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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 23.11.04 19:29
Hi!
Ich würd mal gern wissen ob die dunkel-Grünen mit mir ein Drogenscreening machen können NUR auf Grund einer Aussage dass ich mal Graß dabei gehabt hätte!?!

Ich war deswegen schon bei der Polizei zwecks Aussage machen und hab denen gesagt dass ich ab und zu mal was geraucht hab, hab aber jeglichen besitz abgestritten.

Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher ob ich das hätte machen sollen (Aussagen) und hab mir überlegt ob ich die Aussage wiederrufen soll (sofern ich das kann?!?).

Hoffentlich weiss einer von euch was!

mfg
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 27.11.04 20:56
Was ich nachfolgend schreibe ist keine Beratung sondern nur meine persönliche Meinung. Ich kann mich natürlich auch irren!

Einfach so können sie das nach meiner Meinung nicht. Als Grund könnte der Führerschein oder der Wunsch ihn zu machen in Frage kommen. Hierzu gibt es einen Beschluss des Verfassungsgerichtes vom 20.6.2002 - einfach mal googeln.

Dort hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass aus dem Konsum von Cannabis erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs hervorgehen können.

Es muss also ausgeschlossen werden können, dass man eine Gefährdung darstellt. Eine Mitwirkungspflicht (Drogensreening) ist dabei zumutbar. ABER:

Die Behörden müssen hinsichtlich der fehlenden Fahreignung hinreichend konkrete Verdachtsmomente haben!

:!: Der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr sei dabei alleine nicht als hinreichendes Verdachtsmoment zu werten. :!:

Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder gegebenenfalls eines Drogenscreenings (darauf bezog sich der BVerfG-Beschluss) ist dann notwendig, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorliegen, die darauf hinweisen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (unzureichende Trennungsbereitschaft).

Trifft das auf Dich zu?

Ich würde mein Einverständnis zum Screening in so einer Situation nicht geben. Wenn sie mir dann den Lappen wegnehmen, bzw. mich nicht den Führerschein machen lassen wollen, dann weise ich sie auf das Urteil hin oder noch besser: ich gehe zum Anwalt und lass mich beraten.
 
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Abwesender Träumer

dabei seit 2004
16 Forenbeiträge

  Geschrieben: 30.11.04 13:48
hi

ich hab mich schon auf nem anderen Forum umgehört aber da waren igendwie alle anderer Meinung, was mich nen bissl verwirrt hat :?:

Einer hat gemeint ein bestätigter Verdacht und eine Glaubhafte Aussage würden genügen, und ich hab halt das Problem dass so ein kleines spastiges 16jähriges Kind aus meinem Dorf bei der lieben Polizei ne Aussage gegen mcih gemacht hat.

Ich werd am besten mal abwarten, ob überhaupt was vonner Statsanwaltschaft kommt.
mfg
 
Gott in Rente



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  Geschrieben: 30.11.04 20:06

maru schrieb:
ich hab halt das Problem dass so ein kleines spastiges 16jähriges Kind aus meinem Dorf bei der lieben Polizei ne Aussage gegen mcih gemacht hat



und ein problem mit beleidigungen :?

ich bin mir sicher, dass das kind nicht spastisch ist.
Im Durchschnitt enthält jeder Mensch zwei Moleküle des letzten Atems von Julius Cäsar.
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 30.11.04 20:14
Das Straßenverkehrsamt kann so eine Überprüfung (leider) veranlassen. Wenn es aber stimmt daß du nur gelegentlich konsumierst hast du eigtl. nichts weiter zu befürchten. Das sollte sich dann an deinen Blutwerten erkennen lassen. Deshalb wärs am Besten wenn du deinen Konsum sofort einstellst, sofern du noch keine Blutprobe abgegeben hast. Kannst dich aber darauf einstellen ab jetzt öfter kontrolliert zu werden :x
Life´s a mountain, not a beach
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 01.12.04 17:35
Yo, das mit gelegentlich stimmt. Das mit dem Eingestellt haben auch. Dann kann ich mich jetzt nurnoch auf den Wisch vonner Statsanwaltschft freuen :)


Zitat:
ich bin mir sicher, dass das kind nicht spastisch ist



Hmm unkontrollierte Zuckungen in seinem Gesicht unter Absonderung seltsamer Laute würd ich schon als spastisch bezeichnen ( Er nennt das reden :wink: )

mfg
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 03.12.04 15:53
Ich an deiner Stelle hätte die Aussage entweder verweigert. Oder gesagt das die anschuldigungen nicht stimmen.
Und.....
Hast du keinen Anwalt? Bevor du irgendeine Aussage ablieferst immer mit deinem Anwalt reden.
arancia
 
Abwesender Träumer



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1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 05.12.04 17:24
Ein wenig off-Topic, aber ich will nicht nen neuen Thread eröffnen:

Welche Drogen werden denn in einem normalen Drogenscreening nachgewiesen und noch wichtiger, welche nicht? Es kommt nicht darauf an, ob sie legal oder nicht sind, denn auch legale sind in meinem Spezialfall (auf den ich nicht weiter eingehen möchte) ein Problem.
ver
rückt

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