Verbrechen, strafbar gem. Par. 29 (3) Nr. 1 BtmG.

Somit würde auch der erweiterte Verfall deiner Wertsachen greifen außer du kannst nachweisen dass du sie durch die Einkünfte regulärer Arbeit finanziert hast.

Nun kommt es auf die Beweislage an. Wenn bei dir schon eine Tü geschaltet ist und du über Telefon o.g. Straftaten planst/besprichst sieht es nicht gut aus.

Auch würde ich dir nahe legen dich hier im Forum etwas bedeckter zu halten sofern du vom eigenen Rechner schreibst. Verstehe mich nicht falsch. Nur als Hinweis.

LG
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
708 Forenbeiträge

  Geschrieben: 24.03.13 00:30
Da muss ich default absolut recht geben. Irgendwie nimmst du das zu sehr auf die leichte Schulter.

Das sieht man bereits im Start-Post:

BuLLsEye90 schrieb:
P.S: Es würde auch nichts in der Wohnung gefunden werden außer eine Waage, Bong und wenn man so sagen darf Eigenbedarf an Gras. Keine Beutelchen oder dergleichen.


Sofern du WIRKLICH mit Kilos hantierst, dann sieht es mit deiner Art und Weise, mit dem Thema umzugehen, nicht gerade gut aus.
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Abwesender Träumer

dabei seit 2012
71 Forenbeiträge

  Geschrieben: 24.03.13 05:52
Ich würde dir ebenfalls raten dich dringend umzumelden und auch deinen Namen an Klingel/Briefkasten anzubringen. Mir wurde letztens erst von nem Polizisten gesagt dass ich das schnell erledigen sollte, denn falls die Staatsanwaltschaft mich nicht erreichen kann (Post nicht zustellbar etc) würde das mit nem Haftbefehl enden. Bis auf den "Wegen einer 10 Euro Strafe" Teil kann ich jackherer also bestätigen.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
8 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.04.13 17:18
@ Default: Ich danke dir aufjedenfall für deine Hilfe, das hat mir sehr gut weitergeholfen, desweiteren habe ich mittlerweile einen Anwalt der auf das BtmG Spezialisiert ist und er hat es mir fasst Haar genauso erklärt wie du es tatest, nur mit anderen Worten ;)

@ Kittster: Wir kennen es doch alle, auf Eigenbedarf wird ungerne Verzichtet und bevor ich mir draußen einen Rauchen geh, womöglich erwischt werde (wegen Beschattung) dann ist Gefahr im Verzug wenn ich dann noch was in den Taschen habe. Dann können sie sofort in die Wohnung rein, also nicht gerade Zweckmäßig. Desweiteren bin ich der Meinung das es auffälliger ist wenn überhaupt garnichts gefunden wird. Das bestätigte mir mein Anwalt auch zum Teil, er sagte das man sich so Teilweise noch Verdächtiger machen würde, denn die Polizei wüsste ja generell bescheid was bei mir los ist und dann würden sie Garantiert weiter beobachten um zu Wissen wo ich das Zeug hab. Wenn nun aber eine kleine Menge Eigenbedarf gefunden wird und es für überhaupt nichts anderes Beweise oder Aussagen gibt, werde ich vermutlich als kleiner Fisch abgestempelt und komme Glimpflich aus der Angelegenheit raus.

Und noch ein Abschließender Satz für alle die mir raten mich bedeckter zu halten: Ich bin gelernter Informationselektroniker und weiß sehr gut mich mit VPN und anderen Hilfsmitteln der Verfolgung über das Internet zu entziehen ;) Da macht euch also bitte keine sorgen :) Aber natürlich wei? ich auch das es von euch nur ein gut gemeinter Rat war, es gibt mit Sicherheit eine Menge Menschen die nicht so Helle sind wie ich und diesen Tipp auch gut gebrauchen können.

P.S: Bis dato nichts Passiert, der Fall wird aber auch erst in 4-6 Wochen abgeschlossen. Das weiß ich daher weil ein Bekannter der auch eine HD hatte, Aktenseinsicht eingefordert hat bzw. der Anwalt von ihm. Ihm wurde Schriftlich mitgeteilt das die Akteneinsicht erst möglich ist wenn der Fall abgeschlossen ist und dies werde voraussichtlich in 4-6 Wochen sein.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
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  Geschrieben: 21.04.13 18:05
zuletzt geändert: 21.04.13 18:26 durch katha (insgesamt 2 mal geändert)
BuLLsEye90 schrieb:
Desweiteren bin ich der Meinung das es auffälliger ist wenn überhaupt garnichts gefunden wird.

Ein paar Posts zuvor schreibst du noch was von "mit etwas Hirn zu lösen". Benutze es bitte hier in diesem Fall noch einmal !
Die Einstellung ist maximal dumm und falsch. Du lieferst doch nur Beweise. Die Bullen hab nichts außer eine Aussage --> was ist jetzt wohl besser für dich
1) Alles abstreiten und es wird nichts gefunden
2) Alles abstreiten und es wird was gefunden
... rolleyes
Sei nicht so dumm ! (no offense, ich wills dir nur mit aller Deutlichkeit aufzeigen !)
 
Kommentar von katha (Traumland-Faktotum), Zeit: 21.04.2013 18:26

wenn es "no offense" sein soll, dann drück dich am besten auch so aus und vermeide Aussagen wie "absolut dumm und falsch". Der TE hat sich durch einen Anwalt beraten lassen, dein Geflame ist vollkommen fehl am Platz.
 
User gesperrt

dabei seit 2013
370 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.04.13 21:04
Zitat:
Sei nicht so dumm ! (no offense, ich wills dir nur mit aller Deutlichkeit aufzeigen !)


Wenn wir schon dabei sind, dann würde ich auch nicht unbedingt im Internet schreiben, dass du mit "deutlich mehr als halben Kilos" zu tun hast. Würde ich an deiner Stelle ganz schnell wegeditieren und am besten auch gleich den Account mitlöschen. Noch mehr Ärger mit der Polizei kannst du derzeit wirklich nicht gebrauchen
It's better to burn out than to fade away

Abwesender Träumer

dabei seit 2012
26 Forenbeiträge

Skype
  Geschrieben: 21.04.13 21:28
johndoe schrieb:
Zitat:
Sei nicht so dumm ! (no offense, ich wills dir nur mit aller Deutlichkeit aufzeigen !)


Wenn wir schon dabei sind, dann würde ich auch nicht unbedingt im Internet schreiben, dass du mit "deutlich mehr als halben Kilos" zu tun hast. Würde ich an deiner Stelle ganz schnell wegeditieren und am besten auch gleich den Account mitlöschen. Noch mehr Ärger mit der Polizei kannst du derzeit wirklich nicht gebrauchen


dazu hat er schon was gesagt~

ich bete ja für dich dass alles gut geht
wo käme ich ohne menschen wie dich denn hin

meiner meinung nach wären gar nichts in der wohnung auch besser als eigenbedarf
aber wenn dein anwalt da anderer meinung ist
naja

 

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