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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 10.11.18 22:54
Hallo,
ich frage mich, was passiert, wenn ein Brief aus NL mit bspw 100 Pappen 1P-LSD vom Zoll abgefangen wird.

Wenn ich das richtig verstanden habe, fällt 1P-LSD weder unter das...:
1) BtMG (in keinem Anhang gelistet)
2) Arzneimittelgesetz (da Designer Drogen lt EuGH keine Arzneimittel sind)
3) Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (Aufnahme wurde im Mai 2017 vom Sachverständigenausschuss nicht empfohlen)

Heißt: 1P-LSD kann völlig legal bestellt werden - solange man nicht vorhat, es zu konsumieren. Richtig?

Was passiert nun aber im wohl sehr unwahrscheinlichen(?) Fall, dass ein Brief mit 100 Pappen 1P-LSD vom Zoll abgefangen wird?
Die werden ja wohl erstmal denken bzw für möglich halten, dass es normales LSD ist oder? Folglich wäre wohl eine Hausdurchsuchung möglich. Wie wahrscheinlich ist sowas?

Am Ende kann einem doch (zumindest wegen dem 1P-LSD an sich) aber nichts passieren, da bei einem Labortest ja rauskommen würde, dass es sich nicht um LSD-25 handelt, oder?

 
Moderator



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  Geschrieben: 11.11.18 13:27
Schwierige Frage, vermutlich wirst du vorgeladen, möglicherweise sind die Blotter mit "1p-LSD xµg" beschriftet, 100 Stück können schon als potentieller Handel durchgehen.
In welchem Bundesland lebst du? Ich denke eine Hausdurchsuchung würde in NRW nicht anfallen, im Süden schon eher.
Sollten aber alle Stricke reissen und der Staatsanwalt/Richter lädt dich vor anstatt der Polizei (zuletzt genanntem nicht hingehen), wird dich ein gescheiter Anwalt rausboxen. Natürlich kostet der Anwalt geld, aber bei solchen Sachen muss man sich immer des Risikos bewusst sein.

 
Moderator



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  Geschrieben: 11.11.18 15:59
Das 1P-LSD könnte auch zu LSD hydrolysieren und wenn ermittelt wird, was in welcher Menge tatsächlich auf den Pappen ist, würde Dir dann die Menge an LSD, die nachgewiesen wurde, zur Last gelegt werden.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.11.18 19:44
Je nachdem, wenn es wirklich in einem Briefumschlag oder etwas ähnlichem ist was darunter fällt, darf der Zoll diesen eigentlich nicht öffnen wegen des in Deutschland unters Grundrecht fallende Briefgeheimnis.

Du dürftest eigentlich nur eine Vorladung kriegen, in welcher du den Brief im Beisein des Zolls öffnen sollst.
Du teilst dem Zoll freundlich per Post mit, das du keine Post aus von ausländischen Absendern erwartest und nicht erscheinen wirst.

Dann wird der Brief entsorgt, egal was der Zoll erwartet darin zu finden, öffnen verstößt gegen das Grundgesetz. Wenn du nicht aufmachst, macht es niemand.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 11.11.18 20:04
nerzphar schrieb:
Dann wird der Brief entsorgt, egal was der Zoll erwartet darin zu finden, öffnen verstößt gegen das Grundgesetz. Wenn du nicht aufmachst, macht es niemand.


Der Schutz der Wohnung steht ebenfalls im Grundgesetz. Das hindert nicht legalen HDs...
Das Briefgeheimnis gilt innerhalb Deutschlands. Was die Grenzen angeht, gilt dass durch das Schengenabkommen nur noch Stichproben legal sind. Bei diesen wird der Brief auch geöffnet, afaik.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 07.07.19 12:00
Das mit dem Öffnen der Briefe stimmt soweit, aber angenommen wir haben einen riesen "Container" voller Briefe und ein Hund, was für einer auch immer, ob Drogen oder Sprengstoff, schlägt an, dann wird so lange jeder Brief geöffnet, bis gefunden wurde, was gesucht wurde.

Und das ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die passieren könnten.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 07.07.19 15:38
Wenn der Zoll den Verdacht hat, dass sich etwa illegales in der Sendung befindet, wird die Sendung geöffnet, allerdings nicht vom Zoll selber sondern durch einen Postbeamten.

Wenn dem nicht so wäre, könnte ja jeder eine Tonne Koks in Kolumbien bestellen, fliegt die Sendung auf, geht man einfach nicht hin um die Sendung zu öffnen, sagt man weiß von nichts und ist aus dem schneider. :-) Der Staat hält sich immer schadlos.

Da 1P-LSD nicht reguliert ist, darfst Du es auch einführen. Die Frage ist, ob es auch als solches erkannt wird oder einfach als LSD gewertet wird. Egal was auf den Blottern steht, es wird immer überprüft um welchen Stoff es sich handelt und wie viel Wirkstoff letztendlich enthalten ist.
 

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